Fernlicht und soziales Verhalten im Straßenverkehr

Registriert
13. August 2005
Reaktionspunkte
160
Ort
LB
Servus Leute,

mir ist in letzter Zeit immer wieder aufgefallen, dass es eine Art Wettrüsten gibt. Wenn jemand eine Lampe sucht wird regelmäßig eine Fenix, Tesla oder ähnliches geraten, keinen interessiert wo die Leute damit fahren.

Ich meine, wenn jemand im Wald fährt, sind die genannten Lampen gut, aber wenn ich damit auf der Straße fahre wird damit geblendet.

Dann gibts häufiger Aussagen: Wenn ich den Gegenverkehr blende machen die ihr Fernlicht aus. Dafür wird in Kauf genommen, dass der gesamte Gegenverkehr geblendet wird. Klar gibts Schnarchtassen, die ihr Fernlicht anlassen, aber das gibts auch, wenn man mit dem Auto rumfährt. Gut, ich gebe zu mit dem Rad sind es etwas mehr, aber trotzdem noch eine Minderheit.

Ich habe mir, weil ich auch viel auf der Straße fahre, zusätzlich eine Ixon IQ gekauft, damit ich nicht alle blende und wenn mir ein Fahrradfahrer entgegenkommt mit einem miserabel eingestellten Licht würde ich am liebsten ... :crash:, bei Autos mit Fernlicht reicht da glücklicherweise meistens ein kurzes hochbiegen der Lampe.

Ich würde gerne mal eure Meinung hören und etwas zum Denken anregen.

Grüße Martin
 
Ich halte das exakt so, wie du. Ich habe mir für die Strasse die Ixon IQ gekauft und die Fenix anschliessendals reine Zusatzlampe für unbeleuchtete Seitenwege/Waldwege.
Gestern abend habe ich mal just for fun und für mich ein paar Bilder nach Vorgabe des Beleuchtungsthreads gemacht, allerdings ohne Entfernungsmarkierungen und die Kamera etwas zu tief. Wollte nur wissen, was da jetzt zusammen bei volle Power rauskommt. Anschliessend habe ich das Rad mit beiden Lampen auf volle Power im Keller von vorne fotografiert, bei Deckenbeleuchtung! Von der Ixon sieht man nur blendfrei den leuchtenden Reflektor, von der Fenix geht ein blendender Stern aus, der fast das gesamte Bild unbrauchbar macht. Ich würde die Fenix im Strassenverkehr nicht nutzen. Nicht, weil es die STVO nicht erlaubt, sondern weil ich mich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern rücksichtsvoll verhalte, zumindestens so lange die dieses auch tun.
Ein generelles Blenden allen zuzumuten, damit die 1 oder 2 Idioten die nicht abblenden vielleicht doch abblenden, finde ich gelinge gesagt weit unter der Gürtellinie. Das lässt mich vermuten, daß sich Personen mit solcher Einstellung im Auto ebenso rücksichtslos verhalten würden.
 
Solange Radwege nicht so beleuchtet und nicht in einem so guten Zustand sind, dass eine kleine Funzel ala Sigma Mirage (und nicht mal das Ding ist zugelassen) ausreicht nutze ich auch in der Stadt meine Wilma.
Schuld ist hier meiner Meinung nach der Gesetzgeber. Zugelassenen Beleuchtung ist auf meinem Arbeitsweg gefährlich weil einfach zu dunkel.
Wären vernünftige Lampen mit klar definierter hell dunkel Grenze im Straßenverkehr zugelassen, würden auch mehr Hersteller solche Produkte anbieten. Die Busch & Müller Big Bang eignet sich hervorragend für die Stadt. Verraussetzung ist die korrekte Einstellung. Aber das ist für die meisten dann auch wieder schwierig.

Gruß
Basti
 
Und wer soll die Korrekte Einstellung von solch Leistungsfähigen Lampen am Bike kontrollieren? Da ist,meiner Meinung nach,eine gehörige Portion Mitdenken gefragt ,wie ich meine Lampe einstelle.Selbst mit einer laut Stvzo zugelassenen Lampe kann man den Gegenverkehr blenden!
 
