Klage gegen Fahrtechnik-Trainer: Gericht gibt gelähmtem Biker Recht

Ein Gerichtsurteil sorgt aktuell für Aufruhr in England: Nachdem Asif Ahmed während eines Fahrtechnik-Kurses in den Surrey Hills bei London schwer stürzte, verklagte er den Fahrtechnik-Trainer Leon MacLeon auf 4 Millionen Pfund Schadensersatz. Nun gab es ein erstes Urteil.


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Das Thema „Führen“ ist heikel, nicht nur beim Mountainbiken. Juristische Aufarbeitungen erfolgten auch schon früher (siehe beigefügte PDF, die von Fachleuten verfasst wurden).

Wessen Gemüter sich erhitzen, weil er die eigene Sportausübung gefährdet sieht, kann versuchen die Perspektive zu wechseln, z.B. im Urlaub einem neuen Sport auszuprobieren. Es kann Tauchen, Bergsteigen, Surfen, … sein. Bei welchem Anbieter/Trainer würdest du das tun? Bei welchem nicht? Kannst du dein Können selbst objektiv einschätzen? Wie gehst du mit einer Abweisung/Zurückstufung um? Wann brichst du ab?

Anbei ein Artikel aus dem Bergsport, der auch Mountainbike-Touren beinhaltet:

Welche Qualifikation braucht man um eine bestimmte Aktivität zu führen?

www.bergundsteigen.at/file.php/archiv/2015/1/84-86%28wer%20dard%20wen%2C%20wann%2C%20wie%2C%20wo%20fuehren%29.pdf

Anbei ein Bergsportartikel zum Thema „Führer aus Gefälligkeit“ mit teils alten Fällen und juristischen Rahmenbedingungen aus österreichischer Sicht.

www.bergundsteigen.at/file.php/archiv/2007/2/print/72-77%20(fuehrer%20aus%20gefaelligkeit).pdf

Jedenfalls sensibilisiert dieser traurige Fall für das Thema Führungsverantwortung.
 
als nach meiner Erfahrung sind die Haftungsausschlüsse in unserer Szene nicht das Papier wert auf dem sie stehen. Hier der Grund:

Vorformulierte Vertragsklauseln (AGB) dürfen nicht gegen Klauselverbote des § 309 BGB@ verstoßen.

Nach § 309 Nr. 7a und 7b BGB@ sind bestimmte Haftungsausschlüsse verboten.

Vertragsklauseln sind unwirksam, wenn sie gegen Verbote der Haftungsfreizeichnung (Haftungsausschlüsse) verstoßen.
Unwirksam sind
  • ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung auf fahrlässiges Verhalten bei Personenschäden (§ 309 Nr. 7a BGB@).
  • ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung auf grob fahrlässiges Verhalten bei sonstigen Schäden (§ 309 Nr. 7b BGB@).
  • ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung auf vorsätzliches Handeln bei allen Schäden (ergibt sich bereits aus § 276 Abs. 3 BGB@).
Da auch eine Haftungsbegrenzung verboten ist, sind mittelbare Haftungsausschlüsse durch Begrenzungen auf Höchstsummen oder bestimmte Schäden (z.B. unvorhersehbare Schäden) ebenfalls unzulässig.

Fazit: Freizeichnung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten des Verwenders oder dessen Erfüllungsgehilfen ist in AGB nicht möglich.

Genau das hat mir der Anwalt auch gesagt mit dem ich gesprochen habe als es um einen Haftungsausschluss für unser Dirtbike Gelände ging. Der Anwalt sagte mir das so ein Haftungsausschluss im Schafensfall immer anfechtbar ist. Juristisch gesehen fast unmöglich das wasserdicht zu formulieren. So seine Aussage.

Wenn das Gericht grob fahrlässiges Handeln sieht dann wird jeder Bikepark Betreiber haftbar....
 
Zuletzt bearbeitet:
In Deutschland wäre auch noch der Waldbesitzer in der Haftung (Wegsicherungspflicht)
Darum werden ja oft spots abgerissen, trails blockiert etc....
 
"Führungstätigkeiten, die ohne Bezahlung im Freundes- oder Familienkreis stattfinden, sind natürlich von diesen gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Beachtet werden muss dabei aber natürlich, dass auch bei einer Führung mit Freunden etc. der Führer aus Gefälligkeit ganz klar die Verantwortung für die Sicherheit seiner Begleiter trägt und bei Fahrlässigkeit bestraft werden kann."

