1. Es heist grammatikalisch richtig: "..als andere zu...".
2. Worum ich mich kümmern sollte, das überlässt Du gefälligst mir selbst. Bevormundung verbitte ich mir.
3. Ich habe Dich keineswegs beleidigt, wie Du an der Definition der Beleidigung erkennen kannst:
"Eine Aussage ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt.
Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist.
Für die Beurteilung, ob eine Äußerung eine Beleidigung darstellt, ist der Zusammenhang, in dem sie erfolgte, maßgeblich.
Eine Ehrverletzung liegt noch nicht bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten vor.
Zu beachten ist dabei, dass nicht nur die Verwendung bekannter Fäkalbegriffe eine Beleidigung darstellen kann, sondern prinzipiell jede Äußerung, die geeignet ist, die Ehre eines Menschen zu verletzen.
Eine Beleidigung kann etwa dann vorliegen, wenn man jemanden herabwertend mit 'Du' anspricht oder wenn man dessen gesellschaftlichen Status in ehrverletzender Weise herabsetzt.
Hierbei ist ein objektiver Maßstab anzulegen.
Entscheidend ist, wie eine Durchschnittsperson die Aussage verstanden hätte.
Der Täter muss durch die Aussage seine eigene Missachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck bringen.
Nicht tatbestandsmäßig ist daher die bloße Wiedergabe einer fremden Äußerung."