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Betreuen tut das ganze mein Anwalt, hat der da wweitere Möglichkeiten.
Was kann ich sonst noch tun um die Sache zu beschleunigen?
Das musst du deinen Anwalt fragen, dafür hast du ihn doch engagiert! Es hat m.E. wenig bis gar keinen Sinn, in dieser Sache auf den geballten Schwachverstand eines MTB-Forums zu setzen.
Soll ja auch anwälte hier geben, wer weiss ob da nich einer noch nen Tipp auf Lager hat.
Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, warum wirfst du dann Geld zum Fenster hinaus? Hier bekommst du jedenfalls keine kostenlose verbindliche Rechtsberatung, die ist nämlich gesetzlich verboten.
Soll ja auch anwälte hier geben, wer weiss ob da nich einer noch nen Tipp auf Lager hat.
Würde einen frei erfundenen Fall^^ im Juraforum schildern..
http://www.juraforum.de/
Versicherungen tun alles um nicht oder weniger bezahlen zu müssen.
Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, warum wirfst du dann Geld zum Fenster hinaus? Hier bekommst du jedenfalls keine kostenlose verbindliche Rechtsberatung, die ist nämlich gesetzlich verboten.
verbindlich ist bei einem Anwalt oft auch nix. hätte, könnte, vermutlich, eventuell Aussicht auf Erfolg, auf See und vor Gericht...usw.
Adis Gesetz zum Schutze des Bürgers durch Falschauskünfte und zum Standesschutz der Beratungszunft aus 1935 hat man 2008 übrigens leicht modifiziert. ich zitiere mal aus einem Kommentar dazu:
Zulässig ist die unentgeltliche Beratung etwa dann, wenn sie aufgrund enger persönlicher Bindungen erfolgt. Dies betrifft vor allem Familie, Nachbarschaft und vergleichbar enge persönliche Bindungen. Über den Gartenzaun hinweg erwartet niemand Rechtsrat auf hohem Niveau, es besteht kein echter Schutzbedarf.
bei Unzufriedenheit mit der Leistung eines Versicherers bestehen eigentlich folgende Möglichkeiten:
1. -zuerst Beschwerde beim Vorstand o.ä. des Unternehmens
2. -Verbraucherzentrale einschalten (kostet aber meistens auch was)
3. -Fernsehen einschalten (bei Easy-Fällen wenig Aussicht auf Erfolg)
4. -beim Ombudsmann für Versicherungen beschweren (kommt auf den Versicherungszweig an)
5. -bei der BaFin eine Beschwerde einreichen
muss natürlich alles Hand und Fuß haben.
ich verfahre bei Problemen gem. 1, 4 und 5. Das funktioniert natürlich nur, wenn dem Unternehmen vorher mittels Nachweis entsprechende Fristen gesetzt wurden. meistens erledigt es sich mit 1., wenn mit 4 und 5 "gedroht" wird.
Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, warum wirfst du dann Geld zum Fenster hinaus? Hier bekommst du jedenfalls keine kostenlose verbindliche Rechtsberatung, die ist nämlich gesetzlich verboten.
Es hat m.E. wenig bis gar keinen Sinn, in dieser Sache auf den geballten Schwachverstand eines MTB-Forums zu setzen.