Kaufanleitung für gebrauchte Bikes: So kommst du sicher zum Traumbike!

Kaufanleitung für gebrauchte Bikes: So kommst du sicher zum Traumbike!

Der Gebraucht-Bikemarkt ist riesig und eine prima Möglichkeit, sehr viel Bike für relativ wenig Geld zu bekommen. Da aber der Kauf eines gebrauchten Rades auch immer einige Risiken bergen kann, stellen wir euch in diesem Artikel unsere Empfehlungen vor, mit denen ihr euer Traumbike beruhigt aus zweiter Hand kaufen könnt.

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Kaufanleitung für gebrauchte Bikes: So kommst du sicher zum Traumbike!
 
So gut können die Bilder eines gebrauchten Bikes gar nicht sein, dass ich da nicht hinfahren würde, um es mir mit eigenen Augen anzusehen.
Würde ich selbst ein Bike verkaufen, käme Versand nicht in Frage, weil ich nur dann einen gekauft wie gesehen Vertrag machen kann und die Kohle kassieren.
 
Man sollte bei einem Bike auf die original Rechnung bestehen, damit man eventuell noch Garantieansprüche hat. Gibt es die Rechnung nicht, würde ich gleich ordentlich Geld abziehen.
 
kompletträder (ver-)kaufe ich nur persönlich, mit vertrag inkl. rahmennummer und genauer beschreibung (ausdruck der anzeige mit fotos) und gegen bar. fertig.

im bikemarkt nur paypal f&f oder überweisung. ich bin als verkäufer registriert - der käufer ist also geschützt.

btw, bei der besichtigung auch die abnutzung der komponenten gegenprüfen. wenn das rad angeblich 50 km runter hat, die reifen sind neu, aber die bremsscheiben angelaufen und die kassette abgenudelt, dann haut dich einer über's ohr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantieansprüche

Du meinst wahrscheinlich die Gewährleistung.

Gibt es die Rechnung nicht, würde ich gleich ordentlich Geld abziehen.

Hast du doch schon, indem du gebraucht für weniger Geld kaufst, als neu? Was bringt dir eine Rechnung mit Namen ohne schriftliche Ansprücheabtretung? Und ist dann gesagt, dass der Vertragspartner des Erstkäufers das auch mitmacht? Ich glaube nämlich in den meisten Fällen nicht.
 
Man sollte bei einem Bike auf die original Rechnung bestehen, damit man eventuell noch Garantieansprüche hat. Gibt es die Rechnung nicht, würde ich gleich ordentlich Geld abziehen.

Ich bin mir ziemlich sicher dass es nicht viele Hersteller gibt, die einem Garantieansprüche gewähren, wenn es sich nicht um den Erstkäufer handelt.
 
Du meinst wahrscheinlich die Gewährleistung.



Hast du doch schon, indem du gebraucht für weniger Geld kaufst, als neu? Was bringt dir eine Rechnung mit Namen ohne schriftliche Ansprücheabtretung? Und ist dann gesagt, dass der Vertragspartner des Erstkäufers das auch mitmacht? Ich glaube nämlich in den meisten Fällen nicht.
Man kann sich mit der Rechnung als Erstkäufer ausgeben, insofern der wirkliche Erstkäufer nicht namentlich auf der Rechnung genannt ist.

Garantie ist auch so gut wie immer nur dem Erstkäufer vorbehalten.

Ist halt Betrug, wenn man sich als Erstkäufer ausgibt ;-)
 
Man kann sich mit der Rechnung als Erstkäufer ausgeben, insofern der wirkliche Erstkäufer nicht namentlich auf der Rechnung genannt ist.

Ja, in den immer seltener werdenden Fällen von Rechnungen ohne Namen klappt das vielleicht noch. Bei uns im Fahrradladen kriegst du zwar mal 2 Reifen mit Kassenbon, aber ein Fahrrad? Ne, eher nicht. Die wissen auch, warum :)
 
Ich habe schon einiges gekauft als auch verkauft. Zumindest im Bike-Bereich keine Probleme gehabt, unabhängig von PayPal oder Überweisung. Letztens aber mal ein Handy über Kleinanzeigen gekauft. Verkäufer bestand auf Überweisung. Ware nie erhalten, Geld weg. Seitdem bestehe ich auf PayPal mit Käuferschutz und bezahle im Zweifelsfall auch die Gebühren. Ich weiß wohl, dass das für den Verkäufer mitunter ziemlich blöd ausgehen kann, weil PayPal die Fälle wohl nicht gescheit prüft. Gibt es denn keine bessere Lösung (außer Abholung mit Barzahlung)?
 
Die wichtigste Regel:
Wenn es wie ein Superschnäppchen erscheint, haut Dich der Andere übers Ohr.

5Jahre altes Bike mit Gebrauchsspuren für 30% von Neupreis - Ok

wenns 1 Jahr alt ist dann ist was faul.
 