Die Mirage ist sehr wohl zugelassen. Nicht zugelassen ist der Zusatzscheinwerfer EvoX.

Für Radwege reicht die Ixon IQ vollkommen aus und ist zugelassen. Die BigBang ist natürlich für die Zulassung auch toll, aber kostet auch das 10-fache und geht wohl am Bedarf des Durchschnittsradlers etwas vorbei.

Ein schlechter Zustand von Wegen ist allerdings keine Rechtfertigung, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder zu belästigen. Mit dem Auto kann ich auf schlechter Strasse auch nicht unter solch infantiler Begründung mit Fernlicht fahren, trotz Gegenverkehr, sondern muß meine Geschwindigkeit den Sicht- und Strassenverhältnissen anpassen.
 
Solange Radwege nicht so beleuchtet und nicht in einem so guten Zustand sind, dass eine kleine Funzel ala Sigma Mirage (und nicht mal das Ding ist zugelassen) ausreicht nutze ich auch in der Stadt meine Wilma.
Und jetzt lernen wir noch, daß es genau gar keinen zwingenden Zusammenhang zwischen Helligkeit und Lichtverteilung gibt. :rolleyes:

Schuld ist hier meiner Meinung nach der Gesetzgeber.
Grundsätzlich ja, weil die Festlegung der Lichtverteilung die Fahrradbeleuchtungshersteller vor deutlich höhere Hürden stellt als die Autoindustrie. Aber was will man schon erwarten, wenn das KBA die Regeln macht...

Zugelassenen Beleuchtung ist auf meinem Arbeitsweg gefährlich weil einfach zu dunkel.
Siehe oben.
Gegenbeispiele: Edelux, Cyo (Sport), Fly IQ und - wenn Supernova die zugelassene Version am Markt hat: den E3. Das war jetzt nur die Dynamobeleuchtung.
Batteriebeleuchtung: Ixon IQ Speed, Big Bang mit dem entsprechenden Vorsatz.
Alle (bis auf den mir derzeit nicht bekannten Zulassungstatus des E3) StVZO-konform.

Wären vernünftige Lampen mit klar definierter hell dunkel Grenze im Straßenverkehr zugelassen, würden auch mehr Hersteller solche Produkte anbieten. Die Busch & Müller Big Bang eignet sich hervorragend für die Stadt.
Siehe oben.

Verraussetzung ist die korrekte Einstellung. Aber das ist für die meisten dann auch wieder schwierig.
Da haben die zugelassenen Leuchten wenigstens einen theoretischen Vorteil.

E.

PS: Man kann auch - bei sehr weiter Auslegung der StVZO - zB. zwei Fly IQ in Reihe betreiben. Kein Vergleich mit richtigen Gelände-Flutern, aber StVZO-konforme Lichtverteilung in ausreichend hell.
 
Und wer soll die Korrekte Einstellung von solch Leistungsfähigen Lampen am Bike kontrollieren? Da ist,meiner Meinung nach,eine gehörige Portion Mitdenken gefragt ,wie ich meine Lampe einstelle.Selbst mit einer laut Stvzo zugelassenen Lampe kann man den Gegenverkehr blenden!
Dazu ist noch nicht mal eine besonders leistungsfähige Leuchte notwendig, eine ältere Halogenfunzel reicht auch völlig aus. Die Dinger sind so dunkel, daß die bei korrekter Einstellung kaum den Boden erhellen. Also bekommen die allermeisten Eigentümer auch nicht mit, wenn ihr Positionslicht dem Gegenverkehr ins Gesicht strahlt.

E.
 
Stimmt bofh!! aber nochwas

Halt halt!!!!! Zugelassen für Rennräder unter 11 kg!!!!!! Und damit sind wirklich nur Rennräder gemeint - keine MTB.....ganz wichtig!

