How to: Kunden vergraulen in 14 Schritten. Eine Kurzanleitung am Beispiel TREK und jehlebikes.de

Wenn du das im onlinshop gekauft hast wird dir das eine lehre sein ich sag mal Lehrgeld bezahlt deswegen geh ich immer zu meinem bike Dealer meines Vertrauens ich weis die bikes sind bisl teurer aber dafür hat man Service Vorort und wirst geholfen
Und die zehntausenden zufriedenen Online-Shop-Käufer müssen jetzt auch sofort unzufrieden sein??? Wenn jeder, der glücklich über eine Garantie-Abwicklung mit einem Online-Shop ist, seinen eigenen Thread eröffnen würde, bräuchte mtb-news.de sofort die zehnfache Menge an Servern. Es ist leider kein Naturgesetz, dass bei einem Kauf beim Händler um die Ecke, alles immer super ist, nur weil der ein bisschen teurer ist.
 

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Re: How to: Kunden vergraulen in 14 Schritten. Eine Kurzanleitung am Beispiel TREK und jehlebikes.de
Wenn man online und billig kauft, nimmt man immer das Risiko in kauf, dass man sich im Gewährleistungsfalle etwas mehr ins Zeug legen muss.
Grundsätzlich hofft man einfach das nix passiert.

Auf ner halben Arschbacke kriegt man das dann oft nicht geregelt.
 
Das Problem ist ja auch das manche Bikes nur Online zu bekommen sind.
Oder aber der nächste Händler der das Gewünschte Bike im Laden hat. Ist 500km entfernt.
 
Wenn man online und billig kauft, nimmt man immer das Risiko in kauf, dass man sich im Gewährleistungsfalle etwas mehr ins Zeug legen muss.
Grundsätzlich hofft man einfach das nix passiert.

Auf ner halben Arschbacke kriegt man das dann oft nicht geregelt.
Und dieses Risiko ist bei einem Kauf beim Händler um die Ecke ausgeschlossen?
 
... um mal was zum Thema beizutragen:

Ich hatte 2014 ein Stumpjumper gekauft, das im Verbund mit der unsäglichen Formula C1 ausgiebiges Hinterbaugeqiuetsche beim Bremsen erzeugt hat- Habe das reklamiert - immer wieder. Irgendwann bekam ich einen neuen Hinterbau, auf Reklamation auch in Rahmenfarbe etc. pp. Ums kurz zu machen: habe auch andere Mängel am Rad immer wieder (und ausschließlich) beim Händler reklamiert und bekam dann schließlich nach gut einem Jahr ein nagelneues Stumpy Jahrgang 2015. Fazit: mach alle Reklamationen schriftlich mit Terminen wie es dir geraten wurde und drohe - wenn das nichts nutzt - wirklich mit Rücktritt vom Kaufvertrag.
 
Rücktritt vom Kaufvertrag.

Geht leider nur in den seltesten Fällen. Wenn der Händler gar nichts macht, kann man auf Preisminderung gehen oder eine Ersatzvornahme durch einen Dritten machen; die damit verbundenen Kosten muss man wieder beim Händler einklagen. Recht zu haben ist oft nicht die Lösung des Problemes... Im Übrigen: wenn man schon zwei mal aufgefordert hat zu verbessern, braucht man auch keine Frist mehr setzen.
 
Geht leider nur in den seltesten Fällen. Wenn der Händler gar nichts macht, kann man auf Preisminderung gehen oder eine Ersatzvornahme durch einen Dritten machen; die damit verbundenen Kosten muss man wieder beim Händler einklagen. Recht zu haben ist oft nicht die Lösung des Problemes... Im Übrigen: wenn man schon zwei mal aufgefordert hat zu verbessern, braucht man auch keine Frist mehr setzen.

Das mit dem Rücktritt (Wandlung) ist ja eindeutig geregelt. Und in meinem Fall hat die Drohung damit zumindest mal meinem Händler etwas auf die Sprünge geholfen- Lt. einem befreundeten Rechtsanwalt waren halt igrendwann die Voraussetzungen für eine - auch vor Gericht standfeste - Wandlung gegeben.
 
Geht leider nur in den seltesten Fällen. Wenn der Händler gar nichts macht, kann man auf Preisminderung gehen oder eine Ersatzvornahme durch einen Dritten machen; die damit verbundenen Kosten muss man wieder beim Händler einklagen. Recht zu haben ist oft nicht die Lösung des Problemes... Im Übrigen: wenn man schon zwei mal aufgefordert hat zu verbessern, braucht man auch keine Frist mehr setzen.

