Nach Gebrauchtkauf Beule im Rahmen entdeckt - eure Meinung

Seh ich anders, die Stelle war nicht offensichtlich und der Schaden wurde bewusst verschwiegen. Bei uns ist nicht der Wilde Westen und man wird vom Rechsstaat vor solchen Dingen geschützt.
Man kann mal was übersehen ohne besonders schlampig gewesen zu sein und hat trotzdem ein Recht auf einwandfreie Ware.
 
@MrBrightside Das stimmt, aber nicht bei Privat an Privat.
Wenn dir das Ding in dem Zustand vom Händler verkauft wird, hast du vollkommen Recht.
Alles andere ist schon geschrieben worden, nun liegts am TE wie er sich mit dem Verkäufer einigt.
 
Und wenn der Verkäufer sich quer stellt...bringt des ganze Rechtsgeschwafel nix.Recht haben+Recht kriegen sind 2 Paar Stiefel.Polizei kannste vergessen.Rennst de zum Anwalt zahlst deinen Eigen Anteil knapp 300 Euro wären das bei mir.
So jetzt stellt sich die Frage was hat er für das Rad bezahlt!?Dürfte sich wohl um nen "geringeren" Betrag um die 500Euro handeln....
Das ganze ist wohl unter das nächste Mal ist man schlauer zu verbuchen!!!!
 
"... zwei Fachgeschäfte "konsultiert" habe ..."

Und was ist dabei rausgekommen, bzw. hat man dir dort Erzählt oder geraten??
 
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Das geht auch nicht zwischen Privatleuten. Man darf andere nicht arglistig täuschen egal wer man ist.

Du lebst wirklich noch auf der "Brightside" was?
Wenn ich mir das Rad nicht anständig ansehe bevor ich es kaufe, der Privatverkäufer sagt "Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen" dann stehste angeschmiert da.
Da kannst du dich auf den Kopf stellen, da wirst du über die Kulanz des Verkäufers hinaus, die absolut freiwillig ist, nichts erreichen können.

Ich verstehe aber auch nicht, wie man sich ein Mountainbike gebraucht kaufen und das Unterrohr nicht überprüfen kann.
Das ist Hauptort für Steinschläge und damit verbundenen (kleinen) Dellen. Da schaut man definitiv nach.. dann wäre auch der riesen Einschlag im Tretlagerbereich aufgefallen.
 
Du lebst wirklich noch auf der "Brightside" was?
Wenn ich mir das Rad nicht anständig ansehe bevor ich es kaufe, der Privatverkäufer sagt "Gewährleistung und Umtausch ausgeschlossen" dann stehste angeschmiert da.
Da kannst du dich auf den Kopf stellen, da wirst du über die Kulanz des Verkäufers hinaus, die absolut freiwillig ist, nichts erreichen können.

Ich verstehe aber auch nicht, wie man sich ein Mountainbike gebraucht kaufen und das Unterrohr nicht überprüfen kann.
Das ist Hauptort für Steinschläge und damit verbundenen (kleinen) Dellen. Da schaut man definitiv nach.. dann wäre auch der riesen Einschlag im Tretlagerbereich aufgefallen.
Ich würde es versuchen, evtl. eine Rechtsberatung zu Rate ziehen.
Wenn du meinst, dass irgendwelche Sätze Narrenfreiheit einräumen dann kannst du das ja so hinnehmen und schweigen.
 
Leute auf der Brightside scheuen sich eben nicht ihr Recht durchzusetzen und die Kosten dafür dem Schädiger auch noch aufzuhalsen, wenn der sich sperrt oder wie du meinst "sich nich kulant zeigt".

Der Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware bewusst täuscht („arglistige Täuschung §§ 123, 444 BGB) Verkauft der Verkäufer seine Privat-Fahrzeuge, muss er den Käufer über einen Unfallschaden aufklären. Unterlässt er die Aufklärung, handelt er arglistig. Der Käufer kann den Kaufvertrag anfechten, ohne dass sich der Verkäufer auf seinen Gewährleistungsausschluss berufen kann.

