Garantiefall wird zum Desaster

eJay-x23

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Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin Hier richtig, ansonsten bitte verschieben.

Es geht um eine Garantieabwicklung, die mich nun sehr unglücklich macht :heul:

Ich muss das hier mal loswerden.


Mal ein paar Eckdaten:

Seit längerem bin ich glücklicher Besitzer eines GT Carbon Sport.

Im Mai bemerkte ich ein leichtes Spiel des Tretlagers an der Aufnahme am Rahmen.

Da ich dieses Bike im Internet bestellte, kontaktierte ich den Verkäufer.
Es wäre ein Garantiefall ...
Dann hieß es Räder & Pedalen ab und gut verpackt hinschicken.

Gesagt, Getan.
Nach einigen Wochen erkundingte ich mich nach dem "Stand der Dinge".
Man habe das Bike weiter in eine GT-Werkstatt gesendet, die das Tretlager wechseln würden.

Von da ging es wieder zum Verkäufer, der es (nicht so gut) verpackt zu mir zurück schickte.

Heute, nach 8 Wochen :)mad:) kam es bei mir an und mein ungutes Gefühl die letzten Tage waren berechtigt.

Am noch neuwertigen Bike (ca. 700km gefahren) sah ich zuerst einen großen Lackabplatzer. Der Rahmen war von der Montage verschmiert, incl. die Handgriffe.

Beim Einbau des Vorderrades bemerkte ich, das die Bremse (ohne Rad) betätigt wurde. Ich hatte extra kleine Abstandskeile eingesetzt :(
Die Belege sind nun zu eng, um das Rad einzusetzen.

Am Hinterrad sah ich schockierend, das das Schaltwerk verbogen & beschädigt war und das es keine (Ketten)Spannung mehr hat.


Ich könnte heulen!
Jetzt hab ich den "Salat" und weiss nicht wie ich am besten vorgehen soll.

Morgen früh werde ich erstmal dort anrufen.
Und dann wird sich mein Händler mit dem GT-Service einigen müssen.

:wut::wut::wut:
 
Wenns ein (Hersteller-)Garantiefall ist, musst du dich theoretisch direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen und nicht dem Versandhändler (außer Hersteller = Versandhändler).
Das sich der Händler trotzdem darum kümmert ist eher eine Kulanzsache oder beruht auf einer Absprache zwischen Händler und Hersteller. Der Händler ist nur in Gewährleistungsfällen betroffen. Kann natürlich sein, dass es eigentlich ein Gewährleistungsfall ist und der Händler kein Bock drauf hat und deswegen einen Garantiefall draus macht. Das hängt davon ab, wie lange du dein bike schon hast.

Soviel zur Theorie. Trotzdem ******* gelaufen.
 
Viel gesundes Halbwissen hier:
Es geht weder um Garantie noch im Kulanz!
Sondern es handelt sich um einen Gewährleistungsfall!
Und somit hat man gesetzlich geregelte Ansprüche.
- Die Mängel dokumentieren ggf. Zeugen dazu holen
- Dem HÄNDLER (per Fax und Mail) eine Frist setzten zur Beseitigung 14Tage...
- Dabei rechtliche Schritte androhen - Muster bitte im Netz selber suchen

Das klappt, wenn es professionell (selber) gemacht wird.
Ich hatte mal ein defektes Teil wo der Hersteller den Umtausch auf Garantie verweigert hatte - da habe ich mich an den Händler gehalten - der hat es dann Zähneknirschend umgetauscht. Zeuge war mein Schwiegervater.
Oder Verbraucherzentrale dann Anwalt

Edit:
Das rumgeeiere mit Garantie und Kulanz usw. bringt nix. Wenn du dem Händler KLAR MITTEILST das es sich um Gewährleistung, Mängelhaftung handelt, sollte er reagieren.
Sonst ist er selten dämlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es heißt doch, dort wo man die Sachen kauft, ist auch der Ansprechpartner in Sachen Garantie ect.
Das Bike habe ich seit 11/2011.

Einen Ansprechpartner bzw. Adresse von GT dort habe ich (noch) nicht.

Ich werde wohl "den langen Weg" auf mich nehmen und den Händler/Verkäufer auffordern die nötigen Reparaturen vorzunehmen.


