MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
Welche Mountainbike Abteilung im DAV ist dir bekannt? Mir ist nur das DAV MTB Lehrteam bekannt, was aber eine andere Aufgabenstellung hat. Es ist wie in der BIKE dargestellt. Es gibt keine MTB Abteilung im DAV die sich für die Interessen der Mountainbiker einsetzt.
https://www.alpenverein.de/Bergsport/
Die MTB Pilotprojekte sind angesiedelt im Resort alpine Raumordnung.
https://www.alpenverein.de/Natur/Alpine-Raumordnung/
Zumindest gibt es in den einzelnen Sektionen des DAV vielerorts auch MTB-Abteilungen mit eigenem Schulungs-, Touren-, Kurs- und Urlaubsangeboten. Diese werden von vom DAV ausgebildeten MTB-Übungsleitern gesteuert. Diese Personen sowie die Mitglieder, die diese Angebote nutzen, sollten doch über die Sektionen durchaus Einfluss ausüben und Meinungen weitergeben können.
 
Leider sind die Interessen der MTB Abteilungen der Sektionen auch sehr unterschiedlich. Und da gibt es auch welche, die versuchen ihre Spielart des MTB-fahrens als die einzig richtige zu propagieren und andere Strömungen zu unterbinden.
Deswegen habe ich selbst die Sektion nach fast 25 Jahren gewechselt. Touren mit mindestens 1 Stunde Trageanteil als einzig "richtiges Mountainbiken" zu sehen und vollkommene Ablehnung anderer Spielarten und insbesondere von allen E-Bikes, konnte ich nicht länger unterstützen.
 
Anscheinend gibt es auch beim Deutschen Wanderverband inzwischen Tendenzen, die "liberale Position" von 2019 wieder einzuschränken. Ich denke, der Deutsche Wanderverband mit ihren 58 Gebietsvereinen (rund 600.000 Mitgliedern in mehr als 3.000 Ortsgruppen) hat durchaus Potential, auch politisch was zu bewegen. Davon können wir nur träumen, so organisiert zu sein.
Der Deutsche Wanderverband und seine Mitgliedsvereine haben mit der Änderung der Bekanntmachung definitiv nichts zu tun und er hat auch seine deutliche Positionierung zwischenzeitlich nicht geändert.

"In den Strukturen des Deutschen Wanderverbandes sind viele Menschen organisiert, die innerhalb oder außerhalb der Verbandsstrukturen neben dem Wandern auch andere Natursportarten (z.B. Radfahren, Joggen, Mountainbiking oder Geocaching) betreiben. Im Rahmen der Besucherlenkung durch markierte Wanderwege setzt sich der Deutsche Wanderverband seit Jahren für eine integrative Planung ein, die die Interessen der jeweils anderen Naturnutzer anerkennt.

Der gemeinsam genutzte Raum ist begrenzt und unterliegt unterschiedlichen Interessen. Ein gutes Miteinander aller Naturnutzer braucht gegenseitige Rücksichtnahme und verantwort-ungsvolles Verhalten. Die Anerkennung anderer Interessen in der Naturnutzung, die Offenheit zum Perspektivwechsel und die Bereitschaft zum Dialog sind wesentliche Voraussetzungen für eine natur- und umweltverträgliche Lebensweise für alle Generationen.

  • Alle Natursporttreibenden haben grundsätzlich das Recht auf Naturerleben und tun dies in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.

  • Waldeigentümer, Forst- und Landwirtschaft übernehmen als „Gastgeber“ für Natursporttreibende eine wichtige gesellschaftliche Rolle. Dabei brauchen sie die Unterstützung der politischen Akteure und das Verständnis der Naturnutzer.

  • Pauschale Verbote für Natursporttreibende erzielen oft nicht die gewünschte Wirkung. Demgegenüber können zielgruppengerechte Angebote Besucher lenken und so Kon-flikte vermeiden. Nur transparente und im Einzelfall gerechtfertigte Einschränkungen des freien Betretungsrechts werden von Natursporttreibenden akzeptiert.

  • Im gemeinsam genutzten Raum muss sich jeder Naturnutzer auf Begegnungen mit anderen einstellen. Hier ist Rücksichtnahme und angepasstes Verhalten notwendig.

