MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
Weder Wöhrstein noch Schemel/Erbguth werden vom Mountainbike Tourismusforum erwähnt, obwohl sie geläufig und bei den Behörden anerkannt sind ... und dazu auch noch hinsichtich des Mountainbikens positiv ausfallen.
Man sollte dem Mountainbike-Tourismusforum auch trotz des Namens keine Kompetenz unterstellen.
 
Dazu schreibt das Mountainbike Tourismusforum in seinem Forschungpaper:
"In Mitteleuropa passt sich Rehwild dem Freizeitdruck an. Das macht sich in einer verstärkten Verlagerung der Aktivitäten in die Nacht bemerkbar, aber auch in kleineren Streifgebieten in hochfrequentierten Naherholungsgebieten."

Da darf man sich schon fragen wo da geforscht wurde:
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft kommt zu einem eindeutig anderen Ergebnis:

"Unser Schalenwild würde am liebsten die lichtverwöhnten, schmackhafteren Gräser und Kräuter auf den Flächen in der freien Landschaft äsen. Dennoch führt es eine Art "Partisanendasein" im Wald – immer anwesend, aber nie sichtbar. Warum? Unser Wild hat gelernt: Wenn du dich tagsüber sehen lässt, endest du ganz schnell in der Bratröhre."
 
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Ist schon interessant, dass du Kommas kennst, aber keine Grossbuchstaben.
warum soll ich mich mit etwas abgeben, das bald aussterben wird? http://www.kleinschreiben.de/lessing.html ;-)
Dazu schreibt das Mountainbike Tourismusforum in seinem Forschungpaper:
ich verstehe die intentionen des MTFs irgendwie nicht so ganz. aus mir unbekannten gründen bekomme ich deren newsletter und wurde auf das förderprojekt NAT:KIT aufmerksam https://www.mountainbike-tourismusf...e-mountainbike-tourismus-regionalentwicklung/ , das demnächst startet. man kann nur betonen: wenn man durch NSGs fahren möchte (und zumindest in meiner gegend will "man" das), sollte man zumindest strava&co auslassen und keine touren mit NSG-abschnitten online veröffentlichen.

"Das NAT:KIT (Kommunikations-Interventions-Tool zur Lenkung von Bikern in Schutzgebieten) hat zum Ziel, erstmals eine datenbasierte Wissensgrundlage zu den Effekten von GPS-Plattformen auf das Betreten von Schutzgebieten zum Zweck der Erholung – am Beispiel des Mountainbikens – zu liefern. Ein Schwerpunkt des NAT:KITs ist die Fortbildung und Befähigung von Verantwortlichen in Schutzgebieten, effiziente Kommunikations- und Lenkungsmaßnahmen zur Reduktion des unautorisierten Radfahrens in sensiblen Schutzzonen zu entwickeln. Dabei wird ein starker Fokus auf das digitale Informationsangebot für Besucher vor und während ihres Besuches gelegt."
 
Dazu aus der Stellungnahme der DIMB:
Besonders hervorzuheben ist hier die Verordnung über das Naturschutzgebiet Arzberg bei Beilngries im Landkreis Eichstätt vom 4. April 2011, die sich klar erkennbar mit der vormals noch recht neuen Betätigungsform Mountainbiken auseinander gesetzt und die fortschreitenden Erkenntnisse bezüglich der denkbaren ökologischen Auswirkungen des Mountainbiking berücksichtigt hat. Sie überwindet auch die in anderen Schutzgebietsverordnungen, insbesondere der frühen 90er Jahre enthaltenen, über das Wegegebot hinausgehenden Einschränkungen für Radfahrer, die im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes damals durchaus legitim waren, inzwischen aber längst hätten aufgehoben werden müssen, da die Voraussetzungen für die Beschränkungen nicht gegeben sind. Neben einem allgemeinen Wegegebot (§ 4 Abs. 2 Nr. 2) enthält es für einen besonders schützenswerten Bereich in § 4 Abs. 2 Nr. 4 folgende für Fußgänger und Radfahrer geltende Einschränkung: „... den Steinbruch (Fl. Nr. 1750, Gemarkung Beilngries) außerhalb markierter Wege und Pfade und die abgesperrte Kante der Steinbruchwand zu betreten oder mit dem Fahrrad zu befahren.“

Entsprechend müsste von Nr. 2.5.2.1 Satz 4 der Bekanntmachung Gebrauch gemacht werden:

2.5.1.2 Inhalt der Beschränkungen
...
Die Anordnung ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen für die Beschränkung entfallen sind.