Gibt es Rechtlich die Möglichkeit hier vor Ort beim Bike-Händler einen Kostenvoranschlag zu machen & das Geld einzufordern?
 
Jaja...

Das kommt dabei raus wenn man den Ratschlägen hier folgen würde. "Kauf es ja im Internet, da isses billiger und alles voll gut ausgestattet, das bissl schrauben kann man ja selbst machen."
 
Edit:
Das rumgeeiere mit Garantie und Kulanz usw. bringt nix. Wenn du dem Händler KLAR MITTEILST das es sich um Gewährleistung, Mängelhaftung handelt, sollte er reagieren.
Sonst ist er selten dämlich.

Es mag sein, dass man da leicht was bei Garantie (freiwilliges aber bindendes Serviceangebot des Herstellers) und Gewährleistung (gesetzlich geregelt) durcheinander schmeißt.

Du hast natürlich Recht, wenn er das Rad gerade erst gekauft hat. Dann würde ich unbedingt darauf pochen, dass es ein Gewährleistungsfall ist und der Händler es nicht faulerweise als Garantiefall handhabt. Im Gewährleistungsfall muss der Händler das Teil reparieren oder du kannst sogar direkt verlangen das Produkt komplett ersetzt zubekommen. Geht beides nicht bzw. schlagen die Reparaturen fehl, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.

ABER für mich liest der Thread sich so, dass er das Bike schon vor längerer Zeit gekauft hat und jetzt erst der Mangel auftritt.
Wenn das jetzt mehr als ein halbes Jahr seit dem Kauf her ist, gilt i.d.R. die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung. Das heißt der Käufer muss beweisen, dass das Bike schon von Anfang an diesen Mangel hatte. Das kann man gleich knicken, da es einfach zu aufwendig ist (Gutachter und co.). Sprich in dem Fall ist man besser beraten es als Garantiefall zu handhaben.
Hab mich damit vor ein paar Jahren eingehender beschäftigt als ich mir einen Laptop zugelegt habe :D. Nach 3 Jahren tratt dann auch der Garantiefall ein.

edit: ein paar links zum Thema:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/10/2012-10-02-gewaehrleistung-garantiert.html
http://www.test.de/Cityraeder-Gelbe-Karte-wegen-Bruchgefahr-1027822-1027828/
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Verj.C3.A4hrung_.28Kaufrecht.29
 
Zuletzt bearbeitet:
Schildbürger hat es ziemlich gut auf den Punkt gebracht.
Alles Dokumentieren und den Händler zur beseitigung der Mängel auffordern inkl. Frist usw.

Dann weitersehen.

Grüße.
 
Um das kurz anzumerken:

Der Schaden an der Tretlageraufhängung wurde beseitigt.
Ich bekam es aber in einem schlechteren Zustand (nicht fahrbereit) zurückgeschickt.
 
Ups post übersehen:
"Das Bike habe ich seit 11/2011"
Eingeschickt 5/2013 wegen Mangel.

Also liegen knapp 1,5 Jahre dazwischen. Der Händler ist damit fein raus in Sachen Gewährleistung, außer du möchtest es beweisen. Wenn der Händler Ansprechpartner für Garantiefälle ist, würde ich den weiter nerven. Speziell das mit dem Lackschaden darf nicht passieren. Hast du Fotos vorm Versenden und jetzt nachm Erhalt gemacht?
Wenn der Händler nicht mehr will, such dir im Internet die nötigen Informationen raus, wie bei GT das mit der Garantie abgewickelt wird.

edit: Die Frage ist natürlich auch, was die GT-Garantie alles abdeckt. Kein Hersteller muss eine Garantie für etwas anbieten. Wenn sie sowas machen, können sie selber die Rahmenbedingungen stellen. Also wofür und wie lange gilt die Garantie. Beispielsweise Laptophersteller geben vielleicht 3-5 Jahre Garantie auf den Laptop aber maximal 1 Jahr auf den Akku, weil das einfach ein Verschleißteil ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Du hast natürlich Recht, wenn er das Rad gerade erst gekauft hat.

Man hat aber auch einen Gewährleistungsanspruch auf Reparaturen und Ersatzteile!
Und schon gar wenn man es verhunzt wiederbekommt.

