Frontal-Zusammenstoß mit anderem Radfahrer...

die versicherung zahlt !
einzige ausnahme = vorsatz.

wenn die ph nicht die grobe fahrlässigkeit abdecken würde wäre sie keine ph und hätte somit keinen nutzen.

Hast Du den Post des TE über Dir gelesen?

Da steht doch, dass die Versicherung Übernahme von grob fahrlässig verursachten Schäden in ihren AHB grundsätzlich ausgeschlossen hat.

z
 
Hast Du den Post des TE über Dir gelesen?

Da steht doch, dass die Versicherung Übernahme von grob fahrlässig verursachten Schäden in ihren AHB grundsätzlich ausgeschlossen hat.

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Was hier an Tinneff bzgl. PHV verzapft wird ist echt unglaublich... :lol:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Und wer nicht lesen kann, hat hoffentlich einen seriösen Berater.

@hennefetzt: Hat der Gegner denn überhaupt schon Ansprüche gestellt? Dann aber hurtig den Schaden dem Versicherer melden!
 
darfst mich gerne aufklären...was hab ich denn falsch gelesen?
Du hast hier nichts falsch gelesen. Eine Aussage wird aber auch nicht richtiger, wenn sie wiederholt wird.
Ich glaube zu wissen, dass keiner hier hennefetzts Verscherungsbedingungen kennst (ebenso wenig, wie er offensichtlich selbst).

Die Aufforderung sich diese anzusehen galt also IHM.

@hennefetzt:
Wo liegt eigentlich Dein Problem? Wenn Dir ein Verschulden nachgewiesen wird, übernimmt die PHV die Forderungen des Anspruchstellers, falls nicht wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.
Grob geschätzt sind 99% der hier getätigten Aussagen zum Ausschluss der groben Fahrlässigkeit völliger Quatsch.
Wende Dich an Deinen Versicherer und lass Dir nicht hier noch unglaublich dumme Ratschläge zum Versicherungsbetrug unterjubeln.
 
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, dennoch ist die PHV (Privathaftpflichtversicherung) wie der Name ja sagt Haft Pflicht Versicherung.

Ergo, zahlt sie den Schaden, kann aber solltest Du Schuld sein und Grobe Fahrlässigkeit nicht mit Versichert haben (was die wenigsten tun) dich in Regress nehmen. Bedeutet das Du eine Summe X die in Deinen Bedingungen steht selber tragen musst. Zahlen tust Du an Deine Gesellschaft.

Viel Glück!
 
...Ergo, zahlt sie den Schaden, kann aber solltest Du Schuld sein und Grobe Fahrlässigkeit nicht mit Versichert haben (was die wenigsten tun) dich in Regress nehmen. ...

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ich fühle mich zutiefst berührt und werde noch tiefer in mir gehen um zu sehen, ob ich vielleicht noch ein größerer kotzbrocken werden kann.

jeder vernünftige mensch mit ein wenig grips im hirn, ruft erst mal bei seiner versicherung an. warum soll diese bißchen restverstand ein forum ersetzen?


Dann schau dir doch mal Post #2 an und dann erzähl mir, dass du mehr Grips hast als der Threadersteller. Deine Ausdrucksweise zeugt definitiv vom Gegenteil :lol:

Erstmal: Ich glaube nicht, dass deine Versicherung eine Regressforderung stellen wird.

Hatte mal ein ähnliches Problem. Bin mit einem entgegenkommenden Radfahrer zusammen gestoßen, der zudem noch eine Mitfahrerin auf dem Gepäckträger hatte. Keiner hatte Licht, die gegnerische Partei fuhr auf der falschen Straßenseite und ich hatte grob geschätzt eine Flasche Whiskey getrunken, Blutentnahme ergab ~1,2 Promille. Das mit dem Licht sei lediglich fahrlässig und hat keinen Einfluss darauf, ob die Versicherung nun zahlt oder nicht, man kanns ja auch mal vergessen haben.

Wens interssiert: Das mit dem Alkohol war grob fahrlässig. Man konnte mir (Die Polizisten waren schlau und entnahmen nur einmal Blut.) jedoch nicht nachweisen, wann ich getrunken hatte. Ich habe eben direkt nach dem Unfall eine nicht unerhebliche Menge harten Alkohol getrunken.
 
Aufgrund diesen threads habe ich mich heute mal ebi meinen Versicherungsfutzi (Die große aus HH) schlau gemacht da ich Ihn zufällig gesehen habe.
Fahrlässig zahlt die Versicherung, grob Fahrlässig zahlt Sie nicht.
Allerdings ist es halt eine Auslegungssache...
 
