Hab die Schnauze voll....

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13. Januar 2019
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Hallo,

jetzt muss ich mir mal meinen Frust von der Seele schreiben.
Täglich werde ich mehrmals von Autos/ LKWs mit etwa 1 Meter Abstand überholt.
Einige positive Ausnahmen fahren teilweise bzw. komplett auf der Gegenspur wenn sie mich überholen aber jeden Tag sind eine Handvoll dabei die höchstens 1 Meter Abstand halten. Bei einem SUV oder LKW bekommt man dann schnell richtig Angst.

Wegen Sanierungsarbeiten war hier einer der wenigen Radwege in der Innenstadt teilweise gesperrt damit die Außenfassade des Hauses gemacht werden konnte. Seit Montag ist die Verhüllung des blauen Radwegeschildes wieder entfernt. Und nun? Es wird wieder fleißig auf dem Radweg geparkt.
Leider ist da eine Einbahnstraße und als Radfahrer wird man natürlich mit weniger als 1 Meter überholt.

Gestern wurde ich wieder mal sehr dicht überholt und 50 Meter vor mir fuhr ein Kind mit dem Rad auf der Straße....welches natürlich noch dichter überholt wurde.

Gerade ist wieder einer mit knapp 30 cm vorbei.....ich hab dieses A...loch angeschrien und den Scheibenwischer gezeigt aber interessierte den nicht. Ich war richtig nah dran das ich dem beim vorbei fahren einen Tritt gegen seine Tür gebe....

Leider sind die Fahrzeuge so schnell bei mir vorbei das ich mir kaum das Kennzeichen und Fahrzeugtyp merken kann.

Mittlerweile bin ich hier richtig gefrustet......
Ich hab mir schon überlegt mir eine billige Action Cam zu besorgen damit ich die Kennzeichen und den Fahrzeugtyp habe.
Heute ist wieder so ein Tag da würde ich wirklich für jeden dieser bekloppten Pkw Fahrer zur nächsten Polizeidienststelle fahren....

Wenn es Firmenfahrzeuge sind dann merke ich mir normal die Firma und schreib dort eine Mail hin.

Radwege sind hier Mangelware und gibts hier sehr selten. Gefühlsmäßig muss man hier eine suizidale Neigung haben wenn man sich auf die Straße wagt....

Sorry, aber das musste ich mir mal von der Seele schreiben...

Jürgen
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Rajesh

Hilfreich
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Ja, das nervt. Deswegen bin ich einmal 2 jahrelang kein RR mehr gefahren.

Einzigen Tipp den ich habe: Weiter in der Straße fahren, sodass sie sich bei Gegenverkehr nicht vorbeidrücken können oder in der Einbahnstraße garnicht überholen können.
Dann hat man auch noch Platz um gegebenfalls nach rechts ausweichen zu können. Wenn man schon ganz rechts fährt, hat man den nicht mehr.
Zu denken, wenn man ganz rechts fährt, halten sie mehr Abstand ist falsch.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von Rajesh

Hilfreich
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Weiter in der Straße fahren wäre rechtlich leider Nötigung....

Hab das aber auch schon in Baustellenbereichen gemacht wo hinter mir einer an der Ampel mit dem Gaspedal spielte. Da hätte ich wetten können das der mich überholt hätte wenn ich rechts geblieben wäre...
 
Weiter in der Straße fahren wäre rechtlich leider Nötigung....
Da ist der Übergang mMn fliesend.
Man muss nicht 30cm vom Rand fahren. Wenn man 1m Abstand vom Rand lässt, ist das noch zulässig. Bei parkenden Auto ist dieser Abstand sogar zwingend. Stichwort: Dooring

Nach STVO muss man als langsames Fahrzeug nur bei Gelegenheit die schnelleren vorbeilassen.


EDIT: Nötigung wäre es höchstens, wenn das Kfz gefahrlos (dh mit ausreichenden Seitenabstand 1,5-2m) überholen könnte und man das verhindert, weil man zu weit in der Mitte fährt.

EDIT²: Das gilt im Übrigen auch für das Fahren in Zweierreihe mit Fahrrädern <15.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider sind die Fahrzeuge so schnell bei mir vorbei das ich mir kaum das Kennzeichen und Fahrzeugtyp merken kann.
Selbst wenn Du das Kennzeichen hast, wird es schwierig nachzuweisen, wer am Steuer saß. Und einen § 25a StVG, bei dem der Halter wenigstens die Verfahrenskosten tragen muss, wenn der Verstoß nachgewiesen, aber der Fahrer unklar ist, gibt's für solche Geschichten nicht.

