Letzte Hoffnung auf Kulanz

DerandereJan

Bonvivant du Palatinat
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5. August 2008
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Moin Forum, moin Canyonmitarbeiter,

kurz meine Geschichte:

Ich habe 2008 ein Canyon Nerve aus 2007 gebraucht gekauft. Der Dämpfer (Pearl 3.3) war zwar defekt, ansonsten war das Bike aber in Topzustand. Meine Touren beschränken sich auf den mitteldeutschen Wald, keine großen Springereien, keine Parkeinsätze.
Jetzt musste ich vor zwei Monaten leider einen Riss im Hauptrahmen feststellen, genau hinter der unteren Dämpferaufnahme. Es gab kein Knacken o.Ä., welches ein Brechen signalisiert hätte.
Der Versuch telefonischer Kontaktaufnahme mit dem Erstbesitzer, der mir Abwicklung von Garantiefällen zugesagt hatte, hat leider nicht geklappt, da dieser (Student) zwischenzeitlich wohl verzogen ist. Die mir bekannten Telefonnummern brachten ähnliche Resultate.
Ich habe also nun Canyon angeschrieben, in der Hoffnung auf Verständnis für meine Situation. ich bin mir über mein Standing als "Zweitbesitzer" wohl im Klaren, aber vielleicht liest mein Schreiben ja jemand, der sich in meine Lage versetzen kann.

Antwort war:

"Der auf Ihren Bildern erkennbare Schaden würde wohl zu einem Austausch des Rahmens führen.
Diesen Anspruch kann jedoch nur der Erstbesitzer geltend machen."

Daraufhin schrieb ich erneut, dass ich diesen nicht erreichen kann, mich jedoch für ein Strive interessieren würde. Vielleicht könne man sich ja irgendwo in der Mitte treffen, kein voller Austausch, dafür vielleicht ein kleines Entgegenkommen im Preis, ich bin ja eigentlich sehr zufrieden mit meinem Bike gewesen, möchte gerne Kunde bleiben!

Antwort wieder :

Austausch für den Erstbesitzer ja, preislich entgegenkommen nein.

Dies ist nun mein Versuch via Forum an euch Mitarbeiter zu appellieren:

Es kann doch nicht daran scheitern, dass ich bei der Telekom keine Nummernverfolgung erzwingen kann...

:ka:

Ich bin noch Student, fahre im Moment auf geliehenen Rädern. Bitte überdenkt euren Standpunkt noch einmal, ich würde gerne weiterhin Canyon fahren....

In hoffnungsvoller Erwartung,

Grüße Jan


€: Sorry für diese Textwand
 
Du hast deine Antwort von Canyon erhalten. Schließlich haben die auch kein Geld zu verschenken, von irgendwas müssen die auch ihre Gehälter bezahlen. Also hör mit der erbärmlichen Bettelei auf.
 
ich kann den standpunkt des te verstehen... aber irgendwo muss auch ne grenze für kulanz gezogen werden...
 
Du hast deine Antwort von Canyon erhalten. Schließlich haben die auch kein Geld zu verschenken, von irgendwas müssen die auch ihre Gehälter bezahlen. Also hör mit der erbärmlichen Bettelei auf.

Ich möchte Canyon 1500 Euro geben, wo ist das Betteln?

Marktwirtschaftlich (Kundenbindung, Signalwirkung) scheinst du ja schonmal nicht der Hellste zu sein, ich habe mit negativen Posts gerechnet, allerdings bitte mit Substanz...
 
Hi,

ich finde diese Politik von Canyon auch absolut dämlich und kann nicht nachvollziehen wo hier der Sinn ist, selbst wenn das Bike oder der Rahmen aus 5er Hand ist sollte die Garantie greifen vorausgesetzt es wurde dem Einsatzgebiet entsprechen damit umgegangen.
Dies lässt sich allerdings Unabhängig von der Anzahl der Fahrer genauso schwer/leicht feststellen.

Hast du denn keine orig. Rechnung bekommen? Wenn ja solltest du ja eigentlich Kundennr. und Namen haben, was du damit anfängst musst du für dich entscheiden...

Solltest du allerdings keine Rechnung haben bist du selbst Schuld.