Ja, in den immer seltener werdenden Fällen von Rechnungen ohne Namen klappt das vielleicht noch. Bei uns im Fahrradladen kriegst du zwar mal 2 Reifen mit Kassenbon, aber ein Fahrrad? Ne, eher nicht. Die wissen auch, warum :)
Verstehe ich komplett.
Ich hab meins damals mit ner stinknormalen Rechnung bekommen, das war aber auch gute 5-6 Jahre her.

An sich eh frech: Kaufst du gebraucht was, möchtest aber selbige Leistungen wie beim Neukauf einfordern.
 
Als Verkäufer muss man nicht auf jeden Mist antworten und kann auch getrost mal Anfragen aus dem Bikemarkt ignorieren, wenn es weiter so läuft wie derzeit immer öfter:
Freche Anfragen bei denen man einfach keine Lust mehr hat zu antworten. Ich habe zuletzt nagelneue, ungetragene Handschuhe verkauft. Dafür wollte ich noch 20€ haben. Da kamen eigentlich 90% nur Anfragen mit dem Wortlaut "die sehen aber ganz schön ramponiert aus, ich geb dir 10€ inklusive Versand".
Solch "Kleinteile" schmeiße ich inzwischen fast lieber in den Müll, statt mich wegen ein paar Euro im Bikemarkt herum zu ärgern. Dafür kann der Bikemarkt natürlich nichts, aber die Käufer drehen immer mehr ab.
Preisverhandlungen sollten obligatorisch sein und ich denke 5-10% Nachlass sind immer machbar. Im Zweifel auch mal ein Wenig mehr. Allerdings scheint wirklich der Großteil der "Interessenten" eher so 30-40% Discount im Kopf zu haben. Sowas ignoriere ich inzwischen.
 
  • Wo steht das Rad?


Geht einem unbekannten möglichen Interessenten nix an.
Da steht das Rad, das Nachfolgerad und noch paar andere Spielsachen für mehrere tausend Euro. Muss ja nicht fremden Leuten sagen welcher Keller, Schuppen Garage sich lohnt.
Habe dann zwar wegen meinem Misstrauen oft ein schlechtes Gewissen aber bekanntlich steigen nach Verkaufsversuchen oft die Diebstähle / Einbrüche
 
Du meinst wahrscheinlich die Gewährleistung.



Hast du doch schon, indem du gebraucht für weniger Geld kaufst, als neu? Was bringt dir eine Rechnung mit Namen ohne schriftliche Ansprücheabtretung? Und ist dann gesagt, dass der Vertragspartner des Erstkäufers das auch mitmacht? Ich glaube nämlich in den meisten Fällen nicht.
Und Du meinst Sachmängelhaftung. Innerhalb der ersten 6 Monate sollte die auch beim Zweitkäufer greifen (Angabe ohne Gewähr). Die Hersteller geben gerne noch eine Garantie, in der Sie dann ordentlich einschränken können. Z.B. nur für Erstkäufer, oder nur, wenn Inspektionen gemacht wurden, etc.

Ich bin mir ziemlich sicher dass es nicht viele Hersteller gibt, die einem Garantieansprüche gewähren, wenn es sich nicht um den Erstkäufer handelt.
Ich mir auch.

Man kann sich mit der Rechnung als Erstkäufer ausgeben, insofern der wirkliche Erstkäufer nicht namentlich auf der Rechnung genannt ist.

Garantie ist auch so gut wie immer nur dem Erstkäufer vorbehalten.

Ist halt Betrug, wenn man sich als Erstkäufer ausgibt ;-)
Wäre tatsächlich Betrug. Kommt halt immer drauf an in welchem Laden das Bike gekauft wurde. Es sollte für den Garantiegeber nicht einfach nachvollziehbar sein, wer dieses Bike mal gekauft hat. Dann kann es ihm aus meiner Sicht auch egal sein, ob es Müller oder Schmitt war. Letztlich ist das Ding gebrochen wegen eines Materialfehlers oder Konstruktionsmangels.
So was wird man sich aber nur im absoluten Notfall überlegen und nicht nach einem Unfallschaden oder einer Vorschädigung vom Erstbesitzer, die man nicht bemerkt oder ernst genommen hat.
 
  • Wo steht das Rad?


Geht einem unbekannten möglichen Interessenten nix an.
Da steht das Rad, das Nachfolgerad und noch paar andere Spielsachen für mehrere tausend Euro. Muss ja nicht fremden Leuten sagen welcher Keller, Schuppen Garage sich lohnt.
Habe dann zwar wegen meinem Misstrauen oft ein schlechtes Gewissen aber bekanntlich steigen nach Verkaufsversuchen oft die Diebstähle / Einbrüche
es geht auch nicht um die genaue adresse.
der verkäufer kann ja auch aus hamburg kommen und das rad steht in der ferienwohnung in österreich.
 
Und Du meinst Sachmängelhaftung. Innerhalb der ersten 6 Monate sollte die auch beim Zweitkäufer greifen (Angabe ohne Gewähr). Die Hersteller geben gerne noch eine Garantie, in der Sie dann ordentlich einschränken können. Z.B. nur für Erstkäufer, oder nur, wenn Inspektionen gemacht wurden, etc.


