Epic-Treter
Handlangergehilfenazubianwärterpraktikant
Was weiß ich, wie die Lehrlinge bei denen heißen. Es ist auch keine Frage, ob das Pulsieren oder Blinken stört, es ist schlicht und einfach laut Gesetzgeber nicht zulässig. Wenn Du dann an jemanden gerätst , der streng nach Gesetz geht, diskutierst Du das auch nicht.na ich schenke sicher niemanden mein Rotlicht auch keiner "Anwärterin"da würde ich die Verwarnung einfach nehmen, da das alles nur OWis sind ist das ja auch Wurst, Und das Pulsierende Rotlicht auf Stufe 2 stört niemanden, und klar das dämliche Blinken mit 160 Lumen wird hier sicher niemand anwenden das ist dann wirklich nur Dumm !
da würde ich die Verwarnung einfach nehmen, da das alles nur OWis sind ist das ja auch Wurst, Und das Pulsierende Rotlicht auf Stufe 2 stört niemanden, und klar das dämliche Blinken mit 160 Lumen wird hier sicher niemand anwenden das ist dann wirklich nur Dumm !