  • Bei Planungen von Natursport-Infrastruktur und im Rahmen von gesetzlichen Regelungen müssen die Interessen der Wanderer und anderer Naturnutzer berücksichtigt werden; die regionalen Mitgliedsorganisationen des DWV und andere Interessensvertreter sind in diese Prozesse einzubeziehen.

Der Deutsche Wanderverband, seine Mitgliedorganisationen, Landesverbände und die Deutsche Wanderjugend engagieren sich für ein gutes Miteinander und sind zu offenem, konstruktiven Dialog mit anderen Naturnutzern bereit."

Das sind durchwegs Positionen, die im Einklang mit der Rechtslage in Bayern stehen und auch von der DIMB mitgetragen werden können.

Letztlich setzt der Deutsche Wanderverband genau das um, was die Bayerische Verfassung bereits vorgibt:
"Nach Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung stehen die verschiedenen Arten der Erholung in der Natur grundsätzlich gleichwertig nebeneinander, ohne dass eine bestimmte Rangordnung aufgestellt werdenkönnte (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.7.1979 –Vf. 10-VII-77 –Ver-fGHE 32, 92/98 f.). Damit hatte der Verfassungsgeber bereits selbst die Lösung potentieller sozialer Konflikte bewirkt, indem er die Akzeptanz der gemeinsamen Wegenutzung durch die Erholungsuchenden voraussetzt."
(Aus der Stellungnahme der DIMB)
 
Und das von einem Wandererverband:
Alle Natursportler sind gleichgestellt und haben sich rücksichtsvoll zu verhalten und das Bedürfnis der anderen Gruppen zu respektieren. :daumen:

Heisst im Umkehrschluss: mtb hat das andere Bedürfnis der Waldnutzung durch Fußgänger auch zu respektieren und sich entsprechend zu verhalten.
 
Der Deutsche Wanderverband und seine Mitgliedsvereine haben mit der Änderung der Bekanntmachung definitiv nichts zu tun und er hat auch seine deutliche Positionierung zwischenzeitlich nicht geändert.
...

Ich habe nicht geschrieben, dass der DWV damit was zu tun hätte oder seine Positionierung bisher geändert hat!

Aber anscheinend gibt es innerhalb des Verbands eine Entscheidungsvorlage (in die ich keine Einsicht habe und auch nicht weiß, was drin steht), welche die Tendenz hat, die Offenheit etwas einzuschränken versucht. Ob diese Entscheidungsvorlage von den einzelnen Gebietsvereinen mitgetragen und letztendlich auch umgesetzt werden soll, steht derzeit noch nicht fest. Mehr Infos dazu kann ich leider nicht geben, weil das alles ist, was ich dazu als "Statement" bisher bekommen habe.
Ich hoffe allerdings, dass die Positionierung weiterhin so positiv bleibt.
 
Für diejenigen, die mit der Gesetzeslage in Bayern nicht so vertraut sind und wissen möchten, was es mit den "geeigneten Wegen" auf sich hat, bietet sich das letzte zum Mountainbiken ergangene Urteil des AG Aichach an:

Konkret ging es um ein DAV-Mitglied, das auf einem gern begangenen und befahrenen Weg, den der Grundstückseigentümer als Rückegasse bezeichnet, in eine Nagelfalle fuhr und von seiner Sektion die Empfehlung bekam dies bei der Polizei zu melden. Über die Ermittlungen erhielt der Eigentümer die Kontaktdaten des Geschädigten und verlangte eine Unterlassungserklärung über 10.000 € zu unterschreiben, was dieser nicht tat, weil es für ihn das Ende des heimatnahen Mountainbikens bedeutet hätte. Daraufhin wurde er auf Unterlassung über ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten verklagt. Seine Sektion hat sich dann an die DIMB gewandt, die den Kontakt zu mir herstellte.

Den im Urteil des AG Aichach (PDF) erwähnten Text (sh. unten), hatte ich daraufhin erarbeitet und ihm und seiner Rechtsanwältin, die er bereits beauftragt hatte, kostenlos, aber offensichtlich nicht umsonst, zur Verfügung gestellt.

Das Urteil des Amtsgerichts Aichach hatte großes Potential den Rechtsfrieden in Bayern wieder herzustellen. So kam auch der Richter zu dem Schluss «Es ist einfach kein Fall.»

