Naturschutzgebiete - Was macht ihr?

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19. Oktober 2013
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Hallo zusammen,

mal eine Frage: Ich wohne neuerdings im Raum Kirchheim / Teck und hier gibt es herrliche Trails. Nur ist leider alles vollgepflastert mit Naturschutzgebieten. Wie verhaltet ihr euch da? Den Trail links liegen lassen und auf den "befestigten" Wegen bleiben? Oder Strafe riskieren und weiter fahren? Wie groß ist das Risiko, dass man erwischt wird (..Mitten im Wald..) und dann auch noch zur Kasse gebeten wird? Wenn kontrolliert wird, wer macht das, der Förster? Darf der das oder würde der dann die Polizei rufen, während ich schon längst über alle Berge wäre?

Danke schon mal für eure (ehrlichen) Antworten!
 
Ganz klar: Es gibt Grenzen, die muss man einfach akzeptieren. Naturschutzgebiete sind ganz einfach eine No-Go-Zone, egal, ob mit Ski oder MTB.

Diese Grenzen sollte man akzeptieren, sonst macht man es uns allen nur noch schwerer.

Gruß
GrrIngo
 
Ich stimme da GrrIngo zu es ist ein no go von den wegen zu fahren sonst wird es komplett verboten aber mal unter uns ich hab noch nie eine streife im Wald gesehen und falls ein Förster die Polizei rufen will schnell weg aber ich will dich nicht dazu ermutigen denn das muss jeder mit sich selbst ausmachen

Mit dem Handy geschrieben now Free
 
Danke fürs Antworten!

Heißt also wenn man sich an die Gesetze hält, dann auch an die 2 Meter Regel? Das könnte man dann ja eigentlich auch als MTB-Verbot ansehen, je nach Fahrgewohnheit, schon klar. Wo zieht man dann da die Grenze? Ist es normalerweise verboten auf Trails zu fahren und dann im NSG noch verbotener? Abgesehen von der eigenen Einstellung, dass man der Natur Rückzugsgebiete zusprechen muss ist es rein juristisch gesehen generell verboten. Vielleicht vergleichbar mit parken im eingeschränkten und im absoluten Haltevorbot würd ich mir mal so zurecht legen.
 
Du hast recht. Solange die 2 Meter Regel besteht ist es offiziell verboten und "verbotener" geht nicht.

Wie wir aber aus diversen Studien entnehmen können schadet das Radfahren weder den Wegen, noch dem Wild, mehr als das wandern. Eine Verschärfung des Betretungsrechtes nur für Radfahrer in Naturschutzgebieten muss deshalb kritisch betrachtet werden. Oft wurden die Verordnungen gemacht, ohne das dies wissenschaftlich hinterfragt wurde. Da ist sicherlich in der Zukunft noch ein gewisser Abstimmungs- und Aufklärungbedarf.

In meiner Region im mittleren Schwarzwald gibt es ausreichend Wege ohne Naturschutzgebiete, so dass das Thema hier bisher nicht so drängend ist. Vor allem an Wochenende vermeiden wir einheimischen Biker die Naturschutzgebiete, vor allem aber wegen des hohen Besucherdrucks. Damit, und mit etwas Augenmass, sind wir bisher in der Praxis recht gut gefahren.



ciao heiko
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

die Sache ist doch ganz einfach.
Es gibt ein Naturschutzgesetz, das zum Radfahren in Naturschutzgebieten keine eigene Regelung enthält.

Demnach ist in Naturschutzgebieten in Baden-Württemberg erst einmal das Radfahren auf Wegen erlaubt (§ 51 Abs 3).

Zum Verständnis ist es einfacher zu wissen, dass es Naturschutzgebiete auch außerhalb von Wäldern gibt, in denen das Waldgesetz gilt.
 
Hallo zusammen,

die Sache ist doch ganz einfach.
Es gibt ein Naturschutzgesetz, das zum Radfahren in Naturschutzgebieten keine eigene Regelung enthält.