MfG Much
 
Naja, da der Erstbesitzer nicht aktueller Besitzer ist, hat sowieso niemand mehr Garantieanspruch auf den Rahmen. Wenn du Canyon dann noch davon in Kenntnis setzt, dass du das über den Erstbesitzer abwickeln wolltest, ist es sowieso kein Wunder, dass sie dir nicht entgegen kommen. Abgesehen davon wär das aber auch sehr unwahrscheinlich gewesen.
Dass freiwillige Garantieleistungen nur den Erstbesitzer betreffen, ist bestimmt auch nicht nur bei Canyon so, lieber Muchersk.
 
Leider ist das bei Canyon inzwischen so mit dem Erstbesitzergarantieanspruch.
Wenn du die Original-Kaufunterlagen hast, stehen ja auf denen die AGB hinten drauf, oder?
Denn schließlich zählen ja die AGB, die galten, als man das Ding gekauft hat. Wenn damals keine Einschränkung auf den Erstbesitzer galt, hast du den Anspruch.
Kann es mir aber kaum vorstellen....

Feilschen kann man mit Canyon nicht, das ist bei so Läden nicht drin - da habe ich schon bei Radsport Bornmann drastische Sprüche als Antwort bekommen :lol: und Radsport Arnold ist da keinen Deut anders ;) ...

Teile verticken, neues Bike bestellen.
 
Leider ist das bei Canyon inzwischen so mit dem Erstbesitzergarantieanspruch.

Quark. Das ist nicht nur bei Canyon so. Sonder deutsche Gesetzgebung. :rolleyes: Egal ob Aldi-Trikot oder 5er-BMW. Eine Gewährleistung hat IMMER nur der Erstkäufer. :rolleyes: Weil nur mit diesem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde ihr nix-checker. :rolleyes:

Aber wer ein gebrauchtes Rad kann gerne einen individuellen Vertrag mit dem verkäufer aufsetzen. In dem dann der Gebrauchtverkäufer zu einer Gewährleistung verpflichtet wird....
 
Eigentlich wurde hier ja nun schon alles gesagt.
Die Garantie auf den Rahmen gibt es nur für den Erstbesitzer. Ein Austausch des Rahmens gegen ein anderes Modell wäre aber wahrscheinlich auch für diesen nicht möglich. Zumindest konnte man mir damals diesen Wunsch auch nicht erfüllen.

So ist es halt - wenn man eine Produkt gebraucht kauft. Hast ja geschrieben das du dir darüber im klaren warst. Wenn du mit dem Rad zufrieden warst, kannst du dir ja auch einen Nerve Rahmen aus dem Outlet kaufen. Der ist dann noch mal einige Euros billiger als er ursprünglich gekostet hat.
 
Quark. Das ist nicht nur bei Canyon so. Sonder deutsche Gesetzgebung. :rolleyes: Egal ob Aldi-Trikot oder 5er-BMW. Eine Gewährleistung hat IMMER nur der Erstkäufer. :rolleyes: Weil nur mit diesem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde ihr nix-checker. :rolleyes:

Aber wer ein gebrauchtes Rad kann gerne einen individuellen Vertrag mit dem verkäufer aufsetzen. In dem dann der Gebrauchtverkäufer zu einer Gewährleistung verpflichtet wird....

Wer hier wohl der nix-checker ist...??? Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Sachen...!!!

Grundsätzlich hat der Händler nach § 437 BGB eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren seit dem 1.1.2002, wobei in den ersten 6 Monaten die Beweispflicht eines Mangels bzw. Gerätefehlers beim Händler liegt, danach die Umkehr.

(Die Gewährleistung ist aber nicht die Garantie! )

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Sprich: Es ist egal, welcher Name auf der Rechnung steht, das hat evtl. nur Auswirkungen auf steuerrechtl. Sachverhalte, da ich den "aus 1. Hand" erworbenen Gegenstand nicht auf meinen Namen gekauft habe etc.
Für die Gewährleistungspflicht ist der Name irrelevant !!!

Ist zwar in seinem Fall sowieso vorbei, aber immer erst checken Herr oberchecker...!!! :rolleyes:
 
Eine Gewährleistung hat IMMER nur der Erstkäufer. :rolleyes: Weil nur mit diesem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde ihr nix-checker. :rolleyes:

FAIL!

Vor kurzem gabs jemanden hier, der anstatt eines neuen Rahmens (auf Garantie) einen zum Crash-Replacement-Preis erhielt. Einfach ein bisschen hoffen und mehr geht hier wirklich nicht.
 