Beispiel:
In den >Garantie<bedingungen der Hersteller steht oft, das sich die >Garantie<zeit bei einer Reparatur nicht verlängert.
Der Hersteller gibt dir 3Jahre (eine freiwillige) Garantie.
Und tauscht dir nach 34Monaten z.B. das defekte Display vom Notebook aus. Du zahlst (da es die Garantiebedingungen verlangen) die Portokosten.
Nach weiteren 4 Monaten ist das Display wieder defekt.
Jetzt ist es ein Gewährleistungsfall!

Es ist so geregelt das die (Hersteller) Garantie deine >gesetzlich geregelte Gewährleistung< NICHT einschränken darf!
 
Am noch neuwertigen Bike (ca. 700km gefahren) sah ich zuerst einen großen Lackabplatzer. Der Rahmen war von der Montage verschmiert, incl. die Handgriffe.

Beim Einbau des Vorderrades bemerkte ich, das die Bremse (ohne Rad) betätigt wurde. Ich hatte extra kleine Abstandskeile eingesetzt :(
Die Belege sind nun zu eng, um das Rad einzusetzen.

Am Hinterrad sah ich schockierend, das das Schaltwerk verbogen & beschädigt war und das es keine (Ketten)Spannung mehr hat.


Ich könnte heulen!


na ja, die Reparatur des Tretlagers scheint doch erfolgt zu sein...

verschmierter Rahmen und Griffe lassen sich mit warmen Wasser abwaschen, die Brems-Beläge sich leicht wieder auseinander zu drücken. das Schwaltwerk halt wieder vorsichtig hinbiegen (so weit möglich). kann auch ein Transportschaden sein.

den Lackabplatzer musste beweisen können. der kann ja vorher schon gewesen sein oder beim Transport entstanden. notfalls halt mit nem Lackstift drüber. oder stellste dein Rad zuhause im Wohnzimmer aus?

insofern ist die Sache zwar ärgerlich, aber jetzt auch nicht so ein riesen Akt.

man hätte auch vorher ml bei GT anrufen können und die fragen, was man machen soll. uU hätte man sich dadurch den Umweg über den Verkäufer gespart. wenn das ein I-net-Verkäufer war, machen die meist eh nix und schicken die Teile direkt weiter. dauert dadurch nur unnötig länger.

ich würde dem Verkäufer die Sache mit dem Schaltwerk und dem Lackabplatzer schildern und mal dessen Reaktion abwarten; Durchschrift an GT. Frist setzen.

immer gleich die dicke Berta rausholen, ist meist nicht zielführend. zumal hier die Beweislast schwierig ist. im Zweifelsfall können die 2-3 Zeugen benennen, die versichern, das Rad hat die Werkstatt mit intaktem Schaltwerk und ohne Lackschaden verlassen und verweisen auf einen Transportschaden. der, sofern Karton unbeschadet, ist aber in bestimmten (kurzen) Fristen dem Frachtführer zu melden.

Karton und Packmaterial vorsichtshalber aufheben. der Frachtführer behauptet nämlich in aller Regel, er wäre nicht schuld, sondern nicht ausreichende Verpackung. damit wäre uU elegant der Schaden doch bei GT, weil die die Sache nicht richtig tranportsicher eingepackt haben.

natürlich vorher Fotos machen, vom Schaden, der Verpackung etc.!

:cool:
 
Hmmm...

die Bremsbeläge gehen keinen mm zurück.
Das Schaltwerk hat auf jeden Fall einen abbekommen, da etwas weggebrochen ist & die Kettenspannung nicht da ist.
Mit den Verschmierungen und dem Lackabplatzer könnte ich evtl auch weiter leben, da ich es ungern nochmal dahin schicken möchte.

Aber Fakt ist. Die Schäden habe nicht ich verursacht! Nur die Sache mit dem Beweisen (vorher / nachher) ist bei einem Fahrrad schwierig.
Von einem Transportschaden mal ganz abgesehen.
Da es über DHL geht, würde ich das Fahrrad dort auch noch hinschicken müssen.
 
