Isartrails . Schwerpunkt Strecken / Sperrungen / Probleme usw... (war: Isartrails)

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Re: Isartrails . Schwerpunkt Strecken / Sperrungen / Probleme usw... (war: Isartrails)
Es wäre ja mal interessant ob die überhaupt fällen durften...

  1. https://www.bezirk-oberbayern.de/Um...tzgebiete-Naturparks/Isartal-Schutzverordnung
Beschreibung der Isartal-Schutzverordnung

  1. Stellungnahmen pdf von 2017 zu irgendeinem hangrutschthema in pullach:
  • Seite 9:
  • 9.jpg
  • Seite 1: Projekt „NaturErholung Isartal im Süden von München“ …?
    1.jpg

3. Karte von Bayernatlas mit Darstellung LSG, FFH etc.
karter.PNG


4. Allgemein Landschaftsschutzgebiet BNatSchG §26
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
  3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung."

5. Schutz im LSG https://www.bfn.de/themen/gebietsschutz-grossschutzgebiete/landschaftsschutzgebiete.html
Schutzintensität im LSG

Die meisten Landschaftsschutzgebiete beinhalten kaum Einschränkungen in der Nutzung oder Zugänglichkeit, da lediglich der Gesamtcharakter des Gebietes erhalten werden soll. Verboten sind deshalb insbesondere die Handlungen, die den Gesamtcharakter des Gebietes verändern; dies betrifft insbesondere die Bebauung. Eine ordnungsgemäße Land-, Forstwirtschaft und Jagd ist zulässig, wenn sie nicht den Schutzwecken des § 26 Abs. 1 BNatSchG zuwiderläuft. Teilweise ist eine Bewirtschaftung sogar notwendig, um den Kulturlandschaftscharakter zu erhalten. So dürfen, je nach Verordnung, keine prägenden Landschaftselemente, beispielsweise eine das Landschaftsbild beeinflussende Hecke, verändert oder beseitigt werden, wohl aber kann die Fällung einzelner Gehölze möglich sein. Obwohl das Landschaftsschutzgebiet häufig als Schutzgebietskategorie mit keiner besonders hohen Schutzwirkung angesehen wird, können diese in Abhängigkeit von der Verordnung in ihrer Schutzintensität bis an das Schutzniveau eines Naturschutzgebietes heranreichen.
 
als ob das in der Zeitung dann erwähnt würde...
Die die ständig das Thema in der Zeitung lancieren und Forcieren ( BUND ich schau dich an ) werden das stillschweigend und mit Genugtuung hinnehmen
 
Bei den ganzen Argumenten von wegen Tierschutz hab ich mich heute wieder mal gefragt ob es Uhu & Co geil finden das mehrmals die Woche Traktoren mit einem Monster Gebläse vor drauf den Isarradweg entlang fahren um das Laub vom Weg zu blasen. Nicht in der Stadt, sondern im "Naturschutzgebiet" zwischen Großheseloher und Grünwalder die Schotterwege. Laubbläser 3.0
Verkehrsicherungspflicht auf naturnahhen Wegen :spinner:
 
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