Stimmt nicht, schau mal in § 323 BGB, der über § 437 Nr. 2 BGB auch beim Kaufvertrag Anwendung findet. Wenn der Verkäufer zum Beispiel nach Aufforderung zur Nacherfüllung unter Setzung einer angemessenen Frist und Fristablauf nichts macht oder vorher schon erklärt, er werde nichts machen, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
Man braucht auch nicht zweimal aufzufordern, sondern nur ein einziges Mal. Du vermischst hier etwas. Das mit den 2 x kommt aus § 440 S. 2 BGB. Das ist eine gesetzliche Vermutung für den Fall, dass der Verkäufer schon etwas macht, aber der Mangel damit immer noch nicht behoben ist. Wenn das zweimal passiert (beim selben Mangel), greift die Vermutung, und die Fristsetzung wird entbehrlich. Und auch dann kann man wiederum zurücktreten.

Eine Ersatzvornahme hingegen gibt es im Kaufrecht eigentlich nicht. Die Kosten für eine Reparatur durch Dritte (schätze, das meinst Du) könnte man allenfalls über Schadensersatz geltend machen.
 
Welches Risiko meinst du genau?

Mein Satz hat gelautet: "...mehr ins Zeug legen muss (als beim Händler um die Ecke).".
Du implizierst, dass man sich im Gewährleistungsfall beim Online-Shop immer mehr ins Zeug legen muss, als beim Händler vor Ort. Und das ist sicherlich nicht immer so! Ich kann mit meinem Händler um die Ecke genauso Theater haben.
 
Eine Ersatzvornahme hingegen gibt es im Kaufrecht eigentlich nicht. Die Kosten für eine Reparatur durch Dritte (schätze, das meinst Du) könnte man allenfalls über Schadensersatz geltend machen.
Dachte nicht dass der Unterschied vom ABGB zum BGB so gravierend ist(glaubs auch nach wie vor nicht).
In Österreich umfasst das Instrument der Gewährleistung (ist eine generelle Norm, nich nur beim Kauf)
1. Verbesserung
2. Preisminderung
3. Wandlung (= Rücktritt).
Ersatzvornahme läuft ebenso über Schadenersatz in AUT; konkret aber über Sonderbestimmung innerhalb der Gewährleistungsbestimmungen. (Wenn ich 2x auffordern scheibe hat das praktische Gründe und nicht rechtliche)

Der Rücktritt geht nur dann, wenn der Mangel nicht geringfüfig ist und die Verbesserung verweigert wird oder unwirtschaftlich ist. Das Problem dabei ist, dass man sich den "Gebrauchsnutzen" anrechnen lassen muss. Also Radl ein Jahr gefahren: dann wünsch ich viel Spaß bei der Ermittlung dieses "Nutzens", der bei der Rückerstattung des Kaufpreises abzuziehen ist. Ein paar Prozesstermine, Gutachten von einem Sachverständigen. Auf das Urteil wartest du mit Glück 1/2 Jahr. Wenns ganz gut läuft, geht's noch in die Instanz und mit viel Pech sind zwei Saisonen ohne Radl vorbei, sofern Du nicht parallel ein Neues angeschaftt hast. Soviel aus der Praxis. Aber manchmal muss es halt sein.

Recht haben ist ja recht schön. Recht durchsetzen ultima ratio und mühsam.

Wenn man sich sicher ist, dass ein Mangel besteht, ist sicher folgender Weg am schnellsten:
1. Augtrag zur Verbesserung > 2. Ersatzvornahme durch jemanden anderen > 3. Die Kosten der Ersatzvornahme einklagen (Beweissicherung nicht vergessen).

Dann hat man zumindest schnell ein funktionierendes Radl, muss halt die Reperaturkosten und Prozesskosten vorfinanzieren. Aber wie gesagt, sicher sollt man sich schon sein, sonst wird's teuer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du implizierst, dass man sich im Gewährleistungsfall beim Online-Shop immer mehr ins Zeug legen muss, als beim Händler vor Ort. Und das ist sicherlich nicht immer so! Ich kann mit meinem Händler um die Ecke genauso Theater haben.
naja, wenn der händler im selben ort ist hat man eigentlich pauschal weniger aufwand, auch wenn bei beiden alles glatt läuft. Bike nehmen und zum händler laufen/fahren. Keine tausend bilder machen, bike verpacken, wegschicken, telefonieren, briefe schreiben usw.
 
naja, wenn der händler im selben ort ist hat man eigentlich pauschal weniger aufwand, auch wenn bei beiden alles glatt läuft. Bike nehmen und zum händler laufen/fahren. Keine tausend bilder machen, bike verpacken, wegschicken, telefonieren, briefe schreiben usw.
Wenn der Händler aber Zicken macht und der Online-Shop nicht, hab ich sicherlich mit dem Händler mehr Theater als einmal die Sache zu verpacken, ne Ankündigungs-Mail zu schicken und das Paket zur Post zur tragen. Die wäre bei mir näher als der Händler. Mich stört die pauschale Aussage, dass beim Händler die Sache schon laufen wird und der Online-Händler (mehr) Theater macht. So einfach ist die Welt dann halt nicht...
 