Das hat man aber bisher schon nicht gemacht, obwohl es schon in der Fassung von 1976 drin stand.

Dies entspricht auch den Empfehlungen aus der Veröffentlichung
Störungsökologie: Ursache und Wirkungen von Störungen

Laufener Seminarbeiträge 1/01
Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
Bildung und Forschung sind die Aufgaben der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) in Laufen. Die Akademie wurde 1976 eingerichtet und gehört zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.


6. Beschränkungsmaßnahmen
zur Minderung oder zum Ausschluss von (menschen-bedingten) Störungen sind dann – und nur dann (!) – notwendig und sinnvoll, wenn alle potentiellen, von Menschen verursachten Störungen im betreffenden Gebiet gleichermaßen eingeschränkt oder ausgeschaltet werden („Gleiche Verpflichtungen für Alle!“). Eine teilweise Einschränkung kann die Verbesserung der Lage durch Gewöhnung sogar beeinträchtigen (insbesondere wenn harmlose, regelmäßig wiederkehrende Störungen ausgeschaltet werden!). Direkte Nachstellungen (Bejagung, Bekämpfung) bilden die mit weitem Abstand stärkste Form von Störungen und sind die Ursache der Scheuheit.



P.S.: Die DIMB schläft nie 8-)
 
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ich verstehe die intentionen des MTFs irgendwie nicht so ganz.
Kompetenzsimulation. Es geht darum, sich als"Partner" für alles mögiche anzudienen, Geschäfte anzubahnen und Geld zu verdienen.
Ein Schwerpunkt des NAT:KITs ist die Fortbildung und Befähigung von Verantwortlichen in Schutzgebieten, effiziente Kommunikations- und Lenkungsmaßnahmen zur Reduktion des unautorisierten Radfahrens in sensiblen Schutzzonen zu entwickeln.
Ich fürchte ja eher, da soll diversen dem Mountainbiken nicht wohl gesonnen Leuten erklärt werden wie man in der OSM rumeditiert und dort statt des vorhandenem das gewünschte darstellt.
 
Du bist deiner Zeit nicht voraus. Der verlinkte Text ist von 1931.
ach was. sind alle schon tot, die großen kleinschreiber tschichold, aicher & co. aber 1996 bei der rechtschreibreform hätte es fast geklappt! https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinschreibung#Geschichte

OnT fällt mir grad nix ein. außer vielleicht ein (alter) link zum wanderkarten-böhm, der inzwischen NSGs eher als pest sieht http://www.boehmwanderkarten.de/natura/is_natura_regionalplan_2018.html . wie hier vermutlich auch viele.
 
apropos Open Trails: dort wurde auf FB auch der Apell der VFD geteilt

https://www.vfd-bayern.de/item/1310...-7gG7JM1ctU-z-gqTeEefp_AAN5cn7QFVIC3MHjidZAJw
diese fordern ja ähnlich zu dem Rollstuhlfahrer direkt von Hr Glauber (Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz) die Überprüfung der Vorschrift

"Wir bitten Sie daher, bei der in den Medien angekündigten Überarbeitung der Vollzugshinweise auch die Ausführungen zum Betretungsrecht für Reiter nochmals zu prüfen und im Sinne der Bayerischen Verfassung klarzustellen."

Gibt es so ein Schreiben auch von den Radsportvereinen? Oder von der DIMB?
 
Die beteiligten Verbände haben sich darauf geeinigt den Brief vorerst nicht öffentlich zu machen.

