Fremdes Kind zu Rennen mitnehmen - Haftung im Falle eines Sturzes?

-Robert-

Machen ist wie Wollen. Nur krasser.
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Hi!

Wer kann etwas zu folgender Situation sagen:

Familie A nimmt mit ihren Kindern an einem MTB-Rennen eines MTB Vereins teil. Familie B ist leider verhindert, Sohn B möchte aber gerne mit. Familie A nimmt also Sohn B sowohl im Auto mit als auch "zum Rennen".

Es gibt etliche Beiträge im Netz wo das Mitnehmen (also die Fahrt im Auto thematisiert wird) - damit habe ich allerdings weinger einen Klemmer da eine private Haftpflicht vorhanden ist und wir sowas eh zu anderen Veranstaltungen alle Nase lang machen.

Was aber, wenn sich Sohn B auf der Veranstaltung auf die Backe legt und sich den Arm bricht? In der Regel schließen die Vereine in ihren Teilnahmebedingungen eine Haftung (verständlicherweise) kategorisch aus. Familie A hätte jetzt über Sohn B "die Aufsicht"!? gehabt - aber natürlich!? hätten wir den Sturz kaum verhindern können. Oder doch? Handle ich schon grob fahrlässig, weil ich vorher nicht das ganze Rad durchgecheckt habe? Den Luftdruck geprüft habe?

Grüße
Robert
 
... Was aber, wenn sich Sohn B auf der Veranstaltung auf die Backe legt und sich den Arm bricht? ...
Da brauchst Du Dir keinen Kopf machen: die Heilbehandlung bezahlt die Krankenkasse.

'Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt bei einem Sportunfall die Kosten für Ihre ärztliche Versorgung, die stationäre Behandlung und gegebenenfalls medizinisch notwendige Reha-Maßnahmen.'
https://www.allianz.de/vorsorge/unfallversicherung/sportunfaelle/
 
Wenn Familie B Ihren Sohn zu einer solchen Veranstaltung mitfahren lässt, ist das Risiko bekannt. Vorher auf jeden Fall absprechen, was das Kind kann und darf.
Die nicht allzu genaue Überprüfung des von Familie B gestellten Fahrrades durch die "Aufsichtsperson" ist imho ebenfalls nicht grob fahrlässig. Abhängig vom Alter und Kenntnisstand des Kindes sollte man über sicherheitsrelevante Bauteile trotzdem "grob drüberschauen".
Funktioniert bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (Übungsleiter usw.) auch so

Genau und rechtssicher kann Dir das aber nur ein Anwalt sagen.
 
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