Das Urteil enthält viele wichtige z. T. neue gerichtliche Feststellungen. Der frühere Rechtsreferent der DIMB, Helmut Klawitter, hat mir die Erlaubnis gegeben ihn hierzu zu zitieren, was ich sehr gerne tue:

"Da hat sich das Gericht die Mühe gemacht, den Begriff „Weg“ nach allen (Grund-) Regeln der juristischen Methodenlehre - angefangen bei der Auslegung nach dem Wortsinn über die systematische, historische und telexlogische Auslegung bis hin zur verfassungskonformen Auslegung - auszulegen und das kann man als absolut gelungen bezeichnen. Dass man hier im Hinblick auf das Adjektiv „geeignet“ sehr stark auf den Aspekt „Umweltschutz“ abgestellt hat, ist m. E. zu verschmerzen, denn nach den eigenen Ausführungen des Gerichts wird dieser Aspekt auf „Wegen“, die ja auch von Fußgängern begangen werden können, regelmäßig keine Einschränkung für Radfahrer begründen können.

Sehr schön und gelungen fand ich übrigens auch den Hinweis des Gerichts, dass die Absicherung bei Waldarbeiten alleine schon zum Schutz von Fußgängern, die auch abseits der Wege ihr Betretungsrecht wahrnehmen dürfen, immer umfassend auszufallen habe, also jedenfalls keine Einschränkung des Radfahrens auf Wegen rechtfertige.

Viele Grüße

Helmut"

Hier noch die im Urteil zitierte Arbeit.
Vor dem Hintergrund, dass sich insbesondere die Literatur nach wie vor auf ein Einzelurteil aus dem Jahr 1983 stützt, setzt sich diese Arbeit vor allem mit dem kodifizierten Recht auseinander. Sie greift dabei aber auch zahlreiche Studien zur Eigentümer-, Natur- und Gemeinverträglichkeit und die hierzu ergangene Rechtsprechung auf und noch einiges mehr (PDF):

Urteilskommentierung zu BayVGH München, Urt. v. 17.01.1983, Az. 9 B 80 A 965 BayVBl 1983, 339-341
Der „geeignete Weg“; ...

Wie wir zwischenzeitlich wissen versucht die Exekutive mit der Änderung einer Verwaltungsvorschrift und den darin enthaltenden Behauptungen "Fälle" zu schaffen, was tatsächlich Konflikte befürchten lässt.
Das Gesetz und damit die Rechtslage hat sich nicht geändert. Somit gelten die Ausführungen natürlich weiterhin.
 
Zuletzt bearbeitet:
So kam auch der Richter zu dem Schluss «Es ist einfach kein Fall.»
«Das ganze Problem wird vielleicht zu hoch gehängt», sagte Hellriegel. Auch im vorliegenden Fall hätten sich die beiden Streitparteien zurückhalten sollen,
Das finde ich durchaus interessant. Wie ist es denn zu dem Fall gekommen? Nagelfalle!
So etwas soll man also dulden?

Als Richter hätte man hier auch mal weiter denken können. Wer verklagt einen Radler auf 250.000€ wegen einer Rückegasse? Und wer stellt Nagelfallen auf? Doch nicht etwa die gleiche Person?

"Abgewiesen ... und guter Mann. Sie haben Glück, dass wir ihnen die Nagelfalle nicht nachweisen können. Ich weiss sehr genau, wer diese aufgestellt hat und wen ich jetzt gerne wegen Körperverletzung drankriegen möchte. Die Sitzung ist geschlossen."
 
"Abgewiesen ... und guter Mann. Sie haben Glück, dass wir ihnen die Nagelfalle nicht nachweisen können. Ich weiss sehr genau, wer diese aufgestellt hat und wen ich jetzt gerne wegen Körperverletzung drankriegen möchte. Die Sitzung ist geschlossen."
Ich bin ja froh, das unsere Justiz meist anders funktioniert als in den ZDF-Vorabendserien dargestellt.
 
Hier noch die im Urteil zitierte Arbeit.
Vor dem Hintergrund, dass sich insbesondere die Literatur nach wie vor auf ein Einzelurteil aus dem Jahr 1983 stützt, setzt sich diese Arbeit vor allem mit dem kodifizierten Recht auseinander. Sie greift dabei aber auch zahlreiche Studien zur Eigentümer-, Natur- und Gemeinverträglichkeit und die hierzu ergangene Rechtsprechung auf und noch einiges mehr (PDF):

Urteilskommentierung zu BayVGH München, Urt. v. 17.01.1983, Az. 9 B 80 A 965 BayVBl 1983, 339-341
Der „geeignete Weg“; ...
das PDF ist weg, oder?
 
