Kochelsee/Walchensee Region, ab jetzt nur noch mit Eintrittskarte. Ernsthaft.

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Re: Kochelsee/Walchensee Region, ab jetzt nur noch mit Eintrittskarte. Ernsthaft.
den Kurbetrag von 2€ muß man nicht bezahlen. Leute, läßt euch nicht verarschen.
Wen ich da durch wandere oder mit dem Rad unterwegs bin, dann wird die Luft recht dünn für die Gemeinde hier Betretungsgeld zu verlangen. Nichts anderes ist dieser Kurbeitrag ohne die entsprechenden Anlagen zu nutzen. Ich hatte dies schon vor zig Jahren bei einem Strandspaziergang an der Nordsee bis vors Gericht getrieben. War geschäftlich auf Durchreise und wollte am Strand etwas die Beine vertreten. Dafür wollte die Gemeinde auch Geld kassieren. Ich habe nicht bezahlt und es drauf ankommen lassen.

Seitdem bezahle ich nirgends Geld dafür, dass ich durch Staatsgebiet laufen darf. Parkplatzgebühren, ok.

Die Gemeinden werden es sich zweimal überlegen, dies bis vors Gericht zu treiben.

Am 13. September 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 10 C 7.16), dass grundsätzlich jeder das Recht hat, einen Strand unentgeltlich zu betreten. Gebühren – wie die Kurtaxe – seien allerdings zulässig, wenn die Strandabschnitte über Einrichtungen wie Geschäfte, Toiletten, Duschen, Umkleiden, Strandkörbe sowie Absperrungen für Nichtschwimmer verfügen.
Ohne vorhandenen Weg darfst Du Dich halt auch in Bayern nirgendwo fahrend mit dem Rad bewegen.
Aber wahrscheinlich redest Du auch deswegen immer von „laufen“ und „betreten“, da Du den Unterschied zum mit dem Fahrrad betreten nicht ganz verstanden hast.
Schade, dass Du anscheinend nicht sehen kannst, dass mit dem Hinweis auf den Unterhalt/Bau der Wege hier eher die Luft für Radfahrende sehr dünn wird.
 
Servus,

die Gemeinde Kochel hat auf ihrer Homepage FAQs zum Thema veröffentlicht.
https://www.gemeinde-kochel.de/taqeskurbeitrag-faqs
Ich interpretiere die so, dass ich den Kurbeitrag nicht zahlen muss, wenn ich außerhalb des Gemeindegebiets parke und damit das Gemeindegebiet nur "durchradle". Selbst wenn ich in einer Gaststätte einkehre oder was einkaufe, ist das nicht beitragspflichtig.
 
Servus,

die Gemeinde Kochel hat auf ihrer Homepage FAQs zum Thema veröffentlicht.
https://www.gemeinde-kochel.de/taqeskurbeitrag-faqs
Ich interpretiere die so, dass ich den Kurbeitrag nicht zahlen muss, wenn ich außerhalb des Gemeindegebiets parke und damit das Gemeindegebiet nur "durchradle". Selbst wenn ich in einer Gaststätte einkehre oder was einkaufe, ist das nicht beitragspflichtig.
Das lese ich auch so. Der Absatz hier ist ziemlich eindeutig.
Muss ich, wenn ich als Tagesgast aus Schlehdorf um den Kochelsee laufe oder mit dem Radl nach Kochel a. See und zurückfahre, den Tageskurbeitrag bezahlen?

Nein. Wer sich nur „ganz vorübergehend“ an einem Kurort aufhält und damit nicht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtungen hat, ist grundsätzlich auch nicht beitragspflichtig. Bei einem offensichtlichen Aufenthalt zu Erholungszwecken, wie beispielsweise zum Baden, zum Thermenbesuch etc. ist der Tageskurbeitrag zu entrichten. Für jegliches Durchqueren, Durchwandern, Durchradeln usw. wird kein Tageskurbeitrag erhoben.
 
