Mini Kamera mit langer Akkulaufzeit zur "Verkehrsüberwachung"

Ich bin ja nun schon einwenig älter, kenne dadurch auch jede Menge Geschichten.
Bei einem Marathon unterhielt ich mich mit einem gerade genesenen Biker. Er erzählte, das er fast nicht mehr am Leben wär wenn er allein unterwegs gewesen war. Ein junger Fahrer hat ihn mit dem Auto vom Vater in den Straßengraben geschossen und ist abgehauen. Kam aber nach kurzer Zeit zurück, vermutlich weil er sich an die Mitfahrer erinnerte. Ohne die hätte er vermutlich nicht umgedreht.
Der Biker lag zeitweise bewußtlos im Graben. Dafür ist eine Kamera auf alle Fälle gut um den Hergang zu ermitteln.

Ich hoffe das wir alle gut über den Winter kommen, da es nun schneller dunkel wird und wir mehr auf den Straßen trainieren.

gesendet vom Xperia Z2 mit Tapatalk
 
......

so ganz eingängig ist mir die deutsche rechtsprechung aber nicht. ......... schon garnicht, wenn es der sicherheit von menschen dient. mit der gängigen praxis deckt und schützt man doch nur rowdies, raser und rüpel im verkehr!

Genau mit diesem Argument fordern viele eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder.
 
Genau mit diesem Argument fordern viele eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder.
was man IMHO nicht ganz 1:1 vergleichen kann. dies bedeutet einen riesigen verwaltungsaufwand und kosten. wenn einer zur eigenen absicherung so ein ding montiert und beweise sichert, kostet das den staat nichts und die jeweilige sachlage ist klar dokumentiert
zumal ein kennzeichen am fahrrad, zumindest wenn es nicht grad so eine stadtmöhre mit verkehrssicherheitstechnischer vollausstattung ist, einfach nicht verünftig zu montieren ist
 
Ich bin kein Jurist und sonst auch nicht von mäßigem Verstand

ich werde, so ich denn was passendes finde, meine nicht-zur-veröffentlichung-und-weitergabe-sonder-nur-als-gerichtsbeweis-angedachte kamera unter den sattel montieren.

Es gibt meines Wissens keine klare Regelung. Das Gericht entscheidet, ob der Film etc. als Beweismaterial zugelassen wird oder nicht. Mal so, mal so. Aber unabhängig davon kann der Datenschutz, Persönlichkeitsrechte etc. berührt sein, mit der Folge, egal ob vor Gericht zugelassen oder nicht, von dieser Seite massive Probleme drohen können. Das Bayrische Landesamt für Datenschutz droht hier mit einem Bußgeld bis 300000€. Andere Landesämter können hier durchaus mit anderen Bußgeldern drohen, hier handelt es sich ja nicht um ein Gericht, sondern um ein Amt. Praktisch bedeutet das für dich, du gehts vor Gericht bekommts Recht, dein Prozessgegner 100€ wg. Überholen mit Gefährdung aufgebrummt. Der ist stinkig und schaltet das Landesamt für Datenschutz ein und das brummt dir das zig-fache als Bußgeld auf, weil der betreffende Sachbearbeiter was gegen Radler hat. Deshalb eine schlechte Idee, da die folgen für dich nicht absehbar sind.

Es fahren ja dutzendfach moppeds etc. durch die lande, wo die fahrer die gopro aufm helm haben.

Nur weil man so ein Ding billig kaufen kann. Ist nicht alles rechtens, was man damit machen kann. Hab gerade ein paar Fotos im Hochtourenthread angesehen. Schöne Lamndschaften, Bimotion in Eleganz, Klot als Fotograf. Klot kann nicht einfach das Bild veröffentlichen, da er geben das Persönlichkeitsrecht von Bimotion verstößt. Sie hat das Recht auf ihr Abbild. Bimotion kann aber das Foto auch nicht so einfach veröffentlichen, weil sie nicht über das Urheberrecht verfügt. Wer anders darf das Bild jetzt aber auch nicht einfach kopieren und z.b. in einem anderen Thread benutzte, da er weder das Urheberrecht hat noch von Persönlichkeitsrecht Bimotion verletzen darf. Selbst ein Link kann hier problematisch sein und das obwohl darauf das ganze I-Net basiert. Jetzt entdeckt einer, hey da ist der Bergbua im Hintergrund drauf. Das muss ich hinnehmen, da die Schönheit der Berge und die Eleganz von Bimotion das Hauptaugenmerk des Bildes sind und ich nur Beiwerk. Es sieht aber einer, wie ich mich gerade gewaltig auf die Fresse lege und schon sind wir wieder beim Thema Persönlichkeitsrechts, aber eben meinem, weil ich jetzt nicht mehr schmückendes Beiwerk bin. Entsprechende Kommentar etc. und das ursprünglich schöne Bildchen von Klot mit Bimotion kann für einige ganz unangenehm werden. Nur weil es technisch geht und sich die wenigsten um ihre Persönlichkeitsrechte kümmern, kann das aber trotzdem im speziellen Fall ein sehr dickes Ende haben. Alles nicht trivial, besonders wenn man bedenkt das so einige Seiten sich auch entsprechende Rechte an hochgeladenem Material geben lassen.

wenn jemand seine fahrten aufzeichnet, die aufzeichnungen aber nicht nutzt um sie zu veröffentlichen sondern um offensichtliche vergehen zu dokumentieren sollte sowas nicht verboten sein. schon garnicht, wenn es der sicherheit von menschen dient. mit der gängigen praxis deckt und schützt man doch nur rowdies, raser und rüpel im verkehr!

