Falschlieferung erst bei Endmontage bemerkt. Rückgabe Problem

geopard

Speichenflüsterer
Registriert
30. Dezember 2003
Reaktionspunkte
84
Ort
Kandel
Hallo,
Ich brauche Euere, Erfahrung und Hilfe.
Über Ebay bestellte ich eine Starrgabel 26" Disc und V-Brake, 450mm Einbauhöhe.
Die Lieferung erfolgte zwei Tage später.
Kein Transportschaden und optisch alles ok.
Also alte Gabel raus,
untere Steuerlagerschale bei neuen Gabel montiert,
Gabel eingebaut, Einbaumaß genommen, Steuerrohr etwas gekürzt,
Kralle rein und Gabel montiert.
Zwei Tage später kamen die neuen V-brake Bremsen und ups was das?
Bremsarme montiert, Laufrad rein um ordentlich alles einzustellen.
Bämm, passt nicht, siehe Anhang.
Also Verkäufer aus Freiburg kontaktiert.
Jetzt fängt der Stress für 64,90 an.
Zuerst kam wenn es nicht passt, sei meine Schuld.
Also Rückgabe eingeleitet und Fabel zurück geschickt.
Händler verweigert die Rücknahme, da kein Orginalzustand mehr habe.
Er findet an der Gabel kein Fehler. Nichts verbogen und eine vergleichs Gabel wäre alles okay.
Kein Fehler seiner seits, gesamt Kosten soll ich tragen.
Seitens Händler kam keine konstruktive Vorschlag oder Lösungsversuche.
Er habe mit Ebay telefoniert und sei im Recht kam als Antwort.
Paypal Käuferschutz hab ich aktiviert.

Wer ist im Recht oder was würdet Ihr machen?
 

Anhänge

  • 2021-05-05 at 16.01.55.jpeg
    2021-05-05 at 16.01.55.jpeg
    120,6 KB · Aufrufe: 279
Zuletzt bearbeitet:
Kein Transportschaden und optisch alles ok.
Also alte Gabel raus,
untere Steuerlagerschale bei neuen Gabel montiert,
Gabel eingebaut, Einbaumaß genommen, Steuerrohr etwas gekürzt,
Kralle rein und Gabel montiert.

Kein Fehler seiner seits, gesamt Kosten soll ich tragen.
Seiten Händler kam keine konstruktive Vorschlag oder Lösungsversuche.
Also ganz ehrlich, ist nur mein Empfinden:

du hast bestellt, der Händler hat korrekt geliefert, also keine Falschlieferung wie in der Überschrift steht
du hast bereits an der Gabel herumgesägt, die Kralle montiert ... und auf einmal passt es dir nicht mehr und willst das Teil zurückgeben auf Kosten des Händlers.

Kann das jetzt ernsthaft so sein?
 
hm,
es wurde ja eine Gabel mit falsch Positionierten Bremssockel geliefert.
Seine Warenausgangkontrolle hat versagt, Fehler 1
meine Wareneingangkontrolle hat auch versagt, Folgefehler.
Also Händler darf Fehler machen und der Verbraucher nicht?
 
Das kann tausend Gründe haben, z.B. wie man das Bild aufnimmt. Daß das eine 28"-Gabel sein soll (wieso genau 28"?), dafür gibt es im ersten Posting überhaupt keine Aussage.

Da hier aber einige schon wissen, worum es hier geht, bin ich hier raus.
 
Nehmen wir mal an, dass es so ist,
oder der Fall wäre euch so passiert.
Hier noch ein Bild.
 

Anhänge

  • 2021-05-06 .jpeg
    2021-05-06 .jpeg
    135 KB · Aufrufe: 247
Naja, da er ja schon das Steuerrohr gekürzt und damit die Gabel irreparabel beschädigt hat und da sie deswegen nicht mehr verkaufsfähig ist, muss der Händler sie, meiner Meinung nach, nicht mehr zurücknehmen.
Ob es eine Falschlieferung war, wissen wir aber immer noch nicht. Es kann ja auch sein, dass der Threadstarter die 28er-Gabel irrtümlich bestellt hat.
Ich hatte Ausversehen schon mal ein 24V-Teil, statt einem 12V-Teil, bestellt.
 
Er findet an der Gabel kein Fehler. Nichts verbogen und eine vergleichs Gabel wäre alles okay.
Kein Fehler seiner seits, gesamt Kosten soll ich tragen.
Ich hatte Ausversehen schon mal ein 24V-Teil, statt einem 12V-Teil, bestellt.
Der TE hat nicht falsch bestellt, es wurde ihm was falsches geliefert.
Und der Händler sieht das nichtmal ein.

Was hättest du jetzt gemacht, wenn der Händler dir das 24V Teil falsch geliefert hätte, du es eingebaut hättest und es dabei kaputt gegangen wäre?
 
Der TE hat nicht falsch bestellt, es wurde ihm was falsches geliefert.
Woher weißt du das? Er kann ja auch versehentlich auf 28 Zoll getippt haben.
Steht in der Rechnung auch wirklich 26 Zoll-Gabel? Nur dann ist der Händler schuld.
Was hättest du jetzt gemacht, wenn der Händler dir das 24V Teil falsch geliefert hätte, du es eingebaut hättest und es dabei kaputt gegangen wäre?
Bei sowas offensichtlichem, wo es doch draufsteht, sollte es aber nicht passieren und bei einer 28 Zoll-, statt einer 26 Zoll-Gabel eigentlich auch nicht.
 
Hier bitte
https://www.ebay.de/itm/154296789569
Es ist ja gut dass ihr diskutiert, aber bitte nicht streiten.
Der Streitwert ist ja mit ca.65 € nicht so hoch.
Einige müssen dafür ja 4 und mehr Stunden arbeiten.
Es geht mir um meine Wissenslücke zu schliessen.
Rechtsschutz ist vorhanden, aber nicht wert den zu aktivieren.
Fühle mich etwas verarscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, wenn der TE aufgrund eigener Drömeligkeit die Falschlieferung beschädigt, dann behält er zwar den Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Gabel, hat dem Verkäufer aber den Schaden an der Falschlieferung zu ersetzen. Vor der Bearbeitung hätte er sich nämlich versichern können, ob es eine mangelfreien Lieferung ist, denn dazu hätte er die Gabel nicht beschädigen müssen!
 
Zurück
Oben Unten