Heimlich, still und leise?

Scheint wohl nix gebracht zu haben.

Übrigens bin ich heute am Rondel zwei Motocrossern begegnet. Die haben den Düntrail echt hingerichtet. Aber das kümmert ja keine Sau. Und soll ich etwa die Bullen rufen, wenn ich da selber illegal bin? Feine Sache, diese Gesetze hier.
 
Scheint wohl nix gebracht zu haben.

Übrigens bin ich heute am Rondel zwei Motocrossern begegnet. Die haben den Düntrail echt hingerichtet. Aber das kümmert ja keine Sau. Und soll ich etwa die Bullen rufen, wenn ich da selber illegal bin? Feine Sache, diese Gesetze hier.

Falsch, Motorsport ist nach Forstrecht in Th grunsätzlich verboten, Radfahren nicht. Und an dasThema, wann ein Weg befestigt ist, werden sich viele Politiker nicht 'ranwagen, das "warum" steht auf einem anderen Blatt.
 
Scheint wohl nix gebracht zu haben.

Übrigens bin ich heute am Rondel zwei Motocrossern begegnet. Die haben den Düntrail echt hingerichtet. ....

Heißt das dder Trail ist nicht mehr fahrbar? Das wäre echt schlimm. Denn eine Dünrunde steht für dieses Jahr wieder auf meinem Tourenplan.
Also bis dann
Kasebi
 
Ein Waldweg-Stück westlich des Betonplatten-Anstiegs bei Utterode (Höllenstieg) ist vom Forst zerwühlt und sehr matschig (östlich zum Katzenstein hin alles io und trocken). Östlich des Rondels liegt viel Kleinholz als Reste der Forstarbeiten auf und neben dem Weg, so daß man herumkurven muss. Die MXer haben zwischen den Wurzeln viel Gas gegeben, so daß der Boden dort stark aufgerissen ist, aber fahrbar. Ich hoffe, daß die nicht öfter dort unterwegs sind und sich wie immer im Steinbruch Deuna tummeln. Dort wurden übrigens einige Bäume gepflanzt zur "Renaturierung".
Zwischen Hüpstedt und Reifenstein sah es zuletzt übel aus (Forstarbeiten), da habe ich ne halbe Stunde getragen...
Entschuldigung für die Themenabweichung, aber wenn ich die Resultate von Forst und MX sehe, frage ich mich betreffend der Regelung für MTB in Thüringen, in welchem falschen Film ich mich befinde... wenn ich mich in meiner Realität befinde...
 
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Suchbild: Mountainbike-Spuren zwischen Bärlauch im Dün

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Suchbild: Holztransportspuren auf Wanderweg im Dün


Deutlich zu sehen, daß die Mountainbiker dringend auf den befestigten Wegen bleiben müssen!
 
http://www.tlz.de/web/zgt/leben/det...h-als-Naturschutzgebiet-ausgewiesen-790516973

Und da haben wir die erste Anwendung der "befestigten Wege". Siehe ganz unten im Text. Also ich bin froh, dass das nicht mein Heimrevier ist. Ich hab es heute früh im Radio gehört und dachte mir, jetzt geht sie los die Ungleichbehandlung von Wanderern und Radfahrern. Vielleicht ein Thema für die DIMB?

Edit 1: Vielleicht gibt es ja Begründungen aber wenn Wanderer trotzdem weiter auf den Wanderwegen unterwegs sein dürfen und nachweislich Radfahrer keine schlimmeren Spuren hinterlassen, werden die Begründungen auf den ersten Blick zumindest fraglich.

Edit 2: Da ist jetzt keine Karte dabei aber betrifft das auch den Rennsteig?

Edit 3: Da stehen jetzt sogar "befestigte Wirtschaftswege" und nicht mehr nur "befestigte Wege".
 
Und da haben wir die erste Anwendung der "befestigten Wege".

Naturschutzverordnung und Waldgesetz haben nicht so viel miteinander zu tun; Einschränkungen des Betretungsrechts können in Schutzgebietsverordnungen separat definiert werden.

Edit 1: Vielleicht gibt es ja Begründungen aber wenn Wanderer trotzdem weiter auf den Wanderwegen unterwegs sein dürfen und nachweislich Radfahrer keine schlimmeren Spuren hinterlassen, werden die Begründungen auf den ersten Blick zumindest fraglich.

Meist gibt es keine stichhaltige Begründung, warum Radfahren auf Wegen verboten werden soll.
Steht das denn aber tatsächlich so in der Schutzgebietsverordnung?

Edit 3: Da stehen jetzt sogar "befestigte Wirtschaftswege" und nicht mehr nur "befestigte Wege".

Das dürfte keinen Unterschied machen. Aber man sollte sowas nicht einfach aus der Zeitung übernehmen, sondern wirklich mal selbst in der entsprechenden Verordnung nachsehen.
 
