Erfahrungen mit www.hibike.de

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hallo,
wer hat sich denn auch schon über diesen online-shop geärgert?
Ich war bisher recht zufrieden, hatte aber erstmals einen Gewährleistungsfall, der von hibike äußerst kundenunfreundlich, unter Misachtung aller gesetzlichen Gewährleistungsregelungen behandelt wird.
Solche shops sollte man meiden.
Bitte Erfahrungsberichte
Martin
 
Hast Du Dich jetzt nur geärgert und willst dem Shop eins auswischen oder hast Du auch was Konkretes zu erzählen?

Wieso willst Du Erfahrungsberichte, wenn Du selber nicht erzählst was bei Dir konkret vorgefallen ist?

Ich persöhnlich empfinde es als nicht besonders fair, erst mal jemanden Kundenunfreundlichkeit und Missachtung gesetzlicher Gewährleistungspflichten vorzuwerfen ohne einen konkreten Beweis zu bringen.
Man könnte das auch als Verleumdungsversuch verstehen und ein betroffener Shopbesitzer könnte da sogar rechtliche Schritte einleiten.

BTW, ich stehe ausser als schon länger zufriedener Kunde in keinem geschäflichen oder privaten Verhältnis zu dem betreffenden Shop.

mit ganz besonders freundlichen Grüssen,
Roland
 
mein Fall:
MTB-Pedale im Mai 10 gekauft
Lager des Pedals ist Anfang Juli 11 während der Fahrt gebrochen, d.h. das Pedal hat sich von der Achse gelöst. Weiterfahrt war nur mit Einschränkung noch möglich.
Pedal zu hibike geschickt und Gewährleistung angemeldet. Ablehnung der Reklamation: "irreparabler Schaden durch vorsätzliche Beschädigung weil weitergefahren wurde".
Martin
 
... auweia...

Wieso sollte jemand auf eine 13 monate altes, geschrottetes MTB-Pedal "Kulanz" gewähren?
 
Beweislastumkehr nach 6 Monaten. So, wie die es darstellen, hatte das Teil einen Defekt, bevor es ganz kaputt ging. Du bist dann weiter damit gefahren, statt einzuschicken. Stell doch mal ein Bild davon hier rein.
 
Wolltest du Garantiereparatur vom Hersteller ( falls der Hersteller so lange Garantie gibt ) und hat dir der Shop die Antwort des Herstellers weitergegeben , dann kann der Shop nichts dafür . Oder wie du meinst Gewährleistung , dann mußt du nach ca. 1,5 Jahren beweisen das das Pedal von Beginn an einen Fehler hatte http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung .
Das die Shops nicht zum Geschenke machen da sind , sondern um etwas zu verdienen wird dir auch klar sein .

Mfg 35

Ups: etwas langsam
 
Zitierung aus den AGB:

GEWÄHRLEISTUNG

Wir gewährleisten Fehlerfreiheit der von uns gekauften Produkte für den Zeitraum von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware beim Verbraucher. Diese Frist gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
 
Zitierung aus den AGB:

GEWÄHRLEISTUNG

Wir gewährleisten Fehlerfreiheit der von uns gekauften Produkte für den Zeitraum von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware beim Verbraucher. Diese Frist gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Du schreibst es ja selbst. Wie o.g. ist Gewährleistung nicht gleich Garantie. Bei Gewährleistung erfolgt Beweislastumkehr. Außerdem handelt Hibike ja als Händler nicht als Hersteller. D.h. Hibike wird beim Hersteller die Gewährleistung angefragt haben, der hat entsprechend den Ersatz / die Gewährleistung abgelehnt. In dem Falle bitte nicht den Boten köpfen.

Ich hatte bislang 2 x Gewährleistungsfälle bei Hibike -> beide sind einwandfrei abgewickelt worden. Also eher den Hersteller der Pedale merken und zukünftig anderen Hersteller nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitierung aus den AGB:

GEWÄHRLEISTUNG

Wir gewährleisten Fehlerfreiheit der von uns gekauften Produkte für den Zeitraum von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware beim Verbraucher. Diese Frist gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


Es heißt Zitat und nicht Zitierung! Und wenn Du zitierst, dann zitiere vollständig denn das Gewährleistungsrecht sieht, wie bereits von einigen Vorrednern angemerkt, eine Beweislastumkehr vor. Der Händler soll lediglich dazu verpflichtet werden ein mangelfreies Produkt auszuliefern und da Du die Pedale 13 Monate lang gefahren bist, gilt die Mängelfreiheit als unstrittig. (Es sei denn Du kannst das Gegenteil beweisen).
Also lass Hibike in Ruhe und wende Dich an den Hersteller, wenn Du eine Garantieleistung haben willst. (Sofern die eine Garantie geben, die länger als 12 Monate dauert)
 
ich habe eine tolle idee.
ich kaufe mir ein neues rad, so eine leichtbau racefeile, fahre damit in 23 monaten 10000 km bei jedem wetter, putze und pflege es nicht und wenn dann verschleißteile wie kette, ritzel oder LAGER den geist aufgeben, gehe ich zum händler und verlange ein neues bike wegen gewährleistung :lol:
 
...Der Händler soll lediglich dazu verpflichtet werden ein mangelfreies Produkt auszuliefern und da Du die Pedale 13 Monate lang gefahren bist, gilt die Mängelfreiheit als unstrittig. (Es sei denn Du kannst das Gegenteil beweisen).
...

