Hessen plant weitreichendes Bikeverbot - das kannst du dagegen tun!

Gerade eben ist der Gesetzesentwurf eingegangen! Entgegen aller Aussagen noch vor der Parlaments-Sommerpause - jetzt heißt es "Gas geben", sonst ist Mountainbiken abseits von "nicht von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahrbaren" Wegen bald nicht mehr legal möglich.


→ Den vollständigen Artikel "Hessen plant weitreichendes Bikeverbot - das kannst du dagegen tun!" im Newsbereich lesen


 
Ahnungslos ist wohl derjenige, der denkt über jemanden urteilen zu können, ohne diesen persönlich zu kennen.
Auch menschlich zähle ich Dich wohl eher zu den armen Menschen. Schade, dass Dein Post hier menschlich schwächer ist, als der Austausch via PN, der doch, im Vergleich zum Eintrag hier, neutraler ist.
Grüsse

Ronny

Denke diese Art von Anspielung ist völlig zwecklos, was soll man von einem Schreiber erwarten der nicht mal den Hauch einer Ahnung hat:confused:


Er wird die Antwort von Dir(und von mir) nie lesen:rolleyes:
 
Ahnungslos ist wohl derjenige, der denkt über jemanden urteilen zu können, ohne diesen persönlich zu kennen.
Auch menschlich zähle ich Dich wohl eher zu den armen Menschen. Schade, dass Dein Post hier menschlich schwächer ist, als der Austausch via PN, der doch, im Vergleich zum Eintrag hier, neutraler ist.
Grüsse

Ronny




Zuerst rumlamentieren wie viel "Aufwand" es wäre, einen ganzen Thread durchzulesen, und dann hier rumweinen:rolleyes:.

Oder um es mit Lagerfeld zu kommentieren : "Woher willst Du wissen dass ich so arm bin, kennst Du meine Vermögensverhältnisse ?:D
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Matze
1. solltest Du meine PN genau lesen, bevor Du sie hier inhaltlich falsch wiedergibst.
2. arm ist auch ein Synonym für evtl. vorhandene geistige Eingleisigkeit

Ich ging wohl vergeblich davon aus, dass Du bzgl. Deiner Fehleinschätzung zum Thema Ahnungslosigkeit, mindestenst revidierst, stattdessen versuchst Du Dich mit Fremdzitaten zu brüsten, das ist nicht nur arm sondern auch noch peinlich.
Für mich ist die Diskussion hier beendet. Wortmeldungen hierzu wird es von mir nicht mehr geben.
Grüße

R.
 
Hallo Ronny,

jenseits eurer persönlichen Anfeindungen würde mich mal interessieren, wo du genau die Punkte siehst, die der Forstbehörde zu viele Rechte geben und den Mountainbiker einschränken.
Ansonsten ist dein Aussage tatsächlich in keiner Weise nachvollziehbar.
 
Hallo Hasifisch,

ich persönlich halte nichts von persönlichen Anfeindungen und möchte mich hier auch ausdrücklich von distanzieren, zumal ich grundsätzlich versuche sachlich zu argumentieren, wenn erforderlich, auch mal zu reagieren und teilw. die sachliche Ebene zu verlassen. Ggü. Matze sehe ich keine Anfeindung, da ich ihn weder persönlich kenne, noch ausreichend Gründe sehe für eine feindliche Gesinnung.
Zum eigentlichen Thema.
Leider ist meine Zeit sehr begrenzt um sich substantiiert und mit der nötigen Sorgfalt zum Thema auseinander zu setzen. Dennoch liegt mit der Gesetzesentwurf v. 04.12.2012 des hessischen Waldgesetzes vor. Auch liegen mir die Ausschussvorlagen der jew. Interessengruppen zum hessischen Waldgesetz vor.
Ich habe mich somit auf die Gesetzesvorlage und hier im Besonderen auf den § 16 (4) Nr. 4 des hessischen Waldgesetzes bezogen.
Ich denke, den Wortlaut muss hier nicht zitieren.
Es sind hier schwammige Formulierungen, die meine Wortmeldung provozierten, wie z.B. "kann sperren"; "wenn....zu befürchten sind". Wie gesagt, nur auszugsweise.
Um sich hiermit näher juristisch auseinander zu setzen fehlt mir leider die Zeit. Ich werde ja hierfür nicht bezahlt und Wortmeldungen von den Interessenvertretern gibt es ja zu Hauf.
Ich kann Dir aber versichern, dass juristischer Sachverstand vorhanden ist ;-)

