MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich

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Eine neue Bekanntmachung des Bayrischen Umweltministeriums hat es in sich: Das Betretungsrecht wird eingeschränkt und es wird damit gedroht, dass Mountainbikes bei Verstößen entzogen werden können.

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MTB in Bayern – Updates im Betretungsrecht: Geldbußen & Beschlagnahmung von Bikes möglich
 
Mir scheint, dass die bayrischen Kollegen schon ziemlich schockiert sind.
Ja, über die Dreistigkeit... mit der ein paar bayerische Ministerialbeamte geltendes Recht und die Bayerische Verfassung ...
in österreichische Verhältnisse umdichten wollten:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/oesterreich-kurz-verfassungskrise-grundrechte-1.5280641
Vielleicht dient es auch der Vergrämung?
Mit Bike-Watch?
Na na. Wenn mir von seriöser Seite erzählt wird, dass Polizei Trails kontrolliert, dann nehme ich das schon ernst.
Die Mountainbiker in Bayern sind gut informiert und wissen, dass sie nichts zu befürchten und das Recht auf ihrer Seite haben. Zur Not gibt es ein paar neue Urteile 8-).
 
Wenn es also aus derzeitiger Rechtsansicht (sogenannte herrschende Lehre/Ansicht) nichts zu ändern ist, stellt sich eben die Frage, wie man dazu kommt, dies mit einer Weisung, Arbeitsanleitung, Erklärung etc ändern zu wollen?
Dann werden wir der Sache mal auf den Grund gehen ...
Ich halte es leider auch für realistisch, dass bei uns die Strategie verfolgt wird, paar MTB-Trails zu legalisieren (...) und im Gegenzug gleich paar andere attraktive Wege für MTB zu sperren.
Obwohl schon die Waldbesitzer 2016, die Jäger und die Alpwirtschaft 2017, sowie später auch der BUND Naturschutz in Bayern 2019 mit ihren eigenen Vorstößen jeweils beim Ministerium abgeprallt sind, sahen wohl einige in dieser Strategie eine Möglichkeit wie sich das von der Bayerischen Verfassung geschützte, und per se naturverträgliche Mountainbiken doch noch einschränken ließe und dies gar mit Zustimmung der Betroffenen, am besten noch mit deren Mitwirkung.

Hierfür mussten jedoch zunächst günstige Ausgangsvoraussetzungen geschaffen werden. Obwohl die gemeinsame Wegenutzung naturverträglicher Erholungsformen, wie sie sich letztlich in Bayern aus der Verfassung ergibt, ein Erfolgsmodell ist, instrumentalisiert man das Verhältnis der Wanderer zum Mountainbiken. So sagt selbst die Landrätin des "Brennpunkt" Landkreises Oberallgäu im aktuellen Bergauf-Bergab-Beitrag "Wander, Mountainbiken, Natur: Vom Miteinader in den Bergen", dass dies handlebar ist, wenn man Rücksicht aufeinander nimmt, sich also vernünftig, sprich gemeinverträglich verhält. Entsprechend blieben die heraufbeschworenen Konflikte auf den Bergwegen selbst im Corona-Sommer 2020 aus. Zudem schuf man mit einer "neuartigen Rechtsauffassung" hinsichtlich der Wegeeignung noch ein Szenario, das Einschränkungen zumindest einfach möglich erscheinen ließ.

In der Rückschau scheint es so als hätte der Deutsche Alpenverein, der sich für die Bergwege in den Bayerischen Alpen zuständig sieht und dessen Mitglieder zu Knapp der Hälfte auch Fahrrad im Gebirge fährt, wesentlich Anteil daran, dass sich die Rechtsansicht mit der Vollzugsbekanntmachung im Ministerium änderte.