In dem Feld für weitere Beschreibungen und Schäden sind nur Zusatzausstattung/Veränderungen aufgeführt und keine Mängel vermerkt worden - er hat sich auch ein Foto vom Vertrag gemacht.
Auf dem Vertrag steht auch geschrieben, dass der Verkäufer zwar unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, aber garantiert, dass das Rad sein Eigentum ist(war) und keinen Unfallschaden erlitten hat.

Fordere Ihn unter Fristsetzung auf dein Geld zurückzugeben, da das Fahrrad einen Unfallschaden hat, der das Fahrrad unbrauchbar macht. Wenn er das bestreitet, würde ich ihm sagen, das du dir auch gerne einen Gutachter besorgen kannst und ihn vor Gericht verklagen wirst, diese Kosten würde er auch bezahlen müssen, sofern das Gutachten einen Unfall-/Totalschaden ergibt.

Wenn die Frist abgelaufen ist und du noch kein Geld hast setzt du eben die Maschinerie wie angekündigt in Gang, sein Pech.

Das wertlose Fahrrad schickst du ihm im Anschluss unbedingt gerne auf seine Kosten zurück!

Fährst du die Kiste und sie dich ins Krankenhaus bist du selber schuld und siehst dafür von ihm keinen Cent, da der Schaden offensichtlich schwerwiegend ist und die Stabilität massiv beeinträchtigt.... tickende Zeitbombe! Spätestens hier wurdest du darüber aufgeklärt!

Viel Spass mit nem neuen Bike wenn das alles hinter dir liegt, ist ohne weiteres möglich sein Geld wiederzukriegen, kann allerdings je nach Abgebrühtheit des Verkäufers auch dauern bis du dein Geld letztendlich wieder hast. Auf jeden Fall mit allen Mitteln probieren und das Fahrrad um Gottes Willen nich fahren.
 
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Leute auf der Brightside scheuen sich eben nicht ihr Recht durchzusetzen und die Kosten dafür dem Schädiger auch noch aufzuhalsen, wenn der sich sperrt oder wie du meinst "sich nich kulant zeigt".

Der Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware bewusst täuscht („arglistige Täuschung §§ 123, 444 BGB) Verkauft der Verkäufer seine Privat-Fahrzeuge, muss er den Käufer über einen Unfallschaden aufklären. Unterlässt er die Aufklärung, handelt er arglistig. Der Käufer kann den Kaufvertrag anfechten, ohne dass sich der Verkäufer auf seinen Gewährleistungsausschluss berufen kann.



Fordere Ihn unter Fristsetzung auf dein Geld zurückzugeben, da das Fahrrad einen Unfallschaden hat, der das Fahrrad unbrauchbar macht. Wenn er das bestreitet, würde ich ihm sagen, das du dir auch gerne einen Gutachter besorgen kannst und ihn vor Gericht verklagen wirst, diese Kosten würde er auch bezahlen müssen, sofern das Gutachten einen Unfall-/Totalschaden ergibt.

Wenn die Frist abgelaufen ist und du noch kein Geld hast setzt du eben die Maschinerie wie angekündigt in Gang, sein Pech.

Das wertlose Fahrrad schickst du ihm im Anschluss unbedingt gerne auf seine Kosten zurück!

Fährst du die Kiste und sie dich ins Krankenhaus bist du selber schuld und siehst dafür von ihm keinen Cent, da der Schaden offensichtlich schwerwiegend ist und die Stabilität massiv beeinträchtigt.... tickende Zeitbombe!

Viel Spass mit nem neuen Bike wenn das alles hinter dir liegt.

Genau so und nicht anders!

Grüße.
 
Leute auf der Brightside scheuen sich eben nicht ihr Recht durchzusetzen und die Kosten dafür dem Schädiger auch noch aufzuhalsen, wenn der sich sperrt oder wie du meinst "sich nich kulant zeigt".

Der Gewährleistungsausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer den Käufer über den Zustand der Ware bewusst täuscht („arglistige Täuschung §§ 123, 444 BGB) Verkauft der Verkäufer seine Privat-Fahrzeuge, muss er den Käufer über einen Unfallschaden aufklären. Unterlässt er die Aufklärung, handelt er arglistig. Der Käufer kann den Kaufvertrag anfechten, ohne dass sich der Verkäufer auf seinen Gewährleistungsausschluss berufen kann.