Das gilt für sämtliche Batteriebeleuchtung, spielt aber hier absolut keine Rolle. Diese Lampen sind so ausgelegt, daß sie den Gegenverkehr nicht oder nur gering blenden und dabei ist es der Lampe schnurzpiepegal, ob sie an einem 20kg Trekkingrad ihren Dienst verrichtet, oder am 7kg Rennrad. Auf die Lichtstärke und Blendung hat dies absolut keine Auswirkung und im Falle eines Unfalls wird dir bei einer zugelassenen Lampe niemand einen Strick drehen, egal an welchem Rad die montiert war. Bei einer Fenix oder sonstwas nicht zugelassenem sieht das sicher völlig anders aus.

Sonst wäre ja der Umkehrschluss: Am RR muß zugelassene Beleuchtung gefahren werden, jeder andere darf blenden wie er will, oder wie soll ich das verstehen?
 
Nein,nicht doch. ;)

Wollte damit nur darauf hinweißen das diese Regelung der StVZO wirklich nur RRs betrifft.
Ob dir bei einem Unfall ein Strick daraus gedreht wird weil du mit einem nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen Rad unterwegs bist kann ich nicht beurteilen.:cool:
Aber bei solchen Sachen gilt wahrscheinlich: "Im Zweifel gegen den angeklagten" :eek:
 
Hi,
bei mir hat sich noch nie jemand beschwert...

Ich hab ne 35W IRC am Lenker, die ist fürn Wald und falls ich die mal auf der Straße benutze, weil ich nur die Eine dabei hab, dreh ich die etwas nach unten und gut iss.
Auf dem Helm hab ich zur Zeit eine Doppel-LED Lampe (so hell wie 2 Fenixe), die ich auch auf der Straße benutze. Wenn was entgegenkommt, schau ich etwas näher vors Rad, das ist auch wie abblenden. Das Streulicht der eng fokussierten LED-Lampen blendet nicht so sehr, das der Gegenverkehr nix mehr sieht, reicht aber wunderbar, um gesehen zu werden.
Und die Polizei ist eher hinter Leuten her, die Nachts mit dem Fahrrad ohne Beleuchtung durch die Ortschaften fahren, von mir wollte noch keiner was.

Gruß Marko
 
Ich kann mich Basti nur anschließen, mein Arbeitsweg ist eine Katastrophe, die Radweg in den Außenbezirken von Köln sind gefährlich und spiegeln das Haushaltsloch der Stadt wieder.
Bis zur dieser Saison bin ich mit dem Conrad 3 Watt Led Leuchtmittel gefahren und wurde regelmäßig von aufblendenden Autos auf überstrahlendes Licht aufmerksam gemacht.
Die Leuchte war aber nicht hoch ausgerichtet.
Seit dieser Saison fahre ich mit einem Selbstbau mit 2. Stück Cree mit 228 lm, 1x mit 13° und 1x mit 25° Optik, die 13° fahre ich mit 25% gedimmt im Straßenverkehr und selbst bei 75 % im Waldstück blendet kein Auto mehr auf da der ausgeleuchtete Bereich sehr stark durch die 13° gegenüber dem Conrad Spot beschränkt ist.
Es liegt also nicht nur an den "lm" sonder hauptsächlich an der Optik.
Also Sozialsau oute ich mich nur vor der Auf- / Abfahrt der Autobahn die ich leider auf der Straße kreuzen muss, dort schalte ich die 25° auf 100° zu um nicht über den "Haufen" gefahren zu werden. Da sitzt bei vielen das Adrenalin vom "Berufsverkehr Frogger spielen" noch zu sehr im rechten Fuß.
Natürlich treffe ich damit auch unschuldige die sich vorbildlich im Straßenverkehr verhalten, aber nützt mir das was wenn ich mindestens 3-4 mal die Woche sonst unter einem Auto oder besser noch unter einem DPD Transporter liege?
Ich schmücke mich schon mit Reflektorbändern an den Beinen, am linken Arm (damit mann das Händchen beim Abbiegen auch sieht), zusätzliches Blinklicht am Rucksack im Gegensatz zu manchen die komplett in dunkler Bekleidung und ohne Licht morgens vor 6 Uhr durch die Nacht eiern ohne Reflektoren am Rad.
Jeder muss für sich einen Weg finden der die StVO zu beugen ohne diese zu brechen. Leben und leben lassen und nicht immer nur die Meinung "ich bin der einzige Schlaue auf der Welt". Andere Verkehrsteilnehmer haben auch ein recht unversehrt sich von A nach B zu bewegen.
Es kann nicht als Motto gelten: mit dem verbleibenden Auge nicht erneut in die Leuchte blicken

