Höchstgeschwindigkeit 30km/h auf forst- und landwirtschaftlichen Wegen

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Hallo!

Ich habe in verschiedenen Publikationen gelesen (z.B. unter http://www.fa-tourismus.adfc.de/index.htm?/mtbgesetze.htm), dass die Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen festlegt.
Hat irgendjemand eine Ahnung um welchen Paragraphen es sich dabei handelt, dazu steht in den jeweiligen Dokumenten nämlich nichts!

Danke für entsprechende Hinweise!

Gruß
Veitl!
 
Witzig:) Straßenverkehrsordnung auf forstwirtschaftlichen Wegen... :rolleyes:

1. Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß StVO gibt es nur in Zusammenhang mit entsprechenden Schildern, klar...
Eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer gibt es in der StVO (zum Glück!!!) nicht:) Im Gegenteil, die ist da sogar recht locker, siehe z.B. Orstschild;) :D

2. Wirtschaftswege, bzw. Waldwege, daran denkst Du jetzt wohl, sind, soviel ich weiß, nicht im Wirkungskreis der StVO...

Aber im Zweifelsfall hilft auch nachlesen;)

Der Nikoaluzi
 
Verkehrsteilnehmer haben ihre Geschwindigkeit immer den örtlichen Gegebenheiten und dem Zustand der Straße anzupassen (wobei das vorgegebene Geschwindigkeitslimit nicht überschritten werden darf).

Waldwege haben im Vergleich zu einer asphaltierten Straße erwartungsgemäß einen miesen Zustand (vor allem bei feuchtme Wetter).

Das setzt zwar nicht automatisch eine Geschwindigkeitsbegrenzung fest, aber sollte es zu einem Unfall kommen, würde es mich nicht wundern, wenn für die Unfallteilnehmer, die über 30km/h gefahren sind, eine Teilschuld festgestellt wird.

Zum Vergleich: Wer in einem Autobahnunfall verwickelt ist und dabei eine Geschwindigkeit von über 130km/h hatte, kriegt schon mal von vornherein ohne Betrachtung der näheren Umstände eine Teilschuld.
 
Jep, natürlich hast Du recht, die Geschwindigkeit muß immer der Situation angepaßt werden, sollte aber jeder wissen;)
Auch, wenn an einer Schule 30 erlaubt ist, muß ich ja anhalten, wenn ein Kind auf die Straße rennt;)

Aber selbst auf der Straße hast Du mit 30kmh schlechte Karten, da Gerichte bei Radfahrern nur von einer Geschwindigkeit bis ca. 20kmh ausgehen, alles drüber ist "zu schnell" :lol: Ziemlich weltfremd, aber naja...
Insofern fahren wir ja gut 50% auf eigenes Risiko, den Rest geht es mit 10% oder mehr bergauf;)

Der Nikolauzi
 
Hallo

bei uns in München sehen es die Grünen Männlein und Weiblein
nicht so gern wenn man die Schallmauer jenseits von 30-40 Kmh überschreitet :D

es ist machmal besser langsammer zu fahren

aber mein Gott wenn die Straße,Waldweg,Radlweg,etc frei ist geb auch ich gerne Gas :lol:

selbst wenn du nicht schneller als 20 Kmh fährst ist es Im Straßenverkehr sehr gefährlich :rolleyes:

aber solange ich keine freie sicht habe und freie Radlwege bleibe ich ganz locker und Crouse mit 20-25 Kmh daher :daumen:

und in Spielstraßen fahre ich auch angemessen zwischen 7,5 Kmh und max 10 Kmh :daumen:

MFG
 
folgendes bitte beachten: die straßenverkehrsordnung gilt im öffentlichen straßenland, also nicht auf waldwegen. die geschwindigkeitsbegrenzungen in der stvo, die per schild am straßenrand angewiesen werden, die gelten auch für radfahrer. die geschwindigkeitsbegrenzung auf 50km/h am ortseingang gilt für KRAFTfahrzeuge, also nicht für radler.
k.
 
das Thema "Tempo 30 auf Wald- und Feldwegen" hatten wir hier schon einige Male, da einige bereits über die Angaben auf der ADFC-Seite gestolpert sind.

Diese sind jedoch nicht mit einer Rechtsgrundlage "unterfüttert". Soll heißen - es steht in keinem Gesetz oder Rechtsverordnung geschrieben.

Lediglich in einigen Verwaltungsvorschriften (z.B Ba-Wü) findet man solche Hinweise im Zusammenhang mit der Erteilung von Sondererlaubnissen zum Befahren von Wald- und Feldwegen. Diese binden jedoch nur die Verwaltung bei der Erteilung solcher Erlaubnisse an die Maßgabe, den Erlaubnisnehmer zur Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h zu verpflichten.
Würde die Geschwindigkeit im Gesetz geregelt sein, wäre eine solche unterschriftliche Verpflichtung unnötig.