Nun, wir zeigen mit den News dass wir aktiv am Thema dran sind und es eine gemeinsame Haltung der genannten Verbände, insbesondere mit dem Tourismus, gibt. Was ich sagen kann ist, dass unsere Stellungnahme, und die des ADFC, mit versendet wurde.
Alleine, dass neben dem Radsport auch alle vier bayerischen Tourismusverbände mitgetragen haben, die gemeinsame Stellungnahme des Bayerischen Radsportverbands und der DIMB mit dem Brief zu versenden, spricht für sich.

Es bleibt aber durchaus spannend:
Was mich jetzt ein bisschen wundert:

Vorsitzender des Tourismusverbandes Allgäu/bayerisch-Schwaben ist der allseits geschätzte bayerische CSU-Gesundheitsminister Klaus Holetschek, der zusammen mit seinem Parteikollegen Eric Beißwenger für die Verschärfung der Verwaltungsvorschrift verantwortlich sein dürfte (z.B. https://www.br.de/nachrichten/bayern/allgaeuer-wollen-neue-regeln-fuer-mountainbiker,QoyhPQv). In dieser Pressemitteilung wird genau das angedeutet, was jetzt umgesetzt wurde: https://www.kreisbote.de/lokales/so...-fordern-zeitgemaesse-regelungen-9763776.html
P.S.: CSU-Politiker haben`s momentan auch nicht leicht...
 
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Wenn es also aus derzeitiger Rechtsansicht (sogenannte herrschende Lehre/Ansicht) nichts zu ändern ist, stellt sich eben die Frage, wie man dazu kommt, dies mit einer Weisung, Arbeitsanleitung, Erklärung etc ändern zu wollen?
Dann werden wir der Sache mal auf den Grund gehen ...
Das Jahr 2018 lass` ich gerade noch aus, um ganz kurz nur auf eine weitere Gruppe einzugehen, die nach den Waldbesitzern 2016, den Jägern und der Alpwirtschaft 2017 beim Bayerischen Umweltministerium keinen Erfolg mit ihre eigenen Bemühungen hatte, das Betretungsrecht für Mountainbiker einzuschränken.

2019 forderte der Verbandsnaturschutz in Form des BUND Naturschutz Bayern Einschränkungen nur für E-MTB und das auch nur im alpinen Gelände:
Unter dem Motto "Bergsport darf kein Motorsport werden!" ging er am 28.10.2019 mit einer Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit und forderte Umweltminister Thorsten Glauber auf, hier tätig zu werden:
"Es braucht Beschränkungen bei der Elektro-Mountainbike-Nutzung im alpinen Gelände"

Unabhängig davon wie man nun zu dem Thema steht:
Fest steht jedenfalls, das Anliegen des BUND Bayern wurde trotz entsprechender Stellungnahme vom 24.09.2020 nicht in die VwV aufgenommen und so bringt er seine Enttäuschung über das Verfahren zum Ausdruck:

Vollzugshinweise „Erholung in der freien Natur“

In den Vollzugshinweisen der Ministerien werden die Gesetze ausgelegt und interpretiert. Im Nachgang zum Runden Tisch zum Volksbegehren Artenvielfalt wurde für das Thema „Mountainbike und Wegeeignung“ eine Unterarbeitsgruppe unter Leitung des Deutschen Alpenvereins eingerichtet. Die Vollzugshinweise wurden aufbauend auf diese Arbeitsgruppe, an der der BUND Naturschutz nicht teilnehmen durfte, verfasst.
 
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Sind diese „objektiven Kriterien“ ohne die Nennung von konkreten/messbaren Größen überhaupt mit dem Bestimmtheitsgrundsatz zu vereinbaren?
Sie können ja schließlich keinen Ermessensspielraum eröffnen, dann wären sie ja nicht mehr objektiv?
 
Nehmen wir mal an, dass wir insbesondere nicht wüssten,
... und dass es mehr braucht als ein Adjektiv um Grundrechte auszuhebeln.

