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Uh...nicht unbedingt.
Es handelt sich um einen kosmetischen Mangel(welchen es als solchen zu beweisen gilt), der die Funktion des Produkts in keiner Weise beeinträchtigt.
Die hätten sich also auch querstellen können, der Ball läge in diesem Falle wieder bei dir.
100%ig nicht!!!
Was machst Du wenn bei deinem Neuwagen der Lack "ab blättert"? Ist das dann ein "kosmetischer Mangel" der nicht unter die Gewährleistung fällt? Ganz sicher nicht.
Das ist immer die schöne Unwissenheit der Händler? Oder wollen sie es gar nicht wissen.... ????
Gruß
SR
Du irrst.
Ein Mangel ist gegeben, wenn der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte beschaffenheit hat. Es ist völlig gleichgültig, ob es sich um kosmetische oder funktionelle Mängel handelt.
Zweitens gibt es eine ges. Vermutung für das Vorliegen des Mangels bei gefahrenübergang innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Das bedeutet, dass der Händler beweisen muss, dass der Mangel erst später aufgetreten ist, was er nicht kann.
Es ist ein Gebrauchsgegenstand.
Verfärbung etc. sind normal, schau mal das Manual an.
Ob er den Sattel ersetzt bekommt ist mir mehr als egal, ich sage lediglich dass die Klage auf dünnem Eis gebaut ist.
Bewegst du ein Auto durch den Schlamm?
Also von Fizik weiß ich definitiv, dass man sich den Ärger mit Importeuren ersparen kann: man kann über die italienische Homepage direkt beim Hersteller bestellen (hab ich gemacht weil hier die gewünschte Farbe und eine angemessene Lieferfrist wahnsinnig schwierig schien), alles ging sehr schnell und problemlos und der gewünschte Sattel kam ins Haus. Guter Internetauftritt. Und ich hätte im Reklamationsfall keine Kopie vom Garantievertrag oder eine Rechnung benötigt weil alles in it im Computer war....Aber thx für eure Hilfe und vielleicht hilft meine "Leidensgeschichte" ja anderen, die in ähnlichen Problemen stecken...