zweiheimischer
Skierman come again in december
na dann stell ichs hier auch noch rein - steiermark, hier gilt das standrecht:
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Grundsätzlich richtig - allerdings stell ich mir die Frage, wie lang es in Bayern noch so schön ist, wenn sich in den Sommerferien plötzlich halb Deutschland in den schmalen deutschen Alpenstreifen begibt, um dort dem Schlapfentourismus zu frönen. Da wirds wohl auch ein paar Reibungspunkte geben, wenn die Massen nicht über Fernpass und Brenner aus dem Flachland flüchten können.Ganz einfach: Fahrt nicht nach Österreich. Nach dem Ischgl-Desaster haben die Ösis auch angefangen um die Urlauber zu betteln wie die kleinen Kinder. Bestimmt nicht wegen der Freundschaft zu den Piefkes sondern wegen der Moneten. Lassen wir sie längere Zeit schmoren. Daheim in Bayern ist es ebenso schön.
Man muss so realistisch sein, dass man einsieht, dass es auch mit SPÖ und Grünen keine generelle Freigabe der Forststraßen gäbe. Ganz abgesehen davon, dass eine Mehrheit dieser Parteien im Parlament auf absehbare Zeit sowieso sehr unrealistisch ist. (In der SPÖ gibt es durchaus eine starke Jagdtradition. Und bei den Grünen ist zumindest das Mountainbiken auf Singletrails aus unterschiedlichen Gründen sehr umstritten.)Naja ohne in die Tiefe der Politik gehen zu wollen, aber das wir den pöhsen Ausländaaaan richtig reinsch... haben wir ja offenbar konservative Parteien gewählt. Daraus wird wohl keine waldfreigabe entstehen.
Wegerhalterhaftung selektiv abschaffen, gute Idee. Wenn der nächste Holzlaster hinter der Kurve im Nirvana verschwindet, reden wir weiter.An sich wäre eine Novellierung einfach.
Einfach 2 Paragraphen dazu, Weg(halter)haftung einfach für Forstgebiete abschaffen und fertig.
Ich meinte die Weghalterhaftung für MTBs fallen lassen- wobei dann wieder das Problem mit Gleichheitssatz etc kommt.Man muss so realistisch sein, dass man einsieht, dass es auch mit SPÖ und Grünen keine generelle Freigabe der Forststraßen gäbe. Ganz abgesehen davon, dass eine Mehrheit dieser Parteien im Parlament auf absehbare Zeit sowieso sehr unrealistisch ist. (In der SPÖ gibt es durchaus eine starke Jagdtradition. Und bei den Grünen ist zumindest das Mountainbiken auf Singletrails aus unterschiedlichen Gründen sehr umstritten.)
Wegerhalterhaftung selektiv abschaffen, gute Idee. Wenn der nächste Holzlaster hinter der Kurve im Nirvana verschwindet, reden wir weiter.
Im Ernst jetzt: Es wäre nicht mal dann einfach, wenn es politisch und gesellschaftlich gewollt wäre. Aber nachdem es politisch und gesellschaftlich eh nicht gewollt wird, ist es müßig darüber zu spekulieren.
Was wir aber als Mountainbiker schon machen sollten: Genau schauen, mit wem wir uns ins Bett legen, um unsere Forderungen durchzusetzen. Der größte strategische Fehler der letzten Jahre war es, dass wir unsere Hoffnungen auf "den Tourismus" gesetzt gaben und es zugelassen haben, dass unsere Interessen von einer Horde zwielichtiger Fahrtechnikgurus mit kommerziellem Hintergrund vertreten wurden, statt die zivilgesellschaftliche Inititiative denen zu überlassen, die es erwiesenermaßen am glaubhaftesten können - den alpinen Vereinen.
Dem "Tourismus" sind wir als Mountainbiker total wurscht. Der will im Grunde nur eines: Auslastung bei Hotelbetten und Seilbahnen. Für dieses Ziel wäre eine generelle Freigabe eher hinderlich, weil sie der momentan stattfindenden Kanalisierung auf die liftnahen Brechsandautobahnen unterliefe.
Den Fahrtechnik-, Bikeabenteuer- und Trailbau- Quetschen, die aus kommerziellem Eigeninteresse die Legalisierung vorantreiben, fehlt für eine glaubhafte Vertretung unseres Anliegens meistens sowohl argumentative Breite, als auch fachliche Tiefe. Die wollen halt im Grunde auch nur ihr Geschäftsmodell zukunftsfähig machen und nicht viel mehr.
