MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
In “Naturschutzgebieten” im Regelfall in allen Bundesländern nur auf gekennzeichneten Wegen (z.B. Wanderwegen).
Das stimmt so pauschal nicht. Um zu erfahren ob man in einem NSG Rad fahren darf muss man in die jeweilige Schutzgebietsverordnung gucken.
Die in der Veröffentlichung genannten Regelungen sind nicht neu
Das Gesetz ist nicht neu, die Anweisungen wie diese durch die Behörden ausgelegt werden sollen aber schon.
es ist nur eine Darstellung, was man schon immer hätte machen können.
Bei mir stellt sich da keine Dankbarkeit ein.
Gibts von mtb-News schon einen Artikel was die MTB-Branche zu solchen politischen Maßnahmen sagt?
Da wird das übliche Geschwurbel und Beschwichtigungen bei rum kommen. Und mit Glück 500m Flowtrail am Firmensitz; nur für Kunden und gegen Gebühr, versteht sich :rolleyes:
 
...
Einbrecher lässt man doch auch nicht mit seiner Brechstange nach Hause gehen.
... viel Spaß beim Nachdenken (und differenzieren)
Eben doch. Das Mitführen von Brechstangen und Einbruchswerkzeug ist nicht verboten. So geschehen z. B. selbst bei "prominenten" Einbrechern mit langer Vorstrafenpalette aus bekanntem Klan, die auch in den Raub der Big Maple Leaf-Goldmünze verwickelt waren, auf dem Weg zum nächsten Bruch.
So, viel Spass beim Nachdenken und Differenzieren.
 
Das stimmt so pauschal nicht. Um zu erfahren ob man in einem NSG Rad fahren darf muss man in die jeweilige Schutzgebietsverordnung gucken.
Das ist richtig, da es in Deutschland über 8000 Naturschutzgebiete gibt und ich im Urlaub nicht jedesmal erst in eine dieser Verordnungen schauen will, ist das als Faustregel aber schon mal nicht verkehrt. Wenn das nicht gilt, dann stehen in den Schutzgebieten aber meist auch Regelschilder und die sollte man auch mal lesen. Im NSG kann auch ein völliges Betretungsverbot zu bestimmten Jahreszeiten bestehen, dann dürfen weder Wanderer noch Biker bestehende Wege benutzen.
 
welche beispielsweise?
such dir alles oberhalb von BaWü und Bayern aus.

man kann über Bayern sagen was man will, aber im deutschlandweiten Vergleich ist hier die Welt (gesellschaftlich, wirtschaftlich...) noch halbwegs in Ordnung.
was wohl auf einer konservativen Politik und Gesellschaftsform zurückzuführen ist

aber das führt zu sehr ins OT
 
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man kann über Bayern sagen was man will, aber im deutschlandweiten Vergleich ist hier die Welt (gesellschaftlich, wirtschaftlich...) noch halbwegs in Ordnung.
was wohl auf einer konservativen Politik und Gesellschaftsform zurückzuführen ist

aber das führt zu sehr ins OT
Das wird immer besser:lol:
 
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man kann über Bayern sagen was man will, aber im deutschlandweiten Vergleich ist hier die Welt (gesellschaftlich, wirtschaftlich...) noch halbwegs in Ordnung.
was wohl auf einer konservativen Politik und Gesellschaftsform zurückzuführen ist

aber das führt zu sehr ins OT
Volle Zustimmung:daumen:
 
Die Beurteilung ob ein Weg befahren werden kann liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden.

Bearbeitungszeiten von min. 9 Monaten (bzw. die Anfrage ist weiterhin noch offen) sind bisher unsere Erfahrung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
 
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man kann über Bayern sagen was man will, aber im deutschlandweiten Vergleich ist hier die Welt (gesellschaftlich, wirtschaftlich...) noch halbwegs in Ordnung.
was wohl auf einer konservativen Politik und Gesellschaftsform zurückzuführen ist

aber das führt zu sehr ins OT
Da kenne ich aber Bayern die das nicht mehr so sehen. Frag mal ein paar Kleinbauern z.B.
 
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