Gruß Dirk
 
Richtig, an allen Rädern im Straßenverker ist eine Lichtanlage mit Dynamo vorgeschrieben, außer Rennräder unter 11kg, wobei in keinen Gesetzestext beschrieben ist was ein Rennrad ist.
In den meißten Fällen ist der Polizei sowas schnuppe, haubtsache Licht am Rad, wen es aber zu einem Schadensfall kommt ????, da kann sich dan eine Versicherung eventuell rausreden und die Zahlung verweigern.
Aber das war garnicht das Thema, ich mache meine Helmfunzel im Straßenverker immer aus, ich selbst mag es ja auch nicht wen ich im Auto sietze und mir ne Wilma ins Gesicht strahlt.

MfG seudosportler
 
Angenommen ein entgegenkommendes Auto wird so stark geblendet, daß der von der Fahrbahn abkommt und einen Unfall verursacht (klar, rein fiktives Szenario):

Szenario 1:
Du hast ´ne Tesla oder eine Fenix am Lenker, sprich hohe Blendwirkung, keine Zulassung.
Teilschuld ist dir 100% sicher, da gehe ich jede Wette ein, weil grob fahrlässig gehandelt wurde. Theoretisch könnte der Richter hier sogar von Vorsatz ausgehen.

Szenario 2:
Du hast eine zugelassene Lampe (Ixon IQ z.B.) am Lenker (egal an welchem Rad). Der Autofahrer "fühlte" sich geblendet. Dir wird kaum was passieren, weil die Lampe eine Zulassung hat, dementsprechend keine Blendung erzeugen sollte und wenn sie doch geblendet hat, dann durch Fehleinstellung, was zwar evtl. immer noch als Fahrlässigkeit ausgelegt werden kann, aber nicht als Vorsatz. Die Lampe kann aber auch durch Bodenwellen kurzzeitig blenden, wie es Autoscheinwerfer dann auch tun, das ist aber nicht zu vermeiden.

Bei hohem Sach- oder gar Personenschaden möchte ich nicht in der Haut des Radlers aus Szenario 1 stecken, denn bei Vorsatz zahlt da auch keine Versicherung. Die zahlen dem Opfer evtl. eine Entschädigung, holen sich aber jeden Cent vom Verursacher wieder.

Selbst bei der von mir gefahrenen Konstellation könnte ich Probleme kriegen, weil ich nachweisen müsste, daß die Fenix auf der Strasse definitiv "aus" war. Ohne Zeugenaussagen hätte ich da sogar schlechte Karten.

Wie gesagt, fiktives Szenario, was in der Form (hoffentlich) nicht vorkommen wird. Der Autofahrer könnte aber auch einen Fußgänger am Strassenrand durch die Blendung übersehen, oder ....

@Dirki

Du machst dir wenistens Gedanken um deine Sichtbarkeit und Sicherheit und um die der anderen, das ist imho völlig ok. Ich verhalte mich ja auch nicht immer im Sinne der StVO, wenn ich weiß, daß daraus für mich persönlich eine Gefahr besteht. Nur muß ich dann eben auch darauf achten, niemand anderen zu gefährden oder das Risiko so gering wie möglich zu halten. Gilt ja beim Autofahren genau so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitdenken ist beim Rad genau so wie beim Auto gefragt. Nicht mehr und nicht weniger. Auch beim Auto sieht man oft schlecht eingestellte Scheinwerfer, obwohl ja die meisten Autos über eine Höhenverstellung verfügen. Daß man den hellen zentralen Kegel nur auf die Straße richtet, sollte selbstverständlich sein. Und wenn man Warnsignale von anderen bekommt, sollte man das Rad mal aufrecht irgendwo anlehnen und selbst von vorn gucken, wie sehr es blendet.
Richtig ist aber auch, daß Fahrradlampen "hingucker" sind, weil sie durch die Lenkerbewegung wackeln. So wie Xenonlampen vor einigen und Halogenlampen vor vielen Jahren, weil sie einfach eine ungewöhnliche Farbe hatten. Dabei war/ist die Blendwirkung nicht wirklich größer, sondern eben nur deswegen, weil man dauernd reinschaut.
 
