|Funmaster|
Grämmli
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- 23. März 2008
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Vermisch bitte nicht Hören-Sagen mit der Wahrheit.
Nach §§ 437 ff BGB hat man eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, das bedeutet, dass der Käufer dem Verkäufer zeigen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden sein muss.
Wo du da eine 6 monatige Garantie und 16 monatige Gewährleistung herziehst, weiß nur der Teufel
Informier dich bitte, bevor du so eine Salami erzählst.
Nach §§ 437 ff BGB hat man eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, das bedeutet, dass der Käufer dem Verkäufer zeigen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden sein muss.
Wo du da eine 6 monatige Garantie und 16 monatige Gewährleistung herziehst, weiß nur der Teufel
Informier dich bitte, bevor du so eine Salami erzählst.