Demnach ist in Naturschutzgebieten in Baden-Württemberg erst einmal das Radfahren auf Wegen erlaubt (§ 51 Abs 3).
.

Ganz so einfach ist es nicht. z.B. hat das Naturschutzgebiet Feldberg eine eigene Verordnung:
http://www.naturschutz.landbw.de/se...d=downloadContent&filename=Verordnung_NSG.pdf

§5 . 6
Rad zu fahren, ausgenommen auf befestigten Wegen mit mindestens 3 m Breite sowie auf Wegen, die im Einvernehmen mit der höheren Naturschutzbehörde hierfür zugelassen sind.

.
 
Wie ich schon schrieb, sollte man die Naturschutzverordnung gelesen haben. Die unterscheiden sich jedoch von Gebiet zu Gebiet, so dass man keine generelle Aussage zum Inhalt der Verordnungen treffen kann, wenn man die Verordnung nicht kennt.
 
Die meisten Biker im Raum Kirchheim und Umgebung fahren auch in Naturschutzgebieten die Trail. Viele vermeiden aber dort die offenen Flächen, wo man weit hin zu sehen ist und fahren auch nicht dort, wo es explizit durch Beschilderung verboten ist.

Das mit den offenen Flächen ist natürlich kein Wald und eigentlich wäre es dort, sofern keine besondere Regelung für das Gebiet besteht erlaubt. Trotzdem kann man hierdurch unnötige Konflikte vermeiden und wie Du schon sagt, es ist eine geniale Gegend mit unendlich vielen Trails zum Biken...
 
Danke fürs Antworten!

Heißt also wenn man sich an die Gesetze hält, dann auch an die 2 Meter Regel? Das könnte man dann ja eigentlich auch als MTB-Verbot ansehen, je nach Fahrgewohnheit, schon klar. Wo zieht man dann da die Grenze? Ist es normalerweise verboten auf Trails zu fahren und dann im NSG noch verbotener? Abgesehen von der eigenen Einstellung, dass man der Natur Rückzugsgebiete zusprechen muss ist es rein juristisch gesehen generell verboten. Vielleicht vergleichbar mit parken im eingeschränkten und im absoluten Haltevorbot würd ich mir mal so zurecht legen.

Im NSG ist neben der 2m-Regel die Schutzverordnung entscheidend und die ist von NSG zu NSG verschieden. In vielen Bundesländern kann man die jew. Verordnung im Internet finden.

Bei der 2m-Regel hilft tatsächlich hilfsweise der gesunde Menschenverstand, weil das mit dem exakten Messen nicht geht. Bei einem Pfad, an dessen rechtem Rand eine Felswand ist und 80 cm links davon eine Schlucht abfällt, muß man z.B. nicht messen, um zu wissen, was Sache ist. Das heiß nicht, daß die "2m-Regel" da helfen würde, sinnvoller wäre es nach wie vor, tatsächlich "kritische" Wege (so etwas soll es geben) dann aus ebenso tatsächlich vernünftigem Grund zu sperren. So sieht es das Bundesrecht vor.

Drum die Petition, damit die Rechtslage in BW der Rechtslage des Bundesrechts entspricht.
 
Um ehrlich zu sein, blicke ich da bei Deutschlands Bürokratiegeilheit nicht mehr ganz durch. Wenn ich das alles richtig verstehe, 2m Regel & Co. dann dürfen wir da, wo es am meisten Spaß macht, gar nicht fahren.

Ein NSG ist was feines und schön anzusehen. Ich persönlich sehe da auch kein Problem mal einen Abstecher mit dem Rad zu machen, so lang man gesittet fährt, nicht meter tiefe Furchen in den Boden bremst und die Flora & Fauna nicht stört. Und natürlich seinen Müll (und vielleicht auch den der anderen) wieder mitnimmt.
Viele "Wanderer" sind da meist schlimmer als wir MTB'ler.
 