Grüße

Ronny
 
Hallo Hasifisch,

ich persönlich halte nichts von persönlichen Anfeindungen und möchte mich hier auch ausdrücklich von distanzieren, zumal ich grundsätzlich versuche sachlich zu argumentieren, wenn erforderlich, auch mal zu reagieren und teilw. die sachliche Ebene zu verlassen. Ggü. Matze sehe ich keine Anfeindung, da ich ihn weder persönlich kenne, noch ausreichend Gründe sehe für eine feindliche Gesinnung.
Zum eigentlichen Thema.
Leider ist meine Zeit sehr begrenzt um sich substantiiert und mit der nötigen Sorgfalt zum Thema auseinander zu setzen. Dennoch liegt mit der Gesetzesentwurf v. 04.12.2012 des hessischen Waldgesetzes vor. Auch liegen mir die Ausschussvorlagen der jew. Interessengruppen zum hessischen Waldgesetz vor.
Ich habe mich somit auf die Gesetzesvorlage und hier im Besonderen auf den § 16 (4) Nr. 4 des hessischen Waldgesetzes bezogen.
Ich denke, den Wortlaut muss hier nicht zitieren.
Es sind hier schwammige Formulierungen, die meine Wortmeldung provozierten, wie z.B. "kann sperren"; "wenn....zu befürchten sind". Wie gesagt, nur auszugsweise.
Um sich hiermit näher juristisch auseinander zu setzen fehlt mir leider die Zeit. Ich werde ja hierfür nicht bezahlt und Wortmeldungen von den Interessenvertretern gibt es ja zu Hauf.
Ich kann Dir aber versichern, dass juristischer Sachverstand vorhanden ist ;-)

Grüße

Ronny

Okay, damit kann man mehr anfangen... ;)
Allerdings wird m.E. deine ursprüngliche Aussage der DIMB nicht gerecht. Fakt ist, das natürlich (fast) jeder Mountainbiker bzw. jede Interessensvertretung dieser so ein Gesetz ganz anders formulieren würde. Nur verkennt man dabei, das wir nicht die einzigen sind, die den Wald wollen. So ein Gesetz kann und sollte immer ein vernünftiger Kompromiss sein. Ich garantiere dir, das es viele Quad- oder MX-Fahrer als völlig naturnah betrachten würden, mit ihren Maschinen durch eine Schonung zu brettern...nur gibt es dagegen gute Gründe. Und, so hart es für uns ist, andere Leute sehen halt gute Gründe (aus ihrer Sicht) gegen das Moutainbiken, wie wir es wollen.
 
Hallo nochmals,

da gebe ich Dir eingeschränkt recht. Denn zu dem Zeitpunkt meines Posts lag mir noch nicht die Stellungnahme des DIMB vor. Wie gesagt, habe ja noch anderes zu tun und bin eigentlich durch Zufall auf das Thema gestoßen. Zumal ich als Nicht Hesse nur eingeschränktes Interesse an dieser Thematik habe. Ja, es gibt wohl unverbesserliche.
In den Wortmeldungen der jew. Interessengruppen kann man auch manche extreme Sichtweise herauslesen. Wenn man als Mountainbiker unterwegs ist, dann sieht man wozu die Forstbehörde unter wohl kalkuliertem Risiko fähig ist und versucht im Rahmen der eigenen Interessen die Haftungsfrage komplett auf die Nutzer zu verlegen. Spreche hier z.B. die häufig quer liegenden Bäume auf Trails an, die teilw. auch auf uneinsehbaren Strecken "gelegt" werden. Der Gesetzgeber hat hier u.a. die Aufgabe im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative, abzuwägen. Es ist teilw. in den Wortmeldungen zu vernehmen, dass man nach Legaldefinitionen sucht um hier Rechtsklarheit zu schaffen. Persönlich sehe ich das differenzierter.
Wie auch immer, ich finde es lobenswert, dass sich der DIMB für die Radfahrer einsetzt und hier die Interessen versucht zu wahren.
Ob die Eingabe hier ausreichend ist, wird die Zukunft zeigen. Immerhin scheint es ja nun eine Art Konsenz zwischen den verschiedenen Interessenvertretern zu geben und ein gew. Erfolg zeichnet sich ja ab.
Dennoch erwarte ich im Zuge der unklaren Regelung, viel Raum für juristische Auseinandersetzungen...
So, denke, dass das nun meine letzte Wortmeldung zu diesem Thema - auch in sachlich, fachlicher Hinsicht ist und wünsche dem DIMB weiterhin eine erfolgreiche Arbeit.