tldnr; Sollte man nun austreten oder drin bleiben oder doch lesen, verstehen und sich eine eigene Meinung bilden?
Bitte liken 👍=drinbleiben 🙁 = austreten :confused: = lesen
Hab mal editiert.
Es gibt viel zu lesen um zu verstehen wie es gekommen ist die Bekanntmachung ändern zu wollen und damit die Eingangsfrage zu beantworten. Fangen wir aber erst mit einem Horrorvideo aus dem Jahr 2017 an, von dem der Merkur am 16.07.2021 berichtete "Dort brausten Mountainbiker auf Forstwegen herum.":
https://www.merkur.de/lokales/regio...ne-rausschneiden-90865104.html#idAnchCommentsvon @static: "Das ist die Horror-Szene:
Später im Film trinken die beiden Biker sogar mit einem Wanderer gemeinsam ein Bier. Unfassbar!"
Offenbar hat die geänderte Bekanntmachung nun auch dazu geführt, dass die Akzeptanz des Mountainbikens bei einigen inzwischen auf Null gesunken ist.

Im Artikel wird der Bürgermeister von Holzkirchen zitiert: Schmid findet nicht, dass die Gemeinde unsensibel handelte. „Das war 2017 noch kein Thema.“

Was hat sich also seit 2017 geändert?

Während die damalige Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf auch im November 2017 bei ihrem zweiten Besuch im Allgäu das Erfolgsrezept "Angebot vor Verbot“ propagierte, waren die lokalen Stakeholder schon etwas weiter: "Statt erst pauschal etwas zu verbieten, müsse das zu entwickelnde Konzept ... Angebote präsentieren." Die Überschrift des Artikels "Mountainbiker im Naturpark: Es braucht Regeln, keine Riegel" (Kreisbote, 07.11.2017), macht schon deutlich, dass es den übrigen Beteiligten um Einschränkungen des Mountainbikens, sprich Verbote ging. Das Bayerische Umweltministerium hielt die Regeln für klar genug. Hierzu der frühere Landrat des Landkreises Oberallgäu im Artikel des Allgäuer Anzeigenblatts vom 10.03.2018:
Sind die Regeln klar genug?
Allgäu GmbH fordert für Naturnutzung und Haftungsfragen klarere Regeln. Doch die Umweltministerin hält sie für ausreichend. Landrat Klotz kritisiert „oberflächliche“Antwort


Als „sehr oberflächlich“ kritisiert der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz eine Antwort von Umweltministerin Ulrike Scharf zum Thema Mountainbike. Es helfe nicht, in einem Brief über mehrere Seiten die Rechtslage zu erläutern. Klotz: „Die kennen wir. Wir brauchen Lösungen.“ Doch die Resolution der Allgäu GmbH zum Thema Mountainbiken lief weitgehend ins Leere. Aber zumindest sollen die Landkreise Oberallgäu und Bad Tölz Partner für ein überregionales Pilotprojekt sein. Da wollen Bayerns Umweltministerium und der Alpenverein Konzepte für naturnahes und -verträgliches Mountainbiken entwickeln.


Wir haben also Ende 2017 auf der einen Seite die Forderungen nach Konzepten, die Mountainbikern Angebote präsentieren und mit denen letztlich "(pauschale) Verbote" einhergehen sollen, auf der anderen Seite die Rechtslage, die Verbote für Mountainbiker nicht zulässt und eine Umweltministerin, die sich daher für eine Besucherlenkung durch attraktive Angebote ausspricht. Bereits Anfang März 2018 wird öffentlich, dass der Alpenverein in zwei Pilotregionen ein Mountainbike-Konzept entwickeln soll. Wobei es beim Slogan "Angebote vor Verbote" anscheinend unterschiedliche Auffassungen gibt und manche wohl meinen, dass es sich hierbei um eine zeitliche Abfolge handeln würde.

Der DAV, dessen Mitglieder zu einem großen Teil auch Mountainbike fährt, hatte und hat sicher kein Interesse an pauschalen Sperrungen, aber durchaus an einer "allgemeinen externen Lösung" der Konflikte zwischen verschiedenen Interessengruppen mit dem Mountainbiken im Verein. Dabei dürfte der DAV im Blick gehabt haben, dass sich die verfestigten Konflikte mit Wanderern und Wegewarten in seinen Reihen schon bisher nicht allein durch Aufklärung und das Propagieren von "Shared Trails" befrieden ließen.