Aufgrund diesen threads habe ich mich heute mal ebi meinen Versicherungsfutzi (Die große aus HH) schlau gemacht da ich Ihn zufällig gesehen habe.
Fahrlässig zahlt die Versicherung, grob Fahrlässig zahlt Sie nicht.
Allerdings ist es halt eine Auslegungssache...
Sorry, aber heute wird’s noch immer nicht besser hier.

Die Versicherungsbedingungen möchte ich gerne mal sehen...

Aber mir schwant etwas: Ihr schaut ja auch alle schön beim richtigen Paragraphen, oder?! Kleiner Tipp: hier wird keine Obliegenheitsverletzung des VN diskutiert.
 
Wikipedia sagt hierzu:

"Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde."

Besitzt er ein Licht, hat er halt vergessen, besitzt er kein Licht, hat ers eben auch vergessen, ist kaum nachweisbar. Ich denke nicht, dass hier grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Waren die Bullen da? Dann darfste auf jeden Fall aber 25€ wegen Fahrens ohne Licht bezahlen. Wenn dein Gegenüber oder die Bullen heftig drauf sind, gibts evtl noch ne Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung. Wird aber nicht durchkommen.
 
gut es artet hier in einen grabenkrieg aus. und quellenangabe glaube ich beiden seiten nimmer

@hennefetzt Halt uns auf dem laufenden. da ich mich hier ertappt fühle, würde ich gerne wissen, wie es ausgeht

@alle mit lupine & co die dinger entsprechen auch nicht der stvo.
 
@ hennefetzt
Vergleiche doch mal Post1 u Post42.

Seht ihr beide, also du, und der Geschädigte das so, wie du es hier
verkündest ,deinen Unfallhergang ,ich hoffe das steht auch so bei der
Polizei im Protokoll, oder?

Sagen wir mal z.b. Du hättest licht am Bike gehabt, und wehrst 15m von der
Altkleidertonne noch weg, der andere der dich end gegen kommt ca. 25-30 m
er ist aber etwas schneller und ihr Trefft euch genau an der Altkleidertonne bum,
hättest du oder er dich nicht schon vorher Sehen müssen,wegen euer Licht am Bike,
und vom Augenwinkel her, aber da schweigen wir doch lieber drüber, oder?
MACHE DOCH MAL EIN PARR BILDER VON DER ALTKLEIDERTONE DIE
2METER AUF DEN BÜRGERSTEIG STEHT und stelle sie hier mal rein bitte.

1Frage: ............. fährst du immer eckig um ein Hindernis?
2Frage: ..............wo ist bei dir ein toter Winkel?
Hast du schon mal getestet ab wann man jemanden nicht mehr sieht bei einer ALTKLEIDERTONE von 2m und beide fahren auf einander zu, ( das Bitte mit und ohne Licht mal machen) und vergesse nicht deine Versicherungs- Forumanwälte mitzunehmen!


Ich gebe dir mal einen kleine Tipp
!Anwalt nehmen. !

@ matou
Da hast du eine super Frage im Raum gestellt!:daumen:


@ Panzerfaust @ hennefetzt
Und warum zahlt man Strafe, wenn man kein Licht hat ,schon mal an der
Polizei nachts gesagt du brauchst kein Licht an deiner Bike da sind ja Straßenlaternen.:eek:


@Bick @Robbi
:daumen: :daumen: :daumen:
 
@ hennefetzt

Was machst du wenn der Betroffne oder ein Freund von ihm hier im IBC Forum ist und sich das mal Ausdrucken läst z.b. fürs Gericht, Anwalt, usw das kommt bestimmt gut an.

Post23 22.10.2007, 15:29
Versuch es mal so, wenn du noch nichts gemeldet hast: :daumen:
Schraub dir eine Lampe dran und behaupte das die Lampe während der Fahrt ausgegangen sei.:daumen:
Dann ist es in jedem Fall nicht fahrlässig und die Versicherung bezahlt.:daumen: :daumen:


Post28 22.10.2007, 20:06
@ch666666 tu bitte dir und hennefetzt was gutes und postet nicht im öffentlichem Bereich des Forums eine Anleitung zum Versicherungesbetrug...PM hilft da schon eher... :daumen:

Wie sollte man deine Aussage zum Unfall nun bewerten, alles Gelogen ..........
Was nicht alles so über PM läuft ,schon lustig.
 
