Also erschte mol:
Habe ich nirgens behauptet, dass Gesetze immer Sinn machen. Trotzdem muss man sich erst mal dran halten. Sonst macht jeder, was er will.
Im Übrigen gilt wie für jedes (allgemein gehaltene) Gesetz bzw. für jede Verordnung: Es kommt auf die Ausgestaltung im Sinne der Rechtsfortsetzung an. Und wenn im Landesnaturschutzgesetz nichts explizit über Fahrradfahrer ausgeführt ist, dann würde ich den Schlaumeieren hier, die das monieren, mal einen Blick in einen diesbezüglichen Kommentar bzw. in die Rechtsprechung empfehlen, damit ihnen klar wird, was darunter (im Einzelfall) dann (gegebenfalls mit Ermessensspielraum) substituiert wird bzw. wie das dann ausgelegt wird.
Die 2-m-Regel sollte im übrigen spezifiziert und auf den Einzelfall durch eine entsprechende Beschilderung hin angepasst werden. Dagegen spricht überhaupt nichts. Aber Naturschutzgebiete bleiben tabu. Fertig!
Zu NSGs:
In der Regel wird dort nicht nur die Landschaft bzw. der Boden und die Vegetation geschützt, sondern auch unter anderem und vor allem der Rückzugsraum für das Wild.
Und hierfür ist die Fluchtdistanz wichtig, die ein Fahradfahrer nach Wahrnehmung durch das Wild aufgrund seiner Geschwindigkeit deutlich schneller unterschreitet als ein Wanderer.
Warum meinst Du wohl, gehören Hunde im Wald an die Leine? Nicht das mögliche, aber sehr seltene (das Wild ist schnell und auch für einen einzelnen Wolf nicht leicht zu erjagen) Wildern ist das Problem, sondern das Hetzen.
Gerade im Herbst, welche von allen Tieren für das Anfressen einer Fettreserve für den Winter genutzt wird, ist jeder unnötige durch Hunde oder überraschend sich nähernde Biker veranlasste Spurt ins Dickicht eine Schmälerung der Überlebensfähigkeit über den Winter. Speziell bei Jungtieren.
Warum ist in der Wutachschlucht (Schwarzwald) der alte Steig zwischen Räuberschlössle und Schattenmühle nicht mehr in Karten eingezeichnet bzw. im Gelände ausgeschildert und wird nicht mehr gepflegt (seit ca. 25 Jahren)? Weil die Instandsetzung so aufwendig ist? Nein, sondern weil aufgrund des Westweges und des Schluchtensteigs ein deutlich vermehrtes Wanderaufkommen gegeben ist, welches Schutzmaßnahmen in dieser hochfrequentierten Zone erfordert. Stichwort Eisvogel. Stichwort Luchs (Spuren habe ich dort bei einer Geländeaufnahme vorgefunden).
Warum wird am Stübenwasen (Schwarzwald) die Loipe an einer Stelle seit ca. 15 jahren im Vergleich zu früher umgeleitet? Stichwort Auerwild und Birkwild.
Und über Bodenerosion habe ich im Übrigen schon im Schwarzwald-Thread zur 2-m-Regelung etwas geschrieben.
Man sieht: Nicht nur Biker werden "gegängelt". auch Skifahrer, Reiter, Wanderer etc.. Und habe ich deshalb ein schwereres Leben? Wohl nicht?
Aber eigentlich sollte jeder, welcher sowohl über ein ausgebildetes Hirn, als auch über ein anerzogenes Gewissen verfügt, sich selbst die Antworten geben können.
Eigentlich will ich hier nicht den Oberlehrer spielen, aber manche scheinen es nötig zu haben.