Enduro One: Behörden untersagen Rennen am Dünsberg

so mal als advocatus diaboli:
Endlich hat sich die Lobbyarbeit bezahlt gemacht
Mal ins Verhältnis gesetzt, wieviele Kilometer Ringwall es gibt, und auf wie wenigen Metern die von Wegen gequert werden?

Davon abgesehen - auch wenn ich ich auf mein MTB steige höre ich nicht auf, Bürger und damit Miteigentümer des öffentlichen Waldes zu sein.
Mit allen Implikationen.
 
Mal ins Verhältnis gesetzt, wieviele Kilometer Ringwall es gibt, und auf wie wenigen Metern die von Wegen gequert werden?

Davon abgesehen - auch wenn ich ich auf mein MTB steige höre ich nicht auf, Bürger und damit Miteigentümer des öffentlichen Waldes zu sein.
Mit allen Implikationen.

Ich weiß nicht wie die Strecke dort aussieht wie erwähnt reine Spekulation. Vielleicht wären auch eher die Zuschauer das Problemwenn sie auf den Wällen stehen. Aber die Unversehrtheit des bodendenkmals ist in keiner Relation zu setzen von wegen esbliebe ja ein Teil erhalten, sie gilt absolut.

Und selbst, wenn du nicht abstrakt sondern ganz konkret Besitzer eines Grundstückes mit bodendenkmal drauf wärest, hättest du de facto keine Rechte was dieses betrifft. Man könnte Forschungsgrabungen untersagen aber bei einer notgrabung wäre man völlig machtlos.

In Europa gilt bedingt durch die konferenz von la Valetta der Schutz der Natur- und bodendenkmäler höher als die Selbstentfaltung des einzelnen in ökonomischer oder kultureller Hinsicht.
 
...
Allerdings sind Behörden verpflichtet, zumindest in einem Rechtsstaat (wie Deutschland einer sein sollte :p), sich an bestehende Gesetze zu halten und dementsprechend auch sachliche Begründungen (für einen negativen Bescheid) anzugeben...

Dann wird es Zeit, zu klagen.

§ 1 HWaldG – Ziele (1) Ziel des Gesetzes ist es:
1. den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren,
2. eine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes zu gewährleisten,
3. die Forstwirtschaft zu fördern und
4. einen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer herbeizuführen.


So oder ähnlich fangen m.W. alle deutschen Landeswaldgesetze an. Dieser erste § wird immer mehr mit Füßen getreten. Der Grund ist einfach: die kontrollierende und das Gesetz "umsetzende" Behörde hat auch wirtschaftliche Interessen = Verkauf von Holz. D.h., die Landeswaldgesetze fördern einen Interessenskonflikt, weil andere wirtschaftliche Interessenten am Wald - Tourismus! - sowie die gesetztlich festgelegte "Erholungsfunktion" nicht ansatzweise gleich behandelt werden. In vielen Waldgebieten - z.B. bei uns im Harz - kann man davon ausgehen/sicher sein, dass durch den Tourismus insgesamt weit mehr verdient wird, als durch den Holzeinschlag. Trotzdem wird immer heftiger und hässlicher geforstet und gewühlt, weil die Forstbehörden direktes Geld verdienen müssen.
Nun ist es aber so, das z.B. im Gesetz (siehe oben) Lebens- und Wirtschaftsraum gleich gesetzt werden. Davon kann in einem intensiv bewirtschafteten Wald keine Rede sein, der ist ökologisch fast wertlos bis unnatürlich/schädlich für die Natur (Fichtenwald, Monokultur) und zumindest weit davon entfernt, irgend etwas anderes als die Holzindustrie zu fördern.
Für mich persönlich ein glatter Rechtsverstoß.
Das hat nicht unbedingt was mit dem Fall hier zu tun, aber lässt ein wenig Einblick in die Gemengelage zu.
 
Tja, so ist es. Je nach dem: leider :(.

Das Killerargument ist halt, dass es ohne Wirtschaft, ohne Arbeit und ohne Einkommen (für die Regionen) nicht(s) geht; oder nur schlecht. Irgendwie ja auch verständlich. Denn wenn kein Geld rein kommt, kann man sich auch weniger leisten. Und das den Betroffenen das Geld/Einkommen näher ist, als das Freizeitvergnügen einzelner Gruppen, ist wohl auch verständlich...

Und ob der Harvester/Holzvollernter/Bagger/Riesentraktor mehr zerstört als ein Fat Bike Mountainbike Reifen, ist wohl evident. Aber auch hier wieder, das "Killerargument": die Wirtschaftlichkeit. Kein Mensch würde nur mehr mit Pferden in den Wald und das Holz mit denen abtransportieren oder mit einer einfachen Bügelsäge... Somit ist die Zerstörung in Teilbereichen des Bodens und weiterer Flurschäden in Ordnung (aus deren Sicht; nicht aus meiner/unserer).

Ich hab mich auch gefrat, was passieren würde, wenn unter dem Historischen Stadtkern von Dünsenberg, per Sattelit, Infrarotmessungen etc, alte Siedlungen, Haarnadeln, Gold, Silber gefunden worden wären? So realistisch muss man dann wohl sein, dass sie deswegen nicht den Historischen Stadtkern um- und aufgegraben hätten.

Aber im Wald, wo man leicht zu den vergrabenen Sachen kommt und wo man sich mit sonst keinen Bewohnern etc herumschlagen muss, schaut es eben anders aus. Und nach dem die Mountainbiker ohnehin keinen guten Stand haben, kann man diese, plus die anderen Störer wie Wanderer, nordischen Geher, Reiter, Pilzesucher etc, von der Benützung und Betretung ausschließen.

§ 1 HWaldG – Ziele (1) Ziel des Gesetzes ist es:
1. den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen, als Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen sowie wegen seiner Wirkungen für den Klimaschutz zu schützen, zu erhalten, erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft zu mehren und vor schädlichen Einwirkungen zu bewahren,


also vor allem Mountainbikern:mad: :aufreg:!
 
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