Kann Deinen Frust gut nachvollziehen, es gibt wirklich zu viele ignorante/rücksichtslose Idioten am Steuer.
 
Das befürchte ich auch. Die Polizei wird keine große Lust haben eine Owi aufzunehmen wo nur 30 Euro Strafe fällig wären und dann steht Aussage gegen Aussage.
Bei Firmenfahrzeugen bestünde zumindest die große Wahrscheinlichkeit das es ein Fahrtenbuch gibt womit der Fahrer feststünde.
 
Das ich bei parkenden Autos 1 Meter Abstand halte versteht sich von selbst.

Es ist ja schon Irre das nicht mal diejenigen anhalten die einen Mittelfinger von mir sehen. Kommt zwar sehr selten vor aber manchmal fühle ich mich dazu genötigt.
 
Kann den TE voll verstehen.

Gefühlt sinds 80% die sich nen Scheiss um die Abstandsregeln scheren. Aber vermutlich die die dann immer über Verstöße von Radfahrern maulen.
Meine Rennradstrecken suche ich mir meist nach gut ausgebauten Radwegen raus. Erst vor wenigen Wochen hat mich einer bei Gegenverkehr zwischen Pöttmes und Augsburg (da gibts so gut wie keine Radwege nach Pöttmes) mit deutlich über 100km und vllt 30cm Abstand überholt. Natürlich Mercedes SUV. Solche Leute haben in ihren Spatzenhirnen gar kein Gefühl für ihr Gefährdungspotential.

Vor selber mit 40kmh durch ne 30er Zone (also selber viel zu schnell) mitm Rennrad, 4-5 Autos überholen mit deutlich höherem Tempo.... alle mit unter 1.5m Abstand. Kratzt wohl am Ego, wenn man hinter nem Rad fahren muss.
 
Wenn ein LKW mit etwa 50 km/h und 1 Meter Abstand an mir vorbei fährt find ich das nicht besonders vorbildlich. Ich finde so eine "Wand" neben einem schon beängstigend
 
Fahr mal auf einer Bundestrasse, dann weißt Du was wirklich gefährlich ist.
Letztes Jahr war mein Arbeitsweg 35 km lang...davon 30 km ohne Radwege auf der Bundesstraße....LKW mit etwa 80 cm Abstand waren normal.
Dazu auch PKW im Gegenverkehr die überholten obwohl ich entgegen kam und ich nicht ausweichen konnte...30 cm Abstand vom Spiegel außerorts sind nicht toll....
Oder ein ausländischer LKW mit 50 cm Abstand im Kurvenbereich der mich fast von der Straße drängte.
Traktoren mit 2 Anhängern am Ende sind auch nicht besser....vorne passt der Abstand innerorts aber am Ende nicht mehr...und das vor einem Polizeirevier....

In den letzten Monaten gab es genügend Verkehrsteilnehmer die versuchten mich umzubringen....

Einmal überholte mich eine Autofahrerin mit etwa 50 cm Abstand...kam ja Gegenverkehr...hab dann meinen Arm zu ihr rübergestreckt um anzuklopfen und die hat das Steuer so verrissen so das sie fast in den Gegenverkehr gekracht wäre....
 
Hab vorhin eine Mail ans Ordnungsamt geschrieben und mich wegen den zugeparkten Radwegen.
Hab gleich erwähnt das man in dieser Stadt keinen besonderen Hang zu seinem Leben und seiner Gesundheit haben darf.
Mal schauen was die zurückschreiben.
 
Heute wieder....2 Fahrzeuge mit 50 cm Abstand an mir vorbei. Meinen Mittelfinger zeigte bei denen keine Wirkung.
Auf einem Radweg stand mal wieder ein Audi. Diesmal hab ich ein Bild gemacht und ans Ordnungsamt geschickt. Wobei das denen wohl eh nicht interessiert

Ich werde langsam ernsthaft einen Umzug in Betracht ziehen. In anderen Teilen Deutschlands hatte ich so etwas nicht so extrem erlebt.
 
Meinen Mittelfinger zeigte bei denen keine Wirkung.
strafbar! somit bist du null besser!
Zeigen Sie beispielsweise jemandem den „Stinkefinger“ im Straßenverkehr, so ist eine Geldstrafe von 4.000 Euro und mehr möglich, falls eine Anzeige gestellt wird.
Abfällige Gesten wie der Stinkefinger oder Schimpfwörter wie "Arschloch": Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Das kann hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/beleidigungen-im-strassenverkehr/
übrigens - muss man als rad fahrer nicht mehr rechts am rand kleben - folge die autos können gar ni mehr so eng an dir vorbei, weil gegenverkehr und so.

find nur grad den artikel nicht.
 