Man hat aber auch einen Gewährleistungsanspruch auf Reparaturen und Ersatzteile!
...
Beispiel:
In den >Garantie<bedingungen der Hersteller steht oft, das sich die >Garantie<zeit bei einer Reparatur nicht verlängert.
Der Hersteller gibt dir 3Jahre (eine freiwillige) Garantie.
Und tauscht dir nach 34Monaten z.B. das defekte Display vom Notebook aus. Du zahlst (da es die Garantiebedingungen verlangen) die Portokosten.
Nach weiteren 4 Monaten ist das Display wieder defekt.
Jetzt ist es ein Gewährleistungsfall!

Es ist so geregelt das die (Hersteller) Garantie deine >gesetzlich geregelte Gewährleistung< NICHT einschränken darf!
Bitte das Beispiel belegen... Kunde hat kein Display gekauft (nur getauscht!), keine Gewährleistung, keine Garantieerweiterung, afaik.

Der Nikolauzi
 
Hmmm...

die Bremsbeläge gehen keinen mm zurück.
Das Schaltwerk hat auf jeden Fall einen abbekommen, da etwas weggebrochen ist & die Kettenspannung nicht da ist.
Mit den Verschmierungen und dem Lackabplatzer könnte ich evtl auch weiter leben, da ich es ungern nochmal dahin schicken möchte.

Aber Fakt ist. Die Schäden habe nicht ich verursacht! Nur die Sache mit dem Beweisen (vorher / nachher) ist bei einem Fahrrad schwierig.
Von einem Transportschaden mal ganz abgesehen.
Da es über DHL geht, würde ich das Fahrrad dort auch noch hinschicken müssen.


Wenn es ein Transportschaden ist, dann mußt du dich umgehend an dem Versandunternehmen wenden. Die Verpackung aufbewahren. Hättest es gleich bei der Paketannahme vom Paketboten bestätigen lassen sollen, sofern da Schäden äußerlich an der Verpackung erkennbar waren.
Da kommt es aber auch noch drauf an, wie gut es verpackt wurde.
Unabhängig davon, die Schäden auch beim Absender schriftlich beanstanden und mit Fristsetzung zur Beseitigung auffordern.
Kann ja sein, dass das Versandunternehmen es ablehnt, weil es nicht ausreichend gut verpackt war.
Auch alle Schäden dokumentieren und fotografieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es ein Transportschaden ist, dann mußt du dich umgehend an dem Versandunternehmen wenden. Die Verpackung aufbewahren. Hättest es gleich bei der Paketannahme vom Paketboten bestätigen lassen sollen, sofern da Schäden äußerlich an der Verpackung erkennbar waren.
Da kommt es aber auch noch drauf an, wie gut es verpackt wurde.
Unabhängig davon, die Schäden auch beim Absender schriftlich beanstanden und mit Fristsetzung zur Beseitigung auffordern.
Kann ja sein, dass das Versandunternehmen es ablehnt, weil es nicht ausreichend gut verpackt war.
Auch alle Schäden dokumentieren und fotografieren.

Er muss nur den Händler informieren und den Schaden reklamieren.
Da er nicht der Versender ist ist er auch nicht der Vertragspartner des Paketdienstes und somit kann er da nicht viel machen. Also nochmal: Dokumentieren und beim Händler reklamieren!

Grüße.
 
also sorry, bei dir (TE) fehlt mir echt jedes Verständnis, das Ursprungsproblem war ja anscheinend dass das Innenlager ausgeschlagen war, wohlgemerkt nach 1 1/2 Jahren, anstatt es in ner umliegenden Werkstatt wechseln zu lassen, auf eigene Kosten, gibst du dir so nen Stress ? btw. Lager zählen zu Verschleißteilen. Das Mechaniker manchmal schmierige Pfoten haben und sie diese nicht extra desinfiieren bevor sie deine Griffe anfassen finde ich jetzt nicht gerade schlimm.