Hi,

Also ich will jetzt keine minderwertigen parolen marke "Ich werd auch alle nase lang geblendet nur weil die lieben Autofahrer NICHT abblenden also warum soll ich meinen 30W Xenonbrenner ausmachen" Brüllen...

aber auf meiner Strecke Richtung arbeit ists wirklich so ...
ok ist auch unbeleuchtet (Zum überwiegenden teil) ich selbst mit ner Stino-lumotec vom Busch (nabendyn),was meint ihr wer abblendet ? ein verschwindend geringer teil ... da bräuchte man wirklich mal sone Art "lichthupe" die man mal kurz "anfeuert" ... auch ganz toll diese "hochkant Streichholzschachteln" alá Smart,a-klasse und Transporter die IMMER blenden (vor allem wenn man als Radfahrer ein Stvzo "teelicht" vorne hat,und die augen nur dieses "halbdunkel" kennen)

Alles im Allem:
Paragraph 1 der Stvzo : "jeder macht seins": nicht wie's eigentlich sein sollte "gegenseitige vorsicht und RÜCKSICHT"...
ich meine damit jetzt nicht das ich nen 30W brenner genau auf die strasse richten würde(ich hab ihn nicht mal an...) ... nicht das mir das jetzt einer Vorwirft ...
ist nur mal so eine feststellung das manchen autofahrer ein Biker fast ******* egal ist ...

Ot:
genau wie diese unverständliche Panikreaktion :
"Ein Radfahrer -> Ich MUSS überholen" (Tempo 30 auf der uhr und 30er Zone .... neee klar ):aufreg::spinner:
Oder auch sehr beliebt :
Überholen und vor dem biker (bei 30 Steinen) rechts abbiegen (wohlgemerkt bei einem abstand von weniger als 1m und ohne zu blinken...) ist mir schon zwei mal passiert .. (innerhalb von 2 jahren)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist meiner Meinung nach, wie auch von tombrider beschrieben, das die meisten dazu neigen in die Lampe hineinzuschauen. Wenn man im Auto sitzt stört eine helle fahrradlampe eigentlich nicht, ich bin eher froh das nicht ohne Funzel gefahren wird. Ich würde aus eigener Erfahrung sagen, das ohnehin auf eine blendende Fahrradlampe mehr als 10 stark blendende, weil verstellte, Autoscheinwerfer kommen. Kurzum: totaler Humbug sich darüber einen Kopf zu machen.

Und es ist ebenso totaler Blödsinn das man irgendetwas zu befürchten hat, wenn ein Unfall mit einer nicht zugelassener Lampe passiert. Oder kennt jemand einen belegbaren Vorfall wo so etwas jemals passiert ist? Schließlich fahren sehr viele mit nicht zugelassener Lampe herum und hin und wieder passieren -leider- auch Unfälle. Aber ich habe wirklich noch nie einen Bericht gesehen oder gelesen das irgendjemanden ein Strick aus einer nicht zugelassenen Funzel gedreht wurde. Schlimmstenfalls wird die eigene Haftpflicht einen Teil eines gegnerischen Schadens bezahlen müssen.

Meine Meinung als Autofahrer: Sch***egal was für eine Funzel, lieber für einen Moment etwas geblendet als diese Spezialisten ohne Licht. Von denen habe ich erst letztens fast einen Übersehen, weil der Held auch noch kurz vor mir vom Bordstein auf die Fahrbahn gewechselt hat. Und ganz ehrlich: wenn man nicht direkt ins Gesicht gestrahlt bekommt und in die Lampe reinschaut blendet auch eine Wilma etc. nicht wirklich, so hell sind die Funzeln nun auch nicht...
 