Achtung, langer Exkurs zum Thema "Wie weit rechts fahren" für Leute, die es genauer wissen wollen.

Ne starre Regel, wie viel Abstand man als Radfahrer zum rechten Seitenrand einhalten muss (am besten zentimetergenau) gibt es nicht. Es gilt grundsätzlich § 2 Abs. 2 StVO.

Das kollidiert im Einzelfall mit der Verpflichtung, Abstand zu Hindernissen einzuhalten, etwa zu parkenden Autos, bei denen man mehr Abstand lassen muss, um ggf. nicht sofort durch eine sich geringfügig öffnende Türe getroffen zu werden (bei solch einem Treffen gilt allerdings grundsätzlich erst einmal der Anscheinsbeweis, dass der Türöffner den Unfall verursacht hat und nicht der Radfahrer - OLG Celle, Urt. v. 6.11.2018 – 14 U 61/18).

Im o. g. Urteil hatte sich das Gericht mit genau der Situation zu beschäftigen. Geklagt haben die Erben des durch die Kollision letztlich verstorbenen Radfahrers. Die Autofahrerin/Parkerin und ihre Haftpflicht haben sich mit dem Einwand verteidigt, der Verstorbene sei mit zu geringem Seitenabstand an dem geparkten PKW vorbeigefahren.

In der Entscheidung beschäftigt sich das OLG Celle dann mit der Frage des angemessenen Abstands.
In den generellen Ausführungen schreiben sie dort:

(1) Einerseits müssen Fahrzeugführer bei der Straßenbenutzung möglichst weit rechts fahren (§ 2 II StVO). Jedoch ist ein Sicherheitsabstand nach rechts je nach den örtlichen Verhältnissen und der eingehaltenen Geschwindigkeit erforderlich. Auch zu geparkten Fahrzeugen ist ein situationsabhängiger Seitenabstand einzuhalten, der in der Regel etwa einen m beträgt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.5.2005 – I-1 U 158/03, BeckRS 2005, 5603 Rn. 70). Bei beengten Verhältnissen kann der Abstand auch geringer ausfallen (Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 14 StVO Rn. 45).

Im Allgemeinen darf der fließende Verkehr zwar darauf vertrauen, dass Wagentüren nicht plötzlich weit geöffnet werden (König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 14 StVO Rn. 8 mwN). Der Erblasser musste aber im Übrigen mit einem spaltweisen Türöffnen rechnen und einen entsprechenden Seitenabstand einhalten, sofern das Fahrzeug nicht erkennbar leer ist (BGH, DAR 81, 148 = BeckRS 1981, 30386253).

Wie groß der Abstand im konkreten Fall zu sein hat, ist eine Frage des Einzelfalls. Dabei kommt es auf die Verkehrslage, Geschwindigkeit und die bauliche Situation, insbesondere die Breite der Straße, sowie die Art der beteiligten Fahrzeuge an. Auf einer breiteren Straße ist ein größerer Abstand zu erwarten, wobei bei großen Fahrzeugen, wie Lastkraftwagen, die unter Umständen einen Luftsog verursachen, auch ein größerer Abstand erforderlich sein kann. Der Seitenabstand soll in der Regel so bemessen sein, dass ein geringfügiges Öffnen einer Fahrzeugtür noch möglich ist (BGH, NJW-RR 1987, 87 Rn. 21, 24). 34 Zentimeter reichen hierfür nicht aus (BGH, Urt. v. 3.7.1956 – VI ZR 59/55, BeckRS 1956, 31205468). 50 Zentimeter haben schon genügen können (KG, NZV 2010, 343, mwN).

Vorliegend war die vom Erblasser mit dem Fahrrad befahrene Straße jedenfalls nicht schmal und auch nicht aufgrund der konkreten Verkehrssituation beengt. Vielmehr standen dem Erblasser von der Fahrbahnmitte bis zum Kantstein grundsätzlich 2,55 m bei einer 5,1 m breiten Straße zur Verfügung, jedoch reduziert um den Raum, den das parkende Beklagtenfahrzeug, welches insgesamt 1,709 m breit ist und nach den nach dem Unfall von der Polizei aufgenommenen Lichtbildern allenfalls geschätzt ca. 80 Zentimeter (vgl. Lichtbild Nr. 14, S. 19 des Gutachtens M. v. 8.5.2017) der Straße nutzte, so dass zur (nichtmarkierten) Straßenmitte noch ca. 1,75 m für den Erblasser verblieben. Dazu kommt, dass das Beklagtenfahrzeug gut erkennbar war, insbesondere auch nicht in einer Reihe von geparkten Fahrzeugen stand, sondern sich vor und hinter diesem kein weiteres Fahrzeug befand.

