Da hier nochmal auf dieses Urteil des OLG Schleswig rekurriert wurde, noch einmal der Hinweis: Das ist auch in der Rechtsprechung nicht der letzte Stand der Diskussion (Zitiere mich mal selber):
Das OLG Celle (14 U 113/13 ) hat etwas anders entschieden als das hier schon diskutierte Urteil des OLG Schleswig.
In Celle ist man der Ansicht, es liege nur in Ausnahmefällen ein Mitverschulden durch Weglassen des Helms vor,
nämlich wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt oder infolge seiner persönlichen Disposition, beispielsweise aufgrund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht.
Im konkreten Fall ging es darum, dass der keinen
Helm tragende Kläger die Beklagte - ebenfalls Radfahrerin - auf einem Rennrad überholt hat, die dann in dem Moment abbog, ohne sich umzuschauen, woraufhin es zur Kollision kam. Der Kläger erlitt hierbei Kopfverletzungen.
Dass es zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen wird, hat auch das OLG Celle erkannt und angegeben, dies sei hinzunehmen, da die obengenannte Differenzierung noch am ehesten zu sachgerechten Ergebnissen komme. Sie wollten in jedem Fall den Alltagsfahrer, der das Rad als Fortbewegungsmittel nutzt, von der Helmobliegenheit ausnehmen.
Was mich freut, ist, dass das OLG Celle das Argumenationsbeispiel mit einem Fußgänger, der ja nach der Logik des OLG Schleswig dann auch einen
Helm tragen müsste (das ja hier im Thread auch mehrfach benutzt wurde), ebenfalls verwendet, um damit zu begründen, warum sie sich Schleswig nicht anschließen.
Das Gericht hier ging zum Glück mit Augenmaß an die Sache und hat nicht allein aus dem Umstand, dass der Kläger auf einem "einem Rennrad nahekommenden Rad" saß geschlossen, dass er automatisch unter die 1. Gruppe fällt.
Wie das ganze weitergehen wird, bleibt abzuwarten.
Wenn Ihr jetzt die schon 25 Mal ausgetragene Diskussion wieder führen wollt - schaltet doch einfach einen Gang zurück und versucht, das ganze auf der Sachebene auszutragen.