Moin Forum, moin Canyonmitarbeiter,

kurz meine Geschichte:

Ich habe 2008 ein Canyon Nerve aus 2007 gebraucht gekauft. Der Dämpfer (Pearl 3.3) war zwar defekt, ansonsten war das Bike aber in Topzustand. Meine Touren beschränken sich auf den mitteldeutschen Wald, keine großen Springereien, keine Parkeinsätze.
Jetzt musste ich vor zwei Monaten leider einen Riss im Hauptrahmen feststellen, genau hinter der unteren Dämpferaufnahme. Es gab kein Knacken o.Ä., welches ein Brechen signalisiert hätte.
Der Versuch telefonischer Kontaktaufnahme mit dem Erstbesitzer, der mir Abwicklung von Garantiefällen zugesagt hatte, hat leider nicht geklappt, da dieser (Student) zwischenzeitlich wohl verzogen ist. Die mir bekannten Telefonnummern brachten ähnliche Resultate.
Ich habe also nun Canyon angeschrieben, in der Hoffnung auf Verständnis für meine Situation. ich bin mir über mein Standing als "Zweitbesitzer" wohl im Klaren, aber vielleicht liest mein Schreiben ja jemand, der sich in meine Lage versetzen kann.

Antwort war:

"Der auf Ihren Bildern erkennbare Schaden würde wohl zu einem Austausch des Rahmens führen.
Diesen Anspruch kann jedoch nur der Erstbesitzer geltend machen."

Daraufhin schrieb ich erneut, dass ich diesen nicht erreichen kann, mich jedoch für ein Strive interessieren würde. Vielleicht könne man sich ja irgendwo in der Mitte treffen, kein voller Austausch, dafür vielleicht ein kleines Entgegenkommen im Preis, ich bin ja eigentlich sehr zufrieden mit meinem Bike gewesen, möchte gerne Kunde bleiben!

Antwort wieder :

Austausch für den Erstbesitzer ja, preislich entgegenkommen nein.

Dies ist nun mein Versuch via Forum an euch Mitarbeiter zu appellieren:

Es kann doch nicht daran scheitern, dass ich bei der Telekom keine Nummernverfolgung erzwingen kann...

:ka:

Ich bin noch Student, fahre im Moment auf geliehenen Rädern. Bitte überdenkt euren Standpunkt noch einmal, ich würde gerne weiterhin Canyon fahren....

In hoffnungsvoller Erwartung,

Grüße Jan


€: Sorry für diese Textwand



Hattest du die orginale Rechnung?

Warum hast du dich nicht einfach als den Erstbesitzer ausgegeben?
Du kannst ja inzwischen wo anders hingezogen sein. Und an wen das Rad versendet wird, kann der Firma Canyon ja egal sein.

Ist rechtlich und moralisch sicherlich nicht die feine Art, aber ich wüsste nicht was da nicht funktioniert hätte.

Ich selbst hab zwei Canyon, die aber direkt von Canyon sind. Ganz einfach aus dem Grund, weil ich von gebrauchten Rädern nicht viel halte. Du weisst nie wie die Leute draufrumgeritten sind.


Viele Grüße
 
Wieso Fail, wo hatte er unrecht oder ist das mal wieder so ein typisches neumodisches im Netz Fail was langsam nervig wird?

Vor kurzem gabs jemanden hier, der anstatt eines neuen Rahmens (auf Garantie) einen zum Crash-Replacement-Preis erhielt. Einfach ein bisschen hoffen und mehr geht hier wirklich nicht.
Das Sie das bei einem gemacht haben heist aber nicht das sie das bei jedem machen müssen. Schönes bsp. sind die Satelliten. Der eine hat Glück und bekommt Sie umsonst, der andere zahlt dafür. so ist das nunmal im Leben, beim einen klappt es so, beim anderen nicht.
 
Quark. Das ist nicht nur bei Canyon so. Sonder deutsche Gesetzgebung. :rolleyes: Egal ob Aldi-Trikot oder 5er-BMW. Eine Gewährleistung hat IMMER nur der Erstkäufer. :rolleyes: Weil nur mit diesem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde ihr nix-checker. :rolleyes:

Aber wer ein gebrauchtes Rad kann gerne einen individuellen Vertrag mit dem verkäufer aufsetzen. In dem dann der Gebrauchtverkäufer zu einer Gewährleistung verpflichtet wird....

Danke Du hast mir den Abend versüßt!
Es ist teilweise erstaunlich wie gekonnt sich manche Leute hier selbst bloßstellen. :lol:
 
Wer hier wohl der nix-checker ist...??? Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Sachen...!!!

Grundsätzlich hat der Händler nach § 437 BGB eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren seit dem 1.1.2002, wobei in den ersten 6 Monaten die Beweispflicht eines Mangels bzw. Gerätefehlers beim Händler liegt, danach die Umkehr.

