Jobrad Rückgabe

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Hallo zusammen,

ich habe ein Rad im Keller was über Jobrad läuft. Dabei handelt es sich um ein All Mountain, welches dementsprechende Gebrauchsspuren aufweist. Das Sitzrohr hat ein paar miese Kratzer. Ich würde das Rad ggf. trotzdem aus dem Leasing zurückgeben und mir dafür direkt ein neues holen.
Hat jemand Erfahrungen, wie mit solchen Beschädigungen umgegangen wird oder ist es vielleicht sogar ratsam, das Rad auszulösen und privat zu verkaufen?

Grüße
 
Du kannst, m.W. das Rad einfach zum Ende der Leasinglaufzeit zurückgeben. Anders als beim Auto-Leasing wird der Zustand des Rads nicht bewertet. Es ist auch voll bezahlt.

Allerdings schießt Du dann das gesamte Geld, das es Dich gekostet hat in den Wind.

Schlauer wäre (wenn im Leasing inbegriffen) die Verschleißteile beim Händler nochmals erneuern zu lassen (wenn nötig), das Rad mit den aktuell 15 - 17% vom Kaufpreis zu übernehmen und dann für 50 - 70% des Kaufpreises zu veräußern (der Markt gibt so etwas, je nach Zustand und Hersteller aktuell her).

Wenn Du Geld zu verschenken hast, nach Ablauf der 3 Jahre einfach zurückgeben.
 
Wie hoch ist denn der Rückkaufwert?
Bei mir waren es 15 statt der ursprünglichen 10%.
Trotzdem immer noch ein sehr, sehr günstiges Rad.
Weiterfahren oder mit sattem Gewinn verkaufen.
 
Ich hab noch kein Angebot bekommen :)
In der Regel musst Du rechtzeitig (4-8 Wochen) vor Ablauf der Leasingzeit Deinen Übernahmewunsch der Leasinggesellschaft sowie dem Händler, bei dem Du es gekauft hast, mitteilen. Der Händler macht Dir dann das Angebot. Die Leasinggesellschaft ist da in der Regel raus. Du bekommst nicht automatisch ein Angebot.
Das steht alles im Leasingvertrag.

Zwischenzeitlich gibt es Fahrradläden, die Rückläufer, die vom Kunden nicht übernommen werden, aufkaufen, aufbereiten und für gutes Geld wieder verkaufen.
Bei manchen Leasinggesellschaften müssen die Händler das Rad am Ende übernehmen, wenn es der Kunde nicht will (sagte mir mein Händler).
 
Das wird nicht begutachtet? Würde mich mal interessieren was dann mit den Rädern passiert.
Das wird sehr wohl begutachtet, das wurde mir auf Rückfrage nach einem Unfall mit abgeschrammten Rahmen auch so mitgeteilt, da der Lackschäden in der Vollkasko von Jobrad nicht versichert sind. Es gibt dann die schwammige Aussage "dem Alter entsprechende Abnutzungserscheinungen" und den Hinweis, dass ggf. eine Nachzahlung meinerseits bei der Rückgabe erfolgen muss.
 
Das wird sehr wohl begutachtet, das wurde mir auf Rückfrage nach einem Unfall mit abgeschrammten Rahmen auch so mitgeteilt, da der Lackschäden in der Vollkasko von Jobrad nicht versichert sind. Es gibt dann die schwammige Aussage "dem Alter entsprechende Abnutzungserscheinungen" und den Hinweis, dass ggf. eine Nachzahlung meinerseits bei der Rückgabe erfolgen muss.
Bei EURORAD bspw. sind Unfallschäden mit versichert. Da könnte das dann anders aussehen.
Es empfiehlt sich sicherlich, die Versicherungskonditionen und den Leasingvertrag nicht nur zu unterschreiben, sondern auch gründlich zu lesen.
 