Nö, Gewährleistung gilt 24 Monate, davon die ersten 6 mit Beweislastumkehr.

Schäden: Für den Geschädigten gilt, dass er den Schaden innerhalb seiner Möglichkeiten so klein wie möglich halten muss. Ansonsten gibts keine Gewährleistung.

Also bezöge sich die Gewährleistung auf die Lager, die entstandenen Folgeschäden wohl eher nicht. Am Ende würde es wohl, im Falle eines Gerichtsfalles, auf einen Gutachterstreit hinauslaufen. Wäre wohl ein wenig üppig für ein Pedal.
 
Nö, Gewährleistung gilt 24 Monate, davon die ersten 6 mit Beweislastumkehr.

Hab ich was anderes behauptet? In den ersten sechs Monaten trat kein Mangel auf, beweist der Kunde nicht, dass der Mangel bei Auslieferung bestand, gilt die Mängelfreiheit als unstrittig.
Überdenke Dein "Nö"

Edith sagt: BTW, die Beweislastumkehr gilt NACH 6 Monaten, nicht In den ersten 6 Monaten!
 
Also, noch mal zum Mitdenken:

Wozu gäb es eine Gewährleistung, wenn der Artikel/das Produkt nach 13 Monaten als mängelfrei gelten sollte? Wäre Quatsch! Denn jede Gewährleistung wäre damit ausgeschlossen. Es bleibt aber die Beweislast.

Es gilt also: in den ersten 6 Monaten nach Kauf des Produktes muss der Händler beweisen, dass das Produkt mängelfrei war, danach der Kunde.

Beweislastumkehr: vor der Reform der Gewährleistung zur Angleichung an die EU-Richtlinien lag die Beweislast immer beim Kunden. Spricht man also von Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten, dann kann nach allgemeinem Sprachverständnis davon ausgegangen werden, dass die Beweislast jetzt bei jemand anders liegt als bisher üblich. Das wäre jetzt also der Händler.

Nur mal zur Erinnerung: Gewährleistungsansprüche richten sich immer an den Händler, niemals an den Hersteller!
 
Zuletzt bearbeitet:
sicherlich verschleißt alles irgendwann, aber ein Jahr für Pedale ist schon etwas kurz.

Die Folgeschäden in diesem Fall hätte man vermeiden können.

Das wäre ja so als wenn ich einen Reifenpanne hätte, aber trotzdem damit weiterfahren würde und nachher vom Händler einen neue Felge haben wollte.
 
Ein Jahr ist für manche Pedale schon die Obergrenze. Ich habe ich den vergangenen 14 Monaten zwei Paar CrankBrothers "kaputt gefahren". Das passiert eben.

Da rege ich mich nicht drüber auf. Und ich würde da auch keine Garantie oderwasauchimmer geltend machen.
 
mein Fall:
MTB-Pedale im Mai 10 gekauft
Lager des Pedals ist Anfang Juli 11 während der Fahrt gebrochen, d.h. das Pedal hat sich von der Achse gelöst. Weiterfahrt war nur mit Einschränkung noch möglich.
Pedal zu hibike geschickt und Gewährleistung angemeldet. Ablehnung der Reklamation: "irreparabler Schaden durch vorsätzliche Beschädigung weil weitergefahren wurde".
Martin

und was willste dann bei 13 monaten und harter fahrweise mit zich aufsetzter???? in welcher welt lebst du denn. man kann nur hoffen, hibike streicht dich ersatzlos aus der kundenliste und verklagt dich noch wegen geschäftsschädigung.
 
Ich bin mit hibike zufrieden - auch was Reklamationen angeht.
Bei einem Pedal fehlten kurz nach dem kauf einige Pins, diese bekam ich völlig problemlos inklusive Schraubenkleber vor Ort mitgegeben.
Weiterhin ging nach einiger auch deutlich sichtbarer Nutzungszeit bei einem Protektor eine Naht auf - habe sofort ein neues Paar bekommen.
Bei einer Kindshock Variosattelstütze hatte sich der Kopf (also die Klemmung) vom Rest der Stütze gelockert - diese sind miteinander verschraubt. Das wurde direkt vor Ort unter einigem Aufwand (nachfrage beim Hersteller etc) repariert.
 
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