Fordere Ihn unter Fristsetzung auf dein Geld zurückzugeben, da das Fahrrad einen Unfallschaden hat, der das Fahrrad unbrauchbar macht. Wenn er das bestreitet, würde ich ihm sagen, das du dir auch gerne einen Gutachter besorgen kannst und ihn vor Gericht verklagen wirst, diese Kosten würde er auch bezahlen müssen, sofern das Gutachten einen Unfall-/Totalschaden ergibt.

Wenn die Frist abgelaufen ist und du noch kein Geld hast setzt du eben die Maschinerie wie angekündigt in Gang, sein Pech.

Das wertlose Fahrrad schickst du ihm im Anschluss unbedingt gerne auf seine Kosten zurück!

Fährst du die Kiste und sie dich ins Krankenhaus bist du selber schuld und siehst dafür von ihm keinen Cent, da der Schaden offensichtlich schwerwiegend ist und die Stabilität massiv beeinträchtigt.... tickende Zeitbombe!

Viel Spass mit nem neuen Bike wenn das alles hinter dir liegt, ist ohne weiteres möglich, kann allerdings je nach Abgebrühtheit des Verkäufers auch dauern bis du dein Geld letztendlich wieder hast. Auf jeden Fall mit allen Mitteln probieren und das Fahrrad um Gottes Willen nich fahren.

Wurde zwar schon geschrieben, aber: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Was ist wenn der Typ einfach sagt das der Käufer den Schaden verursacht hat? Wie willst du das Gegenteil beweisen? Da steht Aussage gegen Aussage. Shit. Er könnte sogar behaupten das er ihn auf den Schaden hingewiesen hat.

Was willst du denn mit einem Gutachter? Was soll der machen? Wie will ein Gutachter beweisen/beurteilen wann dieser Schaden entstanden ist und wer ihn verursacht hat?

Ich würde sagen das du da überhaupt nix machen kannst wenn der Verkäufer nicht mitspielt.
Und für eine riesige Gerichtverhandlung so wie manche sich das hier vorstellen ist der Streitwert sowieso zu gering.
Es gibt Leute die rennen hunderttausenden von Euros nach weil eine Baufirma gepfuscht hat. Selbst die bekommen nix oder nur sehr wenig obwohl sie im Recht sind.
 
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Je mehr du dem Verkäufer klar machst, dass du im Recht bist und das auch durchsetzen kannst, desto "kulanter" wird er sich zeigen.
Meine Meinung.

PS: Freundlich und sachlich bleiben :daumen:
 
Hast du dir die Fotos mal angesehen?

Korrosion kommt von heute auf morgen oder was.... lässt sich ohne weiteres nachweisen, dass der Schaden älter ist - und wenns älter als sein Kaufdatum ist, ist egal wer, weil der Käufer es ja nich gewesen sein kann, dafür bräuchts nichtmal nen Gutachter. Der würde ich nur zu Rate ziehen, dass das Fahrrad einen Unfallschaden hat und total hinüber ist. Dafür.

Hat der Verkäufer Fotos gemacht unmittelbar vor Verkauf wo er festgehalten hat, dass dieser Schaden nicht da war? Glaub nich. Der getäuschte Käufer hat hier die allerbesten Karten!

Und von wegen: das hat er sich selber reingekloppt... ist totaler Schwachsinn, das glaubt dem Verkäufer niemand, warum sollte das irgendwer tun.

Ich würde sagen das du da überhaupt nix machen kannst wenn der Verkäufer nicht mitspielt.
Eine ängstliche zurückhaltene duckmäuserische Haltung.
Lass dir nichts einreden. Es gilt, wer nicht kämpft hat schon verloren!!!


Ob im Baugewerbe irgendwelche Pleitefirmen nicht mehr zahlen können und sich Streitwert nicht lohnt spielt garkeine Rolle... ich habe schon Privatleute gesehen die Vollstreckung hatten, meinten sie könnten sich drücken, eidestattliche Versicherung abgeben mussten wegen 50 Euro und das ganze dann nur abwenden konnten indem sämtliche aufgelaufenen Kosten für Anwälte, Gerichtsvollzieher, Amtsgericht etc pp in Höhe von 450 Euro beglichen wurden.... natürlich kann der Verkäufer da durch, nix bezahlen und die Finger heben und dann hat man x-Jahre nen Titel, und dem sein Leben wird kompliziert, keine Frage.

