Kunde als Kön.....ArsXX?

Du irrst.

Ein Mangel ist gegeben, wenn der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte beschaffenheit hat. Es ist völlig gleichgültig, ob es sich um kosmetische oder funktionelle Mängel handelt.

Zweitens gibt es eine ges. Vermutung für das Vorliegen des Mangels bei gefahrenübergang innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Das bedeutet, dass der Händler beweisen muss, dass der Mangel erst später aufgetreten ist, was er nicht kann.



Uh...nicht unbedingt.
Es handelt sich um einen kosmetischen Mangel(welchen es als solchen zu beweisen gilt), der die Funktion des Produkts in keiner Weise beeinträchtigt.
Die hätten sich also auch querstellen können, der Ball läge in diesem Falle wieder bei dir. ;)
 
Du irrst.

Ein Mangel ist gegeben, wenn der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte beschaffenheit hat. Es ist völlig gleichgültig, ob es sich um kosmetische oder funktionelle Mängel handelt.

Zweitens gibt es eine ges. Vermutung für das Vorliegen des Mangels bei gefahrenübergang innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Das bedeutet, dass der Händler beweisen muss, dass der Mangel erst später aufgetreten ist, was er nicht kann.

Es ist ein Gebrauchsgegenstand.
Verfärbung etc. sind normal, schau mal das Manual an.
Ob er den Sattel ersetzt bekommt ist mir mehr als egal, ich sage lediglich dass die Klage auf dünnem Eis gebaut ist.
 
Es ist ein Gebrauchsgegenstand.
Verfärbung etc. sind normal, schau mal das Manual an.
Ob er den Sattel ersetzt bekommt ist mir mehr als egal, ich sage lediglich dass die Klage auf dünnem Eis gebaut ist.


Es geht hier um Abrieb innerhalb von zwei Tagen nach Kauf. Nach so kurzer Zeit ist das zweifellos ein Mangel. Da gibt´s wirklich garnichts dran zu deuten.

Die einzige Frage die hier eine Rolle spielen könnte, wäre, ob es mehrere solcher Fälle gibt, die dem Händler bekannt waren. Nur dann käme man nämlich zu dem für das Verschulden erforderlichen Vorsatz, welches Voraussetzung für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs wäre.

Die normalen Mangelgwährleistungsansprüche sind hier allerdings gar kein Problem.
 
Korrekt.
Hier müssten wir aber die 2 Tage Benutzung nachweisen(vielleicht waren's ja 2 Wochen im Schlamm?).

Das geht nur mit Rechnung und Kopie des Garantieantrags (mit EG-Datum) vom Händler.

Wir sind uns einig, aber Steine im Weg gibt's genug - so offensichtlich einfach ist es nun auch nicht.

Cheers! :)
 
NEIN, EINFACH WAR ES WIRKLICH NICHT! Allerdings binich jetzt auch bei einem anderen Bikehändler, der über die Reaktionen von CNC und Paul-Lange nur den Kopf schüttelt.....

Aber thx für eure Hilfe und vielleicht hilft meine "Leidensgeschichte" ja anderen, die in ähnlichen Problemen stecken...

Gruß

Alex
 
...Aber thx für eure Hilfe und vielleicht hilft meine "Leidensgeschichte" ja anderen, die in ähnlichen Problemen stecken...
Also von Fizik weiß ich definitiv, dass man sich den Ärger mit Importeuren ersparen kann: man kann über die italienische Homepage direkt beim Hersteller bestellen (hab ich gemacht weil hier die gewünschte Farbe und eine angemessene Lieferfrist wahnsinnig schwierig schien), alles ging sehr schnell und problemlos und der gewünschte Sattel kam ins Haus. Guter Internetauftritt. Und ich hätte im Reklamationsfall keine Kopie vom Garantievertrag oder eine Rechnung benötigt weil alles in it im Computer war.
Hast Du mal geprüft ob das bei Selle Italia evt. auch geht?!?
Ansonsten: die Leidensgeschichten mit gewissen Importeuren betreffen ja immer die gleichen Verdächtigen die man inzwischen kennt. Andererseits gibts die EU und man kann sich die Sachen ohne Formalitäten ebensogut aus einem Nachbarland schicken lassen, wo evt. die handelnden Personen etwas angenehmere und umgänglichere Zeitgenossen sind. Man müsste in den Foren eine Importeur-Bewertung mit einem Kundenfreundlichkeite-Ranking einrichten. Das brauchts aber nicht bei denen wo man weiß schlimmer gehts nicht. Ob ich einen Dämpfer im Reklamationsfalle nach Straßburg oder Dresden schicke ist im Prinzip wurscht.
 
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