Ehrlich gesagt finde ich es schon traurig, dass bei über 200 Beiträgen niemand auf die Idee kommt, dass hier von einem NaturSCHUTZgesetz gesprochen wird. Das BayNatschG beginnt auch nicht mit dem Artikel 26, sondern mit Artikel 1, Satz 1. Die Väter dieses Gesetzes stellten also die Natur vor das Interesse des Nutzers!
Wir reden hier auch von nur noch in wenigen Teilen erhaltener "intakter" Natur und vom Rückzugsraum teils besonders und streng geschützter Tierarten. Das es da eines gewissen Regulativs bedarf will doch wohl niemand ernsthaft abstreiten, oder?
Bei manchen Beiträgen - ich hab ein Bike für 5000 Euro und da will ich auch fahren und lasse mich von niemandem aufhalten - fehlen mir einfach die Worte. Das soll ernsthaft zum Miteinander beitragen?
Ich verstehe die Aufregung nicht. Das Gesetz hat sich schließlich nicht geändert. Es lässt, gerade hier in Bayern, noch genug Freiraum für alle Naturnutzer, die vernünftig damit umzugehen wissen und ihren Wert schätzen. Es muss nicht das letzte Waldstück mit einem neuen Trail erschlossen werden, damit man nachts mit Flutlicht am Schädel durch die Brombeeren fräst.
Die VwV präzisiert bzw. "normiert" die bislang örtlich unterschiedliche Auslegung der Gesetzestexte für die Exekutive. Das sollte auch im Interesse des Betroffenen sein.
Vermutlich werden sich die Wald und Wiesen-Richter in erster Instanz auch danach richten, bis es mal eine höchstrichterliche Entscheidung gibt. Ich gehe aber davon aus, dass die eher in Richtung NaturSCHUTZ geht.
Sonst wurde bisher auch ohne diese VwV alles genau so praktiziert. Selbst die Sicherstellung eines Fahrrades - z. B. wenn keine oder vermutlich falsche Personalien bei Kontrollen abgegeben wurden. Dann durfte der Klient mit dem Taxi heimfahren und sein Fahrrad gegen Eigentumsnachweis bei der Behörde abholen. Dabei blieb der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit immer gewahrt.