Imagekampagne vs. Realität in Österreich: Eignet sich Österreich als Urlaubsdestination für Biker?

Imagekampagne vs. Realität in Österreich: Eignet sich Österreich als Urlaubsdestination für Biker?

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„You like it? Bike it“ – so klingt der Werbeslogan des österreichischen Tourismusverbandes. Etwas verwunderlich, denn Österreich genießt nicht gerade den Ruf als die mountainbike-freundlichste Destination. Zeit also, einen Blick in das Nachbarland zu werfen und zu schauen, was sich nach einer Saison als touristisch geförderte Bikedestination getan hat und was man alles so wissen sollte, wenn man den nächsten Bike-Urlaub in Österreich verbringen möchte.

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Imagekampagne vs. Realität in Österreich: Eignet sich Österreich als Urlaubsdestination für Biker?
 
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" Die SalzburgerLand Tourismus GmbH hat für alle zur Förderung eingereichten Mountainbikewege eine Wege- und Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Darüber hinaus können auf Antrag auch weitere Mountainbike-Wege in diese Versicherung aufgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise jene Wege, für die vom Tourismusverband oder von der Gemeinde kein Benützungsentgelt bezahlt wird. Eine schriftliche Vereinbarung ist aber auch hier Voraussetzung. Auch dieser Antrag ist unter netoffice.salzburgerland.com abrufbar. "

von hier: https://unternehmen.salzburgerland....Mountainbikewegekonzept_SalzburgerLand_SC.pdf
 

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Re: Imagekampagne vs. Realität in Österreich: Eignet sich Österreich als Urlaubsdestination für Biker?
Nur so aus Neugierde. Von was für einer Versicherung reden wir hier? Was deckt die ab?
In der Steiermark gibt es eine "Freizeit-Polizze":

Die Versicherung kann von allen Wald- und Grundeigentümern bzw. Wegehaltern, also auch von Gemeinden, Tourismusverbänden, Tourismusregionalverbänden und Vereinen, die Wege erhalten, kostenlos in Anspruch genommen werden. Versichert sind sowohl der Wegehalter, als auch befugte Wegenutzer. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden und davon abgeleitete Vermögensschäden von befugten Wegenutzern ab. Pro Versicherungsfall beträgt die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden zusammen drei Millionen Euro. „Mit der Haftpflichtversicherung für Wegehalter ist die Steiermark Vorreiter in Österreich", betont Landesrat Buchmann.

Versichert werden können Wanderwege, Radwege und Mountainbike-Routen, Reitwege, Langlaufloipen und Natur-Rodelbahnen. Von der Versicherung ausdrücklich ausgenommen sind Wege und Anlagen für den Motorsport, den Wassersport und den Alpin-Schilauf.

Die Versicherung kann unbürokratisch auf zwei Arten in Anspruch genommen werden:
  • Mit einer einseitigen schriftlichen Freigabeerklärung des Wegehalters gegenüber der Tourismusstelle (Tourismusverband, Tourismusregionalverband, Gemeinde, Verein), die die Erklärung annehmen muss.
  • Mit einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) zwischen Wegehalter und Tourismusstelle. Die Vereinbarung muss erst im Schadensfall vorgelegt werden.
Ich denke, dass es in den anderen Bundesländern ähnliche Modelle geben wird.

Also eigentlich ganz einfach, könnte man meinen. :) Das Problem ist halt nur, dass bei uns kaum ein Grundbesitzer davon Gebrauch macht. Weil in Wirklichkeit geht es nicht um die leidigen Haftungsfragen, sondern darum, dass das uralte Feindbild des verantwortungslosen "Touristen", der irgendwo draußen im Revier herumirrt, so tief in der DNA von Forst und Jagd eingegraben ist, dass die Vorstellung, den Wald jetzt auch noch für den (E-motorisierten) Individualverkehr freizugeben, ein Albtraum ist.

Für gebaute Strecken wie z.B. die unsere braucht man dann sowieso noch andere Vereinbarungen, bzw. Erhalter ...
 
Sobald in einem Text das Wort „E-Bike“ vorkommt scheinen einige hier im Forum eine Leseschwäche für den restlichen Text zu haben.
In dem Artikel steht „... die vermutlich mit E-Bikes unterwegs waren.“
 
Sobald in einem Text das Wort „E-Bike“ vorkommt scheinen einige hier im Forum eine Leseschwäche für den restlichen Text zu haben.
In dem Artikel steht „... die vermutlich mit E-Bikes unterwegs waren.“
Das konnten der Hilfssheriff in seinem heldenhaften Kampf für Recht und Ordnung wahrscheinlich auch nicht richtig erkennen...

Die waren nur halb so alt wie er,
aber zu dritt, und noch gepanzert....
es muss ein heroischer Kampf ohne jegliche Aussicht auf Erfolg gewesen sein.

Aber trotz der aussichtlosigkeit seiner Situation hat er diesen Kampf geführt und wurde
ehrenhaft im Kampf verwundet.

Ich würde ihn sofort und ohne mit der Wimper zu zucken für das
Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich vorschlagen
und natürlich auch noch für die
Verwundetenmedaille 1. Klasse

Ein wahrhafter Held..:anbet:
 
Zuletzt bearbeitet:
eBike plus Fullface plus Sonnebrille. :D

Und ob das Opfer ein Querulant war - man weiß es nicht.
Komisch, dass ich solche Situationen immer so verlasse, dass mein Gegenüber sagt, dass es ja eh nichts gegen mich persönlich hat. ;) Meistens einigen wir uns drauf, dass die Innsbrucker Schuld sind; und natürlich die eBiker. :lol:
 
Weg versperren ist halt auch eine Grenzüberschreitung die einfach nicht geht. Wer meint Selbstjustiz sei bei sowas ein probates Mittel der Wahl muss halt auch mit den Folgen klarkommen wenns schiefgeht. Manche Wanderer vergessen sich halt echt völlig.
 
Mit Mutmaßungen muss man in solchen Fällen freilich vorsichtig sein. Jeder beteiligte wird die Geschichte so präsentieren, dass er dabei möglichst gut aussteigt.
 
In Österreich ist das Befahren eines Steiges mit einem Mountainbike keine Ordnungswidrigkeit sondern eine schwere Straftat.
Da bist du dann automatisch auch bei allem Weiteren der Schuldige und genießt keinerlei Glaubwürdigkeit mehr.
 
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