Mein Tipp:

Für Leute wie dich gibt es Händler, da hast du gleich jemanden den du anmaulen kannst, und das ist jetzt nichtmal negative gemeint, ich bestelle mein Zeug ausschließlich übers Inet, zumindest die großen Parts, wenn da was kleines nicht stimmt kann ich es aber selber richten, stressfrei, hab da auch schon öfter mal das fehlerhafte Teil reklamiert und der Hersteller/Vertrieb hat mir das entsprechende Teil zugesendet. Win Win, für mich günstiger Online Preis, schnelle Abwicklung,für den Händler keine Unsummen an Versandkosten(hier:ganzes Fahrrad wegen nem Innenlager), musat überlegen dass bei deiner Geschichte ca. 100€ Versandkosten anfallen, für den Händler, damit kalkulieren die halt ned, wird halt dann so lange hinausgezögert wies geht.
 
... Das Mechaniker manchmal schmierige Pfoten haben und sie diese nicht extra desinfiieren bevor sie deine Griffe anfassen finde ich jetzt nicht gerade schlimm.

.

Würdest du das auch sagen, wenn dein Wagen mit dem hellen Lederlenkrad total vollgesifft aus der Inspektion kommt? KFZ-Mechaniker haben nämlich auch manchmal schmierige Pfoten.
Wenn ich einen Gegenstand, was auch immer, zur Reparatur gebe, kann ich wohl verlangen, dass dieser nicht noch kaputter und vollgeschmierter wieder zu mir zurück kommt. Das Ganze hat doch wohl nicht das Geringste damit zu tun ob ich es jetzt im Netz gekauft habe oder in irgendeinem Laden.
 
geht es hier um ein Auto oder ein Fahrrad ? Hast du helle Ledergriffe an deinem Bike ?

Das hat schon was damit zu tun, ob beim Händler gekauft oder im Internet, wenn man nicht selber schrauben kann/will kauft man Komplettbikes besser bei einem Local Dealer und nicht im Inet, jedes Bike hat iwann mal n kleines Problem, willst es dann jedesmal einschicken ? Innenlager selber ausbauen , einschicken, defektes Teil wird ersetzt und anderweitigen Probleme treten so gar nicht erst auf.
 
Hier wird ja mal wieder munter ins Blaue geraten:
Im Mai bemerkte ich ein leichtes Spiel des Tretlagers an der Aufnahme am Rahmen.
Kann genauso gut sein, dass nicht das Tretlager Spiel hatte, sondern die Hülse im Carbon, die das Tretlager aufnimmt. Das wäre ein Garantiefall, der mit Internetkauf und Selberschraubenkönnen nichts zu tun hat! Also erstmal genau lesen, bevor man seine Wunschkonstellation dem TE aufs Auge drückt.
 
geht es hier um ein Auto oder ein Fahrrad ? Hast du helle Ledergriffe an deinem Bike ?

Es geht vor allem darum, wie mit deinem Eigentum umgegangen wird, dabei ist es völlig egal um welchen Gegenstand es geht, hast du es nicht verstanden? Ich persönlich habe keine hellen Ledergriffe am Rad, es gibt aber welche. Eines meiner Räder war aber mal mit weißen Griffen und weißem Sattel aufgebaut, da wäre ich wohl recht angepisst gewesen wären die ölverschmiert von einem Werkstattaufenthalt zurück gekommen und hätte dem Händler neue in Rechnung gestellt.
Allerdings schraube ich selbst und bin in der Lage weiße oder helle Griffe nicht mit verschmierten Händen anzufassen.

Das hat schon was damit zu tun, ob beim Händler gekauft oder im Internet, wenn man nicht selber schrauben kann/will kauft man Komplettbikes besser bei einem Local Dealer und nicht im Inet, jedes Bike hat iwann mal n kleines Problem, willst es dann jedesmal einschicken ? Innenlager selber ausbauen , einschicken, defektes Teil wird ersetzt und anderweitigen Probleme treten so gar nicht erst auf.
Ach so, du verzichtest also auf dein gutes Recht wenn du im Internet kaufst? Na dann bist du ja der beste Kunde, dem man dann den Ausschuss verkaufen kann, da du ja dann alles selbst richtest.
Btw. spricht der TE von einem Spiel an der Tretlageraufnahme am Rahmen, da es sich um einen Carbonrahmen handelt ist evtl. ja das Tretlagergehäuse nicht richtig einlaminiert, richtest du sowas auch selbst?
Er hat den Verkäufer kontaktiert und dieser hat ihm die Vorgehensweise vorgegeben. Ich kann hier überhaupt kein Fehlverhalten des TE erkennen.
 
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