Mein erstes MTB - Erfahrungen

Schade, hätte ich gerne mal nachgelesen.
Das ist allgemein doch so üblich.
Ich kenne das seit 50 Jahren aus meiner Branche. Wer als Fachperson etwas sieht (oder erkennen müsste) , das möglicherweise andere Menschen gefährdet, ist verpflichtet der Gefahr Abhilfe zu schaffen, sonst ist er mit verantwortlich.

Wegschauen ist strafbar!

Das gilt für den Bauleiter der an einer fremden Baustelle vorbeigeht genauso wie für eine Fahrradwerkstatt, die ein unsicheres Fahrrad in der Hand hat.
Interessant wird es erst bei den Feinheiten.
 
Hättest Du da mal eine Fundstelle? Danke!
Ich meine, ich hätte das vor einem Jahr in der ADFC Zeitschrift gelesen mit der rechtlichen Bewertung, dass das Leben den Werkstätten so nicht einfacher werden dürfte. Da gab es ein aktuelles, saftiges Urteil. Ein Ladenbesitzer hat mir das so bestätigt und meinte, ihm gehen Aufträge flöten, weil er nur noch Rundumservice anbietet.

Sorry, weiter suchen musst du selbst, bin eingespannt :)
 
Tut mir leid, ich finde im Zusammenhang mit Fahrrädern, Radhändlern keine entsprechenden Entscheidungen oder Kommentierungen (beck-online).

Das einzige, was sich findet, sind die allgemeinen, bekannten Regeln für Werkunternehmer mit den Prüfpflichten als konkludent mit vereinbarten vertraglichen Nebenpflichten.


Da heißte es aber auch ausdrücklich:
Beschränkt sich der Werkvertrag auf einen Teilaspekt, so muss der Unternehmer zwar die Eignung seiner Leistung für das Gesamtwerk prüfen (dazu bereits oben), nicht aber die von seiner Leistung unabhängigen Teile auf ihre Ordnungsmäßigkeit überprüfen. So ist der Unternehmer, der die Ölzuleitung zu einem Tank erneuern und Schutzrohre anbringen soll, nicht verpflichtet, den gesamten Tank darauf zu untersuchen, ob die Leitungen fachmännisch angeschlossen sind (BGH NJW 2000, 2102 [2103])
(BeckOK BGB/Voit, 56. Ed. 1.5.2020 Rn. 65, BGB § 631 Rn. 65)

Danke, CXFahrer, genau um die Feinheiten ging's mir! Ein Fahrrad ist natürlich wesentlich überschaubarer als die Ölheizung in obigem Beispiel, deswegen könnt's hier im Ergebnis ggf. anders aussehen. Deswegen hätte mich die Rechtsprechung zu dem Thema interessiert.
 
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