Update: Habe gestern Nachricht vom Münchner Trek-Store und (!!!) von Trek Deutschland bekommen, denen ich bei Facebook eine Nachricht geschrieben hatte.

Der Münchner Trek-Store teilte mir mit, dass man meine Wippe und den Bolzen kostenlos ersetzen würde.
Das habe ich als unzureichend abgelehnt. Denn durch den gebrochenen Bolzen bin ich zu Sturz gekommen und mein Session ist in ein Steinfeld eingeschlagen. Die Folge: Tiefe Kratzer im gesamten Rahmen, Sattel demoliert, tiefe Kratzer in der Gabel und Bremshebeln (für Bilder siehe weiter oben). Als der Händler das hörte, hat er mir natürlich gesagt, ich müsste erstmal beweisen, dass die vielen Schäden nicht schon vorher an meinem Session gewesen seien. Zum Glück habe ich zwei Zeugen, die live dabei waren und bezeugen können, dass sich das Trek zuvor in tadellosem Zustand befunden hatte. Der Trek Store will meinen Einwand an Trek weiterleiten. Falls die bei Ihrer Devise "Wippe und Bolzen austauschen und gut" bleiben, schalte ich meinen Anwalt ein.

Trek Deutschland hat mir über Facebook kurz und knapp mitgeteilt, dass sie den Fall "an den Innendienst weiterleiten".

So far...
 
Und die zehntausenden zufriedenen Online-Shop-Käufer müssen jetzt auch sofort unzufrieden sein??? Wenn jeder, der glücklich über eine Garantie-Abwicklung mit einem Online-Shop ist, seinen eigenen Thread eröffnen würde, bräuchte mtb-news.de sofort die zehnfache Menge an Servern. Es ist leider kein Naturgesetz, dass bei einem Kauf beim Händler um die Ecke, alles immer super ist, nur weil der ein bisschen teurer ist.


und das nur bei Rose Kosumenten
 
Update: Habe gestern Nachricht vom Münchner Trek-Store und (!!!) von Trek Deutschland bekommen, denen ich bei Facebook eine Nachricht geschrieben hatte.

Der Münchner Trek-Store teilte mir mit, dass man meine Wippe und den Bolzen kostenlos ersetzen würde.
Das habe ich als unzureichend abgelehnt. Denn durch den gebrochenen Bolzen bin ich zu Sturz gekommen und mein Session ist in ein Steinfeld eingeschlagen. Die Folge: Tiefe Kratzer im gesamten Rahmen, Sattel demoliert, tiefe Kratzer in der Gabel und Bremshebeln (für Bilder siehe weiter oben). Als der Händler das hörte, hat er mir natürlich gesagt, ich müsste erstmal beweisen, dass die vielen Schäden nicht schon vorher an meinem Session gewesen seien. Zum Glück habe ich zwei Zeugen, die live dabei waren und bezeugen können, dass sich das Trek zuvor in tadellosem Zustand befunden hatte. Der Trek Store will meinen Einwand an Trek weiterleiten. Falls die bei Ihrer Devise "Wippe und Bolzen austauschen und gut" bleiben, schalte ich meinen Anwalt ein.

Trek Deutschland hat mir über Facebook kurz und knapp mitgeteilt, dass sie den Fall "an den Innendienst weiterleiten".

So far...

du bekommst vom trek händler bei dem du nichts gekauft hast den service und die teile für umme und fordest mehr, gehts noch???? sei froh, das die sich um dich kümmern. ansonsten, werd beim jehle vorstellig und verklag den, du gehst dem aber sicherlich am ars.. vorbei. der hat verkauft und basta.
 
Update: Habe gestern Nachricht vom Münchner Trek-Store und (!!!) von Trek Deutschland bekommen, denen ich bei Facebook eine Nachricht geschrieben hatte.

Der Münchner Trek-Store teilte mir mit, dass man meine Wippe und den Bolzen kostenlos ersetzen würde.
Das habe ich als unzureichend abgelehnt. Denn durch den gebrochenen Bolzen bin ich zu Sturz gekommen und mein Session ist in ein Steinfeld eingeschlagen. Die Folge: Tiefe Kratzer im gesamten Rahmen, Sattel demoliert, tiefe Kratzer in der Gabel und Bremshebeln (für Bilder siehe weiter oben). Als der Händler das hörte, hat er mir natürlich gesagt, ich müsste erstmal beweisen, dass die vielen Schäden nicht schon vorher an meinem Session gewesen seien. Zum Glück habe ich zwei Zeugen, die live dabei waren und bezeugen können, dass sich das Trek zuvor in tadellosem Zustand befunden hatte. Der Trek Store will meinen Einwand an Trek weiterleiten. Falls die bei Ihrer Devise "Wippe und Bolzen austauschen und gut" bleiben, schalte ich meinen Anwalt ein.

