Italien: "touristische Reisen" im Sommer 2021?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hab gestern 20€ in Olbia gezahlt. An der Grenze bei Basel kein Zöllner zu sehen. Man sollte aber einen Termin in der Apotheke machen.....deren Terminbuch war mehr als voll....
 
Hab gestern 20€ in Olbia gezahlt. An der Grenze bei Basel kein Zöllner zu sehen. Man sollte aber einen Termin in der Apotheke machen.....deren Terminbuch war mehr als voll....
Wahrscheinlich verdient man an dem Test nix und es ist aufwändig und lästig. Darum ist das "Terminbuch voll"
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Radio meldet: PCR Test & 5Tage Zimmeraufenthalt !!

Kein KurzTrip über Silvester !!

Wie ist die Lage in Italien, hier bekommt "man" nichts mit..
 
Der Radio meldet: PCR Test & 5Tage Zimmeraufenthalt !!

Kein KurzTrip über Silvester !!

Wie ist die Lage in Italien, hier bekommt "man" nichts mit..

Ab morgen 16. Dezember gilt in Italien für Einreisende aus D, AT, und CH:
  • Die Einreise nach Italien ist aus allen EU- oder Schengen-Staaten (darunter D, AT, CH) mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU (sog. EU-Green Pass) möglich. Es gelten folgende Regelungen:

    Für Geimpfte und Genesene:
    • Nachweispflicht: Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff, der nicht älter als 9 Monate sein darf, oder der Nachweis, in den letzten 6 Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein.
    • Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
    • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form - dPLF) auszufüllen.
  • Für Ungeimpfte:
    • Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
    • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form - dPLF) auszufüllen. Es wird derzeit geprüft, ob in diesem Fall zudem eine Meldung an den Sanitätsbetrieb notwendig ist.
    • Isolationspflicht: Sich für einen Zeitraum von 5 Tagen einer Isolation zu unterziehen.
    • Weiterer Covid-19 Test: Durchführung eines weiteren Abstrichs (Molekular- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.
  • Für Minderjährige:
    • Minderjährige bis 17 Jahren (nicht vollendete 18 Jahre), die mit einem Elternteil reisen, das aufgrund einer Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung von der Isolationspflicht befreit ist, sind ebenfalls von der Isolation befreit.
    • Kinder über 6 Jahren müssen für die Einreise in jedem Fall den Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen.
    • Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus/anreise
 
Wie ist die Lage in Italien, hier bekommt "man" nichts mit..

Ohne 2G keine Bar, kein Restaurant im Innenbereich... Fürs Hotel reicht im Moment noch 3G, ebenso für den Zug. Shoppen geht noch komplett ohne. Maskenpflicht generell in jedem öffentlichen Innenbereich, in Südtirol auch im Außenbereich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für Geimpfte und Genesene:
  • Nachweispflicht: Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff, der nicht älter als 9 Monate sein darf, oder der Nachweis, in den letzten 6 Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein.
  • Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
  • Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form - dPLF) auszufüllen.
Das hat Klärungsbedarf...

Die Anmeldepflicht hat ja auch in der Vergangenheit schon keine Sau kontrolliert.
Und in den Innenbereichen der Restaurants wurde zwar der Impf- oder Genesenstatus gecheckt, nicht aber die Personalien (die in Italien nur staatliche Ordnungskräfte überprüfen dürfen).

Das heißt also neu: "Nachweispflicht" plus "PCR-Test"?
Und das soll im Tourismus tatsächlich von den Hotels und Gastronomen gecheckt werden...?
 
Das hat Klärungsbedarf...

Die Anmeldepflicht hat ja auch in der Vergangenheit schon keine Sau kontrolliert.
Und in den Innenbereichen der Restaurants wurde zwar der Impf- oder Genesenstatus gecheckt, nicht aber die Personalien (die in Italien nur staatliche Ordnungskräfte überprüfen dürfen).

Das heißt also neu: "Nachweispflicht" plus "PCR-Test"?
Und das soll im Tourismus tatsächlich von den Hotels und Gastronomen gecheckt werden...?
Das wird so wie bei der Anmeldepflicht laufen... Interessant wäre, was das gekürzte Österreich vorhat, wenn dort die Impfpflicht im Februar in Kraft tritt?

Die neuen Einreiseregeln gelten anscheinend erstmal bis 31. Januar. Die EU hat sich heute beschwert, weil Italien erst heute Vormittag die Änderungen bekannt gegeben hat, was aber in Italien allenfalls zur Kenntnis genommen wurde...
 
Die Griechen wollen jetzt schon Einreise-PCR, da ist man bei den Italienern ja mit nem Schnelltest noch gut bedient.
 
Kein KurzTrip über Silvester !!
Die sind sowieso böse. Ganz schlecht fürs Klima.

An der Rifugio Fallére hing übrigens ein Hinweis, dass man die Online-Anmeldung braucht. Innen drin hat's dann keinen interessiert.
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was diese für einen Schutz bieten soll. Bei Mehrtagestouren kann man die noch nicht mal sinnvoll ausfüllen, weil man keinen festen Standort angeben kann.