@ big bomber

Was hat den meine Darstellung des Unfalls hier im Forum mit Post #23 und #28 zu tun? Ich habe weder in Post #1, noch in der ausführlichen Beschreibung in Post #42 etwas davon erwähnt, dass ich Licht an meinem Rad hatte. Auch das mir aufgrund von Amnesie (Achtung, IRONIE!) erst jetzt eingefallen ist, dass ich ja meine Lichter nur zuhause vergessen hab steht nirgends. Inwiefern soll demnach alles in meiner Unfallschilderung gelogen sein? (rhetorische Frage, keine Antwort nötig)

Ich frag mich warum mir hier gleich Versicherungsbetrug unterstellt wird nur weil hier einige auch "Tips" zur Ansprache bringen die auf einen solch hinaus laufen. Übertrieben ausgedrückt: Ich kann nur hoffen das hier niemand mit dem Tipp kommt ich solle mir den Unfallgegner anderwaltig vom Hals schaffen, denn man würde mir hier wohl schneller einen Mord unterstellen als ich "Schwachsinn" sagen kann.

Ich kann es nur nochmal sagen: der Fall ist der Versicherung gemeldet und sie wird sich um alles weitere kümmern. Es bringt also nix jetzt noch weiter über den Fall zu diskutieren.
 
Lass dir von den Pfeifen da oben keinen Bullshit erzählen, wenn es bei ihnen hart auf hart kommen würde, würden sie ebenfalls mit allen Mitteln versuchen, sich aus der Sache rauszuwinden, das liegt nunmal in der Natur des Menschen. Schlaue Reden schwingen kann jeder :lol:
 
@ cpace
Natürlich würde auch ich, mit allen Mittel versuchen aus so einer Sache heile raus zu
kommen logo. Aber nicht so in der Öffentlichkeit wie es hier hennefetzt gemacht hat.
Wenn ich Probleme hab, nach einen Unfall, und möchte wissen, was, wo, wie, die
Versicherung bezahlt oder auch nicht, dann frage ich nicht hier im Forum nach, sondern
rufe meinen Versicherungs- Futzi an und kläre mit ihm das ab.
Alle anderen offene Fragen klärt man mit dem Rechtsanwalt ab.


Auch ein Furz,
den du unter Wasser losläßt,
kommt an die Oberfläche.:rolleyes:
 
Ich hab jetzt nicht alle 71 Postings gelesen, weil sich vieles auch im unsachlichen Bereich tummelt - aber .....

du solltest bei sowas erstmal garnichts "zugeben", natürlich fährt man nicht im Dunkeln ohne Licht, mich ärgert sowas, ich hätte fast einen Radler mit dem Auto umgenietet, der einfach vom Bürgersteig auf die Straße wechselte ohne Licht - gefährlich für den Radler und sowas macht man nicht, ich hab sogar als Jogger eine Lampe dabei, die sehr hell ist, erst heute wäre ich fast mit einem kollidiert, der nicht einmal refkektierende Elemente an der Kleidung hat.

Aber....Recht haben u. Recht bekommen ist was vollkommen anderes.

Genauso fahrlässig könnte man es von diesem Selbständigen bezeichnen, sich nicht zu versichern, wenn er Rad fährt. Denn das muss er einfach, weil er nicht ins Solidarprinzip fällt.

Wie dem auch sei - wenn du behauptet (hättest) dass auch du Licht gehabt hättest, wer bitte soll das im Nachinein beweisen - oder dass seines auch nicht an war oder sonstwas, hättest du erstmal Aussage gg. Aussage - aber in einer Schocksituation gibt man auch vieles zu, was so garnicht war, deshalb auch beim Autounfall nie was unterschreiben oder eingestehen, das muss sich erstmal setzen.

Mit einem gewitzten Anwalt drehst du dem noch einen Strick draus, aber zukünftig nur mit Licht!


Nichts anderes läuft tagtäglich in deutschen Gerichten ab, da braucht hier keiner den Moralappostel zu spielen.
 
Bevor ich zu nem Rechtsanwalt gehe, schaue ich in meinem Bekanntenkreis, ob sich da nicht jemand gut auskennt. Bei mir zB wars mein werter Herr Papa ;)

Und Ohne-Licht-Fahrer als Assi zu bezeichnen, ist bescheuert. Ist meine Entscheidung, ob ich das Risiko eingehen will. Und wenn wer vor mir steht und mich wegen meinem fehlenden Licht beleidigt, knall ich ihm eine.
 
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