Nach geltendem Recht sind neben pauschalen Sperrungen auch die Hürden einzelne Wege für Mountainbiker zu sperren unüberwindbar hoch: "Rein rechtlich dürfen Radler Berge befahren. Das Wegerecht, das Teil des „Bayerischen Naturschutzgesetz“ ist, macht keinen Unterschied zwischen Betreten und Befahren" (Die Welt v. 10.09.2016). Wir erinnnern uns noch an den Brief des Umweltministeriums ins Allgäu: "Es helfe nicht, in einem Brief über mehrere Seiten die Rechtslage zu erläutern." Klotz: „Die kennen wir. Wir brauchen Lösungen.“

Eine Lösung haben die Juristen der Kommission Recht des DAV dann für sich offensichtlich sehr kurzfristig im Begriff des "geeigneten Weges" gefunden. Zumindest bei den Reitern hatte das in der Vergangenheit ja bereits funktioniert. Obwohl das "geeignet" ürsprünglich überhaupt keine Bedeutung hatte über die man sich hätte Gedanken machen müssen und niemand etwas mit dem Begriff anfangen kann, versucht man unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze wie zuvor bei den Reitern nun auch die Grundrechte von Mountainbikern am Gesetz vorbei auszuhebeln. Bestünde von vornherein schon ein gesetzliches Verbot bedrüfte es nämlich keiner Sperrung mehr, deren Voraussetzung ohnehin nicht erfüllbar sind. Also ein sehr verlockender Gedanke diesen alten Trick auch auf das Radfahren zu übertragen.

Der offentsichtliche Konflikt des Begriffs "geeigneter Weg" mit dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot blieb auch den Mitgliedern der Kommission Recht nicht verborgen. Selbst wann man annähme es handelte sich hierbei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, was in Gesetzen durchaus üblich ist, wäre er dennoch derart unbrauchbar, dass er von vornherein gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstoßen würde. Die findigen Juristen wissen allerdings, dass ein Rückgriff auf unbestimmte Rechtsbegriffe möglich ist, sich hierfür aber durch Auslegung objektive Kriterien entwickeln lassen müssen. Bezeichnender Weise behauptet man ohne nähere Erläuterung ganz einfach:

Ob ein Weg geeignet ist, bestimmt sich nach objektiven Maßstäben, nicht nach dem subjektiven Eindruck oder nach dem persönlichen Können. (DAV-Rechtshandbuch 1/2018, Seiten 116, RdNr. 423)

Dass es hierfür weder in der Literatur noch in der Rechtssprechung Beispiele gibt, stört sie dabei anscheindend nicht.

Offensichtlich war das DAV-Rechtshandbuch Ende 2017 schon fast fertig, so dass man diesen Satz für die Veröffentlichung Anfang 2018 lediglich an die bestehenden Ausführungen angefügt hatte und eine zwischenzeitlich andere Auffassung des Vereins revidierte:

"In Bayern gilt der Grundsatz, dass nicht gesperrte Wege mit dem Mountain-Bike befahren werden dürfen. Nach Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG können alle Teile der freien Natur von jedermann unentgeltlich betreten werden. Sperrungen durch Grundeigentümer und sonstige Berechtige sind zulässig, soweit die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Nach Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG darf jedermann auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dazu eignen, mit Fahrzeugen ohne Motorkraft fahren. Den Fußgängern gebührt der Vorrang. Ob ein Weg geeignet ist, bestimmt sich nach objektiven Maßstäben, nicht nach dem subjektiven Eindruck oder nach dem persönlichen Können; die gegenteilige Auffassung im AV-Jahrbuch 2017 S. 128 ist daher nicht haltbar. ..."

Hiermit hatte die Kommision Recht des DAV über die Einführung des Begriffs "objektiver Maßstäbe" versucht den Konflikt mit dem Bestimmtheitsgebot elegant zu umgehen, um ein gesetzliches Verbot für das Mountainbiken auf bestimmten Wegen, die jemand für "objektiv ungeeignet hält", zu statuieren, ohne diesen Konflikt selbst lösen zu können. Dass dieser angefügte Satz die vorigen fünf des Abschnittes konterkarriert, hat man wohl geflissentlich übersehen.