Fazit: für Biker gibt es keine Beschränkung auf 30 Km/h kraft Gesetz oder Rechtsverordnung.

Aber fahrt mit Kopf und Verstand - man sollte immer innerhalb Sichtweite anhalten können und es muss immer damit gerechnet werden, dass etwas aus dem Wald "bricht". Ist mir in jungen wilden Jahren schon mal mit nem Pilzsammler passiert, der mir auf ewig langer, kerzengerader Waldautobahn bei Tempo 80 (*schäm*) vors Rad gelaufen ist. Meine Bremsspur war mal locker 100 Meter lang und ich schlidderte haarscharf an dem älteren Herrn vorbei.
Das war mir eine Lehre...
 
Hallo Leute!

Danke für die vielen Hinweise! Das bestätigt mich nämlich in der Annahme, dass es eine solche Höchstgeschwindigkeit auf genannten Wegen nicht gibt.
Hatte diesbezüglich auch schon eine Mail an den ADFC geschrieben, aber keine Antwort erhalten.
Warum ein Verband wie der ADFC solche Behauptungen veröffentlicht ist mir allerdings unklar, das macht ihn doch nur unglaubwürdig!
Unabhängig davon ist eine angepasste Geschwindigkeit natürlich selbstverständlich!!!

Gruß
Veitl
 
Hallo!

Habe eine interessante Info vom ADFC erhalten:

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Sehr geehrter Herr Mühlbacher,

ich schreibe Ihnen als ehrenamtlicher Rechtsreferent des
ADFC-Bundesverbands. Wolfgang Richter vom Fachausschuss Tourismus hat Ihre
Frage an mich weitergeleitet.

Eine Regelung der StVO zur Höchstgeschwindigkeit auf land- und
forstwirtschaftlichen Wegen ist mir nicht bekannt. Auch ein Blick in die
StVO (auf die Stellen, an denen eine solche Regelung zu erwarten wäre) hat
noch kein Ergebnis gebracht.

Andererseits sind manche Gebote in der StVO gut versteckt, z. B. die
Vorschrift, dass man auf frei gegebenen Fußwegen nur mit
Schrittgeschwindigkeit fahren darf (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 e) StVO). Selbst ein
Berliner Verkehrsrichter schrieb neulich in ein Urteil, dass ihm diese
Vorschrift bis dahin unbekannt war. Das hielt ihn aber nicht davon ab, dem
Radfahrer wegen zu hoher Geschwindigkeit die Schuld an einem Unfall mit
einem Fußgänger zu geben.

Ich werde noch einmal genauer nachsuchen und auch versuchen herauszufinden,
wer die Information auf die ADFC-Homepage gestellt hat. Wenn sie nicht
zutrifft, sorge ich dafür, dass sie gelöscht wird.

Im Übrigen gilt § 3 Abs. 1 StVO, angepasste Geschwindigkeit, der aber keine
starre Höchstgrenze vorgibt.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Huhn
ADFC-Rechtsreferent
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Gruß, veitl!
 
wenn ich nicht falsch liege, geht es wohl darum, was bei einem unfall passiert. geschwindigkeitskontrollen im wald gibt es ja nicht :D .
wie zudem richtig angemerkt, gilt auf forst- und waldwegen nicht die stvo. man kann also auch nicht gegen diese verstoßen. soweit, sogut.

im schadensfall (gilt auch im rechtlich öffentlichen und tatsächlich öffentlichem verkehrsraum) ist die schadensregulierung aber IMMER privatsache. die ahndung, bzw. der vorhalt eines verstoßes gegen die stvo ist für die schadensregulierung eine grundlage, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

kommt es nun auf einem waldweg zu einem unfall, erfolgt die schadensregulierung auch hier im privatrechtlichen bereich. und da legt man, wie im fall der biker, geschwindigkeiten zu grunde, welche durch urteile (unter höchtrichterlichen entscheidungen nur hinweisgebender charakter) festgelegt wurden.
darunter fällt z.b. das man in geschlossenen ortschaften 20 km/h für radfahrer festgelegt hat.
eventuell gibt es urteile, in denen von 30 km/h im wald oder außerhalb geschlossener ortschaften gesprochen wird.
aber wie gesagt, solange das urteile bis zu einem olg sind, haben sie keinen bindenden charakter.