Und es ist ebenso totaler Blödsinn das man irgendetwas zu befürchten hat, wenn ein Unfall mit einer nicht zugelassener Lampe passiert. Oder kennt jemand einen belegbaren Vorfall wo so etwas jemals passiert ist? Schließlich fahren sehr viele mit nicht zugelassener Lampe herum und hin und wieder passieren -leider- auch Unfälle. Aber ich habe wirklich noch nie einen Bericht gesehen oder gelesen das irgendjemanden ein Strick aus einer nicht zugelassenen Funzel gedreht wurde. Schlimmstenfalls wird die eigene Haftpflicht einen Teil eines gegnerischen Schadens bezahlen müssen.

Teilweise tut hier mancher so, als würde jedes Gerichtsverfahren öffentlich gemacht und groß an die Glocke gehängt. Ich schreib ja nur, daß im schlimmsten Fall eine Teilschuld droht. Die Haftpflicht zahlt gar nichts, es sei denn, du hast in deinen Versicherungsklauseln ausdrücklich stehen, daß die auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt und das ist bei den wenigsten Versicherungen der Fall.

Meine Meinung als Autofahrer: Sch***egal was für eine Funzel, lieber für einen Moment etwas geblendet als diese Spezialisten ohne Licht. Von denen habe ich erst letztens fast einen Übersehen, weil der Held auch noch kurz vor mir vom Bordstein auf die Fahrbahn gewechselt hat. Und ganz ehrlich: wenn man nicht direkt ins Gesicht gestrahlt bekommt und in die Lampe reinschaut blendet auch eine Wilma etc. nicht wirklich, so hell sind die Funzeln nun auch nicht...

Ja, die Spezialisten kenne ich auch und die hupe ich dann auch volles Rohr an, halte an und brüll die zusammen. Die sind meist schneller wieder auf dem Gehweg, als Speedy Gonzalez rennen kann. Und selbst auf Rad- oder Gehweg haben die ohne Beleuchtung nichts verloren, auf dem Gehweg sowieso nicht.

Das Blendproblem seh ich vor allem bei z.B. der Fenix, wo die Helligkeit sich auf einen extrem kleinen Punkt beschränkt und dadurch sogar auf der 9 Lumenstufe im Spiegel oder in der Kamera blendet. Wie oben geschrieben habe ich es gestern abend ausprobiert. Die Fenix ist relativ weit nach unten gerichtet und das Foto aus normaler Blickhöhe gemacht und trotzdem ist auf dem Bild ein Riesenstern von der Fenix zu sehen. Bei einer Wilma ist die leuchtende Fläche ja wieder ein ganzes Eck größer, bei Autoscheinwerfern sowieso, auch wenn diese viel heller sind.
 
Das Problem bei einer Led ist einfach das die Fläche aus der sehr viel Licht imitiert wird extrem klein ist, ca. 1qmm.

Und entsprechend sticht so eine hoch komprimierte Lichtqulle stärker ins Auge wie eine große Fläche, da man hier eine deutlich höhere Intensität wahrnimmt.

Diese lässt sich aber nicht vermeiden und damit muss man umzugehen lernen, als Biker, als Autofahrer als Fußgänger.

Ich bin mit dem Bike und der Wilma auch in der Stadt unterwegs, dann aber auf der 1,7W Einstellung. Warum 10% statt 5% wird sich jetzt jemand fragen, ganze einfach weil ich damit auch noch genug erkennen wenn es mal dunkler wird und nicht gleich auf die höheren Stufen wechseln muss die dann wirklich blenden.

Doch auch mit so einer Leuchte wird man hin und wieder übersehen, kaum zu glauben aber manche pennen einfach so dermaßen das nur vorrausschauendes Biken hilft.
 
Doch auch mit so einer Leuchte wird man hin und wieder übersehen, kaum zu glauben aber manche pennen einfach so dermaßen das nur vorrausschauendes Biken hilft.

Das auf jeden Fall, da helfen Reflektorbänder, Rücklicht, Frontleuchte und auffällige Klamotten (knallrote Jacke) nichts. Solche Schnarchtassen sollten sich auf ihre Tauglichkeit ein KFZ zu führen mal untersuchen lassen.
Cool auch immer die Ausreden, wenn man mal einen zur Rede stellt: Hatte es eilig, hatte Stress, muß dringend pieseln ...
Dafür gefährden die dann andere Verkehrsteilnehmer.
 
