Hi Präsi
Präsi schrieb:
Muss Dich leider ein wenig enttäuschen, denn auch in Deutschland gibt es vergleichbare Fälle, die sogar über die faktische Führungsrolle hinausgehen. So gibt es ein Urteil aus dem Jahr 2000 des LG Aschaffenburg, wonach ein anderer Teilnehmer (noch nicht einmal Führer) wegen fahrlässiger Vorgehensweise bei der Sicherung des Partners zu über 200000 DM Schadensersatz zzgl. Folgekosten aufgrund Querschnittslähmung verurteilt wurde.
Ich kenne den Fall nicht, aber ich schätze er bezieht sich auf eine Seilschaft. Ich glaube nicht, daß man den so einfach übertragen kann.
Präsi schrieb:
Allerdings würde ich nicht ausschließen, dass, wenn beispielsweise jemand einen völlig unerfahrenen Freund bei Nässe mitnimmt auf eine sehr technische, anspruchsvolle Felsen- und Wurzel-Tour, sich schon in den Bereich der groben Fahrlässigkeit begibt und damit gem. § 823 BGB zum Schadensersatz herangezogen werden könnte.
Hätte ich meine Zweifel.
Andererseits ist mir bei der Zitierung des "fakt. Führer"-Urteils aufgefallen, daß die Österreicher viele Sachen wohl lockerer sehen als wir:
"gleiches gilt auch für jene Person, die innerhalb einer Gruppe eine deutlich erkennbare Initiative zum Betreten von gefährlichem Gelände entwickelt."
Das steht in Widerspruch zu meiner anfänglich erwähnten Haftungsmöglichkeit, wenn man andere über bspw. wg. Holzeinschlag gesperrte Wege oder Trails führt.
Auch deshalb verbietet sich ein Vergleich mit dem Urteil.
Präsi schrieb:
Ich würde die Verantwortung nicht so weit weg schieben oder gar abtun.
[klugsch***modus an] Vielmehr sollte jeder, der andere mit auf eine Runde nimmt, vorher sein Hirn einschalten und nicht unbedingt drauf aus sein, den für sich geilsten Trail zu zeigen, sondern eine zielgruppengerechte Strecke auszusuchen. D.h. eine, die für alle Teilnehmer machbar ist oder für die Schlechteren zumindest eine Umfahrung der gefährlichen Abschnitte parat haben oder zum Schieben animieren. Alleine schon, damit Ihr Eure Freunde nicht noch im Krankenhaus besuchen müsst
[/klugsch***modus aus]
Meine Ausführungen waren auch nicht als Freibrief zu verstehen. Die möglichen Fälle sind zu vielschichtig, um eine generelle Aussage zu treffen:
Wenn sich ein Haufen Biker zu ´ner Streetsession trifft und jeder sagt mal, welcher Spot als nächster angesteuert wird, wird man nie im Leben eine besondere Haftung konstruieren können.
Wenn man hier im Forum ein Fahrtechniktraining für Anfänger ausruft, sieht das völlig anders aus.
Dennoch: Für speziell Marecs Vorhaben sehe ich keine besondere Haftung, da es sich, wie bei der Streetsession, lediglich um gemeinsame sportl. Aktivitäten handelt. Und das sich meine Ausführungen auf Marec beziehen, sollte eigentlich klar geworden sein.
Waschbaer schrieb:
Wenn Du Dich mit Leuten in der von Dir beschriebenen Weise zum Biken triffst, kann Dir keiner an´s Bein p*****.