@nikolauzi: die 20 km/h sind auf keinen fall weltfremd. du mußt aus der sher kleinen welt der biker und kurierfahrer herausschauen. das gro der radfahrer, darunter zählen auch kinder, ungeübte und ältere, sind mit 20 km/h an ihrer grenze angelangt. 30 km/h auf einem feld- und waldweg bringt vermutlich den größten teil der nutzer an ihre grenzen. regelungen müssen allgemeingültig getroffen werden und zwar so, dass sie von dem größten teil ohne schaden für sich oder andere eingehalten werden können.

außerdem kann ja jeder schneller fahren, solange eben nichts passiert.

kh-cap
 
was mich nur interessieren würde ist mit tempolimits innerorts aussieht?
also angenommen ich fahre durch eine spielstrasse mit 20 km/h. oder durch die 30er zone mit 40km/h. oder halt durch eine tempo20 zone mit 30km/h?
und angenommen die polizei sieht es oder besser noch lasert mich? was dann?

ich kann ja jederzeit sagen das ich nicht wusste wie schnell ich bin, denn ich habe ja keinen tacho am rad. ist auch nicht vorgeschrieben.

ich meine gut, spielstrasse = schrittgeschwindigkeit. das würde ich noch einsehen, aber z.b. tempo 20? das glaub ich kaum das das einer so 100%ig einschätzen könnte. oder? zumal ich ja auch nicht schätzen darf im strassenverkehr.
was soll also passieren? ein ticket fürs zu schnell fahren? das würde ich aber sofort anfechten und meinem RA geben.
also: who cares?
matthias
 
veitl schrieb:
Hallo!

Ich habe in verschiedenen Publikationen gelesen (z.B. unter http://www.fa-tourismus.adfc.de/index.htm?/mtbgesetze.htm), dass die Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen festlegt.
Hat irgendjemand eine Ahnung um welchen Paragraphen es sich dabei handelt, dazu steht in den jeweiligen Dokumenten nämlich nichts!

Danke für entsprechende Hinweise!

Gruß
Veitl!

als mtbiker bin ich ausserhalb bundestrassen sowieso an keine geschwindigkeitsbegrenzungen gebunden. vorfahrtsregeln sind sowieso nur was fuer uebervorsichtige :)

soll das in zukunft bedeuten, dass ich mit 50 bis 60 im wald schon meinen fahrradfuehreschein abgeben muss?

eichhoernchen mit blitzgeraeten auf dem ruecken? versteckte lasergeraete am ende des trails?

polizei nicht in blau oder gruen, sonder flecktarn? so gehts aus.
 
karsten reincke schrieb:
folgendes bitte beachten: die straßenverkehrsordnung gilt im öffentlichen straßenland, also nicht auf waldwegen. die geschwindigkeitsbegrenzungen in der stvo, die per schild am straßenrand angewiesen werden, die gelten auch für radfahrer. die geschwindigkeitsbegrenzung auf 50km/h am ortseingang gilt für KRAFTfahrzeuge, also nicht für radler.
k.

heisst das, ich kann ungeschoren mit 70 in ne ortschaft reinfliegen?
und sobald ich ein zone 30 betrete nur noch 30 fahren?
 
@Alpha
Jep, ganz einfach: Ortsschild=50kmh max für KFZ (ungleich Radfahrer, hier also keine Begrenzung!), Schild "30" = Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Verkehrsteilnehmer (= auch Radfahrer).
Ganz kompliziert: Unfall in der Stadt mit 70 und einem z.B. Fußgänger = unangepaßte Geschwindigkeit = große Teil-/ganze Schuld.

Habe auch mal in einer 40'er Zone eine Lichtschranke auf dem Vorderrad durchquert, aber die netten Herren in grün habe nur erschrocken geguckt :lol:
Was das Tempo angeht ist die Toleranz bei Radfahrern schon etwas größer, solange nichts passiert. ..

Fazit: so lange nichts passiert kein Problem.


@kh-cap
Habe ich sowas gesagt? Es ging um rein rechtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, ist bei Dir vielleicht falsch angekommen?!?
Rücksicht steht natürlich immer vor dem Spaß!!!

Der Nikolauzi
 
wenn ich nicht falsch liege, geht es wohl darum, was bei einem unfall passiert. geschwindigkeitskontrollen im wald gibt es ja nicht :D .
wie zudem richtig angemerkt, gilt auf forst- und waldwegen nicht die stvo. man kann also auch nicht gegen diese verstoßen. soweit, sogut.

im schadensfall (gilt auch im rechtlich öffentlichen und tatsächlich öffentlichem verkehrsraum) ist die schadensregulierung aber IMMER privatsache. die ahndung, bzw. der vorhalt eines verstoßes gegen die stvo ist für die schadensregulierung eine grundlage, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

kommt es nun auf einem waldweg zu einem unfall, erfolgt die schadensregulierung auch hier im privatrechtlichen bereich. und da legt man, wie im fall der biker, geschwindigkeiten zu grunde, welche durch urteile (unter höchtrichterlichen entscheidungen nur hinweisgebender charakter) festgelegt wurden.
darunter fällt z.b. das man in geschlossenen ortschaften 20 km/h für radfahrer festgelegt hat.
eventuell gibt es urteile, in denen von 30 km/h im wald oder außerhalb geschlossener ortschaften gesprochen wird.
aber wie gesagt, solange das urteile bis zu einem olg sind, haben sie keinen bindenden charakter.