Darum ging es in dem Verfahren vom Verwaltungsgericht Ansbach. Das einer meint, filmend durch die Gegend zu fahren und jeden der sich nicht gesetzeskonform verhielt anzuzeigen. Und schön das es über den Umweg des Datenschutzes möglich ist, hier solchen Leuten, die meinen Ordnungsaufgaben übernehmen zu müssen, eine deftige Retourkutsche zu verpassen. Menschliche Neigungen halt, nicht schön, aber so ....

Wenn ich vom garten aus die straße filme, wäre es auch nichts sonderlich anderes. !

Zu den oben genannten Gründen gäbe es auch noch andere Argumente dagegen. In diesem Fall finde ich persönlich, wäre eine psychologische Begutachtung wohl besser. Helfen statt strafen.

Wie gesagt: Rechtssicherheit ist bei Dashcams derzeit fürn Arsch.
 
Hat schon jemand diese billigen Schlüsselanhänger-Cams vorgeschlagen ("808" irgendwas ... konnte man vor längerem regelmäßig um ~10 €/Stk erwerben)? Die Laufzeit sollte sich durch einen externen Akku dramatisch erhöhen lassen; beim Speichervermögen bin ich mir unsicher.

Wenn man die Aufnahmezeit (also Speicherplatz/Komprimierung und Laufzeit) groß genug bekommt -- oder irgendwer rauskriegt, ob man das Ding in einer Art "Überlauf"-Modus betreiben kann -- sollte die Aufnahmequalität für den angedachten Zweck gerade reichen.
 
Hat schon jemand diese billigen Schlüsselanhänger-Cams vorgeschlagen ("808" irgendwas ... sollte die Aufnahmequalität für den angedachten Zweck gerade reichen.
Wird es nicht. Die 720p Auflösung ist lediglich interpoliert, in Wirklichkeit liefert dieses Stück die VGA-Auflösung einer 10 Jahre alten Webcam, bei noch schlechterer Bildqualität (dank Kompression).
http://www.amazon.de/720x480-Autosc...ofunktion-Schwarz/product-reviews/B008GSAUIA/

Bei 10€ ist es ein Wunder, dass dieses Stück überhaupt funktioniert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ökonomisches_Prinzip
 
Das Problem bei der Billigkamera ist, sie ist nicht wasserdicht und die Aufnahmeöffnung ist so winzig, das ein kleines Dreckklümpchen für`s völlige erblinden reicht. Die Lichtempfindlichkeit ist auch schlecht und bei Gegenlicht geht nichts mehr.
Da die Kamera unter den Sattel soll wird es nicht leicht, was passendes zu finden. Geht dann nur mit Schutzblech. :)
 
Bei 10€ ist es ein Wunder, dass dieses Stück überhaupt funktioniert.

Bekommst du im Einkauf als Händler schon für unter 2€ in China. ;) Und der Chinese verdient immer noch dran, die denken einfach in anderen Dimensionen.

Es gibt eine ähnliche Cam die echte 720p liefert, allerdings auch im Preis deutlich höher liegt und etwas größer ist. Ich finde nur grad den Namen nicht, hatte es mal in einem amerikanischen Forum gefunden. Ich suche mal weiter, ging dort auch um Videoaufnahmen vom Bike.
 
Das Problem bei der Billigkamera ist, sie ist nicht wasserdicht und die Aufnahmeöffnung ist so winzig, das ein kleines Dreckklümpchen für`s völlige erblinden reicht. Die Lichtempfindlichkeit ist auch schlecht und bei Gegenlicht geht nichts mehr.
Absolut!

Da die Kamera unter den Sattel soll wird es nicht leicht, was passendes zu finden. Geht dann nur mit Schutzblech. :)
Da kann ich dich korrigieren, ich hatte in diesem Thread eine Alternative gepostet.
 
Sehr interessanter Thread !!!
Ich frage mich, was man mit einer "Dash"Cam erreichen möchte ?
Wenn ich mir Themen in den Auto-Foren so anschaue sind die Dinger nicht zulässig. Auch entscheidet der Richter ob er "diese" Videoaufnahmen als Beweis anerkennt.
Wenn hier nur das Kennzeichen, laut @sharky, von Bedeutung ist schaut es ebenso düster aus mit einer Anzeige, da in D-Land keine Halterhaftung gilt, sondern der Fahrer.
Kann man also nicht identifizieren wer gefahren ist, wirst Du die Gerichtskosten tragen.

