Essen (Kettwig) - Verwarn- und Bußgelder fürs Biken

Was mich bei der Sache am meisten interessiert ist ob so ein Forstbeamter überhaupt berechtigt ist meine Personalien zu verlangen und wen ja nach welcher Gesetzeslage, könnte da im großen weiten www nichts konkretes zu finden.
Ja, dazu sind sie als Waldpolizei berechtigt.
Musst du mal nach 'Befugnisse Förster' o.ä. suchen im www, da findet sich das ein oder andere.
 
Ob ich damit auch durchkomme?

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Update: Das ging schnell, heute Post mit Aufforderung zur Begleichung eines Verwarngeldes i.H.v. 30€. Sollte ich dies nicht bezahlen wird ein Bußgeldverfahren usw....

Begründung: Verstoß Paragraph 70 Abs. 1 Breite. 2....usw. ...

Absender ist der Landesbetrieb Wald und Forst NRW.
§70 Absatz 1a LFoG NRW besagt: entgegen § 2 Abs. 2 auf nicht festen Wegen oder abseits von Wegen Rad fährt,

Den §2 LFoG NRW hatte ich ja schon mal erwähnt.

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

Der Vorwurf bezieht sich explizit NICHT (siehe Bescheid) auf ein NSG sondern auf den Wald allgemein. Also, wenn ihr eure Räder dorthin geschoben oder einen festen Weg befahren habt, habt ihr keinen Verstoß nach einem der Beiden §§ begangen, der Kollege hat euch nicht fahrend angetroffen. Also, welcher Verstoß?

Dazu vielleicht noch

§ 54 LFoG – Kennzeichnung
Die mit dem Forstschutz beauftragten Vollzugsdienstkräfte im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Dienstkleidung oder Dienstabzeichen tragen und einen Dienstausweis bei sich führen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Nur diesen ist man auskunftspflichtig. Kein Dienstausweis und Dienstkleidung oder Dienstabzeichen, keine Personalien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es gut, wie der @CasterTroy reagiert hat (jedenfalls aus seiner Schilderung).
Wichtig ist es doch immer, vor Ort nicht direkt alles eskalieren zu lassen. Und wenn man sich im Recht sieht kann man das ja auch auf sich zukommen lassen.

Die "Foren-/DIMBMeinung" ist da ja auch auf seiner Seite, naturfester Weg nach dem Kölner Urteil, Landeswaldgesetz, keine Einschränkung im zuständigen Landschaftsplan...
Ich hoffe nur, dass sich dieses offene Einstehen für die eigene Meinung auch auszahlt. Denn wenn da jetzt ein schlechtgelaunter Amtsstubenmitarbeiter(*In...) nicht nachgeben will wirds halt hässlich und man darf mit der eigenen Energie alles durchpauken und der Exekutive klar machen, das es in der BRD noch andere Gewalten gibt und diese ggf. eine abweichende Meinung haben, die aber leider zu befolgen ist.

Ist schon was her, dass ich da gefahren bin, aber was zumindest in NRW auch immer lohnt mal anzuschauen ist TIM Online und da (seit kurzem versteckt unter "historische Karten" die DGK5. Es ist manchmal erstaunlich, welche Wege alle zumindest den Landesvermessungsämtern bekannt sind. Und solange in einem NSG kein Wegeplan existiert, sind diese Wege ganz sicher da und nutzbar.
Und wenn ich dann einem dieser Wege folge und der sich gabelt und es eine "naturfeste" Abzweigung gibt...

Problematisch kann da schon eher sein, dass im Ruhrgebiet der Ton manchmal schnell etwas "deutlicher" wird. Musste ich mich bei meiner Frau und ihrer Familie auch erst dran gewöhnen so als harmoniebedürftiger Rheinländer ;-). Man Stelle sich vor, Peter Gedöns aus Bonn trifft als Forstmitarbeiter auf einen Herbert Knebel aus Essen (oder schlimmeres)...
 