Nehmen wir also an, wir hätten vom Betretungsrecht in Bayern keine Ahnung. Dass es Leute gibt, die das zumindest vortäuschen, wissen wir spätestens seit dem 16.12.2000.

Nehmen wir also an wir haben auch sonst nur ganz wenig Ahnung und fahren mit dem Mountainbike.
Das einzige, was wir gehört haben: Es soll verboten sein "ungeeignete Wege" zu befahren.
... und weil wir von der Rechtslage, was sie bedeutet und wie sie entstanden ist keine Ahnung haben, vermuten wir hinter diesen ominösen "ungeeigneten Wegen" einen unbestimmten Rechtsbegriff.

Damit dieser "unbestimmte Rechtsbegriff" nicht gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsverbot verstösst, müssten wir bei unserer kleinen Mountainbiketour selbst erkennen können, wenn wir gegen das Gesetz verstoßen (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 57 Abs. 4. Nr. 2 BayNatSchG). Unabhängig davon, welche "objektiven" Kriterien man heranzieht und selbst wenn wir die abenteuerlichen Vorschläge aus Nr. 1.3.3.2 der neuen Bekanntmachung auswendig aufsagen könnten:

Wir schaffen es einfach nicht. Stellen wir also einfach mal fest, dass es dem erholungsuchenden Mountainbiker selbst überhaupt nicht möglich ist, zu erkennen, ob er gerade gegen das Gesetz verstößt.

Das hat auch das Bayerische Umweltministerium erkannt und deshalb in Nr. 1.3.3.2 Sätze 26 und 27 der Bekanntmachung folgendes Eingeständnis untergebracht:
"Die unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für die Beurteilung der Wegeeignung für das Befahren mit Fahrrädern. Sie überprüfen und dokumentieren die Geeignetheit der Wege."

Damit ist sogar in der neuen Bekanntmachung festgehalten, das "Verbot ungeeignete Wege mit dem Mountainbiken zu befahren", gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Bestimmtheitsgebot verstösst.

Letztlich dient die Verklärung "geeigneter Wege" in einen unbestimmten Rechtsbegriff nur dazu, die tatsächlichen objektiven gesetzlichen Kriterien für mögliche Einschränkungen des Betretungsrechts (Art. 30 bis Art. 32 BayNatSchG, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG) in der Bedeutungslosigkeit verschwinden zu lassen, weil klar ist, dass sich das Mountainbiken damit nicht einschränken lässt.
 
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Ich könnte Dich noch viel mehr verwirren, wenn ich Dir sagte, dass Art. 57 Abs. 4 Nr. 2 BayNatSchG i.d.R. für das Mountainbiken auf Wanderwegen überhaupt nicht anwendbar ist, weil bereits das erste Tatbestandsmerkmal "auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind" nicht erfüllt ist.
 
Wie würde es ja schon reichen, wenn man eindeutige Kriterien niederschreiben würde, die festlegen, was denn genau dieses „Mountainbiken“ genau ist, gegen das man offensichtlich vorgehen will.
🙃
 
Demnächst werden wir evtl. Zustände haben wie in den Verbotsgebieten in Österreich. Schade.
Viele Wege sind schon mit einem "Biken verboten" Schild gekennzeichnet, was aber auch oft nur versicherungstechnische Gründe hat. Denn oben auf den Almen stehen Bikeständer und jeder zahlende Gast ist herzlich Willkommen . Zumindest bei uns im Ostallgäu und im angrenzenden Tirol/Reutte. Aber mach das mal den anderen Leuten klar, die nur die Verbotsschilder sehen.

Im Endeffekt ist zum einen Großteil die Überbevölkerung und der Egoismus der einzelnen Leute schuld. Nur werden wir weder das eine noch das andere kurz bis langristig lösen können. :-(
Das einzige was helfen könnte wäre Geld, denn das regiert die Welt. Und wenn die verantwortlichen Leute mit den Bikern viel Geld machen können, denken sie um. Doch noch gibt es genügend andere Touristen die die Bergbahnen, Almen etc. mehr als auslasten, da kann man auf die Biker noch verzichten ;-)
 
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