Bei einer Umfrage des DAV aus dem Sommer 2019 unter seinen mountainbikenden Mitgliedern äußerten die Befragten häufig den Wunsch, der DAV solle sich dafür einsetzen, die Akzeptanz des Mountainbikens zu stärken. Dann könnte man vom Gegeneinander wieder zum Miteinander kommen. Der DAV soll weiterhin informieren, bei Konflikten vermitteln und dabei mit anderen großen Verbänden zusammenarbeiten.

Wie man inzwischen feststellen kann, steht die vom DAV stammende Lösung, "ob ein Weg geeignet sei, bestimme sich nach objektiven Maßstäben", die letztlich so auch in der geänderten Bekanntmachung vom 16.12.2020 zu finden ist, der Akzeptanz des Mountainbikens bei anderen Interessengruppen direkt entgegen, da sie diesen glauben macht, es gäbe die Möglichkeit das Radfahren in der Natur, respektive Mountainbiken auf bestehenden Wegen überhaupt z. B. durch die Definition "objektiver Eigenschaften" von Wegen einzuschränken und diese nun diese neugeschaffene Möglichkeit ausloten und auch nutzen wollen.

Dabei liegt die befriedende Wirkung der Bayerischen Verfassung genau darin, dass die Grundbesitzer mit den Erholungsuchenden und die Erholungsuchenden untereinander miteinander auskommen bzw. sich entsprechend verhalten müssen. Das gilt es zu akzeptieren und das hat man auch - wenn auch manche nicht gerne - akzeptiert. In Konkretisierung des Verfassungsartikels 141 BV findet sich in Bayern ein vernünftiger Interessenausgleich zwischen den Grundrechten auf Eigentum und Erholung sowie dem Verfassungsziel Naturschutz bereits im Gesetz.

Dass die Kommission Recht des DAV entgegen aktueller Rechtsprechung z. B. durch das AG Aichach (Urteil vom 17.04.2018) weiterhin am "Runden Tisch 23.09.2019" an ihrer Interpretation festhält , spricht dabei für sich.

Aber auch beim Thema Zusammenarbeit mit anderen Verbänden scheint die Führung des Deutschen Alpenvereins eine andere Auffassung als seine mountainbikenden Mitglieder zu haben. Während nach der Veröffentlichung der geänderten Bekanntmachung der ADFC, der Bund Deutscher Radfahrer, der Bayerische Radsportverband und die DIMB gemeinsam mit allen vier Bayerischen Tourismusverbänden deutlich dagegen Position bezogen haben, ging der DAV diesen Weg nicht mit.

Der DAV hierzu in der BIKE:
Warum nicht an einem Strang ziehen?
"Diesen angesprochenen Brief halten wir nicht für zielführend, weil er nicht umfassend genug ist."

Was kann denn umfassender sein, als die umfassende Ablehnung der neuen Bekanntmachung in seiner jetzigen Form? Das scheint damals aber nicht den Zielen des DAV entsprochen zu haben.

Tatsächlich fordert der Deutsche Alpenverein im Hinblick auf die geänderte Bekanntmachung, nach dem Vorbild des Projektes „Bergsport Mountainbike – nachhaltig in die Zukunft“, Runde Tische auf Landkreisebene mit allen Beteiligten zur Klärung der Wegeeignung einzuberufen und damit nichts weiter als die Umsetzung der Bekanntmachung und die Möglichkeit selbst über die Wegeeignung im eigenen Interesse mitbestimmen zu können, was insbesondere durch den Wunsch nach Einbeziehung der Wegehalter nochmals verdeutlicht wird.