Grüße

Ronny

Okay, damit kann man mehr anfangen... ;)
Allerdings wird m.E. deine ursprüngliche Aussage der DIMB nicht gerecht. Fakt ist, das natürlich (fast) jeder Mountainbiker bzw. jede Interessensvertretung dieser so ein Gesetz ganz anders formulieren würde. Nur verkennt man dabei, das wir nicht die einzigen sind, die den Wald wollen. So ein Gesetz kann und sollte immer ein vernünftiger Kompromiss sein. Ich garantiere dir, das es viele Quad- oder MX-Fahrer als völlig naturnah betrachten würden, mit ihren Maschinen durch eine Schonung zu brettern...nur gibt es dagegen gute Gründe. Und, so hart es für uns ist, andere Leute sehen halt gute Gründe (aus ihrer Sicht) gegen das Moutainbiken, wie wir es wollen.
 
Ich ging wohl vergeblich davon aus, dass Du bzgl. Deiner Fehleinschätzung zum Thema Ahnungslosigkeit, mindestenst revidierst


Warum sollte ich die Aussage revidieren? Du hast zu einem Thema, das längst abgehandelt war, eine Aussage getroffen, die zeigte dass Du Dich mit der Entwicklung nicht befasst hast (Ahnungslosigkeit zum Thema definiert man wohl so).

Besonders gestört hat mich die Beschimpfung des DIMB (unfähig) da gerade der DIMB und insbesondere der Vorsitzende hier alle Hebel in Bewegung setzten, Petitionen einreichten, andere Mitglieder sensibilisierten, die Ministerin anschrieben, vorgefasste Fragen für Mitglieder rausgaben usw. Wenn man als regelmässiger Mitleser solche Kommentare liest, nervt das einfach (das Zitat von Dieter Nuhr kennst Du wohl nicht, drum hast Du Dich an mir fesgebissen:D).

Dass Du jetzt eine 180° Kehrtwende machst, zeigt doch, dass Du Dich inzwischen richtig mit dem Thema befasst hast;).
 
Vielleicht könnte man das Thema und den Stand der Dinge mal wieder in einem zusammenfassenden Artikel behandeln.
Ich habe auch wenig Zeit und großen räumlichen Abstand und kaum Zugang zu regionalen Medien, aber durchaus Interesse am Fortgang der Sache. Sehe ich es richtig, es gibt bisher nach wie vor nur ein Gesetzentwurf, eine erste Lesung ohne Beschluss und damit eigentlich noch keinen Grund etwas zu feiern bzw. für mich wäre das dann doch noch Grund genug, zu befürchten, dass es doch noch ganz anders kommt und man die Thematik und Aufmerksamkeit der MTB-Community noch nicht ad acta legen sollte.

Fragen wären für mich, welche Gründe für eine 2. Lesung hat man den vernommen? Wie ist die DIMB weiter an den Fortgang der Sache beteiligt? Reden Lobbyisten anderer Interessengruppen weiter mit den Parteien?

Oder liege ich ganz falsch mit leisen Zweifeln an der Stille hier und kann mich in Sicherheit wiegen und alles wird tipptoppHessenMTBParadies?
 
Die parlamentarischen Mühlen mahlen langsam, aber es geht weiter in dieser Woche. Nach dem vorläufigen Ablaufplan

http://starweb.hessen.de/cache/PLENUMONLINE/Ablaufplan.htm

findet am Donnerstag (23.05.) die zweite Lesung des Hessischen Waldgesetzes statt. Auf den Landtagsservern findet Ihr dazu

1. den Gesetzesentwurf der Landesregierung aus dem Dezember 2012

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/2/06732.pdf

2. die Beschlussempfehlung des ULA vom 08. Mai 2013

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/1/07341.pdf

3. den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08. Mai 2013

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/5/07335.pdf

4. den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der FDP vom 14. Mai 2013

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/5/07365.pdf

In der anstehenden zweiten Lesung steht für das "Betretungsrecht" keine Änderung an; die beiden Änderungsanträge betreffen nicht das Betretungsrecht.
 
Um 17 Uhr beginnt die 2. Lesung. Allerdings wird es im Juni eine 3. Lesung geben, da ein paar Definitionen zum Gemeinschaftswald noch nicht fix sind. Keine Gefahr fürs Biken...
 