Um ehrlich zu sein, blicke ich da bei Deutschlands Bürokratiegeilheit nicht mehr ganz durch. Wenn ich das alles richtig verstehe, 2m Regel & Co. dann dürfen wir da, wo es am meisten Spaß macht, gar nicht fahren.

Ein NSG ist was feines und schön anzusehen. Ich persönlich sehe da auch kein Problem mal einen Abstecher mit dem Rad zu machen, so lang man gesittet fährt, nicht meter tiefe Furchen in den Boden bremst und die Flora & Fauna nicht stört. Und natürlich seinen Müll (und vielleicht auch den der anderen) wieder mitnimmt.
Viele "Wanderer" sind da meist schlimmer als wir MTB'ler.

Nicht nur Wanderer sind schlimmer überleg mal Beispielsweise wie schwer ein Pferd mit Reiter ist und wie dort das Gewicht auf die kleinen Hufen verteilt ist, aber ein Mountainbiker ist ja angeblich viel schlimmer. Oder letztens hab ich an meinem Hometrail (muss da kurz durchs NSG, ist aber an dem Eingang wo ich rein fahr gar nicht gekennzeichnet nur wenn ich an einer anderen Stelle wieder raus fahre) ist mir plötzlich ein Auto entgegen gekommen welches ca. 2-5 cm tiefe Rillen hinterließ.
 
man erwischt wird (..Mitten im Wald..) und dann auch noch zur Kasse gebeten wird? Wenn kontrolliert wird, wer macht das, der Förster? Darf der das oder würde der dann die Polizei rufen, während ich schon längst über alle Berge wäre?

Danke schon mal für eure (ehrlichen) Antworten!

Du willst eine ehrliche Antwort? Bitte, aber beschwere Dich nicht!

Allein dass und wie Du diese Frage stellst und formulierst, disqualifiziert Dich selbst!

Vielleicht kapierst Du es, wenn man Deine Frage abstrahiert:

"Ich gehe am Wochenende gerne abends weg, um mal richtig die Sau rauszulassen. Leider sind die schönsten Abende die, an denen man einen Schwächeren (hier das NSG) mal so richtig aufmischt. Dies ist leider verboten.
Wie verhaltet Ihr Euch da? Haut Ihr diesen "Opfern" trotzdem eine rein, oder lasst Ihr es bleiben. Wie groß ist die Chance erwischt zu werden? Wie hoch sind die möglichen Strafen? Wer darf da einschreiten? Dürfen Passanten helfen und mich versuchen festzuhalten, oder müssen die erst die Polizei rufen, währenddessen ich schon längst über alle Berge bin?"

Das gilt übrigens auch für diejenigen, die hier erklären, man dürfe sich halt nicht erwischen lassen und müsse einfach nur aufpassen.

Es gibt übrigens auch etliche Nationalparks oder Wandertrails (NZ Milford Track; Kilimanjaro Trails, Teneriffa Teide; ...), welche den Besucherstrom zum Schutz der Natur reglementieren. Da muss man sich genauso dran halten.

Ich kann bei soviel Ich-Bezogenheit ("ICH will, ach menno, blödes Gesetz, was schert mich die Natur") einfach nur noch scharf reagieren, da sich eine sachliche Diskussion allein schon wegen des offensichtlich fehlenden Unrechtsempfindens (ob man sich wider die Rechtsordnung verhält, wird anhand des Risikos, erwischt zu werden, und der Höhe einer möglichen Strafe abgewogen) und des Mangels sozial adäquaten Verhaltens erübrigt.
 
Tse...Fahren im NSG vs. Körperverletzung...Äpfel und Birnen?

@ TO

Die Entscheidung kann dir niemand nehmen. Fahren und Spaß haben mit dem - vermutlich minimalen - Risiko erwischt zu werden, oder nicht fahren und zumindest ein reines Gewissen haben
 
Tse...Fahren im NSG vs. Körperverletzung...Äpfel und Birnen?

