Fahrradunfall auf den Isarradweg, wer ist Schuld?

Registriert
17. September 2005
Reaktionspunkte
0
Ort
München
Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hatte letzten Donnerstag am 13.06.2013 in München zwischen der Brudermühlbrücke und dem Flaucher in München auf der Ostseite, auf den separaten! Fahrradweg einen Unfall mit einer Fußgängerin. Der Fahrradweg, hier für beide Fahrtrichtungen, ist hier nicht wie normal in der Stadt direkt neben einem Fußgängerweg, sondern ca. 5m davon entfernt und durch Bäume getrennt. Ich war mit ca.15 km/h unterweges, und habe kurz zur Seite geschaut, auf die Leute am "Isarstrand", wieder nach vorne geschaut und da stand die Frau plötzlich vor mir, mit Hund, Ehemann und Tochter. Ich konnte nur noch Notbremsen und bin wegen der Vorderbremse nach vorne weggeflogen, der Frau in den Rücken. Sie ist dann seitlich auf die Wiese gefallen, während ich auf den Asphalt gefallen bin. Die Frau hatte danach über leichte Schmerzen in den Rippen geklagt, aber ansonsten keine weiteren Beschwerden. Ich habe mir mein Knie aufgeschlagen und mein Sattel ist ein bisschen verbogen, aber ansonsten auch nichts weiter. Wir haben dann Kontaktdaten ausgetauscht. Ich ging davon aus das wär's gewesen, und habe mich nicht weiter darum gekümmt, da ja der Schaden bei beiden klein war. Also ich habe auch keine Zeugen.

Nun hat aber die Frau angerufen, weil sie sich für 50€ eine homöopathische Salbe gekauft hat, und diese von mir erstattet haben möchte. Ich bin aber Student und für mich sind 50€ ziemlich viel Geld. Also habe ich recherchiert und das hier gefunden:

http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=unfall&c=31#Anchor-66-2546
"Markierter Radweg - "Kein Zutritt für Fußgänger"
Prallt ein Radfahrer auf einem markierten Radweg mit einem Fußgänger zusammen, so haftet der Fußgänger für den Schaden (hier: ein 80jähriger Rentner, der "vom Weg abgekommen" war. (Oberlandesgericht Hamm, 13 U 76/98)"

http://www.recht-für-radfahrer.de/Aktuelles.html
"Blindlings auf die Fahrbahn tretende Fußgänger

Das OLG Saarbrücken hatte über einen Unfall zwischen einem 14-jährigen Radfahrer und einer erwachsenen Fußgängerin zu entscheiden. Nach den Feststellungen des Gerichts war die Fußgängerin blindlings auf den Radweg getreten und dort von dem Radfahrer getroffen worden. Die Fußgängerin wollte trotzdem von dem Radfahrer Schadensersatz haben: Der sei mit seinem Fahrrad mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren und also zu schnell. Sie selbst habe auf dem Gehweg zwischen einem Auto und einem Baum gestanden und sei dort angefahren worden. Das Gericht wies die Klage ab (OLG Saarbrücken, NJW-Spezial 2012, 106).
Das Gericht überlegt, ob ein Radfahrer, der 20 km/h fährt, zu schnell fährt. Doch die Geschwindigkeit konnte nicht unfallursächlich sein. Ein Radfahrer und insbesondere ein 14-jähriger Radfahrer muss nicht vorhersehen, dass ihm einfach so eine erwachsene Fußgängerin vor das Rad springt. Man ist daher nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass seine Geschwindigkeit so sehr zu verringern, dass eine womöglich doch entgegen ihren Pflichten aus § 25 StVO blindlings auf die Fahrbahn springende Fußgängerin ohne Schaden bleibt.
Mehr zu der Frage, ob und unter welchen Bedingungen man als Radfahrer für Unfälle haftet, finden Sie in der aktuellen Auflage von Recht für Radfahrer."

Ich habe wegen der Recherche mich geweigert die 50€ zu zahlen, da die Frau ja nicht auf dem Fahrradweg zu suchen hat, und somit für den Unfall verantwortlich ist. Dazu der Ehemann heute am Telefon als ich meinte sie hätten nicht auf dem Fahrradweg rumlaufen sollen, woraufhin er meinte 'sie hätten da grade nicht aufgepasst'. Sie bleiben aber jetzt trotzdem bei der Foderung und haben mir eine Frist bis morgen Abend gesetzt. Was soll ich machen?

*Edit aus den natürlich dem*
 
Melde den Schaden Deiner hoffentlich vorhandenen Privaten Haftpflicht-Versicherung...