Wie wir zwischenzeitlich wissen versucht die Exekutive mit der Änderung einer Verwaltungsvorschrift und den darin enthaltenden Behauptungen "Fälle" zu schaffen, was tatsächlich Konflikte befürchten lässt.
Das Gesetz und damit die Rechtslage hat sich nicht geändert. Somit gelten die Ausführungen natürlich weiterhin.
Das stellt sich für mich die politische sowie juristische Frage: Jo dürfen's denn des?

Politisch wird es wohl einen Grund haben.
1) es gab Beschwerden (von Wanderern, Jägern, Großgrundbesitzern, Land- oder Forstwirtschaft)
2) ein Politiker, im Ministerium, eine bestimmte Partei und deren Wünsche zur Änderung
3) neuerste Erkenntnisse in der Rechtsansicht/-auffassung

Vielleicht ist eben ein bestimmter Politiker, aus welchen Gründen auch immer, zu der Ansicht gelangt, dass gehört geändert; mit dem Wissen, dass dazu die bayrische Verfassung geändert werden müßte, was wohl nicht so leicht und vor allem so schnell erfolgen kann.

Ergo versucht man es mit anderen Mitteln. Und man wird wohl immer irgendwo einen Juristen finden, der das zu seinen Gunsten sieht oder auslegt. Siehe Trump: Gibt es da ein 1%ige Chance, sei sie auch noch so abwegig, konfus, aberwitzig, hanebüchernd etc, Stichwort gesellschaftlicher Wandel bzw Denken und somit kommen halt auch andere Interpretationen heraus. Wenn ja, dann versuchen wir es...

Wenn es also aus derzeitiger Rechtsansicht (sogenannte herrschende Lehre/Ansicht) nichts zu ändern ist, stellt sich eben die Frage, wie man dazu kommt, dies mit einer Weisung, Arbeitsanleitung, Erklärung etc ändern zu wollen?
 
Wenn es also aus derzeitiger Rechtsansicht (sogenannte herrschende Lehre/Ansicht) nichts zu ändern ist, stellt sich eben die Frage, wie man dazu kommt, dies mit einer Weisung, Arbeitsanleitung, Erklärung etc ändern zu wollen?
Dann werden wir der Sache mal auf den Grund gehen ...
und um nicht "die letzten Jahrzehnte" zurück zu gehen, werden wir einfach hier anfangen:
Wie ist es denn zu dem Fall gekommen? Nagelfalle!
Wer verklagt einen Radler auf 250.000€ wegen einer Rückegasse? Und wer stellt Nagelfallen auf?
Mal sehen was chronologisch so ab Ende 2016 bzw. im Laufe dieses Jahres alles passiert ist. Da das Thema sehr komplex ist, wird es wohl einige Beiträge benötigen bis wir im heute angekommen sind.

Worum es geht, wenn man einen Radfahrer auf 250.000 € verklagt, war Thema am Allgäuer Holztag im Rahmen der Allgäuer Festwoche 2016. Der Vortrag des Präsidenten des Bayerischen Waldbesitzerverbands lautete entsprechend:
„Wer hat das Sagen im Wald?"

Zitat: „Von den Eigentümern werde eine immer stärkere Sozialpflichtigkeit gefordert. Wildschäden, Wanderwege, Mountainbiketrails, Langlaufloipen und ein freies Betretungsrecht sind nur ein paar Beispiele die von den Waldbesitzern eingefordert werden. Doch damit müsse Schluss sein“, so Ziegler.
 
Dann werden wir der Sache mal auf den Grund gehen ...
und um nicht "die letzten Jahrzehnte" zurück zu gehen,
Danke, den Artikel kannte ich bereits.
In diesem geht es um die Stellungnahme bzw Kritik der Vereine.
Leider nicht, was der Grund bzw der Auslöser für die Verwaltungsvorschriften war.

Außer das Thema Sicherheit:
Ein starker Erholungsverkehr kann daher aus Gründen der Sicherheit den Weg für Reiter oder Fahrradfahrer ungeeignet machen.

Dh es geht in erster Linie darum, dass Wanderer gefährdet werden und in zweiter Linie, dass sich MTB selbst gefährden können (Absturzgefahr).