Naturschutzverordnung und Waldgesetz haben nicht so viel miteinander zu tun; Einschränkungen des Betretungsrechts können in Schutzgebietsverordnungen separat definiert werden.



Meist gibt es keine stichhaltige Begründung, warum Radfahren auf Wegen verboten werden soll.
Steht das denn aber tatsächlich so in der Schutzgebietsverordnung?



Das dürfte keinen Unterschied machen. Aber man sollte sowas nicht einfach aus der Zeitung übernehmen, sondern wirklich mal selbst in der entsprechenden Verordnung nachsehen.
Servus Micha,

Jetzt sein wir doch mal ganz ehrlich, wenn etwas gleichlautend in der Zeitung steht und im Radio gesagt wird, wen interessiert dann noch die jeweilige Verordnung? (mich schon aber da gehöre ich hochwahrscheinlich zu einer Minderheit). *EDIT: Den Artikel hab ich ganz easy gefunden, die Rechtsverordnung bis jetzt immer noch nicht.*
Für mich gibt es übrigens definitiv einen Unterschied, ob jemand von einem befestigten Weg oder von einem befestigten Wirtschaftsweg spricht. Und dass die Regelung im Naturschutzgebiet gesondert zu sehen ist, ist mir schon auch klar aber wie schnell wird das eins mit dem anderen vermischt und gleichgemacht? und Achtung Ironie: Was interessierts mich eigentlich, ist ja nicht bei mir vor der Haustür...
 
Zuletzt bearbeitet:
wen interessiert dann noch die jeweilige Verordnung?

Den, der ein Bußgeld verhängen könnte ;)

Hat jemand kostenlosen Zugang zum Thüringer Staatsanzeiger?

Ich weiß nicht, wie es in Thüringen aussieht, aber in Sachsen wird sowas in den Amtsblättern der Städte/Gemeinden veröffentlicht. Eigentlich sogar schon die Ankündigung, ein Schutzgebiet einrichten zu wollen...

EDIT Ich habe auch nichts gefunden; mir wäre das eine Anfrage an den Landkreis wert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 40/2015 vom 05.10.2015 stehts, aber der ist derzeit nur kostenpflichtig im Netz. Na mal schauen. Vielleicht gibts den Text ja auch mal öffentlich kostenlos oder ich frage doch mal an. Dass das Gebiet ohne Frage schutzwürdig ist, zeigen schon die ganzen Bilder von der Region. Eigentlich kann aber doch als Begründung für erhöhte Einschränkung beim Radfahren nur die Geschwindigkeit sein. Ich schwitze jedenfalls auch beim Wandern. Wahrscheinlich wirds auch gar nicht heiß gekocht und löst sich in Wohlgefallen auf, jetzt gehts ja eh erst mal in die kalte Jahreszeit ;)
 
Dass das Gebiet ohne Frage schutzwürdig ist, zeigen schon die ganzen Bilder von der Region. Eigentlich kann aber doch als Begründung für erhöhte Einschränkung beim Radfahren nur die Geschwindigkeit sein.

Ich hatte mir mal die Mühe gemacht und mich im Rahmen einer Überarbeitung einer Schutzgebietsverordnung (NSG Jonsdorfer Felsenstadt) gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde geäußert. Die Begründung für das Verbot des Radfahrens ("...Radfahren nur auf ausgewiesenen Wegen gestattet...") war "Gebietsberuhigung". Da es in dem Gebiet nur einen Weg gibt, der außerdem eine Sackgasse ist, habe ich das nicht weiter verfolgt.

Meine Vermutung ist, das die Formulierung das Radfahren betreffend ein Standardtext ist, der in jede NSG-Verordnung übernommen wird. Da es aber in Sachsen (und wahrscheinlich auch in allen "neuen" Bundesländern) einige Schutzgebietsverordnungen zu überarbeiten gibt, gilt es wachsam zu sein...
 
Deswegen bin ich ja auch hellhörig geworden, als ichs im Radio gehört habe. Holzauge sei wachsam. Und die DIMB hat ja nun auch schon mal was davon gehört. Nicht nur durch Dich, ich habs auch mal dem Office geschickt.
 
Die Geschichte um Eisenach ist auch für den RSV dort von Interesse. Die wurden als betroffener Verein (deren gepachtetes Trainingsgelände/-strecken liegt in dem Gebiet) zuvor angehört und auch die zuständige Frau aus Weimar glaub ich war war zum vor-Ort-Termin mit dabei. Grundtenor war, dass die Trainingsstrecken Bestandsschutz haben (ich vermute die werden einfach genehmigt dank der entsprechenden Regelung in der Verordnung) und ansonsten alles verboten ist/wird.

Und ja, wenn das Gebiet so ausgewiesen wurde wie damals geplant, ist auch der Rennsteig davon betroffen.
 
