Kurier schrieb:Deswegen hat Winfried Pfahler den Fürstenbrunnensteig â auch als Winterwanderweg bekannt â für alle Radfahrer sperren lassen. Offiziell zumindest. âDie Beschwerden seitens der Wanderer wurden zu vieleâ, sagt Pfahler. Die Schilder, die jetzt am Eingang des Winterwanderweges stehen, weisen die Mountainbiker darauf hin, dass der Weg nicht für sie geeignet ist. âSo kann uns niemand vorwerfen, nichts gegen die Unfallgefahr getan zu habenâ, sagt Pfahler. Doch das ist alles. Denn der Forstbetriebsleiter weiÃ, dass das Betreten des Waldes streng genommen nur durch ein Verfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten werden kann. âTrotzdem, wir haben die Möglichkeit, Anzeige zu erstattenâ sagt Pfahler. Es geht ihm vor allem darum, Haftung auszuschlieÃen. Nun geriet die Sperrung zweier weiterer Wege ins Gespräch, dem Blaupunktweg und dem Mittelweg. Der Forstbetrieb brachte Verbotsschilder an â und entfernte sie nach Widerstand seitens der Biker wieder. Doch die Debatte bleibt.
Für Peter Hanke eine âabsolut unsinnige Aktionâ. Der Betreiber des Bullhead House in Fleckl sagt: âFair geht vor! Wenn jeder diese Regel beachtet, gibt es kein Problemâ.
Weil der gute Mann vom Forst es erwähnt:
Wer glaubt Ihr haftet, wenn ein Radfahrer einen FuÃgänger auf dem Weg ummäht?
Bestimmt nicht der Forst - egal, ob mit oder ohne Schild.
Haben die bei den Bayerischen Staatsforsten denn keine Juristen oder wenigstens einen, der sich mit dem Recht in ihrem Wald auskennt?
Mir schaudert, ob des Verhaltens des Forstbetriebs Fichtelberg.
brrr
Ciao
Roland