Ist aber eher selten, gerade bei kleineren Summen und arbeitenden Menschen! Und außerdem müsst er ja noch 1000 Euro haben ;)

Du hast echt keine Ahnung und würdest wohl für 1000 Euro 6 Jahre entbehrlich leben und lebenslangen Schufa-Eintrag haben wollen.

Erzähl doch nix... bist du der Verkäufer und willst es ihm ausreden oder was?
 
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Frechheit sowas zu verkaufen ohne auf den Schaden hinzuweisen. Der Rahmen hat damit einen Wert von 0,- EUR. Wenn der Verkäufer nur einen Funken Anstand besitzt, gibt er dir dein Geld zurück. Falls nicht, dann verbuche es unter "Lehrgeld". Anwalt und weiterer Ärger lohnen sich in diesem Fall nicht. Ein bischen musst du dich nämlich auch an dein eigenes Nässchen packen. Zum Betrügen gehören immer Zwei. Und diesen Schaden hätte man leicht finden können!
 
Masochisten und Lebensmüde dürfen natürlich gerne Bedenkenlos fahren... wie kommst du darauf, dass dies unbedenklicher Schaden sei?
Das dürfte sich demnächst bei größeren Kräften selbsttätig zerlegen.
 
War jetzt bei insgesamt vier Läden - geteilte Meinungen wie hier im Forum auch. Zwei sagen, dass der Schaden sicherheitskritisch ist, vor allem wenn ich ja bei mir in der Heimat (Eifel) im "schweren" Gelände über Stock und Stein unterwegs bin. Die anderen beiden sehen es nicht so arg und würde es trotzdem fahren. Aber meine Gesundheit ist mir nicht nur eine 50:50 Quote wert !

Klar, hätte ich den Schaden bei der Besichtigung erkennen können - aber vor allem als Laie und in Euphorie kann das mal passieren. Leider bestand nicht die Möglichkeit eine weitere Person mit zur Besichtigung zu nehmen.
Andererseits - wie ihr schon schreibt - ist es nicht die feine Art einen solchen Schaden zu verschweigen. Zumal ja auch beim Ausfüllen des Kaufvertrags keine Anmerkung kam und der so unterschrieben wurde. Ich werde mich heute Abend nochmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und ruhig sowie sachlich bleiben. Wir kamen zwischenmenschlich ja super klar und hatten noch längeren Smalltalk über andere Hobbys.
 
Na dann viel Erfolg, dass er soweit "Einsichtig" ist und seinen Kernschrott wieder zurück nimmt und dir den Kaufpreis erstattet...
Auch wenn ich da Stark meine Zweifel habe, dass der "Verkäufer" soviel Anstand besitzt!
 
Bei ebay-kleinanzeigen ist gerade eine ZR Team Rahmen für 140€ drin in M. Evtl. Passt der ja zufällig. Evtl. Könnt ihr euch einigen den 50:50 zu zahlen.

Wie hier schon tief diskutiert, muss der Käufer den Rahmen nicht zurücknehmen, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hat bzw. dich betrügen wollte. Da steht halt Aussage gegen Aussage.

Was jedoch der Fall bei einem Privatkauf ist, ist das Recht auf Beseitigung eines Mangels. Da der Rahmen aber nicht so einfach repariert werden kann, wäre die Mangelbeseitigung im Zuge des anderen Rahmen evtl. für beide Seiten eine geeignete Lösung.
 
Die Rahmengröße beträgt 20" bei 29" Reifen. Aber mal was ganz anderes. Habe gerade auf der Radon-Homepage das sogenannte Crash-Replacement entdeckt. Da das Rad ja erst letztes Jahr in Bonn bei Bike-Discount gekauft wurde, sollte das ja auch bei meinem Rad bzw. Rahmen gelten - oder nicht ?

http://www.radon-bikes.de/service/crash-replacement/

Das bietet doch neben den drei bisher diskutierten Möglichkeiten (Zurückgeben, Preisminderung, "Pech gehabt") eine meiner Meinung nach sehr gute Alternative.
 
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