(Die Gewährleistung ist aber nicht die Garantie! )

Ok, nochmals extra für dich und die anweseden Hauptschüler zum nachlesen und mitmeißeln. Damit ihr es einfacher habt, setze ich die entscheidenen Wörter in fett:

DiggaBiker schrieb:
Quark. Das ist nicht nur bei Canyon so. Sonder deutsche Gesetzgebung. :rolleyes: Egal ob Aldi-Trikot oder 5er-BMW. Eine Gewährleistung hat IMMER nur der Erstkäufer. :rolleyes: Weil nur mit diesem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde ihr nix-checker. :rolleyes:

Oder mal für dich anders formuliert: Hast du nix Kaufvertrag mit Canyon, kriegst du nix Gewährleistung von Canyon. Capice?!
 
Ok, nochmals extra für dich und die anweseden Hauptschüler zum nachlesen und mitmeißeln. Damit ihr es einfacher habt, setze ich die entscheidenen Wörter in fett:



Oder mal für dich anders formuliert: Hast du nix Kaufvertrag mit Canyon, kriegst du nix Gewährleistung von Canyon. Capice?!

Na na, werd mal nicht frech mein kleiner!!!:eek:

Mal für dich zum "mitmeißeln": Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsansprüche (oder auch Ansprüche aus Sachmängelhaftung) natürlich an den Zweitkäufer Abtreten. Bei Mitübereignung des Kaufvertrages geht man sehr wohl von einer Abtretung aus! Daraus folgt grundsätzlich, dass der Zweitkäufer entsprechende Rechte gegenüber dem Händler geltend machen kann !!! Allerdings schließen einige Händler die Abtretung der Gewährleistungsansprüche in ihren AGBs aus, (NICHT CANYON!!!) das ist aber zivilrechtlich umstritten...!
So, und nun geh wieder mit deinen Bauklötzchen spielen, die Ferien waren kurz, dein Aufenthalt in der Förderschule ist noch lang...:D:D:D
 
Quark. Das ist nicht nur bei Canyon so. Sonder deutsche Gesetzgebung. :rolleyes: Egal ob Aldi-Trikot oder 5er-BMW. Eine Gewährleistung hat IMMER nur der Erstkäufer. :rolleyes: Weil nur mit diesem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde ihr nix-checker. :rolleyes:

Aber wer ein gebrauchtes Rad kann gerne einen individuellen Vertrag mit dem verkäufer aufsetzen. In dem dann der Gebrauchtverkäufer zu einer Gewährleistung verpflichtet wird....

Ich empfehle dir deine Beispiele nochmal zu überdenken. Schau mal in die BMW-Garantiebedingungen: http://www.bmw.com/lu/de/owners/service/_shared/pdf/BMW_Garantiebestimmungen.pdf

Zitat:

Bei Eigentumsübertragung des Wagens bleibt die Garantie uneingeschränkt bestehen.

Bevor man mit Halbwissen prahlt und sich zum Horst macht, sollte man lieber nochmal über sein geistigen Ausfluss nachdenken.

Alles weitere zu deiner Mischung aus freiwilliger Garantie und gesetzlicher Gewährleistung wurde schon gesagt.

An TE:
Ich drück die Daumen, dass du entweder den Erstkäufer findest oder Kulanz bekommst.

Ansonsten ein paar Monate weiter sparen.
 
Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsansprüche (oder auch Ansprüche aus Sachmängelhaftung) natürlich an den Zweitkäufer Abtreten.

Ok, hier ist tatsächlich einer, der es auch nach der 2. Erklärung überhaupt nicht verstanden hat. :rolleyes:

Hiermit der 3. Versuch für die versammelte Foren-Intelligenz in diesem Thread:

Selbstverständlich kann man als Erstkäufer keine Gewährleistungsansprüche an den Zweitkäufer abtreten. :rolleyes: Es sei denn, man hat das beim Kauf mit dem Händler (schriftlich) festgelegt. Auch eine nachträgliche Übertragung irgendwelcher Ansprüche vom Erstkäufer an den Zweitkäufer ist nur mit Zustimmung des Händlers möglich. So ist nun mal das deutsche Recht, auch wenn es dir nicht gefällt. :rolleyes:
 
Und jetzt spar dir jeden weiteren Atem. Hier geht es immer noch um die freiwillige Garantie und nicht um die gesetzliche Gewährleistung!
 
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