Hilfe - nach 6 Monaten Nachzahlung bei Reklamation

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Servus,

heut morgen bekomme ich Post von einem Bikezubehör-Versandhändler. Dort habe ich schon 2009 Bike Handschuhe gekauft und diese im März 2010 reklamiert weil die sich trotz mäßigen Gebrauch sehr schnell aufgelöst haben. Habe extra gefragt ob für mich irgendwelche (Versand-)kosten anfallen.

"Ich habe bei der Firma Roeckl wegen Ihrer Reklamation nachgefragt und diese informierten mich, dass der von Ihnen
eingesendete Handschuh nicht mehr repariert werden konnte und aus diesem
Grunde gutgeschrieben wurde.
Alternativ kann ich Ihnen einen neuen Handschuh anbieten, diesen gibt es jedoch nur in den Farbe schwarz und schwarz/rot. Im Anhang finden Sie ein Foto. Dürfen wir Ihnen diesen Handschuh bestellen?"


Mehr wurde mir da nicht gesagt und auf dem Foto war kein Preis zu erkennen.

Jetzt 6 Monate später kommt eine Rechnung:
39euro war der Handschuh aus 2009, 55euro der gutgeschrieben (baugleiche!) neue Handschuh aus 2010.
Das heißt 16euro bleiben übrig.

Kennt sich jemand mit Fristen aus? Mir wurde nicht gesagt, dass Kosten für mich anfallen noch, dass der neue Handschuh teurer ist. Und 6 Monate später ist meiner Meinung nach schon nicht mehr fristgerecht.

Danke für die Hilfe :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich kläre ich es mit dem Händler. Allerdings wollte ich nur wissen, ob man 6 monate später noch nachträglich (ohne dass die Preisinformation zu mir durch kam) eine Rechnung stellen darf, oder ob das nicht fristgerecht ist. Abgesehen davon, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt..
 
Allerdings wollte ich nur wissen, ob man 6 monate später noch nachträglich (ohne dass die Preisinformation zu mir durch kam) eine Rechnung stellen darf, oder ob das nicht fristgerecht ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Eine Rechnung sechs Monate nach Entstehung des Anspruchs ist da also noch locker in der Frist.
 
wenn man nicht genau weiß, wie die rechtliche Lage ist, wobei diese für mich klar wäre, dann hilft meist eine ganz liebe Email, in welcher man, aus diesem und jenem Grund, darum bittet, die Rechnung zu stornieren...
 
Eine Rechnung stornieren? Wie soll das gehen wenn man die Ware bereits 6 Monate in Gebrauch hat?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rechnungen müssen zeitnah erstellt werden. Ich würde den Lieferanten anschreiben, darauf hinweisen das bei seiner ersten Mail keine Mehrkosten erwähnt würden, falls er jedoch auf Zahlung bestehen würde, Du die Handschuhe unfrei zurückschicken würdest.
 
Du brauchst nicht zu bezahlen, denn Du hast den Handschuh von Deinem Händler als Ersatz für den mangelhaften ersten Handschuh erhalten. Der Dir gegenüber rechtlich verpflichtete, also derjenige, der Dir einen heilen Handschuh besorgen mußte war nicht Roeckl, sondern der Händler (sofern er in D sitzt).

Ein rechtlicher "Kauf" des zweiten Handschuhs kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Hierzu hättet Ihr euch auch über den Preis einigen müssen.

Ignorier die Rechnung oder schreib zurück, dass Du nicht zahlen wirst, weil Du nicht dazu verpflichtet bist.

Die anderen Postings in diesem Thread enthalten nur Schwachsinn.
 
Du brauchst nicht zu bezahlen, denn Du hast den Handschuh von Deinem Händler als Ersatz für den mangelhaften ersten Handschuh erhalten. Der Dir gegenüber rechtlich verpflichtete, also derjenige, der Dir einen heilen Handschuh besorgen mußte war nicht Roeckl, sondern der Händler (sofern er in D sitzt).

Ein rechtlicher "Kauf" des zweiten Handschuhs kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Hierzu hättet Ihr euch auch über den Preis einigen müssen.

Ignorier die Rechnung oder schreib zurück, dass Du nicht zahlen wirst, weil Du nicht dazu verpflichtet bist.

Die anderen Postings in diesem Thread enthalten nur Schwachsinn.

Der Gerichtsvollzieher lässt grüßen :D
 
Danke für die Hilfe bis hierhin, ich hab mich beim Händler gemeldet und warte auf das Rückschreiben. Aber du hast Recht, es ist kein Kaufvertrag entstanden weil kein Preis erwähnt wurde.

Mal sehen was kommt :)
 
Du brauchst nicht zu bezahlen, denn Du hast den Handschuh von Deinem Händler als Ersatz für den mangelhaften ersten Handschuh erhalten. Der Dir gegenüber rechtlich verpflichtete, also derjenige, der Dir einen heilen Handschuh besorgen mußte war nicht Roeckl, sondern der Händler (sofern er in D sitzt).

Ein rechtlicher "Kauf" des zweiten Handschuhs kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Hierzu hättet Ihr euch auch über den Preis einigen müssen.

Ignorier die Rechnung oder schreib zurück, dass Du nicht zahlen wirst, weil Du nicht dazu verpflichtet bist.

Die anderen Postings in diesem Thread enthalten nur Schwachsinn.


Ganz genauso ist es.
Wenn der Händler keinen gleichwertigen (gleichteuereren) Ersatz liefern kann, muß er Dir das Geld zurückerstatten oder er kann Dir anbieben, gegen Aufpreis ein hochwertigeres Produkt zu liefern. Wenn er ein teuereres Produkt liefert - ohne mit Dir eine Zuzahlung zu vereinbaren - so ist es eben Pech für den Händler.

Gruß
 
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