Der Termin für die Dritte Lesung steht - es ist der 27.06.2013!!!!

Für diejenigen, die meine Ausrufezeichen nicht verstehen, zitierte ich aus einer Email vom 27.06.2012:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage übersende ich Ihnen den Entwurf des Gesetzes zur Neureglung des Rechts des Waldes und anderer Rechtsvorschriften sowie das Anschreiben. Die hessische Landesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 25. Juni 2012 beschlossen, die Verbände zu diesem Gesetzesentwurf anzuhören. Die Versendung soll ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen. Bei Bedarf kann auf Anforderung je angehörtem Verband ein Satz der Unterlagen in Papierform übersandt werden.

Die Anhörungsfrist läuft bis zum Mittwoch, den 22. August 2012.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"

Das waren aufregende, spannende und im Ergebnis erfolgreiche 12 Monate :)

http://starweb.hessen.de/cache/PLENUMONLINE/Tagesordnung.htm
http://starweb.hessen.de/cache/PLENUMONLINE/Ablaufplan.htm
 
Der Hessische Landtag hat heute in Dritter Lesung das neue Waldgesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP verabschiedet. :bier:

Wie geht es jetzt weiter:

Das Waldgesetz wird zunächst vom Landtagspräsidenten beurkundet und dann an den Ministerpräsidenten weitergeleitet. Dieser veröffentlicht (=verkündet) es im Gesetz- und Verordnungsblatt. Am Tag nach der Verkündung tritt es in Kraft.
 
Von unserer Facebook-Seite https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails

Hessen hat ein neues Waldgesetz und das ist gut so!

In der Plenarsitzung am 27. Juni 2013 hat der Hessische Landtag in dritter Lesung das neue Waldgesetz verabschiedet. Mit dem neuen Waldgesetz wird die Grundlage für ein modernes und bürgerfreundliches Waldbetretungsrecht für ganz Hessen geschaffen, das auf ein Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme aller Waldbesucher und Waldnutzer setzt. Das ist vorbildlich und das ist gut so!

Mountainbiker haben etwas bewegt und das ist gut so!

Über Jahre hinweg entwickelte sich Hessen immer mehr zu einem Bundesland, in dem Mountainbiker zu Bürgern zweiter Klasse deklassiert wurden. Diese Entwicklung erschien vielen von uns unumkehrbar und erreichte ihren Höhepunkt mit der Vorlage eines Entwurfs für das neue hessische Waldgesetz Ende Juni 2012. Das war der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. "Selten ist ein Gesetzesvorhaben auf so geballten Protest gestoßen wie der Entwurf zum hessischen Waldgesetz." konstatierte die Frankfurter Rundschau nur knapp vier Wochen nach Bekanntwerden des Entwurfs, nach dem ein (nur) vermeintlich kleiner und unbedeutender Verband, die Deutsche Initiative Mountain Bike e.V. und unzählige engagierte Mountainbiker ihre Stimme gegen das neue Gesetz erhoben hatten. Eine Facebook-Aktionsseite mit Tausenden von Fans und einer wöchentlichen Reichweite von in der Spitze über 150.000 Lesern, der überwältigende Zuspruch zu unserer Online-Petition und Unterschriftensammlung mit mehr als 55.000 Unterstützern, Diskussionen in Internetforen mit hundertausenden Hits und vieles mehr blieben nicht unbemerkt. Viele weitere Sport-, Jugend- und Umweltverbände stellten sich uns zur Seite und auch den Medien blieb dieser Protest nicht verborgen. Online- und Printmedien sowie Rundfunk und TV berichteten über Wochen hinweg fast täglich und verhalfen unseren Anliegen zu mehr Öffentlichkeit. Mit unserem gemeinsamen Eintreten für unsere Interessen haben wir eine breite öffentliche Diskussion über das neue Waldgesetz in Gang gesetzt, haben unsere Positionen und Anliegen vertreten und letztlich auch die Initialzündung zu einem breiten Umdenken über Mountainbiker gelegt. Wir haben damit Bürgersinn im besten Sinne bewiesen und vieles in Bewegung gesetzt und das ist gut so!

Die Politik hat reagiert und das ist gut so!

