Gesetzliche Vorgaben/Bestimmungen für DirtPark??? Gibt es da was?

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Moin zusammen,
kann mir jemand sagen ob es für den Bau von DirtParks gesetzliche Bestimmungen gibt? Wir befinden 3gerade im Bau eines Parks der durch unsere Gemeinde abgesegnet ist. Wir haben uns die Frage gestellt ob es soetwas wie Sicherheitsbestimmungen/Konzepte oder Streckendeklarierungen, Versicherungspflichten usw.
Wird ausschließlich auf eigene Gefahr gefahren oder kann der Betreiber belangt werden?
Wäre super wenn jemand Antworten hat.
Gruß Christian
 

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Re: Gesetzliche Vorgaben/Bestimmungen für DirtPark??? Gibt es da was?
Die Gemeinde ist ja extrem blauäugig.

Der Park ist öffentlich zugänglich?
Mal ein Beispiel - zugegeben extrem, aber genau das kann einen finanziell ruinieren - ein Kicker, Double usw., ein Benutzer des öffentlichen Parks stürzt und ist querschnittsgelähmt. Der Gutachter stellt später fest, das der Kicker suboptimal gebaut ist usw. Das wird teuer.
Selbst bei Parks mit Eintritt kann/muß sich der Betreiber im Schadensfall rechtfertigen ausreichend für den sicheren Betrieb gesorgt zu haben.

Nhemt Kontakt zu anderen „Parkbetreibern“ usw. auf, ansonsten KANN das ungünstig ausgehen.
 
Auf-eigene-Gefahr-Schilder müssen hin, und zur Sicherheit würde ich das Fahrradfahren verbieten.

Diese Schilder bringen nichts, absolut nichts.
Der Park ist frei zugänglich, bzw. gegen Eintritt.
Jetzt steht da ein Double der so schlecht gebaut ist, daß es einen mit hoher Wahrscheinlichkeit zerlegt. Was glaubst Du wer haftbar gemacht werden kann?
 
Dirtpark: Doubles, Kicker, Wallrides? Oder bloß ein Pumptrack und ein paar Tables?

Niemals nie würde ich FMB taugliche Elemente frei zugänglich machen. NUR über Vereinsmitgliedschaft.
Selbst wenn es perfekt gebaut ist. Montags früh kommt ein Schulschwänzerdödel und bricht sich das Genick beim Versuch eines Nohander.
 
Die Gemeinde ist ja extrem blauäugig.

Der Park ist öffentlich zugänglich?
Mal ein Beispiel - zugegeben extrem, aber genau das kann einen finanziell ruinieren - ein Kicker, Double usw., ein Benutzer des öffentlichen Parks stürzt und ist querschnittsgelähmt. Der Gutachter stellt später fest, das der Kicker suboptimal gebaut ist usw. Das wird teuer.
Selbst bei Parks mit Eintritt kann/muß sich der Betreiber im Schadensfall rechtfertigen ausreichend für den sicheren Betrieb gesorgt zu haben.

Nhemt Kontakt zu anderen „Parkbetreibern“ usw. auf, ansonsten KANN das ungünstig ausgehen.
Genau um solche Fragen geht es. Wo kann ich diese Fragen beantwortet bekommen. Es muss dann ja gesetzliche Regelungen geben.
 
Genau um solche Fragen geht es. Wo kann ich diese Fragen beantwortet bekommen. Es muss dann ja gesetzliche Regelungen geben.
Für Spielplätze gibt es zB so etwas: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8017.pdf
Frag dort doch einfach nach, ob es sowas auch für Dirtparks gibt?

Gesetzliche Regelungen sind oft nur in Grundsatzurteilen zu finden. Der gesunde Menschenverstand hilft zunächst weiter...

Oder einfach mal freundlich Velosolutions anfragen?
 