Man sollte sich wohl besser darüber im Klaren sein, wenn man im "Privaten" für irgend jemanden die "Führung" übernimmt,
was schlimmstenfalls passieren könnte ... :eek:
 
Ein sehr schlimmer Unfall. Ich denke das eine Technik Übung auf dem Mountain Bike immer in der eigenen Verantwortung liegt. Jeder der sich zu einem Kurs Anmeldet muss sein können einschätzen und danach einen Kurs auswählen. Auch auf dem Trail fährt nicht der Trainer das Rad und hat somit keinen Einfluss auf die gewählte Linie. Es wird immer wieder mal zu einem Sturz im Training kommen meist sind die folgen gering. In diesem Fall sicher extrem und ich kann mich nicht in diese Situation herein Denken.
Wer sich auf ein MTB setzt und neue Techniken erlernen möchte geht dabei Risiken ein, die nicht weitergegeben werden können.
 
Der Job eines Fahrtechniktrainers ist aber auch manchmal undankbar. Der Kurs den ich besuchte, war für Fortgeschrittene ausgeschrieben, Schwerpunkt Steilstufen und Wurzelpassagen. Der Hauptteil der Gruppe bestand aus Typen mit drei Fingern an der Bremse, dementsprechend eingestellten Cockpit, aber natürlich jahrelangen Bikeerfahrungen. Nach ein paar Trockenübungen hat der Trainer beschlossen sich in diesem Kurs auf Grundposition und Bremsen zu konzentrieren. Der Unmut war riesig. Trotzdem hat der Trainer das durchgezogen. Ich denke, dass es viel Erfahrung und auch Glück braucht, innerhalb kürzester Zeit einschätzen zu können, was man den Schülern zumuten kann.
 
Der Job eines Fahrtechniktrainers ist aber auch manchmal undankbar. Der Kurs den ich besuchte, war für Fortgeschrittene ausgeschrieben, Schwerpunkt Steilstufen und Wurzelpassagen. Der Hauptteil der Gruppe bestand aus Typen mit drei Fingern an der Bremse, dementsprechend eingestellten Cockpit, aber natürlich jahrelangen Bikeerfahrungen. Nach ein paar Trockenübungen hat der Trainer beschlossen sich in diesem Kurs auf Grundposition und Bremsen zu konzentrieren. Der Unmut war riesig. Trotzdem hat der Trainer das durchgezogen. Ich denke, dass es viel Erfahrung und auch Glück braucht, innerhalb kürzester Zeit einschätzen zu können, was man den Schülern zumuten kann.

Mal ab vom eigentlichen thema: ich kenne die Situation mittlerweile von beiden Seiten. Das ist für jeden Trainer der Alptraum wenn er sehr unterschiedliche stärken der Teilnehmer hat. Er will ja allen was beibringen und lebt da ja auch von seinem Ruf.

Für mich habe ich irgendwann die Entscheidung getroffen sowas Nichtmehr mitzumachen. Wenn ich was lernen will dann nehme ich nen privat Kurs und nehme mir die Sachen vor die mir wichtig sind. Das ist oftmals nicht viel teurer als der normale Kurs aber immer deutlich preiswerter.
 
In Deutschland wäre auch noch der Waldbesitzer in der Haftung (Wegsicherungspflicht)
Darum werden ja oft spots abgerissen, trails blockiert etc....
Das ist eine totale Falschinformation. Es gilt im Wald grundsätzlich das Betreten und Befahren auf eigenes Risiko. Man muss ständig mit waldtypischen Gefahren rechnen und ist wenn was passiert selber Schuld. Der Waldbesitzer haftet nicht für einen Mountainbikeunfall.
Eine Wegesicherungspflicht gibt es nur für öffentliche Straßen. Also dort wo mit dem Auto gefahren werden darf. Dort ist das Land, die Gemeinde oder der Bund und der Pflicht den Weg so zu sichern, dass keine Gefahr besteht. Also zum Beispiel morsche Bäume und Äste entfernen.
Grenzwertig sind lediglich illegal errichtete und vom Besitzer nachweislich geduldete Bauwerke, die eben nicht mehr waldtypisch sind.
Auf regulären Mountainbikestrecken wie Flowtrails oder in Bikeparks ist der Betreiber verpflichtet die Strecke und Bauwerke regelmäßig zu kontrollieren und mögliche Gefahrenstellen zu beseitigen.
Also: vergesst das Märchen mit der Haftung!
 
Hi carsten, wir meinen das selbe!!!!
Duldet der Eigentümer gebaute trails, geschaufelte Sprünge, geshapte Kurven und gar Holzbauten so ist er in der Haftung. Das gleiche gilt wenn auf einem naturtrail z.b. ein Hasenloch nicht entfernt wird.
 
Strecke zum 2ten male gefahren....
riecht für mich nach klassischer "bike-park" selbstüberschätzung.
Wenn der Weg vom Schwierigkeitsgrad her angemessen war, sollte der Fahrlehrer nicht haften müssen.
Den wahren Grund des Sturzes kennt keiner(black out, einhändig,...)
Die Geschwindigkeit bestimmt jeder für sich.
 