Bei EURORAD bspw. sind Unfallschäden mit versichert. Da könnte das dann anders aussehen.
Es empfiehlt sich sicherlich, die Versicherungskonditionen und den Leasingvertrag nicht nur zu unterschreiben, sondern auch gründlich zu lesen.
Lesen von Verträgen hilft sicherlich. Ich habe aber auch nicht geschrieben, dass Unfallschäden bei Jobrad nicht versichert sind. Nicht in der Vollkasko enthalten sind "optische Schäden" und dazu zählt hier der Versicherer zB Lackkratzer, Schrammen usw., die bei einem Unfall entstehen können. Dies ist bei der Jobrad Vollkasko der große Unterschied zu einer PKW Vollkasko und eben diese "optischen Mängel" werden bei der Rückgabe laut Angabe von Jobrad auch entsprechend bewertet.
 
Lesen von Verträgen hilft sicherlich. Ich habe aber auch nicht geschrieben, dass Unfallschäden bei Jobrad nicht versichert sind. Nicht in der Vollkasko enthalten sind "optische Schäden" und dazu zählt hier der Versicherer zB Lackkratzer, Schrammen usw., die bei einem Unfall entstehen können. Dies ist bei der Jobrad Vollkasko der große Unterschied zu einer PKW Vollkasko und eben diese "optischen Mängel" werden bei der Rückgabe laut Angabe von Jobrad auch entsprechend bewertet.
...wenn der Lackschaden eine Folge des Unfalls ist, wäre dies sicher zu diskutieren.
Aber das ist sicherlich auch Einzelfall bezogen und abhängig vom Umfang,.
 
Mein Kollege hat jetzt ein Angebot von Jobrad bekommen. Das ist wohl so auch sinnvoll, weil Jobrad das Bike dem Dealer am Anfang abkauft.
Bei Eurorad steht folgendes im Überlassungsvertrag:

Sofern der/die Mitarbeitende das Dienstrad oder ein vergleichbares Fahrrad nach Ablauf des Überlassungsvertrags kaufen möchte, kann er dies spätestens einen Monat vor Ablauf des Überlassungsvertrags gegenüber dem Fachhändler anzeigen. Der Fachhändler wird dem/der Mitarbeitenden- das Dienstrad oder ein vergleichbares Fahrrad in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit zum Kauf anbieten. Der Abschluss sowie die Abwicklung des Kaufvertrags erfolgt zwischen Mitarbeitende/m und Fachhändler ohne Mitwirkung oder Beteiligung des Dienst-/Arbeitgebers.

Zum Thema Übergabe/Schäden bei Rückgabe steht dort:

1. Das Dienstrad ist nach Beendigung der Überlassungsvereinbarung in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden verkehrs- und betriebssicheren Zustand bei dem Fachhändler zurückzugeben.
2. Über den Zustand des Fahrzeuges erstellen der Fachhändler und der/die Mitarbeitende bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll, in dem alle am Fahrzeug festgestellten technischen und optischen Schäden aufgezeichnet sind. Das Protokoll ist von dem Fachhändler und dem/der Mitarbeitenden zu unterzeichnen.
3. Befindet sich das Dienstrad zum Vertragsende in einem Zustand, der nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch während der Mietdauer entspricht, gehen die erforderlichen Instandsetzungskosten zu Lasten des/der Mitarbeitenden


Gleichzeitig sind bei Eurorad Unfall-/Sturz- und Fallschäden über die Versicherung abgedeckt. Diese müssen unverzüglich nach Entstehen beim Fachhändler gemeldet und dokumentiert werden. Danach dürfte es Verhandlungssache sein, für diese am Ende nicht haften zu müssen.
Kleinere Lackplatzer oder kleine Schrammen sind vermutlich dem o.g. "vertragsgemäßen Gebrauch" zuzuschreiben und dürften eigentlich nicht gewichtet werden.

Aber bei jedem Leasinggeber wird dies alles wohl unterschiedlich formuliert und gehandhabt.
 
Wie verhält es sich denn eigentlich mit der Garantie auf Rahmen usw?

Erstbesitzer ist ja eigentlich das Leasingunternehmen, oder?
 
Wie verhält es sich denn eigentlich mit der Garantie auf Rahmen usw?

Erstbesitzer ist ja eigentlich das Leasingunternehmen, oder?
Ich habe nach der Übergabe des aktuellen Rads, das Ding bei Scott auf mich registrieren lassen. Da brauchte ich keine Rechnung oder so, nur die Rahmennummer.
Jetzt bekomme ich, über meinen Händler gerade auf Garantie den Rahmen getauscht.
Ich denke mal, dass das in der Regel unkompliziert läuft, wenn das über den Händler geht, über den Du das Rad bezogen hast.
 