Demnach wäre jedenfalls ein Seitenabstand von lediglich 20 Zentimetern (10 Grad Öffnungswinkel) grundsätzlich zu gering (so auch Senat, NJW-RR 2017, 990 Rn. 24). Gleiches würde bei einem seitlichen Abstand von lediglich 44 Zentimetern (20 Grad Öffnungswinkel) gelten. Bei einem Seitenabstand von mehr als 60 Zentimetern (entsprechend einem Öffnungswinkel von größer 30 Grad) wäre ein Mitverschulden des Erblassers jedenfalls zu verneinen.

(NJOZ 2019, 1603 Rz. 20 ff.)

Im Münchener Kommentar zum Straßenverkehrsrecht heißt es zum Thema Rechtsfahrgebot, dass grundsätzlich 1 m eingehalten werden dürfe, bei unübersichtlichen Kurven seien 80 cm okay, wenn zur Mittellinie noch 50 cm Abstand verblieben. Ein Abstand von 50 cm zur Mittellinie dürfe aber grundsätzlich, auch wenn mit dem Auftreten von Hindernissen zu rechnen sei, nicht unterschritten werden. Unter Berufung auf ne BGH-Entscheidung (VI ZR 124/89) wird allerdings auch erklärt, dass es einzelfallabhängig ist und von vielen Faktoren abhängen kann, etwa der Örtlichkeit, Fahrbahnart, Fahrbahnbeschaffenheit und -breite, Ladung, Sicht, Fahrgeschwindigkeit, parkenden Fahrzeugen, Gegenverkehr, Radfahrern und Fußgängern, Gegenständen usw.

Die Kommentarstelle bezieht sich nicht explizit auf einen Fahrradfahrer, sondern ist wohl eher aus PKW-Fahrer-Sicht geschrieben.


Dennoch nehme ich daraus mit, dass man im Einzelfall in gewisser Weise der jeweiligen Auslegung des erkennenden Gerichts ausgeliefert ist.

Klar ist, dass man nicht im Straßengraben fahren muss und auch bei nachfolgendem Verkehr, der gerne überholen würde, einen gewissen Sicherheitsabstand nach rechts einhalten darf, insbesondere wenn dort Gefahrenquellen sind.

Ob die Argumentation, ein Behindern des nachfolgenden Verkehrs liege dann jeweils nicht vor, wenn der Nachfolger ohnehin nicht legal, ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands zu mir Radfahrer überholen kann, ohne die Gegenfahrbahn zu benutzen, deswegen könne ich auch so weit links fahren, dass er es auch praktisch, wenn er den nötigen Mindestabstand nicht einhält, nicht kann, im Einzelfall jedes Mal zieht, halte ich für fragwürdig.

Persönlich tendiere ich zwar zu der Ansicht (ausgenommen das überholende Fahrzeug ist etwa ein Rettungswagen o. ä.), aber ich könnte mir vorstellen, dass das stark unterschiedlich gesehen wird. Gegen diese Ansicht kann man ja zumindest § 1 Abs. 2 StVO anführen (gegenseitiges Rücksichtnahmegebot), aus dem auch abgeleitet wird, dass man etwa sein Vorfahrtsrecht nicht erzwingen dürfe. Entsprechend könnte man darauf kommen, dass man die Verpflichtung des Überholenden zum Einhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands nicht erzwingen dürfe.


Ich gebe zu, alles etwas unbefriedigend. Hilft wohl nur
  • dickes Fell zulegen
  • eindeutig fahren
  • selbst im Grunde so viele Vorschriften einhalten wie möglich, um im Falle eines Falles nicht auch noch auf den Schäden sitzen zu bleiben.

Dann ist man natürlich trotzdem nicht davor gefeit, unverschuldet in einen Unfall zu geraten. Wenn einem das Risiko zu groß ist, muss man wohl bestimmte Gegenden bzw. bestimmte Straßen meiden, auch wenn's ärgerlich ist, dass mal wieder der Anständige nachgeben soll. Aber hier wäre mir die eigene Gesundheit dann doch mehr wert als der Stolz.