Symthomatischer Weise bestand beim Thema "Berglandwirtschaft und Tourismus" die Arbeitsgruppe im Sinne des Volksbegehrens Artenvielfalt im Juni 2019 neben führenden Vertretern des DAV lediglich noch aus Funktionären des Alpwirtschaflichen Vereins Allgäu, dem Verein zum Schutz der Bergwelt, dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern, dem Bayerischen Bauernverband und der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbauern. Letztlich alles Verbände, die sich in der Vergangenheit mehr oder weniger für Einschränkungen oder gleich direkt gegen das von der Bayerischen Verfassung verbürgte Betretungsrecht der freien Natur (insbesondere für Mountainbiker, aber nicht nur) ausgesprochen haben. Andere Verbände der Erholungsnutzung und des Naturschutzes, die zum Mountainbiken ein entpannteres Verhältnis haben, oder dem Thema entsprechend, des Tourismus, wurden erst gar nicht mit einbezogen. Es darf bezweifelt werden, dass dies die Zusammenarbeit mit den großen Verbänden ist, die sich die Befragten der Umfrage wünschen würden. Mehr zum Thema Arbeitsgruppe im Rahmen des Volksbegehrens Artenvielfalt dann demnächst.

Bisher kann man festhalten, dass die Bemühungen des Deutschen Alpenvereins sich für seine mountainbikenden Mitglieder einzusetzen der Akzeptanz des Mountainbikens nicht förderlich waren. Vielmehr entsteht der Eindruck es gehe darum mit Runden Tischen und der Aussicht auf ausgewiesene Mountainbike-Wege die Voraussetzungen zu schaffen, dass Mountainbikende Sperrungen mittragen um deren Akzeptanz bei den Betroffenen zu erhöhen. So wird ein Vertreter des DAV im Artikel "Wanderer vs. Mountainbiker: Nägel und Zoff - wem gehört der Waldweg?" des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom 15.07.2021 auch entsprechend zitiert: "Für die Akzeptanz von Verboten braucht es attraktive Alternativen an legalen Trails".

Dass die vom DAV initiierten Pilotprojekte nicht der Akzeptanz des Mountainbikens, sondern die Anspruchshaltung auf Seiten der Kritiker fördern würden, konnte man schon der Überschrift zum Artikel über den ersten Runden Tisch in Bad Tölz im Merkur vom 12.08.2019 entnehmen:

Konzept des DAV für Pilotregion
„Tabuzonen“ für Mountainbiker gefordert

Die Aussage, "dass es ein Ziel sei, im Landkreis sieben Mountainbike-Strecken auszuweisen. „Am Ende könnten es auch etwas mehr werden, weniger wollen wir nicht“, spicht dafür das Betretungsrecht für Mountainbiker auf den übrigen Wegen wenigstens zur Disposition zu stellen. Dazu passt dann auch, dass sich über die vom DAV eingeführten "objektiven Maßstäbe", wie sie sich nun in der geänderten Bekanntmachung wiederfinden, nahezu jeder alpine Weg sperren ließe.

Insoweit muten die Pilotprojekte wie Trockenübungen an, bei denen die Zielgruppe die für eine Streckenausweiseung geeigneten und attraktiven Wege identifizieren sollte, um später im Rahmen Runder Tische auf Landkreisebene im Zuge der Klärung der Wegeignung Sperrungen an anderer Stelle zu legitimieren. Dabei dürfte bei der Zielgruppe der
Eindruck entstehen, es bestünde eine Notwendigkeit zur Mithilfe, um Schlimmeres zu verhindern und kann entsprechend auf motivierte Mountainbiker hoffen - bei der Trockenübung hat das zwischenzeitlich schon mal ganz gut geklappt.
Die DIMB, die Jungs von flow Valley, Gravitationssport Verein, MTB Club München, lokale Sport-Vereine, M97 und die MTB Gruppe der Sektion Tölz, die Jungs von Endura waren bei der Sammlung der Streckenvorschläge beteiligt bzw. haben sie geliefert. Wobei die Vertreter der IG Chiemgau von der DIMB, die dabei waren, nicht viel Input liefern ...

Dabei führt die Akzeptanz von Sperrungen durch die Betroffenen dazu, dass die Akzeptanz des Mountainbikens auf der Seite der anderen Interessengruppen schwindet, so dass sich nicht nur Behörden mit immer weiteren Forderungen nach Einschränkungen des Betretungsrechts konfrontiert sehen werden. Dass nun auch ohne Konzept immer mehr Wege von Behörden oder Privaten als "ungeeignet" deklariert werden, spricht dafür, dass sich diese Strategie, insbesondere durch die Änderung der Bekanntmachung bereits verselbständigt hat, bevor die Projekte abgeschlossen werden konnten.