Steht das denn aber tatsächlich so in der Schutzgebietsverordnung?

Es steht so drin - warum auch immer:
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(2) Ferner ist verboten:
1. das Gebiet mit Kraftfahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu
befahren oder diese dort abzustellen und außerhalb befestigter
Wirtschaftswege oder entsprechend ausgewiesener Radwege
mit Fahrrädern zu fahren,
----
 
http://www.geodienste.bfn.de/schutz...35?centerY=5646543.913?scale=25000?layers=516

Die hier zeigt denke ich den gleichen Bereich. Wobei es bei beiden Karten schon Überschneidungen mit dem Rennsteig gibt.

Das ist der gleiche _alte_ Bereich.

"Das geplante Naturschutzgebiet liegt in der Gemarkung Eisenach zwischen südlichem Stadt-rand, Messeler-Graben-Weg, dem Rennsteig und der Weinstraße. Es besitzt eine Größe von insgesamt ca. 790,5 ha."
http://www.regionalplanung.thuering...beschl6pv-2014/sw6pv_beschlpv_11-330-2014.pdf
 
Es steht so drin - warum auch immer:
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(2) Ferner ist verboten:
1. das Gebiet mit Kraftfahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu
befahren oder diese dort abzustellen und außerhalb befestigter
Wirtschaftswege oder entsprechend ausgewiesener Radwege
mit Fahrrädern zu fahren,
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Nur hält sich jemand groß drann? Ich meine an das Radverbot. Z.B. Jena ist von Naturschutzgebieten eingeschlossen. Alles was sich dort Bikemäßig lohnt ist offiziell verboten. Und das betrifft nicht nur die Horizontale.
Also bis dann
Kasebi
 
Nur hält sich jemand groß drann? Ich meine an das Radverbot. Z.B. Jena ist von Naturschutzgebieten eingeschlossen. Alles was sich dort Bikemäßig lohnt ist offiziell verboten. Und das betrifft nicht nur die Horizontale.

Ich glaube um das Daran-Halten geht es nicht. Kritischer ist der Fall, wenn doch jemand mal zahlen darf, weil sich nicht daran gehalten wurde. Solange nichts passiert, ist das alles nur geduldiges Papier. Manchmal auch blöd: Die Verordnungen können wesentlich höhere Strafen als das Waldgesetz vorsehen, wenn gegen Regelungen verstoßen wird. So ja auch hier: Bis zu 50.000 Euro sind laut Verordnung möglich.

Das Beispiel Jena ist übrigens schön. Die Hori geht glaube ich durch 14 Naturschutzgebiete. Nicht in jedem ist das Radfahren generell verboten, teilweise ist es auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Da noch durchzublicken finde ich aber ziemlich überfordernd.
 
Das Beispiel Jena ist übrigens schön. Die Hori geht glaube ich durch 14 Naturschutzgebiete. Nicht in jedem ist das Radfahren generell verboten, teilweise ist es auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Da noch durchzublicken finde ich aber ziemlich überfordernd.

Na dann fahr mal die ausgewiesenen für Radfahrer erlaubten Wege. Das sind nur Schwerlasttaugliche Forstautobahnen. Und machen wir uns nichts vor. Es wird noch schlimmer werden. Und das nicht nur in Thüringen. Alles was außerhalb von Verbänden (AVD, ADFC, BDR) stattfindet hat im Kontroll- und Organisierungswütigen Deutschland keine oder nur geringe Lobby und wird argwöhnisch bekämpft
Die Gesetzeslage in Thüringen ist übrigens der Grund warum ich im IBC kaum noch Berichte von Touren schreibe. Weil die laut Gesetz eben illegal sind.
Also bis dann
Kasebi
 
Es steht so drin - warum auch immer:
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(2) Ferner ist verboten:
1. das Gebiet mit Kraftfahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen zu
befahren oder diese dort abzustellen und außerhalb befestigter
Wirtschaftswege oder entsprechend ausgewiesener Radwege
mit Fahrrädern zu fahren,
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Im Umkerschluss: Auf befestigten Wirtschaftswegen oder entsprechend ausgewiesenen Radwegen dürfen wir mit dem Fahrrad fahren. Diese gibt es nämlich dort und damit können wir zumindest quer durch das NSG fahren.

Das Beispiel Jena ist übrigens schön. Die Hori geht glaube ich durch 14 Naturschutzgebiete. Nicht in jedem ist das Radfahren generell verboten, teilweise ist es auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Da noch durchzublicken finde ich aber ziemlich überfordernd.
Ist doch ganz einfach: Die Horizontale ist an keiner Stelle (*) zum Rad fahren ausgewiesen. So ist es überall verboten, auf selbiger zu fahren.

(*) soweit ich weiß
 
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