Was auch ein Schuss vor den Bug geben kann ist, wenn ein "benutzungspflichtiger" Radweg paralell der Straße führt und Du nicht darauf fährst.
Zudem wird das Rennrad verm. auch über keine Beleuchtungsanlage, Speichen und Front bzw. Heckreflektor verfügen, sprich nicht den Anforderungen der STVZO entsprechen und somit hast Du damit auch nichts auf der Strasse verloren.

Deshalb sehe ich hier mehr Nachteile in so einer "Dash"Cam als Vorteile. Denn wer will schon sein eigenes Fehlverhalten dem Richter vorlegen.
 
...Was auch ein Schuss vor den Bug geben kann ist, wenn ein "benutzungspflichtiger" Radweg paralell der Straße führt und Du nicht darauf fährst.
Eine OWie ist kein Freibrief für eine Straftat. Insofern könnte er verwarnt/zur Zahlung von 10€ verpflichtet werden, aber der andere würde dennoch eins auf den Deckel kriegen.
Zudem wird das Rennrad verm. auch über keine Beleuchtungsanlage, Speichen und Front bzw. Heckreflektor verfügen, sprich nicht den Anforderungen der STVZO entsprechen und somit hast Du damit auch nichts auf der Strasse verloren.
s.o., es sei denn, es ist stockfinster und der andere konnte den Radfahrer nicht sehen.

War aber auch ein interessanter Artikel in der letzten Radwelt:
Beim zu engen Überholen läßt sich im Prinzip nur bei einer Kollision eine Nötigung konstruieren. Oder aber, wenn man zu dicht von hinten auffährt, siehe Autobahn... Insofern ist das bei Radfahrern quasi eine "Straftat" ohne Strafe...

Der Nikolauzi
 
Eine OWie ist kein Freibrief für eine Straftat. Insofern könnte er verwarnt/zur Zahlung von 10€ verpflichtet werden, aber der andere würde dennoch eins auf den Deckel kriegen.

Strafrechtlich stimme ich dir zu. Zivilrechtlich aber nicht: Es gab schon Urteile, dass der ordnungswidrig auf der Straße fahrende Radfahrer eine Teilschuld an seinem Schaden zugesprochen wurde, weil er nicht auf dem vorgeschriebenen Radweg fuhr.
 
Wenn ich sehe, wie sich die Rennradler bei uns in der Gegend auf der Straße trotz benutzungspflichtigen, paralell zur Straße führenden Radweg benehmen, muß ich oft sagen, daß es bei dem Verhalten oftmals nicht nur an einer Ordnungswidrigkeit abläuft. Sondern hier schon eher der "Vorsatz" der Nötigung und Verkehrsgefährdung vorliegt.
Finde ich toll, wenn das der Ein oder Andere gerne auf Video festhalten möchte da ja der Autofahrer immer der böse Bube ist. Da freue ich mich sogar auf die Gerichtsverhandlung !

Eine Teilschuld ist immer noch besser als nie aufgeklärt :)

Das Beweist, wie sich manche auf eine Teilschuld berufen wie der Rennradler an dem Gerücht festhält, daß ein "benutzungspflichtiger" Radweg für ihn keine Bedeutung hat.

So stolz eine Teilschuld zu bekommen wäre ich gar nicht, wenn ich aufgrund der Einstellung von Ignoranz und Arroganz den Radweg nicht benutzen will und deswegen ein ganzes Leben lang Schmerzen hab oder gar im Rollstuhl sitze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hat jetzt nichts mit Radweg zu tun :rolleyes:....hier im Osten gibt es kaum so ein Luxus:mad:
Wenn mich ein Auto umnietet und abhaut, und irgendwann jemand meine Überreste im Graben findet.....kann der Fall unter Umständen aufgeklärt werden. In dem Fall ist mir die Mitschuld, glaube ich, egal. :o ....und wenn ich mich auf eine Teilschuld berufen kann....lebe ich noch :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich hatte die 808 vorgeschlagen.aber das original und nicht die billigen 10€ nachbauten.

Ich habe keine Signatur
 
Ausfahrten zur privaten Nutzung dürfen sicherlich gefilmt werden. Wird das aber veröffentlicht und dein Kumpel z.B. ist dagegen und zeigt dich an, dann bekommst Du ein Problem.
Da hier aber nicht die private Nutzung einer Ausfahrt zum filmen vorliegt, sondern die Absicht vorliegt zur Verkehrsüberwachung (wofür der Themenstarter eh nicht befugt ist "Amtsanmaßung") fällt das in ein anderes Register.

Scheint mir so, als ob es dem themenstarter wohl vergangen ist, sich eine Dashcam zu kaufen
 
Natürlich dürfen Helmkameras eingesetzt werden.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Privates-Video-als-Beweismittel-article10955761.html

Am besten immer zwei, Richtung Front & Heck :D
14730140.jpg
 
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