Nachdem ich letzte Woche meinen Lebenstraum erfüllt habe, indem ich eine Singletrail-Markierung ganz legal an einem Hochstand anbringen durfte, hab ich momentan aber auch leicht reden ...
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Merkst jetzt, was mich bei der Formulierung "An sich wäre eine Novellierung einfach." zu Widerspruch angeregt hat? In einer Demokratie mit ganz vielen Partikularinteressen an allen noch so abartigen Seiten des Spektrums ist GAR NICHTS einfach. Und das gilt speziell für die Lösung der MTB-Frage, soviel sollte uns nach 35 Jahren Blood, Sweat and Tears klar sein.Ich meinte die Weghalterhaftung für MTBs fallen lassen- wobei dann wieder das Problem mit Gleichheitssatz etc kommt.
Find ich auch. Aber dieses Modell setzt auf Parameter auf, die im Großteil Ostösterreichs nicht vorhanden sind:Vielmehr wäre ich eh schon zufrieden, wenn man es wie im Wienerwald macht: Shared Trails und Forststraße als Verbindung legalisieren.
"im herzen der finsternis" - hahaha, der mm oder der prinz v u z lie als lord vader!
Stimmt - Col Kurtz aka. der jeweils zuständige Revierförster. Originalzitate, wie aus der Realität unserer Wälder gegriffen:... Col. Kurtz ...
Kannst du das belegen? Ich denke nicht und selbst wenn gilt für den einzelnen Betroffenen natürlich, dass es ihm kein Trost ist, dass er einer von ganz wenigen ist, der zahlen muss. Einmal abgesehen davon kommt man auch mit dem Strafrecht in Kontakt, wenn etwas passiert.der § 1319a ist eh auf grobe fahrlässigkeit beschränkt, die urteile halten sich zahlenmäßig in grenzen.
Was willst du uns damit so auf die Schnelle mitteilen?so auf die schnelle vorm afterworkbikerl ;-)
Dass er in der RDB von Manz was eintippen kann lolWas willst du uns damit so auf die Schnelle mitteilen?
Es ist § 1319a ABGB und die Einschränkung auf (Vorsatz und) grobe Fahrlässigkeit steht explizit drin.Ich wüsste gerne, wie man das festmachen kann, dass 1319 nur auf grobe Fahrlässigkeit anwendbar ist.
Dass euch selber bemühen dürfts.Was willst du uns damit so auf die Schnelle mitteilen?
Du hättest auch schreiben können, dass du wie erwartet deine Behauptung nicht belegen kannst. (Wie denn auch?)Dass euch selber bemühen dürfts.
Btw, der letzte Satz des 1319a sollte einer strikten wortinterpretation unterliegen, dann,...
Grundsätzlich richtig - allerdings stell ich mir die Frage, wie lang es in Bayern noch so schön ist, wenn sich in den Sommerferien plötzlich halb Deutschland in den schmalen deutschen Alpenstreifen begibt, um dort dem Schlapfentourismus zu frönen. Da wirds wohl auch ein paar Reibungspunkte geben, wenn die Massen nicht über Fernpass und Brenner aus dem Flachland flüchten können.
War gestern am Zwölferhorn. Bin von der Tiefbrunnau raufgefahren. War halt 750hm Forststraße. Laut TV Fuschlsee gibts sogar ein paar legale Singletrails im Gebiet. @cbtp: kennst du die (Pillsteinhöhe, Sausteigalm)? Die werde ich mir mal anschauen. ? Bin gespannt! Sehr schönes Gebiet dort und wenigstens einige legale Forstrassen und paar Singletrails. Besser als nix!
https://www.outdooractive.com/mobil...-dem-emtb-von-faistenau-nach-strobl/41672328/
Hihi dann habe ich mich verlesen- meinte ja den 1319er und nicht 1319a :-DEs ist § 1319a ABGB und die Einschränkung auf (Vorsatz und) grobe Fahrlässigkeit steht explizit drin.
Hier noch der Text:
§ 1319a.
(1) Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat. Ist der Schaden bei einer unerlaubten, besonders auch widmungswidrigen, Benützung des Weges entstanden und ist die Unerlaubtheit dem Benützer entweder nach der Art des Weges oder durch entsprechende Verbotszeichen, eine Abschrankung oder eine sonstige Absperrung des Weges erkennbar gewesen, so kann sich der Geschädigte auf den mangelhaften Zustand des Weges nicht berufen.