@nikolauzi: die 20 km/h sind auf keinen fall weltfremd. du mußt aus der sher kleinen welt der biker und kurierfahrer herausschauen. das gro der radfahrer, darunter zählen auch kinder, ungeübte und ältere, sind mit 20 km/h an ihrer grenze angelangt. 30 km/h auf einem feld- und waldweg bringt vermutlich den größten teil der nutzer an ihre grenzen. regelungen müssen allgemeingültig getroffen werden und zwar so, dass sie von dem größten teil ohne schaden für sich oder andere eingehalten werden können.

außerdem kann ja jeder schneller fahren, solange eben nichts passiert.

kh-cap

Meines Wissens gilt die STVO auf allen Öffendlichen Wegen:
Das klingt auch logisch, wie soll man sich auf einer Kreuzung im Wald verhalten, wenn ein KFZ kommt: rechts vor links oder?

Mir ist auch schon aufgefallen, das eine 30 kmh Zone auf einem Feldweg endet: also keine Geschwindigungsreglung = 100 kmh ?
 
So ein Quatsch!
Natürlich kennt man den beliebten Ortsschildsprint, aber selbst als routinierter Rennradfahrer hat man Mühe, so ein Tempo jenseits der 50 auf ebener Fläche längere Zeit zu halten.
Und wer im Wald meint, unbedingt deutlich schneller als 30 fahren zu müssen, sollte bei Kollision mit einem Pilz- oder Bromeerensammler oder erst recht einem Wildschwein satt bestraft werden, denn er hat so einiges, nämlich unter anderem das Tragen von Verantwortung nicht kapiert!
 
Zum Vergleich: Wer in einem Autobahnunfall verwickelt ist und dabei eine Geschwindigkeit von über 130km/h hatte, kriegt schon mal von vornherein ohne Betrachtung der näheren Umstände eine Teilschuld.

falsch. diese 'automatische' teilschuld gibt es nur, wenn der unfall bei einer geschwindigkeit von 130km/h nicht passiert wäre.
 
nochmal zur Bekräftigung: Die STRAßENverkehrsordnung gilt im öffentlichen Straßenland, demzufolge nicht auf Waldwegen, Wald ist kein öffentliches Straßenland.
Und zum Thema "Ortsschildsprint"---es gibt ein Urteil, welches einen Triathleten vom Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung freispricht, da das Ortsschild die 50km/h für Kraftfahrzeuge vorschreibt. Dieser Triathlet fuhr in bergigem Land bergab mit 73km/h in das Dorf rein und wurde dort gemessen und angezeigt.
K.
 
so lange radfahrer nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine geeignete und geeichte (!!) geschwindigkeitsmesseinrichtung (tacho) zu verwenden musst du ein angemessenes tempo wählen. wennst neben einem kindergarten am rennrad mit 40 unten am lenker hängst und ein kind rennt dir rein, kriegst sicher teilschuld.
 
nochmal zur Bekräftigung: Die STRAßENverkehrsordnung gilt im öffentlichen Straßenland, demzufolge nicht auf Waldwegen, Wald ist kein öffentliches Straßenland.
Und zum Thema "Ortsschildsprint"---es gibt ein Urteil, welches einen Triathleten vom Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung freispricht, da das Ortsschild die 50km/h für Kraftfahrzeuge vorschreibt. Dieser Triathlet fuhr in bergigem Land bergab mit 73km/h in das Dorf rein und wurde dort gemessen und angezeigt.
K.

Das klingt unlogisch: wer hat Vorfahrt, die STVO müßte eigendlich auf allen Öffendlichen Wegen gelten !?
 
unlogisch oder nicht, das ist eben deutsches Recht......
Nicht jede öffentlich zugängliche Verkehrsfläche gehört zum öffentlichen Straßenland, deswegen auch oft der Hinweis an Kundenparkplätzen, daß dort die Stvo gelten würde.
Bei aller Regelungswut in Deutschland, im Wald gilt nicht zwangsläufig rechts vor links, dort sollte man sich nach den allgemeinen Regeln des Zusammenlebens richten, die sind u.a. im §1 Stvo niedergelegt. Es gibt Unterschiede, die nicht immer nachvollziehbar sind( wie so oft im deutschen Recht ), nicht jede Fläche, die befahrbar ist, ist eine Verkehrsfläche, die Verkehrsfläche muß als solche gewidmet werden, ebenso ist nicht jede Verkehrsfläche öffentliches Straßenland, so daß auch nicht auf jeder Verkehrsfläche die Stvo gelten muß.
K.
 
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