Hi,

auch wenn ich mich hier vieleicht ein wenig unbeliebt mache aber ich muß sagen das ich überhaupt kein Problem damit habe wenn ein Kfz mir mit Fernlicht entgegen kommt mal kurz aufzublenden, weder wenn ich selber Auto fahre und auch nicht wenn ich auf dem Bike sitze. Soll ja auch nur heißen: Hallo Verkehrteilnehmer, hast Du da was vergessen?

Also ich wohne ein wenig ländlich, muß aber trotzdem ca. 5 Km über Land bis ich den Wald erreiche, ich nutze im Wald 2X Selbstbau Led (dank Maxflex dimmbar) und eine Nightpro Hid damit der Kopf nicht kalt wird ;-). Auf der Straße nutze ich normal nur eine Led-Lampe und diese ist dann im niedrigsten Modi, aufgrund der Optik mit 40 Grad blendt da auch nicht viel (zweite Lampe hat 10 Grad), na ja leider kommt es fast jedes mal vor das mir auf der Landstraße mehrere Fahrzeuge entgegen kommen und obwohl das ein ca. 2 km lange Gerade ist hält es kaum einer für nötig für so einen dummen Biker seine High Tech Xenon Lichter mit Kurvenlicht abzublenden, es sei denn man schaltet selber mal einen Gang höher :)), da wird es für den lieben Verkehrsteilnehmer ein wenig unangenehm und ich habe es noch n i e erlebt das der schöne Xenon Kegel nicht innerhalb von Sekunden abgeblendet wird. Dann schalte ich auch brav zurück und für keinen entsteht eine gefährliche Situation.

Vieleicht noch einmal ganz kurz, ich bin dagegen sich einen Spaß daraus zu machen die strapazierfähigkeit von fremden Netzhäuten zu testen aber jemanden zu zeigen "hörmal Du blendest mich" finde ich absolut in Ordnung. Das sich manche Fahrzeugführer darüber ärgern, nicht mehr das hellste Licht zu haben, um mal eben den kleinen Bikern zu zeigen wer auf der Straße das sagen hat, finde ich eigentlich ziemlich amüsant. Nein ich bin auch kein Autohasser im Gegenteil aber machmal sollte man auch mal dagegen halten.

Gruß

Mike
 
Teilweise tut hier mancher so, als würde jedes Gerichtsverfahren öffentlich gemacht und groß an die Glocke gehängt. Ich schreib ja nur, daß im schlimmsten Fall eine Teilschuld droht. Die Haftpflicht zahlt gar nichts, es sei denn, du hast in deinen Versicherungsklauseln ausdrücklich stehen, daß die auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt und das ist bei den wenigsten Versicherungen der Fall.

Entschuldige, das scheint mir nun wirklich absoluter Blödsinn. Oder kannst Du das irgendwo belegen? Deine Haftpflichtversicherung zahlt sogar dann, wenn Du ganz ohne Licht oder unter Alkohol fährst, und das tut man eigentlich immer vorsätzlich:

http://www.wdr.de/radio/wdr4/rat_tat/rechtstipp/2006_1106.phtml

Nicht alle Gerichtsverfahren werden veröffentlicht, aber über diejenigen, die für den Bürger entscheidende Bedeutung haben, wird schon üblicherweise berichtet.
 
Kann sein, daß ich das jetzt mit der KFZ-Haftpflicht verwechsle, denn da zahlen die meisten bei grober Fahrlässigkeit nicht, bzw. holen sich das Geld von dem Verursacher wieder und da steht bei der HUK bei mir ausdrücklich drin, daß die auch bei grober Fahrlässigkeit haften. Beim HDI vorher war grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Müsste mich bei der privaten Haftpflicht noch mal bei einem guten Freund erkundigen, der selbstständiger Versicherungsmakler ist und das Versicherungswesen von der Pieke auf gelernt hat. Ich denke aber, daß es ähnliche Unterschiede auch bei den privaten Haftpflichtversicherungen gibt.
 
Zurück
Oben Unten