Trek Deutschland hat mir über Facebook kurz und knapp mitgeteilt, dass sie den Fall "an den Innendienst weiterleiten".

So far...

Sag mal, seit 5 Monaten lässt du dich SO abspeisen, und dir ist noch nicht der Kragen geplatzt?

An deiner Stelle hätte ich längstens eine konkrete (bezifferte) Forderung über ein neues Bike, die Krankenhausrechnung und ein angemessenes Schmerzensgeld sowohl an diesen Hinterhof-Waschmaschinenhändler als auch an TREK-Deutschland mit Frist und Klageandrohung geschickt. Und was hat der TREK-Store damit zu tun - ist er eine Werksvertretung von TREK?

Und dabei immer schön auf deren Facebook-Seite den ganzen Schriftverkehr veröffentlichen.
 
Gute frage, wer zahlt die arztkosten? Mir geht jedesmal wenn ich auch nur in der notaufnahme war die krankenkasse auf die nüsse mitm unfallbogen un ob fremdverschulden vorliegt.
 
Sag mal, seit 5 Monaten lässt du dich SO abspeisen, und dir ist noch nicht der Kragen geplatzt?

An deiner Stelle hätte ich längstens eine konkrete (bezifferte) Forderung über ein neues Bike, die Krankenhausrechnung und ein angemessenes Schmerzensgeld sowohl an diesen Hinterhof-Waschmaschinenhändler als auch an TREK-Deutschland mit Frist und Klageandrohung geschickt. Und was hat der TREK-Store damit zu tun - ist er eine Werksvertretung von TREK?

Und dabei immer schön auf deren Facebook-Seite den ganzen Schriftverkehr veröffentlichen.


tja, siehe eingangspost:

Ich habe diverse Male darüber nachgedacht einen Anwalt einzuschalten, nur habe ich weder eine Rechtsschutzversicherung noch den Willen große Geldsummen aus eigener Tasche für diesen Bockmist aufzuwenden.


merke, wer bei dubiosen billigramschern kauft, braucht sich über ärger danach nicht zu wundern und jammern....... fakt ist, ansprechpartner ist jehle, da dort gekauft. trek ist da erst mal aus der schusslinie und der treksstore münchen sowieso.....
 
Sag mal, seit 5 Monaten lässt du dich SO abspeisen, und dir ist noch nicht der Kragen geplatzt?

An deiner Stelle hätte ich längstens eine konkrete (bezifferte) Forderung über ein neues Bike, die Krankenhausrechnung und ein angemessenes Schmerzensgeld sowohl an diesen Hinterhof-Waschmaschinenhändler als auch an TREK-Deutschland mit Frist und Klageandrohung geschickt. Und was hat der TREK-Store damit zu tun - ist er eine Werksvertretung von TREK?

Und dabei immer schön auf deren Facebook-Seite den ganzen Schriftverkehr veröffentlichen.
du bekommst vom trek händler bei dem du nichts gekauft hast den service und die teile für umme und fordest mehr, gehts noch???? sei froh, das die sich um dich kümmern. ansonsten, werd beim jehle vorstellig und verklag den, du gehst dem aber sicherlich am ars.. vorbei. der hat verkauft und basta.

Man kann mit seinem trek zu jedem Vertragshändler zur serviceabwicklung gehen. Den Service lassen sich die Händler für neubikes auch schließlich fürstlich bezahlen. Klar is das keine geile Angelegenheit für den trek store München, aber für den Materialeinsatz zahlt er keinen Cent. Das zahlt trek.
 
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merke, wer bei dubiosen billigramschern kauft, braucht sich über ärger danach nicht zu wundern und jammern....... fakt ist, ansprechpartner ist jehle, da dort gekauft. trek ist da erst mal aus der schusslinie und der treksstore münchen sowieso.....

Dass Jehle ein dubioser Billigramscher ist, weiss man aber erst, wenn man sich den Laden mal angeschaut hat.
Aber bei so Sachen ist jeder Fahrradladen ähnlich, ob Online oder Offline - ordentliches kundenfreundliches Geschäftsgebaren hängt vom Geschäftsführer ab > siehe Canyon.

TREK ist da überhaupt nicht aus der Schusslinie. Der Hersteller ist genauso in der Haftung.
 
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