Mir ist immer noch nicht klar, wie das mit den Kontrollen funktionieren soll. Mir scheint auch, dass dies der Gemeinde auch noch nicht so ganz klar ist. Irgendein privater Sicherheitsdienst, der dann Menschen auf der Straße nach ihren Absichten kontrolliert? Es ist ja die ganze Gemeindeflur betroffen, nicht nur ein Strandabschnitt, wie z.B. an der Ostsee. Das hat schon eine ganz neue Qualität.

Andererseits kann man sich dann natürlich auch als zahlender Kunde in eine gewisse Erwartungshaltung begeben:

Was wird vom Kur- und Tageskurbeitrag unterhalten und finanziert?
Nach den Vorschriften der Kurbeitragssatzung sind grundsätzlich diejenigen Personen zur Entrichtung des Kurbeitrags verpflichtet, denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird. Dementsprechend werden diese Einrichtungen oder Veranstaltungen auch mit dem Kurbeitrag finanziert. Zu den gemeindlichen Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken dienen, zählen insbesondere auch Sport- und Unterhaltungsanlagen wie das Haus des Gastes „Heimatbühne“ sowie Spazier- und Wanderwege, Liegewiesen, Badeplätze, Langlaufloipen, Lehrpfade und Trimm-Dich-Pfade.

Über Jahre hin weg wurde gerade in der Gemeinde Kochel immer gegen Mountainbiker gewettert, da diese alle immer die Wege so zerstören. Ganz schlimm. Und dies koste der Gemeinde gaaanz viel Geld. Das Argument ist jetzt natürlich hinfällig, wenn der Kunde die angeblich verursachte Wiederherstellung finanziert.
 
Über Jahre hin weg wurde gerade in der Gemeinde Kochel immer gegen Mountainbiker gewettert, da diese alle immer die Wege so zerstören. Ganz schlimm. Und dies koste der Gemeinde gaaanz viel Geld. Das Argument ist jetzt natürlich hinfällig, wenn der Kunde die angeblich verursachte Wiederherstellung finanziert.
Wenn das so ist, dann kann man nun als MTB, ungehindert und hemmungslos bzw ohne schlechtes Gewissen, radlen.
 
Ich kann ja irgendwo verstehen, daß man einerseits Einnahmen generieren muss, andererseits häufig zwar wahnsinnig Lärm und vollgeparkte Landschaft hat, aber kaum einen Vorteil von den Massen an Tagesausflüglern.

Die "Lösung" mit der Tageskurtaxe finde ich aber saudoof. Wenn das jetzt alle Gemeinden machen, muss ich dann beim Wandern und Radeln vorab ne wahnsinns Streckenplanung machen und alle Gemeindegrenzen raussuchen, die ich dabei überquere? Was für ein Schwachsinn. Und auf ihrer Website ist sich die Gemeinde auch nicht ganz so sicher, was sie da eigentlich einführt. Kassieren will sie "nur", wenn man sich quasi in der Gemeinde "erholt", nicht aber, wenn man nur durchwandert.

Und wenn man im Walchensee badet? Nutzt man dann die "Einrichtung" Kiesstrand und ist Taxpflichtig? Oder ist der Strand gar keine Einrichtung, und dessen Nutzung fällt dann nicht unter das "Kuren"? Und die Kurztaxe der Nachbargemeinde wird natürlich nicht anerkannt, wo kämen wir denn da hin wenn die einfach nebenan übernachten und ihre Ausflüge bei uns machen. Unerhörte Schmarotzer.

Aber gut, das Vergraulen ist ja schließlich das Ziel der Aktion. :spinner::ka:Ziel erreicht.

Besser hätte ich es gefunden, wenn es ein generelles Parkverbot außerhalb von Parkplätzen gegeben hätte, und mittlere Parkgebühren. Darüber hätte man das Angebot hinreichend verknappt; Gäste mit schmalem Geldbeutel müssen halt zeitig da sein, ab einer bestimmten Uhrzeit ist alles voll. Das bringt sicher in den ersten beiden Jahren nix, aber so allmählich wird sich das rumsprechen und die Leute fahren von vornherein woanders hin. Aber das würde wenigstens Wanderer und Radfahrer von nebenan nicht diskriminieren.
 