1.
Nur diesen ist man auskunftspflichtig. Kein Dienstausweis und Dienstkleidung oder Dienstabzeichen, keine Personalien.
korrekt (eigentlich beamtenausweis, aber das ist ein anderes pöses thema)!
Auch wenn man es sich leisten kann/will und eigtl. keine Lust auf "Scherereien" hat sollte man mMn auf keinen Fall auch nur einen Cent bezahlen!
Dabei geht es ums Prinzip und um unser Recht auf unseren Sport und diesen auch adäquat ausüben zu können!
2. absolut richtig, aber dafür leben wir im völlig falschen land.
hier kann und muss man die bürgen ja schon als devot ggü jeglicher obrigkeit bezeichnen!
3.
Sonst macht das womöglich noch Schule und die kassieren jedes, oder jedes 2. Wochenende ab! :aufreg:
korrekt, konkludentes handeln und gewohnheitsrecht und so
Aufgrund der Anwesenheit meines Juniors wollte ich keine weitere Diskussion führen.
ich weiss ja nicht wie alt dein racker ist, aber grad als sein vorbild sollte man doch zumindest punkt 1 vorleben, denn dadurch sind wir bei punkt 2 gelandet woraus sich dann nr.3 ergibt
btw, ich würde in jedem fall widerspruch einlegen mit der begründung nicht gefahren zu sein. nen unparteiischen zeugen hast du ja ;-)
lad den bescheid doch mal irgendwohin hoch und stell den link hier ein.
 
Danke für Eure sachlichen Meinungen und auch Hinweise.

Ich habe heute versucht jemanden telefonisch zu erreichen, leider vergeblich. Werde es morgen noch einmal versuchen. Den Bescheid lade ich hoch sobald es mir möglich ist, wir sind urlaubsbedingt viel unterwegs.

Grüße
 
was für ein Mist. Ich war neulich durch Zufall mal bei euch in der Ecke und habe dann die besagte Stelle auch entdeckt. Musste mich wundern, was da mit viel Energie gebaut wurde. Dort, wo ich sonst gerne fahre (Teuto) wäre das recht schnell verschwunden. Viel Erfolg! Und: lass dich nicht abzocken ;) Gruß aus Münster
 
Den Bescheid kannst vergessen.

Hier ist nicht mal ein Zeuge, der Name des Kontrolleurs aufgeführt-

Ober er überhaupt dazu berechtigt war ist wohl auch fraglich, zumindestens hat er sich wohl weder durch Uniform, noch durch Dienstausweis ausgewiesen.

Das wäre schön mal ein Grund für eine Anzeige wegen Amtsanmassung.

Außerdem wird hier angeboten den Betrag „mir“ zu überweisen.

Was ist den das für eine Behörde - schiebt er das Geld in die eigene Tasche.

Wenn ihr nicht gefahren seid und er kein Polizist, Fortstbeamter ist, dann steht Aussage gegen Aussage.

Ich würde nicht zahlen, sondern genau auf diese Punkte eingehen. Zuerst kommt der Bußgeldbescheid, dann noch mal ein Bescheid, dann wollen die das vor das Gericht bringe und dann wird es eingestellt.

So ist meine Erfahrung. Die Gerichte sind überlastet und die Lage hier sehr unübersichtlich. Das tun die sich nicht an.

Grundsätzlich sollte man aber auch im NSG keine Trails abseits offizieller Wege bauen....
 
Bin da selbst schon oft gewesen ,ein paar Söhne von einer Bekannten fahren dort und haben wohl auch fleißig gebaut .
Habe dort auch selbst mehr oder auch eher weniger erfolgreich die Bauwerke beutzt .
Das ist schon Toll was das steht,auch wenn man selbst nicht in der Lage ist so etwas zu fahren .
Besser da Energie rein stecken als in Opiate z. Beispiel.
Bei aller Vorbild Funktion ,es wäre dir sicher viel Ärger erspart geblieben ,wenn du "keinen Ausweiß " dabei gehabt hättest.
Mich würde es mal interessieren ob der Gute einen gut gebauten Flüchtling auch behelligt hätte....
 