Wenn Du keine eigene Haftpflichtversicherung hast, besteht für Dich evtl. noch Schutz über die Private Haftpflicht-Versicherung Deiner Eltern. Musste mal abklären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Melde den Schaden Deiner hoffentlich vorhandenen Privaten Haftpflicht-Versicherung...

Wieso?

Sie scheint (bei korrekter Beschreibung) Verursacherin zu sein. Ich würde eher sagen: ignore.

Oder noch besser: Umdrehen. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, einen Anwalt nehmen und die Reparatur Deines Rades einfordern ;-)

(Alternativ den Mann darauf hinweisen, dass Du das würdest. Wobei ICH mich auf keinerlei Dialog mit denen einlassen würde)
 
Das ist ja leider das Problem, bin grade 25 geworden, d.h. die Haftpflichtversicherung von mein Vater gilt bei mir nicht mehr. Wollte mich ab den nächsten Monat versichern... Ich weiß einfach nicht ob ich in den sauren Apfel beiße, und ihr das Geld bezahlen soll, obwohl ich finde, dass sie Schuld ist??
 
Das ist ja leider das Problem, bin grade 25 geworden, d.h. die Haftpflichtversicherung von mein Vater gilt bei mir nicht mehr. Wollte mich ab den nächsten Monat versichern... Ich weiß einfach nicht ob ich in den sauren Apfel beiße, und ihr das Geld bezahlen soll, obwohl ich finde, dass sie Schuld ist??

Warum solltest Du?

Und glaubst Du, dass dann gut ist?

Ne, behalt mal lieber Deine Kohle!
 
Wieso?

Sie scheint (bei korrekter Beschreibung) Verursacherin zu sein. Ich würde eher sagen: ignore.

Oder noch besser: Umdrehen. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, einen Anwalt nehmen und die Reparatur Deines Rades einfordern ;-)

(Alternativ den Mann darauf hinweisen, dass Du das würdest. Wobei ICH mich auf keinerlei Dialog mit denen einlassen würde)

Gleicher Meinung!

Lass Dich nicht unter Druck setzen! Wenn überhaupt nur auf Schriftverkehr reagieren..
 
Das ist ja leider das Problem, bin grade 25 geworden, d.h. die Haftpflichtversicherung von mein Vater gilt bei mir nicht mehr. Wollte mich ab den nächsten Monat versichern... Ich weiß einfach nicht ob ich in den sauren Apfel beiße, und ihr das Geld bezahlen soll, obwohl ich finde, dass sie Schuld ist??


Hmm, das mit den 25 Jahren weiss ich jetzt nicht... Kommt wahrscheinlich auf die Versicherung an. Kenne nur die Regel: Solange Du Dich in der Ausbildung befindest (ununterbrochen) besteht für Dich Versicherungsschutz. Evtl. nochmal nachfragen...
@unkreativ: Eine Private Haftpflichtversicherung ist sowas wie ein passiver Rechtsschutz. Heisst: Sie zahlt berechtigte Ansprüche, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Notfalls auch vor Gericht...

EDIT: Die Sache umzudrehen, bleibt Dir ja unbenommen... Ich denke es geht Dir hauptsächlich um "Deine" 50 €
 
Mir ist eigentlich kein großer Schaden entstanden, und ich fand die Frau eigentlich auch sehr nett, ich will also nach Möglichkeit keinen Rechtstreit anfangen, da ich auch nicht die Mittel dazu hätte. Wegen der Versicherung haben wir uns schon informiert. Aber danke,dass ich ihr mich ermutigt standhaft zu bleiben. Bin ein bisschen durch den Wind, da ich mit allem rechtlichen Sachen immer großer finanzieller Aufwand assoziere.
 
Mir ist eigentlich kein großer Schaden entstanden, und ich fand die Frau eigentlich auch sehr nett, ich will also nach Möglichkeit keinen Rechtstreit anfangen, da ich auch nicht die Mittel dazu hätte. Wegen der Versicherung haben wir uns schon informiert. Aber danke,dass ich ihr mich ermutigt standhaft zu bleiben. Bin ein bisschen durch den Wind, da ich mit allem rechtlichen Sachen immer großer finanzieller Aufwand assoziere.

Klar. Aber: Wenn Du kein Geld hast, gibt es sog. Prozesskostenhilfe. Aber so weit würd ich gar nicht denken.

Imho hast Du zwei Möglichkeiten:

a) Du sagst denen, dass Du nicht zahlst, weil SIE den Unfall verursacht hat und Du aber im Gegenzug ja auch nicht Deine Schäden geltend machst, das aber wirst, wenn nicht gut ist.

b) Ignore und mit 95% Wahrscheinlichkeit wirst Du nix mehr hören...
 