Was mich persönlich am meisten stört, und damit kommen wir eigentlich auch zum Anfang dieses Threads zurück, ist, dass der Alpenverein einerseits behauptet, er würde sich für die Belange der Mountainbiker einsetzen und andererseits gleichzeitig gegen die Interessen der Mountainbiker agiert, indem er vermeintlich objektive Kriterien zur Wegnutzung definiert, ..., was de facto zu einer massiven Verschlechterung der Situation geführt hat.

Vllt sehen die das aber anders und halten es für einen positiven Schachzug. Wir haben hier nicht die Deutungshoheit, sondern schlicht eine andere Meinung.

Es ist ja nicht so, dass der Deutsche Alpenverein seinen strategischen Fehler nicht eingesehen hätte:

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(Bike 4/2021)

Es ist nur so, dass die kürzliche Aussage des beim DAV für das Thema Mountainbike Zuständigen vom 15.07.2021 vermuten lässt, dass man beim Deutschen Alpenverein keine Konsequenzen aus der obigen Erkenntnis vom Februar 2021 zieht, sondern kaum ein halbes Jahr später die Strategie weiterverfolgt, vielleicht nur etwas "kreativer". Am Grundsatz der gefundenen Lösung hält man jedoch fest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fangen wir aber erst mit einem Horrorvideo aus dem Jahr 2017 an, von dem der Merkur am 16.07.2021 berichtete "Dort brausten Mountainbiker auf Forstwegen herum.":
oh mann, die beiden grünen gemeinderäte sind so offensichtlich hirnverbrannt, dass man ganz problemlos die kommentarsparte lesen kann (im Merkur!!) ...

erschreckend, wie schnell wir weg vom fenster wären, wenn eine umweltministerin empfänglich wäre für die einflüsterungen einer "allgäu gmbh" & konsorten (was sind das überhaupt für verquere touristiker?).
 
erschreckend, wie schnell wir weg vom fenster wären, wenn eine umweltministerin empfänglich wäre für die einflüsterungen einer "allgäu gmbh" & konsorten (was sind das überhaupt für verquere touristiker?).
Ihr Handeln nach Recht und Gesetz haben aber die Frau Scharf letztlich das Amt gekostet, der Herr Glauber war dann ja auch viel empfänglicher für das, was ihm die (Groß-)Grundbesitzer, Jäger und Bergbauern und wohl auch der DAV eingeflüstert haben.
 

Mitdiskutieren auf dem Facebookkanal von BR24​

Die Nutzungskonflikte in den Bergen sind ein sehr emotionales Thema. Auf dem Facebookkanal von BR24 findet im Anschluss an die Sendung am Sonntag, den 18. Juli ab 19:15 Uhr, eine Livediskussion statt.
Mit dabei ist auch der Mountainbikespezialist Benjamin Trotter. Er ist im DAV verantwortlich für das Projekt "Bergsport Mountainbike - nachhaltig in die Zukunft".

Update: Ausstrahlung und Livediskussion wurden aufgrund der Berichterstattung zum Hochwasser verschoben. Der neue Termin ist der 1. August.

 
In seinen Augen ist die Fütterung am Staufen "eine Wildfütterung wie zu Görings Zeiten". Der Name von Hitlers "Reichsjägermeister" fällt öfter mal, wenn es um Fütterungen geht.

Nürbauer jedenfalls hält die Fütterung am Staufen für viel zu groß und hegt erklärtermaßen den Verdacht, dem "großfürstlich" auftretenden Revierinhaber gehe es vor allem darum, viele kapitale Hirsche heranzuziehen, deren Geweih mal irgendwo als Trophäe hängen wird. Das aber gefährde durch den starken Verbiss den Schutzwald an der steilen Bergflanke - und das in Zeiten von Starkregenereignissen wie neulich in Berchtesgaden. Nürbauer kritisiert eine "unzureichende Bejagung des lokal zuständigen Berufsjägers". Der habe stattdessen "sehr viel Zeit während seiner 'Nebentätigkeit' in einer Privatjagd mit dem Bau einer großen neuen Rotwildfütterung in der Nachbarschaft von wichtigen Schutzwäldern aufgewendet".