Bin da selbst schon oft gewesen ,ein paar Söhne von einer Bekannten fahren dort und haben wohl auch fleißig gebaut .
Habe dort auch selbst mehr oder auch eher weniger erfolgreich die Bauwerke beutzt .
Das ist schon Toll was das steht,auch wenn man selbst nicht in der Lage ist so etwas zu fahren .
Besser da Energie rein stecken als in Opiate z. Beispiel.
Bei aller Vorbild Funktion ,es wäre dir sicher viel Ärger erspart geblieben ,wenn du "keinen Ausweiß " dabei gehabt hättest.
Mich würde es mal interessieren ob der Gute einen gut gebauten Flüchtling auch behelligt hätte....
Watt geht mir dieses Gehetze auf den Senkel, oder spielt die Nationalität beim Körperbau eine tragende Rolle die mir bislang nicht aufgefallen sein sollte?
Ein paar Söhne einer deiner Bekannten haben also dort gebaut und somit eine Straftat begangen und sind nicht von den "ach wir verfolgen ja nur teutonische Sünder Behörden" bis ins Kinderzimmer verfolgt worden?
Wo ist dann jetzt dein Problem?
 
Was die NOZ (Neue Osnabrücker Zeitung) seit Jahren abzieht ist reine Propaganda und grenzt schon an Rufmord!

Aus welchen Beweggründen die so einseitig berichten und zum Teil stumpf reihenweise Unwahrheiten über uns MTB'er und übers MTB'en rund um Osnabrück verbreiten ist mir noch unklar, aber auf Dauer bekommt man das auch noch raus. ;)

Ich führe das Offtopic mal fort:
Die NOZ war schon immer in der sehr konservativen Ecke angesiedelt und manchmal kommt auch noch eine geballte Ladung Populismus dazu. "Die bösen Mountainbiker" sind ein einfaches Ziel. Interessant ist auch, dass über Anschläge auf Mountainbiker, wie z.B. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/4053306, nicht berichtet wird.
 
Interessant ist auch, dass über Anschläge auf Mountainbiker, wie z.B. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/4053306, nicht berichtet wird.

Bei solchen Berichten bleibt einem echt die Spucke weg. Was geht in diesen Menschen vor, wenn sie Inkaufnehmen, dass ein ihnen völlig unbekannter anderer Mensch womöglich schwer verletzt wird, mit bleibenden Schäden für das restliche Leben.

Genauso wie die Stöckchen- oder auch vermehrt Äste- und ganze Stämmeleger. Was sind das für kranke Gestalten die sich in ihrer Freizeit Arbeit machen um anderen Leuten den Spaß zu verderben?
Leider erwischt man diese Spezis nie auf frischer Tat um die mal darauf ansprechen zu können. Ich glaube auch nicht mehr, dass das irgendwelche alte Leute (aufgrund der Masse die da teilweise bewegt wird) sind sondern vermehrt jüngere vermutlich grün angehauchte Personen. Das stimmt dann auch mit dem Verhalten in anderen Bereichen überein: man selber besitzt die allgemeingültige Wahrheit, und alle anderen haben sich gefälligst danach zu richten.
 
Könntest Du mir vielleicht erklären welchen Straftatbestand Kinder begehen, wenn sie im Wald spielen und dabei vielleicht etwas "buddeln"?
"Straftatbestand" ist vll. etwas hart ausgedrückt, aber im Bereich eines Bußgelds bewegt sich jeder, der im Naturschutzgebiet gegen die geltenden Auflagen verstößt (z.B. abseits der Wege läuft, seinen Hund nicht angeleint hat, etc.) Da Eltern für Ihre Kinder haften....
 
Zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einem Straftatbestand liegen aber Welten. Das sollte jemand der den ganzen Thread mit Paragraphen füllt, aber auch wissen. In dem Sachverhalt auf den sich @skaster mit seinem Straftatbestand bezogen hat, ging es um Kinder die maximal im Wald gebuddelt haben.

Handelt es sich bei dem dortigen Waldgebiet um ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet?

Ich möchte gerne weiterhin von @skaster wissen, welcher Straftatbestand für ihn in Frage kommt, wenn Kinder im Wald buddeln. Denn wenn hier schon jemand aus Kindern die Mountainbike fahren und etwas im Wald buddeln Straftäter macht, dann sollte er diese Anschuldigung auch genau definieren können.
 
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