den Kurbetrag von 2€ muß man nicht bezahlen. Leute, läßt euch nicht verarschen.
Wen ich da durch wandere oder mit dem Rad unterwegs bin, dann wird die Luft recht dünn für die Gemeinde hier Betretungsgeld zu verlangen. Nichts anderes ist dieser Kurbeitrag ohne die entsprechenden Anlagen zu nutzen. Ich hatte dies schon vor zig Jahren bei einem Strandspaziergang an der Nordsee bis vors Gericht getrieben. War geschäftlich auf Durchreise und wollte am Strand etwas die Beine vertreten. Dafür wollte die Gemeinde auch Geld kassieren. Ich habe nicht bezahlt und es drauf ankommen lassen.

Seitdem bezahle ich nirgends Geld dafür, dass ich durch Staatsgebiet laufen darf. Parkplatzgebühren, ok.

Die Gemeinden werden es sich zweimal überlegen, dies bis vors Gericht zu treiben.

Am 13. September 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 10 C 7.16), dass grundsätzlich jeder das Recht hat, einen Strand unentgeltlich zu betreten. Gebühren – wie die Kurtaxe – seien allerdings zulässig, wenn die Strandabschnitte über Einrichtungen wie Geschäfte, Toiletten, Duschen, Umkleiden, Strandkörbe sowie Absperrungen für Nichtschwimmer verfügen.
Wer mit dem Bus kommt etc. soll den am Automaten extra lösen.
Zum Durchwandern, Radeln usw. wird er auch nicht erhoben, so stehts auf der Webseite.

Der Tageskurbeitrag ist aber mit dem Park-Vorgang gekoppelt; wer parkt zahlt Parken und Tageskurbeitrag gleich mit. Hier können Sie sich quasi nicht verweigern. Die Gemeinde wird sich das gut überlegt haben und ist wohl einigermaßen verzweifelt. Die Besucher lassen sich nicht lenken, führen sich teils auf wie Sau, parken wo Sie meinen, auch Einfahrten zu, an Bundesstraßen, egal wo. Hauptsache Ich Ich Ich.
Alle Haben auch genug Geld, selbst jetzt, mit dem Karren her zu gondeln, egal was auch für ein Auto. Das Teuerste ist am Ende immer der Unterhalt. Der Sprit wird gerne zum Herfahren verblasen, aber dass Parken vor Ort was kostet: Unerhört.
Und wenn der Tageskurbeitrag wegfällt und das Parken zukünftig statt 6 nun 8 kostet???
Am Ende ists nämlich wurscht

Losgelöst von Ihrem Beitrag, fahre ich fort und beziehe folgende Zeilen nicht auf Sie:
Wenn die Gemeinde das Geld nutzen kann, die Gegend in irgendeiner Weise zamzuhalten und zu erhalten, zahl ich gern. Egal wo. ich brauch eine Parkfläche, ich zahle. ich nutze Loipen, ich zahle. ich fahre Ski, ich zahle. ich nutze Wege, ich zahle.
Diese Dörfer ächzen unter den Massen, selbst wenn die Masse selbst sich nicht als diese warnimmt.
Früher ist man früh hin gefahren, abends wieder heim.
Jetzt ist da von 03.00 h morgens bis Nachts um 24 h immer was los und Leute unterwegs.

Vielleicht lernen wir es endlich mal wieder besser und mehr zu schätzen, wenn nicht dauernd inflationär in die Berge gedieselt wird. Einmal die Woche, dann aber richtig, die Zeit auskosten, genießen, Zufrieden sein und nicht dauernd in jeder Work-Life-Balance Minute raus raus rausfahren.
Hauptsache ICH. Die Natur muss sich immer unterordnen. Tag und Nacht. Jeden Tag.
Und auch die Orte - jetzt komm ICH, ICH muss MICH jetzt erst einmal erholen. und ach ja. Alles Scheisse vor Ort. und alles kostet. Und alles war irgendwie auch mal schöner. Und die Gemeinde müsste mal. Und die Anwohner sollen sich doch nicht so. Und die Tiere und die Natur können sich wann anders erholen. ich könnt
 
Die Gemeinde schreibt doch das das durchwandern/ radeln kostenfrei ist ?!
Aber so ganz genau definieren, was die Gemeinde darunter versteht, tun sie ja eigentlich nicht.
Zwischen den Zeilen sehe ich nur das reine durchqueren als kostenfrei an. Sobald man Anhält und Pause macht, sprich sich erholt, ist der Betrag fällig.
 