Bis zum Sommer entspannt sich das ja sicher wieder, wobei ein PCR-Test (zur Einreise) sicher auch kein Ding der Unmöglichkeit ist (auch wenn ich noch keinen gemacht habe).
 
...wobei ein PCR-Test (zur Einreise) sicher auch kein Ding der Unmöglichkeit ist (auch wenn ich noch keinen gemacht habe).
Dann lass dich mal aufklären. Kein Ding der Unmöglichkeit, aber eines des gut gefüllten Geldbeutels. Meine Frau hat einen PCR-Test machen lassen. Das Labor hat 154 Euro berechnet (Faktor 1,5), die Arztrechnung steht noch aus.
Von einer Bekannten (italienische Staatsbürgerin), die in England verheiratet und wohnhaft ist, wurde für die Einreise nach Italien ein PCR-Test verlangt, damit sie in GB überhaupt das Flugzeug besteigen durfte. Bei Ankunft in Mailand interessierte sich kein Schwein für den Test. Sie fühlte sich gelinde gesagt verarscht.
 
Bei meinem lokalen Testcenter kostet ein PCR-Test derzeit 69€, einen Arzt bedarf es dabei nicht.

In der Regelung oben steht aber Testpflicht - die muss nicht zwingend durch einen PCR-Test erbracht werden, ein Antigentest reicht doch aus. Im Rahmen von Bürgertests ist der doch wieder kostenfrei, darf nur eben maximal 24h alt sein. Oder übersehe ich hier etwas?
 
Bei meinem lokalen Testcenter kostet ein PCR-Test derzeit 69€, einen Arzt bedarf es dabei nicht.

In der Regelung oben steht aber Testpflicht - die muss nicht zwingend durch einen PCR-Test erbracht werden, ein Antigentest reicht doch aus. Im Rahmen von Bürgertests ist der doch wieder kostenfrei, darf nur eben maximal 24h alt sein. Oder übersehe ich hier etwas?
Nein, ist korrekt, Antigentest ist ausreichend, gilt für alle o.g. Fälle (Geimpfte, ungeimpfte, Kinder).
 
Nein, ist korrekt, Antigentest ist ausreichend, gilt für alle o.g. Fälle (Geimpfte, ungeimpfte, Kinder).
Siehe dein Beitrag #633. Den PCR-Test hast du zitiert.
Deswegen schrieb ich „Klärungsbedarf“.
Ich zahle sicher nicht jedesmal eine nicht unerhebliche Summe für einen behördlicherseits verordneten Akt, der am Ende weder nachgeprüft wird, noch irgendeinen meßbaren Effekt auf das Infektionsgeschehen hat. Schon gar nicht für ein Land, das anfangs als einziges im EU-Raum eine Einreiseanmeldung verfügte und diese kein einziges Mal überprüfte.
 
Siehe dein Beitrag #633. Den PCR-Test hast du zitiert.
Deswegen schrieb ich „Klärungsbedarf“.
Ich zahle sicher nicht jedesmal eine nicht unerhebliche Summe für einen behördlicherseits verordneten Akt, der am Ende weder nachgeprüft wird, noch irgendeinen meßbaren Effekt auf das Infektionsgeschehen hat. Schon gar nicht für ein Land, das anfangs als einziges im EU-Raum eine Einreiseanmeldung verfügte und diese kein einziges Mal überprüfte.
  • Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
 
Sorry, mein Fehler. Habe zu schnell überflogen... :( Danke!
D.h., nach Einreise muss ich nicht ständig neue Tests abliefern?!
Wie ist es eigentlich für euch Italiener im täglichen Umgang? Müsst ihr auch ständig aktuelle Tests vorweisen (Kulturbesuch, Gastronomie, ...)?
 
Nein, wenn du geimpft oder genesen bist reicht ein Antigentest zur Einreise, es ist aber zu empfehlen nochmal einen zur Ausreise in Italien zu machen.

Meine Freundin ist ungeimpft weil Schwangerschaft, der kleine ist nun seit zwei Wochen da und am Samstag gibts die Erstimpfung. Fahren morgen wieder für zwei Wochen rüber, PCR Test ist gemacht, 5 Tage Quarantäne ist auch kein Problem. Das Problem sind immer die Testcenter in Italien. Die öffnen und schließen wie sie lustig sind, und aktuelle Informationen gibt es auch kaum. Nach den 5 Tagen Quarantäne brauchen wir wieder ein PCR Test, und der sicherheitshalber nächstes Jahr wieder für die Einreise. Aufgrund dieser Teatcenter Problematik in Italien sind wir letztes Jahr nach Chur gefahren um ein Test zu machen.

Und wenn alles nicht klappt: GÜ Brissago ist nur von 6 bis 18uhr geöffnet dann ist Siesta und man kann ohne Test rüber. Ist zwar nicht Sinn der Sache, aber ok.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben Unten