Gemeinsames Radfahren in Corona-Zeiten

St.John

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zwischen Frikandel und Currywurscht
Nicht direkt ein Open Trails Thema, aber es ist zumindest ein Rechtsthema.

Ab heute gibt es in NRW wieder Erleichterungen im Breiten- und Freizeitsport:

ERLAUBT:
  • Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen
  • Sport im öffentlichen Raum
  • Reitsport in geschlossenen Hallen
Unter strengen Auflagen:
  • 1,5 m Abstand zwischen Sportlern, kein Körperkontakt
  • Umkleide- und Waschräume bleiben geschlossen

NICHT ERLAUBT:
  • Wettkampfbetrieb
  • Zuschauerbesuche

Quelle: www.land.nrw/corona

Kann man das so interpretieren, dass jetzt auch wieder gemeinsame Runden mit mehr als einer Mitfahrerin oder einem Mitfahrer erlaubt sind, solange man die Abstände einhält?
Was ja während der Fahrt kein Problem darstellen sollte. Bei Pausen muss man vermutlich eher darauf achten.
 
Mmmh, das war genau der Grund, warum ich die Frage hier eingestellt habe. Das passt für mich auch nicht zu den Anordnungen in § 12 Zusammenkünfte und Ansammlungen, Verhalten im öffentlichen Raum.

In der Verordnung unter §4 Sport findet sich die folgenden Sätze:
"(1) Untersagt ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Fitnessstudios und Tanzschulen), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
...
(4) Ausgenommen von Absatz 1 sind der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. "

Joggen oder Radfahren allein oder mit einer anderen Person war ja auch vorher schon ohne besondere Regelung erlaubt, da hätte es die Änderung jetzt nicht geben müssen.
 
Bedeutet, dass jetzt wieder dezidierte MTB Strecken und Anlagen öffnen dürfen. Das betrifft z.B. manche Flowtrails, Dirtparks, Pumptracks und Bikeparks wenn diese von der Genehmigung als Sportanlage eingestuft sind. Bzw. auch die Wiederaufnahme des vereinsorganisierten Trainingsbetriebes im öffentlichen Raum.

Private MTB auf Waldwegen war hingegen immer erlaubt, da diese nicht als Sportanlage gelten und auch nicht als Vereinsbetrieb.

Die generelle Kontaktbeschränkung in §12.2 besteht aber im öffentlichen Raum weiterhin. So lese ich dies zumindest.
I
 
Zuletzt bearbeitet:
Das frage ich mich auch. Kann ich jetzt im Rahmen des Breitensports unter Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands eine Runde zu dritt oder fünft drehen? Wo ist der Unterschied, ob ich im Wald oder im Bikepark bin?
Mal abgesehen von den anderen (Breiten-)Sportarten, wo Kontakt deutlich wahrscheinlicher oder im realen Betrieb sogar Bestandteil ist.
Mit dem expliziten Hinweis auf Breitensport sehe ich hier keine Beschränkung mehr auf maximal zwei Personen. Voraussetzung ist natürlich Einhaltung des Mindestabstands. Belgische Reihe geht dann natürlich nicht :D
 
Kann ich jetzt im Rahmen des Breitensports unter Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands eine Runde zu dritt oder fünft drehen?
Konnte man doch schon vorher, wenn sozusagen jeder einzeln fährt.
Es konnte doch keiner unterscheiden, ob man "zusammen" oder "einzeln" die gleiche Strecke fährt
Wo ist der Unterschied, ob ich im Wald oder im Bikepark bin?
Man muss überall die Kontakt- und Abstandsbeschränkungen einhalten.
 
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