Hi carsten, wir meinen das selbe!!!!
Duldet der Eigentümer gebaute trails, geschaufelte Sprünge, geshapte Kurven und gar Holzbauten so ist er in der Haftung. Das gleiche gilt wenn auf einem naturtrail z.b. ein Hasenloch nicht entfernt wird.

Grundsätzlich besteht für den Grundeigentümer immer eine Verkehrssicherungspflicht. Die Frage ist in wie weit er Gefahren beseitigen muss. Im Wald ist ganz klar geregelt, das bei Gefahren die sich durch den Wald ergeben, keine Haftung besteht. Das sind die waldtypischen Gefahren, z.B ausgewaschene Wege, umgestürzte Bäumen, Astbruch oder auch Hasenlöcher. Der Nutzer muss im Wald mit solchen Gefahren rechnen.

Anders ist es mit Gefahren, die nicht waldtypisch sind. z.B. Zäune, Holzpolder oder Bauwerke. Hier wird dann im Schadenfall abgewogen, ob der Eigentümer es unterlassen hat eine Gefahr zu beseitigen oder ob der Nutzer nicht angemessen vorsichtig war.
D.h. war z.B. ein (illegaler) Northshore technisch in Ordnung, aber der Fahrer ist aus eigenem Unvermögen gestürzt, dann dürfte den Eigentümer der das geduldet hat auch keine Haftung treffen. War der Northshore baufällig und das die Ursache für den Unfall, dann könnte der Eigentümer in eine Haftung kommen. Es ist aber noch kein solcher Fall bekannt geworden.

Diese Regelungen betreffen den Wald und die Waldwege.

Bei speziellen MTB Trails, Parkplätzen, Rastplätzen und öffentlichen Strassen ist die Pflicht zur Verkehrssicherung höher. Dort müssen regelmäsige Kontrollen erfolgen.

Siehe auch:
http://www.natursportplaner.de/pdf/Infosammlung-Natursport_Stand-2015-03-31.pdf

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Zuletzt bearbeitet:
Der Job eines Fahrtechniktrainers ist aber auch manchmal undankbar. ... Nach ein paar Trockenübungen hat der Trainer beschlossen sich in diesem Kurs auf Grundposition und Bremsen zu konzentrieren. Der Unmut war riesig. Trotzdem hat der Trainer das durchgezogen. Ich denke, dass es viel Erfahrung und auch Glück braucht, innerhalb kürzester Zeit einschätzen zu können, was man den Schülern zumuten kann.
Trotzdem denke ich, dass es die Ausnahme ist, dass sich Teilnehmer ganz krass überschätzen. Ganz im Gegenteil - gerade weibliche Teilnehmer unterschätzen sich meistens krass. Aber auch unser Geschlecht geht eher zurückhaltend in die Kurse. Nach meiner Erfahrung sind es meistens langjährige Rennradfahrer, die auf das Mountainbike umsteigen, aus Überschätzung ("..ich fahre schon 20 Jahre Rennrad ...") direkt einen Aufbaukurs buchen und dann feststellen, dass ihnen die MTB-Basics fehlen. Ein guter Coach kann hier aber überzeugen und sie für den Rest des Kurses "mitnehmen".
Wichtig für den Trainer - auch um dahingehend argumentieren zu können - sind klare Inhalte des Kurses. Wenn du dann 6 bis 8 Teilnehmer hast, ist der Kreis meistens heterogen. Dann zählt Fingerspitzengefühl, um allen gerecht zu werden. Aber wenn auch nur ein oder zwei Teilnehmer genau richtig in diesem Kurs sind, sind diese mein Maßstab. Die Kursinhalte jedenfalls während des Kurses hochsetzen darf ich als seriöser Anbieter nur, wenn ich feststelle, dass alle Teilnehmer diesem Upgrade folgen können und nicht die, die eigentlich richtig im Kurs sind, dann überfordert sind.
Glück brauchst du weniger, Erfahrung, ein gutes Auge und manchmal auch etwas Fingerspitzengefühl und Überzeugungskraft sind wichtig.