Moin zusammen,
kann mir jemand sagen ob es für den Bau von DirtParks gesetzliche Bestimmungen gibt? Wir befinden 3gerade im Bau eines Parks der durch unsere Gemeinde abgesegnet ist. Wir haben uns die Frage gestellt ob es soetwas wie Sicherheitsbestimmungen/Konzepte oder Streckendeklarierungen, Versicherungspflichten usw.
Wird ausschließlich auf eigene Gefahr gefahren oder kann der Betreiber belangt werden?
Wäre super wenn jemand Antworten hat.
Gruß Christian


Hi,

die Mountainbike Abteilung des ASC 09 Dortmund Aplerbeck betreibt einen öffentlich zugänglichen Dirtpark - siehe Bikepark . Vielleicht einmal die dort angegebenen Verantwortlichen ansprechen und nach deren Erfahrungen fragen.

Gruß
tofi
 
Hallo,

auf unserer Webseite haben wir einige Informationen ganz unten zum Download:
https://www.dimb.de/fachberatung/fakten-und-konzepte/streckenbau/

Es gibt für den Bau von Bike- und Skateanlagen dieses Richtlinien Handbuch das mir vorliegt.
https://shop.fll.de/de/empfehlungen...ndhaltung-von-skate-und-bikeanlagen-2016.html

Aus diesen Leitlinien geht hervor, dass es bislang keine eigenen Normen für Bikeanlagen gibt. Aber die entsprechenden Normen aus dem Bau- und Sportstättenbau sind einzuhalten. Da geht es z.B. fachgerechte Ausführungen der Arbeiten und um sichere Sturzräume. Für die Sicherheitstechnischen Anforderungen wird auf DIN 14974 für Skateanlagen verwiesen, die mir aber selbst nicht vorliegt.
https://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nasport/wdc-beuth:din21:256807190

Für Holzkonstruktionen ist ausgeführt dass die Unterkonstruktion aus witterungsbeständigen Harthölzern bestehen sollte. Die Oberfläche sollte rutschhemmend sein. Die Konstruktionen müssen fachgerecht gebaut sein.

Je nach Grösse der Anlage kann eine Baugenehmigung notwendig sein. Die genehmigungsfreien Vorhaben bestimmen sich nach der Landesbauordnung z.B. NRW.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._id=39224&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=426786
Ggf. sollte man sich die Genehmigungsfreiheit von der Baubehörde im Vorfeld bestätigen lassen. Auch evtl. Lärmemissionen sollten berücksichtigt werden.

Bezgl. der Sicherheit wird eine Beschilderung mit einer Benutzerordnung vorgeschlagen. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit ist nach GUV-VA1, und bei Schulen nach der GUV-SI 8044, regelmässig zu kontrollieren.

In jedem solltet ihr die Anlage eurer Vereinshaftpflichtversicherung melden. Diese wird dann entsprechende Auflagen zur Kontrolle machen unter welchen sie die Haftung für die Anlage mit in die Versicherung einschliesst. Ohne Zusage der Haftpflichtversicherung solltet ihr die Anlage in keinem Fall betreiben.

Da die Anlage verkehrssicher sein muss, spielt es auch keine große Rolle ob das Gelände öffentlich zugänglich ist oder nur für Vereinsmitglieder. Denn wenn sich ein Vereinsmitglied verletzt wird die Verkehrssicherheit auch geprüft werden. Es gibt daher viele Dirtparks die öffentlich zugänglich sind. Evtl. sollte man aber überlegen die ganz schwierigen Elemente nur unter Aufsicht zu öffnen.

Da mir die weiterführenden entsprechenden Normen nicht vorliegen muss ich hier leider auf Fachfirmen verweisen, die solche Anlagen bauen. Da es sich um allgemeine Sportstättennormen handelt, sollten eigentlich alle Firmen die Sportstätten bauen hier Auskunft geben können. Es gibt aber auch Firmen welche speziell Dirtparks bauen. Evtl. wäre es sinnvoll mit so einer Firma zu kooperieren.
 
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