Dass jemandem sich mal die Hand zusammenkrampft, wenn ihn wieder ein Irrer mit 60 km/h Geschwindigkeitsüberschuss und 30 cm Seitenabstand bei Gegenverkehr überholt, kann ich menschlich gut nachvollziehen. Man sollte allerdings in der Tat vorsichtig mit solchen Gesten sein.
 
Irgendwo in den tiefen der STVO fand ich mal etwas zu Mindestabständen bezüglich Kanaldeckel, Schlaglöcher usw, wegen erhöhter Sturzgefahr
 
@Geisterfahrer:
Du mußt aber dazusagen, daß es im zitierten Urteil um die Frage der (zivilrechtlichen) Mithaftung im Schadensfall gegangen ist.
Die Schäden waren hier der Tod eines Menschen einerseits und ein Blechschaden am KFZ andererseits.

Schön ist natürlich, wenn das Gericht in so einem Fall feststellt, daß dem Toten keine Mithaftung anzurechnen ist - für die Erben ist das schön. Der Tote hat davon rein garnüscht.

Und die Moral von dere G'schicht: richt' dich nach solchem Urteil nicht. Halte lieber ordentlich Abstand und bleibe gesund und munter.
 
Du mußt aber dazusagen, daß es im zitierten Urteil um die Frage der (zivilrechtlichen) Mithaftung im Schadensfall gegangen ist.
Habe ich, siehe oben, dritter Absatz. Du hast es im Übrigen sogar verstanden. ;)

Das Urteil ist ein Zivilurteil, hat aber dennoch eine gewisse Relevanz: Das OLGCelle hat ja nicht frei schwebend irgendwas erklärt, das nur im Zivilrecht gilt, sondern hat gerade die auch für uns ggf. im Ordnungswidrigkeitenverfahren maßgeblichen Normen aus dem Verwaltungsrecht ausgelegt. Die zivilrechtliche Haftungsverteilung folgt hier den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Ich gebe zu, dass es schöner wäre, es gäbe eine gefestigte Rechtsprechungstradition des Bundesverwaltungsgerichts zu Mindestabständen von Fahrrädern zum rechten Seitenrand. Mir sind allerdings keine derartigen Entscheidungen bekannt. Insofern wird ein Gericht, wenn es einen solchen Fall zu entscheiden hat, auf das zurückgreifen, was es schon gibt. Und sei es von ner Zivilkammer eines OLGs.
Falls Du eine einschlägige Entscheidung eines Verwaltungsgerichts kennst, die sich mit der Frage beschäftigt, halte bitte mit Deinem Wissen nicht hinter dem Berg!

Schön ist natürlich, wenn das Gericht in so einem Fall feststellt, daß dem Toten keine Mithaftung anzurechnen ist - für die Erben ist das schön. Der Tote hat davon rein garnüscht.

Die gleiche rechtliche Würdigung würde auch gelten, wenn der Radfahrer es überlebt hätte und "nur" verletzt worden wäre.

Und die Moral von dere G'schicht: richt' dich nach solchem Urteil nicht. Halte lieber ordentlich Abstand und bleibe gesund und munter.

Die Fragestellung hier im Thread war:

Wieviel Abstand DARF ich als Radfahrer MAXIMAL zum rechten Fahrbahnrand einhalten, um ein Überholtwerden mit viel zu geringem Seitenabstand (das mich potentiell in Lebensgefahr bringt) zu verhindern, ohne dabei wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot mit Behinderung anderer belangt zu werden?

Darauf gibt Deine Moral von dere G'schicht eher keine Antwort.
 
Wieviel Abstand DARF ich als Radfahrer MAXIMAL zum rechten Fahrbahnrand einhalten, um ein Überholtwerden mit viel zu geringem Seitenabstand (das mich potentiell in Lebensgefahr bringt) zu verhindern, ohne dabei wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot mit Behinderung anderer belangt zu werden?
Moin

Ausnahmsweise habe ich mal nix juristisches beizutragen sonder eigene Erfahrungswerte ausm echten Leben -

Ich bin jahrelang mit dem Mopped zur Uni gefahren (also so einer 50er, quasi ein Fahrrad mit hilfsmotor) unter anderem auch einige KM über die Landstraße. Als erfolgreich hat es sich gezeigt, immer ungefähr in der rechten 'Reifenspur' der Autos zu fahren, da haben 70% dann ordentlich überholt. Die 30% waren auch nicht davon zu überzeigen wenn man in der Mitte oder ganz links gefahren ist, die haben dich immer geschnitten.

mit jedem cm weiter rechts ist es schlimmer geworden.

So mache ich das auch mit dem Fahrrad. da funktioniert es zwar etwas schlechter, aber alles besser als ganz rechts.
 
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