Enjoy Your Ride!
Stefan
 
Trotzdem denke ich, dass es die Ausnahme ist, dass sich Teilnehmer ganz krass überschätzen. Ganz im Gegenteil - gerade weibliche Teilnehmer unterschätzen sich meistens krass. Aber auch unser Geschlecht geht eher zurückhaltend in die Kurse. Nach meiner Erfahrung sind es meistens langjährige Rennradfahrer, die auf das Mountainbike umsteigen, aus Überschätzung ("..ich fahre schon 20 Jahre Rennrad ...") direkt einen Aufbaukurs buchen und dann feststellen, dass ihnen die MTB-Basics fehlen. Ein guter Coach kann hier aber überzeugen und sie für den Rest des Kurses "mitnehmen".
Wichtig für den Trainer - auch um dahingehend argumentieren zu können - sind klare Inhalte des Kurses. Wenn du dann 6 bis 8 Teilnehmer hast, ist der Kreis meistens heterogen. Dann zählt Fingerspitzengefühl, um allen gerecht zu werden. Aber wenn auch nur ein oder zwei Teilnehmer genau richtig in diesem Kurs sind, sind diese mein Maßstab. Die Kursinhalte jedenfalls während des Kurses hochsetzen darf ich als seriöser Anbieter nur, wenn ich feststelle, dass alle Teilnehmer diesem Upgrade folgen können und nicht die, die eigentlich richtig im Kurs sind, dann überfordert sind.
Glück brauchst du weniger, Erfahrung, ein gutes Auge und manchmal auch etwas Fingerspitzengefühl und Überzeugungskraft sind wichtig.

Enjoy Your Ride!
Stefan

Es ging @Barophobie und mir denke ich eher um fortgeschrittene Kurse.
Wenn es bspw heißt , wir üben sprungtechnik, Drops und offene kurven und 2/3 vom Kurs noch keine ordentliche Grund und aktivposition hat kommt an neuem input wenig rum. Grade wenn es nur einen Trainer gibt.
Und diesen Fall hatte ich nicht nur einmal.
 
Hier im Forum gibt es doch bestimmt genug ausgebildete Fahrtechnik-Lehrer die diese heikle Frage beantworten können.

Genau diese können es meistens nicht.

Puh... enorm schwieriges Thema und ganz glattes Eis, solange man nicht genau weiß, was da wirklich abgelaufen ist.

Ein schönes Schlusswort. Keiner war dabei und niemand hat die Urteilsbegründung gelesen, trotzdem hat jeder eine Meinung...
Hat sich hier denn schon mal jemand geäußert, der vom britischen Zivilrecht auch nur den Hauch einer Ahnung hat?

Wenn das Gericht grob fahrlässiges Handeln sieht dann wird jeder Bikepark Betreiber haftbar....

Mit Recht.
 
"Führungstätigkeiten, die ohne Bezahlung im Freundes- oder Familienkreis stattfinden, sind natürlich von diesen gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Beachtet werden muss dabei aber natürlich, dass auch bei einer Führung mit Freunden etc. der Führer aus Gefälligkeit ganz klar die Verantwortung für die Sicherheit seiner Begleiter trägt und bei Fahrlässigkeit bestraft werden kann."

Genaueres siehe hier:

http://www.bergundsteigen.at/file.php/archiv/2007/2/print/72-77 (fuehrer aus gefaelligkeit).pdf

Wie sieht das aus wenn ich als Local von "Touristen" angesprochen werde ob ich Ihnen einen Trail zeigen kann bzw. ob wir zusammen fahren?
Hat immer Spaß gemacht zusammen zu fahren. Haftungstechnisch ist das wahrscheinlich heikel.
 
Ich hab nicht alles gelesen (mal wieder sehr mühsam die kommentare) aber muss man bei einem Bike-Fahrtechnikkurs am Anfang keinen Haftungsausschluss unterschreiben?
Ich kenn das nur von Renntrainings mit 2 und 4rädern, da ist das so.
 
Ab " Pfund " hab ich zu lesen aufgehört - völlig anderes Rechtssystem was will man da in D drüber diskutieren. Die allgemeinen haftungsfragen wurden auch schon 1000mal diskutiert...
 
Ist schon durch. in DE nicht wirksam bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; wie es in GB ist, weiß hier keiner.
grobe fahrlässigkeit und vorsatz von welcher seite aus? der beklagte sagte ja der kläger hat öfter mal den falschen weg genommen, war quasi "en bisschen blöde".
hat da keiner was mit seine gopro was aufgezeichnet oder war da keine strava-hure dabei die das tempo mitgezeichnet haben?

als fahrtechniktrainer gehe ich eigentlich alle grundlagen durch und sehe dann wer soweit ist und wer nicht. wie gesagt, so kenne ICH das.
 
Genaueres siehe hier:

http://www.bergundsteigen.at/file.php/archiv/2007/2/print/72-77 (fuehrer aus gefaelligkeit).pdf

Wie sieht das aus wenn ich als Local von "Touristen" angesprochen werde ob ich Ihnen einen Trail zeigen kann bzw. ob wir zusammen fahren?
Hat immer Spaß gemacht zusammen zu fahren. Haftungstechnisch ist das wahrscheinlich heikel.

Wenn du als Lokal guidest bist du der Dumme.. auch wenn du mit Kumpels unterwegs bist und guidest bist du der Dumme wenn was passiert, krankes Rechtsverständnis der gerichte, Eigenverantwortung scheint es nicht mehr zu geben, und es ist grundsätzlich jemand anderes schuld, aber nie, der der den Fahrfehler gemacht, sich überschätzt hat oder was auch immer!
 
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