Aber so ganz genau definieren, was die Gemeinde darunter versteht, tun sie ja eigentlich nicht.
Zwischen den Zeilen sehe ich nur das reine durchqueren als kostenfrei an. Sobald man Anhält und Pause macht, sprich sich erholt, ist der Betrag fällig.
Wenn man sich längerfristig dort aufhält heisst es glaub ich dort. also wahrscheinlich mehr als 1, 2 Stunden. Also Pause machen, einkehren, verpflegen, alles drin.
 
So wie ich das lese fällt der Betrag nur dann an wenn du einen Parkplatz oder Bademöglichkeiten nutzt, bzw übernachtest,einen Campingplatz aufsuchst.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, dass man mit einer pragmatischen Vorgehensweise ganz gut klar kommt. Es geht "nur" um einen Kurbeitrag, und wenn man halt mal nicht bezahlt hat... Was soll da groß passieren?

Ich kenne das hier aus dem Langlaufgebiet, da verlangt die Gemeinde auch Park- plus Kurbeitrag. Das kannst du am Park-Automaten auswählen. Wenn aber einer mit dem Bus kommt, und dann einfach so losläuft, müsste er zwar den Kurbeitrag entrichten, aber wer soll das kontrollieren? Habe auch noch nie gehört, dass es da größere Probleme gegeben hat.

Natürlich gibt es immer Leute, die sich über alles aufregen. Würde man es über Handy machen, kommt das Argument: Aber was, wenn ich kein Handy dabei habe? Oder der Akku unterwegs leer wird? Etc...
 
Wird alles heißer gekocht, als gegessen.
Herkommen. Mit Bus, Bahn, Radl. Wird schon nichts sein.
Kontrollieren können Sie es effektiv nur beim Parken, bzw. durch das Koppeln mit dem Parken.
Eigentlich schlau ;-)
 
Ohne vorhandenen Weg darfst Du Dich halt auch in Bayern nirgendwo fahrend mit dem Rad bewegen.
Aber wahrscheinlich redest Du auch deswegen immer von „laufen“ und „betreten“, da Du den Unterschied zum mit dem Fahrrad betreten nicht ganz verstanden hast.
Schade, dass Du anscheinend nicht sehen kannst, dass mit dem Hinweis auf den Unterhalt/Bau der Wege hier eher die Luft für Radfahrende sehr dünn wird.
es geht doch um beides. Den Kurbetrag muß man auch als Fußgänger bezahlen - oder nicht? Und ob ich auf einem Weg laufe oder fahre - wo ist da der Unterschied in der Kurtaxe? Und natürlich kann ich in Bayern querfeldein fahren: „
Der Verwaltungsvorschrift zufolge ist ein Weg nur dann geeignet, wenn eine sichere Nutzung ohne Gefährdung oder unzumutbare Behinderung von Fußgängern möglich ist. Ein starker Erholungsverkehr kann daher aus Gründen der Sicherheit den Weg für Reiter oder Fahrradfahrer ungeeignet machen.“

Wenn ich einen schmalen Pfad z.B. ein alter aufgelassener Wanderweg, eine Rückegasse usw. befahre oder sogar nur zwischen den Bäumen durch, dann behindere ich weder die nicht vorhandenen Fußgänger noch gefährde ich jemanden. Glaube mir, ich habe hier schon den ein oder anderen Bußgeldbescheid bekommen. Und noch nie bezahlt. Dieses Gesetz ist genauso schlecht gemacht, wie die 2m Regel.

Es gilt: „Denn ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Er muss so klar formuliert sein, dass der Adressat eindeutig erkennen kann, was die Behörde will. Das aber ist schwierig, wenn bereits der zugrundzulegende Tatbestand nicht eindeutig ist.“
Hier geht es darum, daß nicht definiert ist was ein Weg ist und wie die 2m zu messen sind.
In Bayern ist nicht definiert was eine sichere Nutzung ist und ab wievielen Fußgänger eine unzumutbare Behinderung der Radfahrer darstellt.