Wenn man die Stimmen der etablierten Parteien im hessischen Landtag zum neuen Hessischen Landtag so hört, dann gibt es plötzlich viele Väter und Mütter des Gesetzes. Da manche, der erste Entwurf sei ein Mißverständnis gewesen, die Mountainbiker hätten zu Unrecht und völlig überzogen reagiert und erst die Politik hätte sie durch Runde Tische zur Vernunft und zu einem Konsens gebracht und so das jetzige Waldgesetz ermöglicht. Andere meinen dagegen, die Regierung hätte hier vollkommen versagt und sei erst durch den Protest zu einer Notbremsung und Umkehr veranlasst worden. Beide Ansichten sind falsch und führen nur zu mehr Politikverdrossenheit. Eine Politik, die sich nicht der Kritik stellt und nicht auf Kritik reagiert, ist eine schlechte Politik. Eine Politik, die auf berechtigten Bürgerprotest und Sachargumente reagiert, sich um Lösungen bemüht und dann auch auf den Weg bringt, ist eine gute Politik. Die Regierungsfraktionen im hessischen Landtag sind diesen Weg gegangen und selbst wenn er ihnen schwer gefallen sein sollte, so ist es doch der richtige Weg in einer Demokratie und dafür gebührt ihnen Respekt. Die Umweltministerin Lucia Puttrich und ihr Staatsekretär Mark Weinmeister haben früh erkannt, dass der erste Entwurf der berühmte "Griff in's Klo" war und haben sich engagiert und konstruktiv um einen Kurswechsel bemüht; ihr Anteil an der im Rahmen der Runden Tische gefundenen Lösung ist nicht zu unterschätzen.

Im Verlaufe der Auseinandersetzung um das Waldgesetz wurde uns vielfach vorgeworfen, wir würden überzogen und polemisierend agieren. Nun, die Politik diente uns dafür als Vorbild und Steilvorlagen für eine berechtigte Kritik wurden uns schließlich genügend geliefert;-) Aber Scherz und Ironie beiseite gelegt - wir haben auch sehr sachlich und kompetent unsere Anliegen vorgetragen. Wir haben unzählige wissenschaftliche Studien ausgewertet und öffentlich zugänglich gemacht sowie deren wesentlichen Erkenntnisse aufbereitet, zusammen gefasst und veröffentlicht. Und wir stellen mehr und mehr fest, dass das mittlerweile auch gelesen und verstanden wird; das ist gut so.

Wir haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine der umfassendsten und ausführlichsten Stellungnahmen zum ersten Gesetzesentwurf abgegeben, in der wir detailliert aufgezeigt haben, wie ein modernes Gesetz für Hessen aussehen kann. Dabei haben wir nicht nur unsere Vorstellungen für einen sinnvollen Gesetzeswortlaut dargestellt, sondern sind in den einzelnen Begründungen ausführlich auf bundes- und landesrechtliche Grundlagen, auf den Stand von Rechtsprechung und Literatur zum Betretungsrecht in Bund und Ländern sowie rechtsvergleichend auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen landesrechtlichen Regelungen in anderen Bundesländern eingegangen. Und auch dazu stellen wir im jetzt verabschiedeten Gesetz, das den Kerngedanken der DIMB TrailRules folgt, und seiner Begründung fest, dass das gelesen und verstanden wurde; auch das ist gut so!

In Hessen hat sich etwas verändert und das ist gut so!

Mit dem ersten Entwurf des Waldgesetzes und in der anschließenden Auseinandersetzung dazu wurde schnell deutlich, dass es tiefe Gräben gibt, die zu schließen sind. Der vom Gesetzgeber eigentlich angestrebte Interessenausgleich zwischen Waldbesuchern und Waldbesitzern drohte nicht nur zu scheitern, sondern sogar noch durch neue Gräben weiter auseinander zu triften. Aber die von allen Seiten teils heftig geführten Auseinandersetzungen liessen bei allen Beteiligten auch die Erkenntnis wachsen, dass es so nicht weiter gehen kann, dass man nicht nur übereinander reden, sondern vor allem miteinander reden muss. Und das ist dann auch geschehen und dass das gelingen konnte, ist unserem engagierten Eintreten für unsere Sache sowie nicht zuletzt den diversen Runden Tischen zu verdanken, an denen nicht mehr übereinander sondern miteinander geredet wurde. Aber auch außerhalb der Runden Tische wurde landesweit begonnen, mehr miteinander zu reden. Selbst wenn wir noch einen weiten Weg gehen müssen, so stellen wir allerorten in Hessen fest, dass sich alte Konflikt- und Blockadelinien auflösen und der Wille wächst, miteinander konstruktiv an Lösungen in Konflikt- und Problembereichen zu erarbeiten; auch das ist gut so!

