Ich bin kein Jurist und sonst auch nicht von mäßigem Verstand
ich werde, so ich denn was passendes finde, meine nicht-zur-veröffentlichung-und-weitergabe-sonder-nur-als-gerichtsbeweis-angedachte kamera unter den
sattel montieren.
Es gibt meines Wissens keine klare Regelung. Das Gericht entscheidet, ob der Film etc. als Beweismaterial zugelassen wird oder nicht. Mal so, mal so. Aber unabhängig davon kann der Datenschutz, Persönlichkeitsrechte etc. berührt sein, mit der Folge, egal ob vor Gericht zugelassen oder nicht, von dieser Seite massive Probleme drohen können. Das Bayrische Landesamt für Datenschutz droht hier mit einem Bußgeld bis 300000€. Andere Landesämter können hier durchaus mit anderen Bußgeldern drohen, hier handelt es sich ja nicht um ein Gericht, sondern um ein Amt. Praktisch bedeutet das für dich, du gehts vor Gericht bekommts Recht, dein Prozessgegner 100€ wg. Überholen mit Gefährdung aufgebrummt. Der ist stinkig und schaltet das Landesamt für Datenschutz ein und das brummt dir das zig-fache als Bußgeld auf, weil der betreffende Sachbearbeiter was gegen Radler hat. Deshalb eine schlechte Idee, da die folgen für dich nicht absehbar sind.
Es fahren ja dutzendfach moppeds etc. durch die lande, wo die fahrer die
gopro aufm
helm haben.
Nur weil man so ein Ding billig kaufen kann. Ist nicht alles rechtens, was man damit machen kann. Hab gerade ein paar Fotos im Hochtourenthread angesehen. Schöne Lamndschaften, Bimotion in Eleganz, Klot als Fotograf. Klot kann nicht einfach das Bild veröffentlichen, da er geben das Persönlichkeitsrecht von Bimotion verstößt. Sie hat das Recht auf ihr Abbild. Bimotion kann aber das Foto auch nicht so einfach veröffentlichen, weil sie nicht über das Urheberrecht verfügt. Wer anders darf das Bild jetzt aber auch nicht einfach kopieren und z.b. in einem anderen Thread benutzte, da er weder das Urheberrecht hat noch von Persönlichkeitsrecht Bimotion verletzen darf. Selbst ein Link kann hier problematisch sein und das obwohl darauf das ganze I-Net basiert. Jetzt entdeckt einer, hey da ist der Bergbua im Hintergrund drauf. Das muss ich hinnehmen, da die Schönheit der Berge und die Eleganz von Bimotion das Hauptaugenmerk des Bildes sind und ich nur Beiwerk. Es sieht aber einer, wie ich mich gerade gewaltig auf die Fresse lege und schon sind wir wieder beim Thema Persönlichkeitsrechts, aber eben meinem, weil ich jetzt nicht mehr schmückendes Beiwerk bin. Entsprechende Kommentar etc. und das ursprünglich schöne Bildchen von Klot mit Bimotion kann für einige ganz unangenehm werden. Nur weil es technisch geht und sich die wenigsten um ihre Persönlichkeitsrechte kümmern, kann das aber trotzdem im speziellen Fall ein sehr dickes Ende haben. Alles nicht trivial, besonders wenn man bedenkt das so einige Seiten sich auch entsprechende Rechte an hochgeladenem Material geben lassen.
wenn jemand seine fahrten aufzeichnet, die aufzeichnungen aber nicht nutzt um sie zu veröffentlichen sondern um offensichtliche vergehen zu dokumentieren sollte sowas nicht verboten sein. schon garnicht, wenn es der sicherheit von menschen dient. mit der gängigen praxis deckt und schützt man doch nur rowdies, raser und rüpel im verkehr!
Darum ging es in dem Verfahren vom Verwaltungsgericht Ansbach. Das einer meint, filmend durch die Gegend zu fahren und jeden der sich nicht gesetzeskonform verhielt anzuzeigen. Und schön das es über den Umweg des Datenschutzes möglich ist, hier solchen Leuten, die meinen Ordnungsaufgaben übernehmen zu müssen, eine deftige Retourkutsche zu verpassen. Menschliche Neigungen halt, nicht schön, aber so ....
Wenn ich vom garten aus die straße filme, wäre es auch nichts sonderlich anderes. !
Zu den oben genannten Gründen gäbe es auch noch andere Argumente dagegen. In diesem Fall finde ich persönlich, wäre eine psychologische Begutachtung wohl besser. Helfen statt strafen.
Wie gesagt: Rechtssicherheit ist bei Dashcams derzeit fürn Arsch.