Und der Unterhalt/Bau, da ist es nicht damit getan ein bisschen Schotter auf den Parkplatz oder Weg zu schmeißen. Selbst ein Dixieklo rechtfertigt keine Kurtaxe. Mit dem Argument könnte man jeden Weg oder Straße Kurtaxenpflichtig machen.
 
es geht doch um beides. Den Kurbetrag muß man auch als Fußgänger bezahlen - oder nicht? Und ob ich auf einem Weg laufe oder fahre - wo ist da der Unterschied in der Kurtaxe? Und natürlich kann ich in Bayern querfeldein fahren: „
Der Verwaltungsvorschrift zufolge ist ein Weg nur dann geeignet, wenn eine sichere Nutzung ohne Gefährdung oder unzumutbare Behinderung von Fußgängern möglich ist. Ein starker Erholungsverkehr kann daher aus Gründen der Sicherheit den Weg für Reiter oder Fahrradfahrer ungeeignet machen.“

Wenn ich einen schmalen Pfad z.B. ein alter aufgelassener Wanderweg, eine Rückegasse usw. befahre oder sogar nur zwischen den Bäumen durch, dann behindere ich weder die nicht vorhandenen Fußgänger noch gefährde ich jemanden. Glaube mir, ich habe hier schon den ein oder anderen Bußgeldbescheid bekommen. Und noch nie bezahlt. Dieses Gesetz ist genauso schlecht gemacht, wie die 2m Regel.

Es gilt: „Denn ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Er muss so klar formuliert sein, dass der Adressat eindeutig erkennen kann, was die Behörde will. Das aber ist schwierig, wenn bereits der zugrundzulegende Tatbestand nicht eindeutig ist.“
Hier geht es darum, daß nicht definiert ist was ein Weg ist und wie die 2m zu messen sind.
In Bayern ist nicht definiert was eine sichere Nutzung ist und ab wievielen Fußgänger eine unzumutbare Behinderung der Radfahrer darstellt.

Und der Unterhalt/Bau, da ist es nicht damit getan ein bisschen Schotter auf den Parkplatz oder Weg zu schmeißen. Selbst ein Dixieklo rechtfertigt keine Kurtaxe. Mit dem Argument könnte man jeden Weg oder Straße Kurtaxenpflichtig machen.
Mit dem Argument könnte man jeden Weg oder Straße Kurtaxenpflichtig machen.

-> eben nicht, das können ja effektiv ja nur ohnehin schon bestehende Kurorte tun.
 
wenn die die Autobahn aus München bis direkt zum Berg bauen können die auch 5 pro Stunde nehmen
 
Hallo, ich bin ab dem 19ten am Isarhorn Campingplatz auch zum ersten mal in dieser Ecke.
Kann mir jemand Trails 15/25km 700/1200hm empfehlen? Gibts die Möglichkeit SUP,s zu Leihen/Mieten?

Gruß Mike
 
Hallo, ich bin ab dem 19ten am Isarhorn Campingplatz auch zum ersten mal in dieser Ecke.
Kann mir jemand Trails 15/25km 700/1200hm empfehlen? Gibts die Möglichkeit SUP,s zu Leihen/Mieten?

Gruß Mike
Da kann man sich 1 Woche groß mit den Klassikern austoben:
  • Große/Kleine Karwendelrunde,
  • ganze Umrundung vom Zugspitzmassiv bzw. nur zum Drachensee im Gaistal,
  • Königl. Schachenhaus mit Wanderung zur Meilerhütte (MTB am Schachenhaus abschliessen),
  • Soiernsee über Fischbachalm,
  • Reintalangerhütte,
  • Rundtour Seefeld-Leutasch
  • Kastenalm mit Isarursprung ab Scharnitz
... und schon ist die 1. Woche rum. 🙂
Und dann kommt die 2. Woche mit Geheimschmankerln.
 
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