Aber ob dies eine neue Erkenntnis, des Ministers, der Beamten, der Partei ist, oder auf Grund neuerster Studien oder Unfallzhalen, geht daraus auch nicht vor bzw weiß man nicht.

Thema am Allgäuer Holztag im Rahmen der Allgäuer Festwoche 2016. Der Vortrag des Präsidenten des Bayerischen Waldbesitzerverbands lautete entsprechend:
„Wer hat das Sagen im Wald?"

Zitat: „Von den Eigentümern werde eine immer stärkere Sozialpflichtigkeit gefordert. Wildschäden, Wanderwege, Mountainbiketrails, Langlaufloipen und ein freies Betretungsrecht sind nur ein paar Beispiele die von den Waldbesitzern eingefordert werden. Doch damit müsse Schluss sein“, so Ziegler.
Weiters von obiger Seite:
Jeder nutzt den Wald für seine Zwecke, dabei ist er kein Gemeingut. Es gibt Eigentümer und dieses Eigentum verpflichtet.

Und genau das ist meiner Meinung nach grundfalsch.
Ich bin durchaus für die freie Marktwirtschaft, Kapitalismus etc, mit der kleinen Einschränkung, dass gewisse Angelegenheiten davon ausgenommen und eben sehr wohl Gemeingut ist und sein soll: Wie zB Berge, Gletscher, Flüsse, Seen, Wälder, alpines Ödland, historische Bauwerke.

Uns das Gemeingut Wald (Alpen, Berge, Seen, Flüsse etc) wegkaufen und uns (davon) ausschließen :mad::aufreg::spinner:, damit müsse Schluss sein, so ufp ;-).
 
Na ja. Das sind halt Stammtischreden für eine gewisse Klientel.
Vermutlich auch, um von den eigentlichen Problemen abzulenken, die normale Waldbauern haben: Preisverfall, Klimawandel, ...
 
Dann werden wir der Sache mal auf den Grund gehen ... und um nicht "die letzten Jahrzehnte" zurück zu gehen,

Danke, den Artikel kannte ich bereits. In diesem geht es um die Stellungnahme bzw Kritik der Vereine.
Ich komme da später nochmal darauf zurück.

Leider nicht, was der Grund bzw der Auslöser für die Verwaltungsvorschriften war.
Da das Thema sehr komplex ist, wird es wohl einige Beiträge benötigen ...
Ich darf um etwas Geduld bitten. Es könnte sich lohnen den Thread noch eine Weile zu beobachten.
... Wald ... ist ... kein Gemeingut. Es gibt Eigentümer und dieses Eigentum verpflichtet.
Noch kurz inhaltlich: An dieser Aussage der Waldbesitzer ist nichts auszusetzen.
Hinsichtlich des Zugangs zur Natur und den vielfältigen Möglichkeiten der Erholungsnutzung ist in Bayern soweit alles vernünftig geregelt (Sh. u.a. Beitrag #2031) und dagegen gibt es Widerstand (das ist ja Thema dieses Threads und der weiteren Beiträge).


Werfen wir noch einmal einen Blick zurück ins Jahr 2016.

Die Aichacher Zeitung vom 03.12.2016 berichtet von der Jahreshauptversammlung der Waldbauernvereinigung (WBV) Aichach am 01.12.2016.

Wie ist es denn zu dem Fall gekommen? Nagelfalle!
Laut Polizeibericht steckte ein Unbekannter in einer von Mountainbikern benutzten Strecke Nägel in den Boden. Ein Mann befuhr die Strecke am 13.12.16, gegen 10:30 h, und zog sich, glücklicherweise ohne Sturz, nur einen „Platten“ zu. Am Mountainbike des Geschädigten entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 70,- Euro.

Das war aber im Jahr 2016 nicht die einzige Meldung eines Anschlags auf einen Mountainbiker in Bayern, sondern nur die Letzte. Während es sowohl in den Vorjahren als auch danach so gut wie keine Meldungen von Fallen in Bayern gab, erschienen 2016 regelmäßig Berichte über Nagelfallen und gespannte Seile:

14.04.2016 Bamberg: „Fiese Falle für Fahrradfahrer im Kemmerner Wald“, inFranken.de
15.04.2016 „Gröbenzell: Radlhasser versteckt Nagelbrett in Pfütze“, Abendzeitung
17.04.2016 Alling/Biburg: „Gefährliche Falle: Nagelbretter im Wald gefunden“, Merkur „Sabotageanschlag
gegen Radler - Jetzt wird’s kriminell!“, DAV-Panorama 3/2016, S. 10
22.04.2016 Erding: „Anschlag auf Mountainbiker: Nagelbrett unter Laub versteckt“, Wochenblatt.de
26.04.2016 Mittenwald: „Am Kranzberg: Diese Falle kann Mountainbiker töten“, Merkur
03.06.2016 Holzkirchen: „Nagelfallen für Biker aufgestellt“, Holzkirchner Stimme
09.06.2016 Bayreuth: „Buchstein: Jagd auf Mountainbiker“, Nordbayerischer Kurier
24.08.2016 „Bei Schnaittach: Nagelbrett-Anschlag auf Mountainbiker“, nordbayern.de „Gefährliche Fallen
am Rothenberg“, Hersbrucker Zeitung
22.09.2016 Pfronten: „Hinterhältiger Anschlag: Angelschnur über Bergweg gespannt“, Merkur
20.12.2016 Aichach: „Anschlag auf Mountainbiker im Allenberger Forst: Nägel im Boden“, Augsburger Allgemeine


In der Folge gab es bis zum Jahrenende 2016 und darüber hinaus noch zahlreiche weitere Zeitungsberichte im Zusammenhang mit dieser Nagelfalle mit Aussagen der Waldbesitzer und deren Angestellten, dass sie nicht involiert sind, über lokale Runde Tische, die Klage, die Gerichtsverhandlungen und dann auch das Urteil.
Dabei ging es nie darum, wie man solchen kriminellen Machenschaften Herr wird, sondern tatsächlich nur um das "Mountainbiken". Damit dürfte zumindest eine Gruppe, auch wenn die Judikative nicht in ihrem Sinne entschieden hat/hätte, ihr vorläufiges Ziel erreicht haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit dürfte zumindest eine Gruppe, auch wenn die Judikative nicht in ihrem Sinne entschieden hat/hätte, ihr vorläufiges Ziel erreicht haben.
Inwiefern??
Wäre das Ziel nicht gerade gewesen dass der "Fall" in deren Sinne entschieden wird?

(Danke btw für Deine Ausführungen, sehr informativ.
Und hoffentlich u.a. hilfreich für viele zu verstehen dass hier nicht "die Wanderer" oder "die (E)biker" oder "xy" Schuld sind an der Misere, sondern das "Problem" ganz wo anders sitzt...)
 
Wobei man darauf hinweisen muss, dass es viel mehr dieser Fallen gibt.
Auch wenn dort nur wenig eingetragen wurde und die Daten schon seit langen nicht mehr geflegt werden, kann man in der hier verlinkten Google Maps Karte ganz gut erkennen das 2016 es da so richtig los ging..
 
Zuletzt bearbeitet:
Inwiefern??
Wäre das Ziel nicht gerade gewesen dass der "Fall" in deren Sinne entschieden wird?
Ich denke, wenn ihr Ziel mit Schmutzkübelkampagnen, Nagelbretter und sonstigen fragwürdigen oder strafrechtlichen Aktionen nicht zum erhofften Erfolg geführt hat, dh (vereinfacht) MTB bleibt's aus dem Wald draußen, dass dann eben die Verfassung oder das Gesetz geändert gehört.

Da dass aber auch nicht so leicht möglich ist (einfache oder zweidrittel Mehrheit, Diskussionen im Parlament, Ausschüsse, Sitzungen, Verhandlungen), macht man es über eine (einfache) Verordnung (oder Dienstanweisung).
 
In der Folge gab es bis zum Jahrenende 2016 und darüber hinaus noch zahlreiche weitere Zeitungsberichte im Zusammenhang mit dieser Nagelfalle mit Dementis der Waldbesitzer und deren Angestellten, über lokale Runde Tische, die Klage, die Gerichtsverhandlungen und dann auch das Urteil.

Lese ich da eine Unterstellung raus?
 
Danke für den Hinweis:
Ich werde die Textstelle anpassen.

"Die Grundstückseigentümer betonen, dass sie damit nichts zu tun haben."

"Wir wussten von diesen Nagelfallen auch nichts. Wir haben davon erst von der Polizei erfahren. Wir würden so was nie tun oder zulassen. So was gefährdet ja nicht nur Radler, sondern auch Fußgänger, Jäger, Tiere und uns selbst bei der Waldarbeit."
 
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