Ich mir auch.


Wäre tatsächlich Betrug. Kommt halt immer drauf an in welchem Laden das Bike gekauft wurde. Es sollte für den Garantiegeber nicht einfach nachvollziehbar sein, wer dieses Bike mal gekauft hat. Dann kann es ihm aus meiner Sicht auch egal sein, ob es Müller oder Schmitt war. Letztlich ist das Ding gebrochen wegen eines Materialfehlers oder Konstruktionsmangels.
So was wird man sich aber nur im absoluten Notfall überlegen und nicht nach einem Unfallschaden oder einer Vorschädigung vom Erstbesitzer, die man nicht bemerkt oder ernst genommen hat.
Die Gwl. steht halt nur dem Vertragspartner (=Erstkäufer) des Herstellers/ Händlers zu.
Daher bringt es auch nichts, wenn der Hersteller die Mangelfreiheit beweisen müsste (muss er ja nicht).

Ne Zession wird wsl. in 0,01% der Käufe vereinbart.

Man kann nur froh sein, dass viele Bikemarken echt kulant sind- Crash-Replacement gibts oft genug für Gebrauchtkäufer.
 
klar,
es geht auch nicht um die genaue adresse.
der verkäufer kann ja auch aus hamburg kommen und das rad steht in der ferienwohnung in österreich.
stimmt!
meinte nur als Hinweis, das es vorsichtiger ist Verkäufe nicht im privaten Materiallager abzuwickeln. ich mach das z.b. immer auf dem Garagenhof.
 
Mein persönliches Highlight war als Ich hier im Bikemarkt ein Set aus einem 10fach Schaltwerk und Schalthebel verkauft habe. Nach ein paar Tagen kam dann vom Käufer die Rückmeldung, dass der Schalthebel kaputt sei, da er sich nur 9mal schalten lässt. Nunja....... :-D

Ansonsten sowohl als Verkäufer und Käufer durchweg positive Erfahrungen.
 
Das kann dir aber bei jeder Bezahlart, die nicht "Bar auf Tatze" ist passieren… Grundsätzlich geht es hier um Risikominimierung und Abwägung. Laufradsatz für 150 Euro? Da mach ich mir nicht viele Gedanken wegen Betruges. Paypal reicht da. Fast neues Carbonrad für ein paar Tausender? Das wäre blöd, wenns weg wär…
Du hast das "Verkäufer" scheinbar überlesen.

Wenn ich etwas verkaufe und der Käufer zahlt per Überweisung ist das Geld definitiv bei mir. Das kann sich der Käufer nicht von der Bank zurücküberweisen lassen.
Bei Paypal sieht das anders aus. Einfach behaupten das die Ware nie angekommen/beschädigt/falsch/whatever ist, und schon hat der das Geld zurück. Scheiß egal ob es auch wirklich stimmt. Ist mir leider schon 2mal passiert. Seitdem zweiten Mal benutze ich kein Paypal mehr, und mache vor jedem versenden Fotos der Ware, Verpackung und Paket, sowie Screenshots des Chatverlaufs.

Mein Highlight bisher war ein Arschloch, welcher einen funktionfähigen Dura Ace Di2 Umwerfer von mir gekauft hatte. Bezahlt per SEPA, alles sicher für mich. Wir haben uns zuvor auch sehr gut verstanden und ausgetauscht über seinen ersten eigenen Radaufbau.
Aber angeblich hat der dann plötzlich (zwei Wochen nach dem Kauf) nicht mehr funktioniert. Da er u.a. meine Bankdaten hatte, überweist mir der Typ €0,01 mit einer ewig langen Haßnachricht im Verwendungszweck. O-Ton war (kurzgefasst), dass er mich mit einem Kumpel besucht und zusammenschlägt. Gleiches per WA und Email. Allerdings wurde leider nichts daraus. Außer einer Strafanzeige nach §240 StGB gab es nichts für ihn.
 
Du hast das "Verkäufer" scheinbar überlesen.

Nein.
Google mal nach "Dreiecksbetrug" und das ist nur eine der Maschen bei denen du auch mit einer Banküberweisung hinterher mit leeren Händen da stehst...
Aber irgendwie muss man ja an sein Geld kommen, deswegen ist man am Ende auf Paypal oder die banküberweisung angewiesen. Man muss halt den Verstand walten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Preis drücken, Preis drücken, Preis drücken... das ist irgendwie die Grundaussage des Artikels.
Sollte so ein Verkauf nicht beiden Seiten Spaß machen und sollten nicht beide Seiten ein gutes Gefühl dabei haben?


Und ein Verkäufer soll unseriös sein, wenn er sich nicht mit einem potentiellen Käufer zu Hause treffen möchte? Wenn ich etwas für mehrere tausend Euro verkaufe, sollte es verständlich sein, dass ich nicht jeden zu mir in die Wohnung kommen lassen möchte.
 
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