Ich habe bereits ein Angebot von JobRad bekommen. Beende am 31.03. mein Arbeitsverhältnis. Wann darf ich denn die Kiste jetzt privat verkaufen? Erst nach dem 31.03.? Ich habe finanzierte Autos auch immer erst verkauft und dann erst den Brief ausgelöst. Hat hier jemand Erfahrung?
 
Ich habe bereits ein Angebot von JobRad bekommen. Beende am 31.03. mein Arbeitsverhältnis. Wann darf ich denn die Kiste jetzt privat verkaufen? Erst nach dem 31.03.? Ich habe finanzierte Autos auch immer erst verkauft und dann erst den Brief ausgelöst. Hat hier jemand Erfahrung?
Ohne das selbst schon durchexerziert zu haben würde ich sagen: Bis du das Ding nach Leasingende für einen Restbetrag übernimmst ist es noch Leasingfahrzeug des AGs, der es dir zur Nutzung überlässt.
Bis dahin kannste es nicht verkaufen, weil es nicht dir gehört (zumindest formal, wie du das machst, bleibt deine Sache). ;)

Wenn der Leasingzeitraum mit Arbeitsverhältnis endet, kannste das Rad ja auch erst dann übernehmen - oder "löst" du es schon früher aus?
 
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Ohne das selbst schon durchexerziert zu haben würde ich sagen: Bis du das Ding nach Leasingende für einen Restbetrag übernimmst ist es noch Leasingfahrzeug des AGs, der es dir zur Nutzung überlässt.
Bis dahin kannste es nicht verkaufen, weil es nicht dir gehört (zumindest formal, wie du das machst, bleibt deine Sache). ;)

Wenn der Leasingzeitraum mit Arbeitsverhältnis endet, kannste das Rad ja auch erst dann übernehmen - oder "löst" du es schon früher aus?
Habe hier leider noch kein Feedback vom AG. Würde es vorher auslösen wenn das geht, ja. Dann bleiben (Stand heute) noch 2 Raten an den AG- aber die haben damit ja dann nichts mehr zu tun. Die zahlt ja dann der AG an JobRad.

Ich mein, ob das Rad jetzt weg ist oder erst in 6 Wochen?!
 
Habe hier leider noch kein Feedback vom AG. Würde es vorher auslösen wenn das geht, ja. Dann bleiben (Stand heute) noch 2 Raten an den AG- aber die haben damit ja dann nichts mehr zu tun. Die zahlt ja dann der AG an JobRad.
Vielleicht ist das bei deinem Leasinganbieter anders, bei nem Kumpel lief das alles über den Anbieter. Dem AG kannst du das Rad ja nicht abkaufen, weil er das auch nur geleast hat.
(Ne vorzeitige Beendigung lassen sich die Anbieter meines Wissens mit der ordentlichen Ablösesummer bezahlen. Wenn es um einen Monat hin oder her geht, hätt ich da keinen Stress.)
Ich mein, ob das Rad jetzt weg ist oder erst in 6 Wochen?!
Es geht doch nicht um Zahlen im Kalender, sondern darum, ob das Rad dir gehört oder (noch) nicht.
Wenn du das unbedingt machen willst, würde ich es zumindest nicht öffentlich breittreten. :rolleyes:
 
Vielleicht ist das bei deinem Leasinganbieter anders, bei nem Kumpel lief das alles über den Anbieter. Dem AG kannst du das Rad ja nicht abkaufen, weil er das auch nur geleast hat.
(Ne vorzeitige Beendigung lassen sich die Anbieter meines Wissens mit der ordentlichen Ablösesummer bezahlen. Wenn es um einen Monat hin oder her geht, hätt ich da keinen Stress.)

Es geht doch nicht um Zahlen im Kalender, sondern darum, ob das Rad dir gehört oder (noch) nicht.
Wenn du das unbedingt machen willst, würde ich es zumindest nicht öffentlich breittreten. :rolleyes:
Ja, alles schon klar. Aber den Vertrag habe ich mit dem AG. Er vermittelt ja.

Ich warte ab was JR und der AG sagt, zahle den Betrag und dann gehts weiter…

Sicher ist sicher!
 
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