Wir haben viel gelernt und das ist gut so!

Wir haben gelernt, dass wir unseren Bedürfnissen und Interessen in Politik und Öffentlichkeit Gehör verschaffen können. Wir haben gelernt, dass man Vorurteile abbauen und miteinander reden kann. Wir haben gelernt, dass wir etwas erreichen können, wenn wir uns dafür einsetzen. Wir haben gelernt, dass das nicht immer einfach ist und viel Arbeit macht. So wie wir vieles in der Auseinandersetzung um das neue Waldgesetz gelernt haben, so haben wir auch bei vielen anderen in Hessen einen Lernprozess eingeleitet. Wir haben denjenigen unter uns, die meinten, man könne nichts bewirken, bewiesen, dass man etwas erreichen kann. Wir haben denjenigen, die munter ihre Vorurteile über uns pflegten, bewiesen, dass diese nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben. Wir haben denjenigen, die glaubten, man könne nur mit Ausgrenzung, harten Verboten und Strafen vermeintliche Probleme lösen, gezeigt, dass man viel mehr erreichen kann, wenn man auf Akzeptanz und ein MIteinander setzt. Da ist viel geschehen und das ist gut so!

Wir sind der Meinung, dass Hessen mit dem jetzt verabschiedeten neuen Waldgesetz die Chance ergriffen hat, eine bundesweite Vorreiterrolle einzunehmen. Dies stellt nicht nur in Bezug auf die Anerkennung der berechtigten Bedürfnisse der Mountainbiker, sondern vor allem auch in Bezug auf den Ausgleich der berechtigten Interessen aller Waldnutzer und Waldbesucher einen Meilenstein dar. Der hinter dem neuen Waldgesetz stehende breite Konsens aller betroffenen Interessensgruppen ist bundesweit einzigartig und vorbildlich und das ist gut so!

Auch wenn Hessen es geschafft hat, in eindrucksvoller Art und Weise die Interessen der Mountainbiker gleichberechtigt und diskriminierungsfrei in das neue Waldgesetz zu integrieren, so ist diese Einstellung uns gegenüber in anderen Bundesländern leider noch nicht selbstverständlich. Die DIMB und viele Mountainbiker fordern seit Jahren die Abschaffung der unsäglichen 2-Meter-Regelung in Baden-Württembeg. Lasst uns gemeinsam noch aktiver für unsere Anliegen und Interessen eintreten, damit auch dieser Schandfleck beseitigt wird. Der allen Bürgern zustehende Anspruch auf Erholung in der Natur erfordert ein freies Betretungsrecht ohne Diskriminierungen auf der Basis eines Miteinander und gegenseitiger Rücksichtnahme. Dafür treten wir weiter ein, denn erst wenn das überall Wirklichkeit ist, dann ist es gut so!
 
Das neue Waldgesetz wurde am 08.07.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht ("verkündet") und ist damit am 09.07.2013 in Kraft getreten.

http://starweb.hessen.de/cache/GVBL/2013/00016.tif

Nicht nur mit dem neuen Hessischen Waldgesetz, sondern auch mit der heute von 27 Institutionen und Verbänden, darunter auch die Deutsche Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB) unterzeichneten Vereinbarung Wald und Sport beschreitet Hessen neue Wege. Die Vereinbarung stellt vom Kuratorium Natur und Sport e.V. entwickelten Thesen in den Mittelpunkt und formuliert daraus zentrale Standpunkte und Leitlinien, die um allgemeine und um spezielle Verhaltensregeln ergänzt werden; für uns...eren Sport sind das die DIMB Trailrules. Noch wichtiger ist aber:

"Die Partner des „Runden Tisches Wald und Sport“ wollen mit dieser Vereinbarung die Erholung und die sportliche Betätigung der Menschen im Wald unterstützen und Konflikte vermeiden. Sie dokumentieren zugleich, dass sie den Wald als Naturraum, Lebensraum, Erholungsraum und Wirtschaftsraum schützen und bewahren wollen. Sie verpflichten sich, ihren Beitrag zur Stärkung der Eigenverantwortung und für ein rücksichtsvolles Miteinander der Menschen im Wald zu leisten."

Hessen ist damit auf dem richtigen Weg:daumen:

https://hmuelv.hessen.de/presse/pressemitteilung/breiter-konsens-beim-sport-im-wald
https://hmuelv.hessen.de/sites/default/files/HMUELV/vereinbarung_wald_und_sport.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten