Touren in Homburg

@_FOX:
OK danke für die Information, das ist auch ein Thema, das ich zumindest nachvollziehen kann, heutzutage kann ja keiner mehr richtig arbeiten oder seinen Hobbys nachgehen, ohne sich gegen alles mögliche abzusichern. Aber die Frage dabei ist dann: Was ist ein weg und was nicht.

@<NoFear>:
Ich sehe es wie du, die Rechtslage scheint uns da eher zu unterstützen. Wäre natürlich richtig gut und vor allem richtig Deutsch, wenn wir die Gesetzestexte ausgedruckt beim MTB fahren dabei hätten. :D Aber mal etwas anderes: Darf ein Ranger mich gegen meinen Willen festhalten oder ähnliches? Ich bin ganz ehrlich, wenn ich jetzt nichts davon hier gelesen hätte wäre es wohl passiert, dass ich ihn ausgelacht hätte und darauf bestanden hätte das die Polizei kommt, um die Sache zu klären. (Wie auch immer das dann auf einem Schmetterlingspfad oder auf anderen Trails aussehen sollte)
 
Dann steht dann noch dieser interessante Absatz:

In diesem Zusammenhang stehen auch die sog. Single-Trail-Abschnitte (Pfade unter 2 Meter Breite) als spezielle Wegeangebote, [...],
[...] das Betretens- bzw. das Befahrensrecht, ändert aber nichts an der haftungsrechtlichen Lage. Auch der Radfahrer auf dem Single-Trail bewegt sich im Wald auf eigene Gefahr. Single-Trails sind deswegen auch nicht als spezielle Erholungseinrichtungen einzustufen, an denen ggfs. erhöhte Verkehrssicherungspflichten gelten...

Na dann teilen wir das dem Förster mit und dann hört er bestimmt damit auf die Trails zuzulegen... 8-)
 
Na dann teilen wir das dem Förster mit und dann hört er bestimmt damit auf die Trails zuzulegen... 8-)

Nicht so voreilig. Das ist immerhin noch ein Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht, herausgegeben vom ForstBW (Baden-Württemberg )

Das heisst, ob das nun 1:1 auf das SL übertragbar ist, sei zunächst dahin gestellt .
 
... mal davon ab dass der SFL 'nur' der Bedienstete im Naturschutzgebiet ist. Der würde sicher anders agieren wenn keine Naturschutzbehörde, Finanzgeber EU/Unesco oder dergleichen Sesselpu... mehr vorschreiben würden was er zu tun hat.
 
Nein ist es nicht, das ist ja das Problem.

Was uns hier betrifft ist die von dir (<NoFear>) schon erwähnte,
nicht eindeutige Definition eines Weges nach dem Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz – LWaldG) .

§25 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der naturverträglichen Erholung ist jedermann gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.

Daraus folgt dass:

“Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.”

Die folgende Abschnitte sind Zitate von der DIMB:

Das Bundesland Hessen hat von einer derartigen Formulierung in dem am 27.06.2013 verabschiedeten neuen Waldgesetz Abstand genommen. Unseres Erachtens beschränkt sich der Begriff “forstlicher Wirtschaftswege” auch nicht auf Wege, die man ganzjährig mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren kann. Hier lohnt sich ein rechtsvergleichender Blick in das LWaldG für Schleswig-Holstein:

“Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, die von zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahren werden können (Fahrwege)….”

"Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass im Saarland auf allen zumindest naturfesten Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist. Soweit darüber hinaus das Radfahren im Einzelfall verboten ist, ist dies durch entsprechende amtliche Verbotskennzeichen ersichtlich zu machen."

---
Quelle:
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/saarland/---

Das heisst, ob das nun 1:1 auf das SL übertragbar ist, sei zunächst dahin gestellt .
Eben!
 
Nein ist es nicht, das ist ja das Problem.

Was uns hier betrifft ist die von dir (<NoFear>) schon erwähnte,
nicht eindeutige Definition eines Weges nach dem Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz – LWaldG) .

§25 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der naturverträglichen Erholung ist jedermann gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.

Daraus folgt dass:

“Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.”

Die folgende Abschnitte sind Zitate von der DIMB:

Das Bundesland Hessen hat von einer derartigen Formulierung in dem am 27.06.2013 verabschiedeten neuen Waldgesetz Abstand genommen. Unseres Erachtens beschränkt sich der Begriff “forstlicher Wirtschaftswege” auch nicht auf Wege, die man ganzjährig mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren kann. Hier lohnt sich ein rechtsvergleichender Blick in das LWaldG für Schleswig-Holstein:

“Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, die von zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahren werden können (Fahrwege)….”

"Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass im Saarland auf allen zumindest naturfesten Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist. Soweit darüber hinaus das Radfahren im Einzelfall verboten ist, ist dies durch entsprechende amtliche Verbotskennzeichen ersichtlich zu machen."

---
Quelle:
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/saarland/---

Eben!
Moin....

Auch die hochgelobte DIMB ist (war) nicht auf dem neuesten Stand...

Liest du und guggst du hier...

Wenn es um juristische Spitzfindigkeiten geht, so ist die Sichtweise der DIMB leider nicht auf dem aktuellen Stand:

Der angegebene Link verweist auf ein Gesetz das 1977 verabschiedet und am 03.02.1999 geändert wurde (http://www.s162552179.online.de/DIMB-BETR.htm#SAARLAND, Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG) v. 26. Oktober 1977 idF v. 3. Februar 1999 (Amtsbl. S. 838).

Meine Recherchen haben ergeben, dass das LWaldG des Saarlandes laut Amtsblatt am 26.06.2013 nochmals nouvelliert wurde. D.h. die Angaben auf der DIMB-Seite sind eindeutig veraltet. Der geänderte Paragraf 25 "Betreten des Waldes" besitzt nun einen neuen Wortlaut / Ergänzung! Bei dieser Nouvelle hat man sich der Definition von "Waldwegen" aus dem Rheinland-Pfälzischen Waldgesetz bedient !!!

Auf das alte Gesetz/ auf den alten Wortlaut vom 03.02.1999 würde ich mich daher nicht stützen. Ein Argumentieren mit diesen Punkten hat keinen juristisch gedeckten Rückhalt und ist von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Juristen werden das Gesetz ganz "realistisch" betrachten und darüber hinaus "objektiv" auslegen - das bedeutet "dünnes Eis" !!!

Beim Durchforsten der DIMB-Hompage bin ich auf folgende wichtige und einleuchtende Passagen gestoßen:

Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass im Saarland auf allen zumindest naturfesten Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist. Soweit darüber hinaus das Radfahren im Einzelfall verboten ist, ist dies durch entsprechende amtliche Verbotskennzeichen ersichtlich zu machen.

Verhaltenspflichten


Analog zu anderen Waldgesetzen wird auch Saarland ein verantwortungs- und rücksichtsvolles Verhalten gefordert:
"Wer den Wald benutzt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht beschädigt, gefährdet oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird." (§ 25 Abs. 5 LWaldG)
Damit setzt das Saarland auf die Eigenverantwortung aller Waldbesucher, auf ein Miteinander und auf gegenseitige Rücksichtnahme. Mountainbiker können und sollten sich in der Praxis dabei an den DIMB TrailRules orientieren.
(http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/318-die-rechtslage-im-saarland)
 
Nein ist es nicht, das ist ja das Problem.

Was uns hier betrifft ist die von dir (<NoFear>) schon erwähnte,
nicht eindeutige Definition eines Weges nach dem Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz – LWaldG) .

§25 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der naturverträglichen Erholung ist jedermann gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.

Daraus folgt dass:

“Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie das Reiten im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Wege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußpfade sind keine Wege.”

Die folgende Abschnitte sind Zitate von der DIMB:

Das Bundesland Hessen hat von einer derartigen Formulierung in dem am 27.06.2013 verabschiedeten neuen Waldgesetz Abstand genommen. Unseres Erachtens beschränkt sich der Begriff “forstlicher Wirtschaftswege” auch nicht auf Wege, die man ganzjährig mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren kann. Hier lohnt sich ein rechtsvergleichender Blick in das LWaldG für Schleswig-Holstein:

“Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, die von zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahren werden können (Fahrwege)….”

"Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass im Saarland auf allen zumindest naturfesten Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist. Soweit darüber hinaus das Radfahren im Einzelfall verboten ist, ist dies durch entsprechende amtliche Verbotskennzeichen ersichtlich zu machen."

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Quelle:
https://www.dimb.de/fachberatung/die-rechtslage/saarland/---

Eben!


Olle Kamelle!!


Dein Beitrag verrät mir, dass Du den ALTEN FRED nicht gelesen hast. Da steht nämlich ALLES bereits detailliert und aufbereitet drinne!!!

Also nochmal:

https://www.mtb-news.de/forum/t/biosphaere-bliesgau-die-kernzone-kirkel.685781/post-11815186
 
Den alten Thread kenn ich. War damals auch in Kirkel bei der Info Veranstaltung gewesen.

Hab mich eben nicht darauf bezogen da der der Förster die Kernzone bei dem Gespräch
letztens halt mit keinem Wort erwähnt hat und sich ausschließlich auf die Weg/Verkehrssicherung
bezog.

Ich verschone dich dann zukünftig mit meinen ollen Kamellen.
 
:ka: ich wollte dich jetzt nedd angehen und vergrämen. Wenn der Eindruck bei dir entstanden ist, dann entschuldige ich mich hiermit bei dir - SORRY.

Ich denke, wir sollten diese Sache jetzt auch nicht "hochkochen" und so extrem hoch bewerten. Wenn der Förster, wie du ja gesagt hast, generell kein BIKER-Feind ist, dann kann man mit dem sicherlich ein objektives Gespräch führen und vieles wird KLARER.

Also nochmal , Sorry für den obigen etwas "harschen" Post -

dieses Forum / dieser FRED ist dazu da, dass JEDER seine Meinung zu dem Thema sagen kann.
 
Heute mal wieder auf den HOMeTrails unterwegs gewesen und prompt zwei Kollegen mit Ebike getroffen, die die Trails runtergepoltert sind.
Beim Smalltalk hab ich kurz auf die Problematik der derzeitigen Trailnutzung in dem Bereich Schlossberg hingewiesen.
Sie waren überrascht aber auch sehr einsichtig. Ich hoffe, dass das weiter kommuniziert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den alten Thread kenn ich. War damals auch in Kirkel bei der Info Veranstaltung gewesen.

[...]


Stichwort Kirkel - die Kontrollen werden hochgefahren. Eben hat ein Kollege geschrieben, dass der Saarforst / Reservatranger die Sportkundschaft kontrolliert - 2 Biker aufm Felsenpfad ausm Verkehr gezogen - Kletterer wurden daraufhin kontrolliert an welchen Felsen sie aktiv sind!

Als ob die Herrschaften nix anderes im WALD zu tun haben... :ka::oops: :ka: :oops:
 
In Homburg zeigt der Forst, was er kann. Am Schlossberg, Kreuzung oberhalb Friedhof liegen mehrere Baumkronen im Einstieg....Mach mal irgendwann ein Foto...#

Bitte an alle

Keine Umfahrung bauen, alles liegen lassen, Ortsfremde informieren...

Bleibt gesund und ride on
 
Zur Zeit sind eh sehr viele Menschen im Wald dadurch das viele Kurzarbeit oder sonst wie zu Hause sind, auch hier bei uns ist der Saarforst sehr präsent, am besten mal die Füße still halten bis Blätter an den Bäumen sind
 
So reagiert der Forst...
 

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Für solche Aktionen, wo offenbar gesunde Bäume gefällt werden um trails zu blockieren hab ich persönlich kein Verständnis.
Da bin ich mittlerweile der Meinung wegschneiden und weiter.
 
Habe mich zwar auch schon darüber geärgert. Aber wenn du jetzt hingehst und die Sachen wegschneidest - wo die Herrschaften noch am Werken sind - musst du dich auf Schlimmeres gefasst machen. Ich denke, es ist auch die falsche Botschaft. Der Schuss kann gehörig nach hinten losgehen.
Ich muss den Trail jetzt auch nicht unbedingt fahren - ich bin nicht drauf angewiesen, da es zahlreiche Alternativen gibt. Und wenn ich genau diesen Trail jetzt ein paar Wochen nicht fahre kann, bricht mir auch kein Zacken aus der Krone. (... --> meine Meinung, kann aber jeder machen was und wie er will)

Insgesamt schließe ich mich der Überlegung von Dämon an:

Zur Zeit sind eh sehr viele Menschen im Wald dadurch das viele Kurzarbeit oder sonst wie zu Hause sind, auch hier bei uns ist der Saarforst sehr präsent, am besten mal die Füße still halten bis Blätter an den Bäumen sind


Ansonsten bleibt alle gesund und unfallfrei!
 
@<NoFear> ich war jetzt schon lange nicht mehr auf den hom trails. Wenn die noch in diesem Bereich arbeiten dann würde ich natürlich warten bis die fertig sind und dann wegschneiden.
Ich schließe mich dir an, gesund bleiben.
 
Kein Problem - ich würde es jedem nachsehen, wenn er selbst dort Hand anlegt. Aber wie oben geschrieben, das kommt wahrscheinlich falsch an und der Forst reagiert mit absoluter Härte.

Man kann die Misere auch von einer anderen Seite betrachten - denn dann bleiben einige Trails, die dank STRAVA und co in den letzen beiden Jahren EXTREM frequentiert waren, für die nächste Zeit unangetastet.
Ganz so schlimm finde ich es - im Anblick von extrem unnötigen Bremsspuren, bis hin zu Bremswellen sowie zig "unnötigen" Umfahrungen um technische Sahnestücke - nicht.
Die Aktivitäten verlagern sich entweder auf andere Trails ... oder viele "Zufallsgäste" sehen, dass momentan in Homburg vieles nicht fahrbar ist und ein Abstecher nach HOM lohnt nicht mehr... man fährt dann in anderen Regionen ...

Neu angelegte / instand gesetzte Uralt - Trails werden auch nicht mehr segmentiert! Da haben wir keinen Bock mehr drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier noch was SCHNELLES...

Habs gewusst, dass ich DAS schon irgendwo mal gelesen / gesehen/ gehört habe... !!!!!!


Um Strecken zu versichern, arbeiten wir schon länger mit der ARAG zusammen, die mit dieser Thematik schon viel Erfahrung hat und einem mit Rat und Tat zur Seite steht. [...]

Gut zu wissen hierbei ist, dass gebuddelte Anlieger und kleinere Sprünge ohne die Verwendung von Fremdmaterial nicht als künstliche Hindernisse zählen und somit den Preis nicht nach oben schießen lassen. Wird allerdings Fremdmaterial verwendet – etwa Holz für einen Wallride oder stählerne Rampen – muss jedes einzelne Feature zusätzlich versichert werden, was dementsprechend den jährlichen Beitrag erhöht.



Hier der passende Beitrag im NEWS-Bereich (https://www.mtb-news.de/news/fallbeispiel-trail-legalisieren-wie-kommt-man-zu-offiziellen-strecken/). Die Informationen stammen aus dem Artikel.

Das heisst für uns - wenn wir einen Anlieger aus "Material des Waldes" (=Erde ,Sand, Stammholz, Steine,...) bauen, dann sind das NATÜRLICHE Hindernisse und dann ist man SELBST Schuld, wenn man sich abmault! Den Förster trifft diesbezgl. keine Schuld - da es "NATÜRLICHE" WALDSPEZIFISCHE GEFAHREN sind - überall können "ERHEBUNGEN", "KURVEN" und "GELÄNDESTUFEN" einen zu Fall bringen.

Ich freue mich auf das nächste Gespräch mit dem Förster...
 
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