Mehr muss man dazu nicht sagen, erinnert an österreichische Verhältnisse. Genau dieses Klientel ist auch unser Haupt-Gegner. Wenn sowas Schule macht dann kanns ganz schnell Schluss sein mit Trails fahren, auch illegal, weil das dann auch wirklich kontrolliert wird. Von daher hoffe ich dass das Juristisch beackert und der Bonze in die Schranken gewiesen wird. "Wildruhezonen" sind im Grunde nur ein durchschaubarer Versuch von Trophäenjägern möglichst viel Ruhe im Revier zu haben. Oft werden dann auch illegale Fütterungen angelegt. Würde sich lohnen dort mal den Inhalt der Kirrungen und Futterstellen genau zu dokumentieren und bei Überschreitung der Höchstmengen zur Anzeige zu bringen.
 
Mehr muss man dazu nicht sagen. Genau dieses Klientel ist auch unser Haupt-Gegner. Wenn sowas Schule macht dann kanns ganz schnell Schluss sein mit Trails fahren, auch illegal, weil das dann auch wirklich kontrolliert wird. Von daher hoffe ich dass das Juristisch beackert wird und der Bonze in seine Schranken gewiesen wird. "Wildruhezonen" sind im Grunde nur ein durchschaubarer Versuch von Trophäenjägern möglichst viel Ruhe im Revier zu haben. Oft werden dann auch illegale Fütterungen angelegt. Würde sich lohnen dort mal den Inhalt der Kirrungen und Futterstellen genau zu dokumentieren und bei Überschreitung der Höchstmengen zur Anzeige zu bringen.
Ist bei uns übrigens das identische Klientel, dass Trails verhindert oder verbietet.
 
Mehr muss man dazu nicht sagen, erinnert an österreichische Verhältnisse. Genau dieses Klientel ist auch unser Haupt-Gegner. Wenn sowas Schule macht dann kanns ganz schnell Schluss sein mit Trails fahren, auch illegal, weil das dann auch wirklich kontrolliert wird. Von daher hoffe ich dass das Juristisch beackert und der Bonze in die Schranken gewiesen wird. "Wildruhezonen" sind im Grunde nur ein durchschaubarer Versuch von Trophäenjägern möglichst viel Ruhe im Revier zu haben.
Aber auch von den Naturschützern droht Gefahr. Da werden immer mehr Naturschutzgebiete ausgewiesen, damit sich die Tiere, vom bösen Menschen (und Radfahrer/MTB) nicht gestört werden.

Und nachdem deren Rückzugsgebiete in den letzten Jahren sehr eingeschränkt bzw beschnitten wurde, versucht man jetzt wiederum, den gegenteiligen Weg zu beschreiten.
Schlecht für uns.
 
Jein, Naturschutz ist ja auch richtig und wichtig, was man jetzt von der Throphäenjagd nicht unbedingt behaupten kann. Die Naturschützer sind zwar oft "MTB-Gegner" es gibt aber gerade unter den jüngeren auch viele die selbst Mountainbike fahren. Die können zwar theoretisch Gebiete wie Nationalparks fürs Biken sperren, aber die Verbote durchsetzen werden dann eher die Jäger, weil die halt im Revier vor Ort sind. Ein gebildeter Naturschützer weiß außerdem dass Reservate mit absolutem Betretungsverbot politisch nicht funktionieren. Harte Fakten die die Ausübung unseres Hobbies, aber auch anderer erschweren bis unmöglich machen werden ganz klar von der Jagdlobby geschaffen.

Wer sich hinter den Zaun begibt, kann damit rechnen, von Wildkameras aufgenommen und dann recht bald und recht unwirsch von einem Berufsjäger zur Rede gestellt zu werden, der in Diensten der Staatsforsten steht und nebenbei für den privaten Revierinhaber tätig ist.
Hier würde sich auch ein datenschutzrechtliche Prüfung lohnen. ^^
 

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