Ich warne am besten jetzt schon vor juristischem Halbwissen. Die folgenden Zeilen machen in meinem Kopf Sinn, es kann aber gut sein, dass es sich teilweise um Unsinn handelt
In die "Pflicht" nehmen kannst du aufgrund der 2jährigen Gewährleistung lediglich den Verkäufer. Die Gewährleistung deckt aber nur Schäden ab, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (=Kauf) schon vorhanden waren. Tritt der Defekt in den ersten 6 Monaten auf, wird davon ausgegangen, dass der Defekt schon beim Kauf vorlag und du hast gute Karten. Tritt der Fehler nach den 6 Monaten auf, hast du so gut wie keine Chance mehr (gerade bei MTB Teilen) nachzuweisen dass der Fehler schon beim Kauf vorlag.
Alles andere sind freiwillige Garantieleistungen der Hersteller und die musst du dir haarfein durchlesen! Gibt Shimano eine Garantie auf sein Schaltwerk, kannst du dich an Shimano wenden. Gibt VOTEC eine Garantie auf festen Lagersitz, kannst du versuchen, irgendwo noch was her zu bekommen.
Wie ich die zitierte Mail verstehe, übernimmt die Internetstores AG nur die Rechte an der Marke VOTEC. Quasi eine Lizenz, Räder unter dem Label VOTEC verkaufen zu dürfen. Garantieleistungen wären also reine Kulanz seitens der Internetstores AG. Einzige Möglichkeit, die ich jetzt sehe, sind die
AGB. Hier heißt es:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der HEYDENBIKE GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die HEYDENBIKE VERWALTUNGS GmbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Arndt Heyden, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: HEYDENBIKE GmbH & Co. KG) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.
(2) Die HEYDENBIKE GmbH & Co. KG erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eine GmbH & Co. KG ist (im Grunde) eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft. Geht die Firma pleite, bleibst du auf deinem Schaden sitzen, da die Haftungsmasse auf das Firmenvermögen beschränkt ist und der Geschäftsführer oder Firmeninhaber nicht persönlich haften muss. Wenn nun nach der Übernahme der VOTEC-Rechte die Heydenbike GmbH & Co. KG
oder die Heydenbike Verwaltungs GmbH fort bestehen, wäre es theoretisch möglich, die Garantieleistungen von diesen Gesellschaften einzufordern.
Wenn du bei ebundesanzeiger.de "Heydenbike" eingibst, kannst du dir auch die Bilanzen ansehen. Für freiwillige Garantieleistungen müssen Rückstellungen gebildet werden. Die stehen 2010 mit 23.806,74 in den Büchern. Blickt man auf den Jahresfehlbetrag von gut 1,1 Mio. ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Firma Insolvenz anmeldet. Können die Schulden durch die Heydenbike GmbH nicht beglichen werden, wird durchgegriffen auf den persönlich haftenden Kommanditisten (hier Heydenbike Verwaltungs GmbH). Kann auch der die Gläubiger nicht bedienen (und davon gehe ich aus, wenn ich mir deren Bilanzsumme ansehe), dann muss auch diese GmbH Insolvenz anmelden.
Und die Chancen auf eine Garantieabwicklung sehen dann eher schlecht aus....
Zusammenfassend: Solange weder die Heydenbike GmbH, noch die Heydenbike Verwaltungs GmbH Insolvenz anmelden, sind Garantieansprüche grundsätzlich noch vorhanden (sofern in den Garantiebestimmungen keine Klausel vorhanden ist, die das Gegenteil behauptet). Sobald aber eine der beiden Firmen an die Wand gefahren wird, sieht es sehr schlecht aus.
Ich wiederhole nochmal, dass das hier nur meine Meinung ist und auch vollkommen falsch sein kann.