Zum Bierchentrinken einladen kann ich sie leider nicht mehr, da sie in München nur ihre Tochter besucht haben. Wird eher ein Jever wenn ich sie einladen möchte... Meine Schäden geltend machen, habe ich schon leicht angedeutet, aber scheint nicht hängengeblieben zu sein. Vielleicht sollte ich es mit mehr Nachdruck versuchen.
 
Selbst wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte (was sehr wahrscheinlich nicht passiert): Was hat sie in der Hand?
Ein Attest vom Arzt sicher nicht. Sondern einen Wisch von einem wundersamen Quaksalber, der Salben für 50 € verkauft.
Mach es ihr gleich, gehe zu einem Wahrsager und lass dir schriftlich geben, dass dein Rahmen aufgrund des Unfalls in zwei Monaten bricht :lol:

Lächerlich sowas! Ich würde keinen Cent zahlen!
 
Weiß nicht was sie in der Hand hat. Kann mir nicht vorstellen was sie sich mit ihren Mann und ihre Tochter ausdenken kann, wenn es drauf ankommt? Ich kenne sie ja nicht, und weiß nicht wie weit sie gehen würde. Aber ihr habt recht ich werde wohl bis auf weiteres nichts zahlen.
 
Nun hat aber die Frau angerufen, weil sie sich für 50€ eine homöopathische Salbe gekauft hat...

Da hab ich bereits abgeschaltet. Ignore und gut ist. Wer sich Plazebos von einem Quacksalber andrehen lässt soll gefällst selbst dafür bluten!
Sie hat wahrscheinlich gemerkt, dass diese vermutlich stinknormale Handcreme nicht wirkt und möchte auf Teufel komm raus andere dafür bezahlen lassen weil sie sie (natürlich) nicht zurückgeben kann.
 
Ich habe sie gegoogelt, sie ist Heilpraktikerin. Wird wohl an der Wirkung glauben. Vielleicht hilft bei ihr ja schon allein der Placeboeffekt.
 
Ich habe sie gegoogelt, sie ist Heilpraktikerin. Wird wohl an der Wirkung glauben. Vielleicht hilft bei ihr ja schon allein der Placeboeffekt.

Homöopathische Salbe? :lol:

Wäre interessant zu wissen, ob eine Krankenversicherung die Kosten für diese Salbe übernehmen würde.
Wahrscheinlich nicht.

Bleib standhaft und lass Dich nicht veräppeln von irgendeinem Quacksalber, der sich von einem Kollegen 'ne Rechnung für eine Salbe über 50 € geholt hat.

Voltaren oder Franzbranntwein hätte es auch getan.
 
Frag Vati ob er dir die 50 € gibt und überweis Ihr die Knete gegen unterschrift einer Verzichtserklärung auf weiter Ansprüche.
Was soll das ganze denn eigentlich? Wegen 50€ einen Rechtsstreit riskieren, ohne Zeugen, dafür aber die ganze Familie der Tante am Straßenrand? Da wünsche ich viel Glück.

Recht haben und Recht bekommen sind sehr unterschiedliche Dinge. Erst recht vor Gericht!

Grüße.
 
Wenn man sich gerne abzocken und vera****en lässt dann kann man das Geld gerne zahlen. Ich würde den Spieß umdrehen und auf meine Rechte pochen.
 
So ein Quatsch! Ich würde nicht zahlen. Allerdings hätte ich schon beim ersten Telefonat mit dem Mann klar gemacht das es kein Geld geben wird und ich im Fall der weiteren Belästigung, meinen Schaden geltend machen würde. Und das so deutlich, das es ganz sicher hängen geblieben wäre...
 
Es wird heute Abend ein Telefonat geben, wurde mir angekündigt. Dann werde ich das hoffentlich klarmachen können.
 
Wenn Du zahlst, könnte das als ein Schuldeingeständnis ausgelegt werden...
Wer weiß, was in so homöopatischen Köpfen alles vor sich geht.
 
Ich habe mir mein Knie aufgeschlagen und mein Sattel verbogen..

Auf alle Fälle Foto's machen und der Lenker musste evtl. getauscht werden?! Bei juraforum.de kannst Du den fiktiven Fall mal durchexerzieren. Ansonsten Rechnung schicken lassen und gegenrechnen.

Ich habe sie gegoogelt, sie ist Heilpraktikerin.

Die kann man bestimmt bei Google bewerten ;-)
 
Zurück
Oben Unten