Nö!

Es geht darum, dass Vorschriften nicht ohne Grund erlassen werden, um das gemeinschaftliche Miteinander und das Wohl der Gesellschaft zu schützen.

Ohne Vorschriften = jeder macht was er will = der Stärkere setzt sich durch.

Und entweder man hält sich generell daran, oder man lässt es bleiben und stellt sich bewusst außerhalb der Gemeinschaft.

Man kann sich nicht aussuchen, wo man Vorschriften gut findet (dort wo sie einen schützen bzw. sie einem nützen bzw. wo sie einen nicht tangieren) und wo man sich darüber hinwegsetzt, weil man halt Einbußen hat oder es einen etwas in seiner freien Willensausübung hindert.

Wenn ein Schläger sich durch §224ff. StGB in seiner freien Willensbekundung gestört fühlt und Dir die Visage richtet und dann ungeschoren davonkommt. Wie willst Du ihn dann dafür kritisieren? Er macht halt wozu er Lust hat und schert sich nicht um die Vorschriften.

Es geht ums Prinzip: Wer irgendwo meint seinen Willen mangels Verfolgungsdruck und Strafbewehrung über für die Gemeinheit und zum Gemeinwohl (hier intakte Natur) erlassenen Vorschriften hinwegsetzen zu können, der macht es dann später auch woanders, wenn es ihm was nutzt. Es ist immer nur ein kleiner Schritt mehr.

Und zum Naturschutz: Ich kann gerne morgen mal aus Sicht eines Försters oder Naturpark-Ranger erklären, warum es eben schon einen Unterschied macht, ob man mit dem Bike oder dem Pferd oder den Snowboards in für den Wanderer begehbaren Gebieten unterwegs ist. Ein halbwegs gescheiter Mensch sollte das aber sich auch selbst beantworten können. Oder seid Ihr alles Städter?

Übrigens: Ich darf auch nicht mit dem Kajak die Wutachschlucht (NSG) befahren. Und als Naturphotograph muss ich mich bei den Kranichen auch an strenge Auflagen halten. Beides nicht ohne Grund und die Einhaltung dieser Vorschriften ist für mich selbstverständlich.
 
Gesetze dienen dem Menschen und der Natur, nicht andersherum. Kein Gesetz ist unfehlbar. Von vernünftig bis hirnrissig ist alles vertreten, insbesondere auf Länderebene. Es stimmt vollkommen, dass Gesetze i.d.R. zum besseren Zusammenleben aller erlassen werden. Aber eben nicht immer. So kategorisch und stumpf, wie Du argumentierst, ist jedenfalls keine Demokratie zu machen.

Zum Thema: in vielen NSG, die ich kenne, ist die Bodenbeschaffenheit derart, dass ein Mountainbike dort nicht mehr Schaden anrichtet als ein Wanderer. Und wie ja schon richtig angemerkt wurde, besteht in vielen NSG vielleicht auch deshalb keine gesonderte Regelung, was letztendlich bedeutet, dass z.B. in BaWü nach wie vor "nur" die 2m-Regel gilt. Und was von der zu halten ist, haben ja soeben knapp 58.000 Mountainbiker deutlich kundgetan.
 
Nö!

Es geht darum, dass Vorschriften nicht ohne Grund erlassen werden, um das gemeinschaftliche Miteinander und das Wohl der Gesellschaft zu schützen.

Ohne Vorschriften = jeder macht was er will = der Stärkere setzt sich durch.

Und entweder man hält sich generell daran, oder man lässt es bleiben und stellt sich bewusst außerhalb der Gemeinschaft.

Man kann sich nicht aussuchen, wo man Vorschriften gut findet (dort wo sie einen schützen bzw. sie einem nützen bzw. wo sie einen nicht tangieren) und wo man sich darüber hinwegsetzt, weil man halt Einbußen hat oder es einen etwas in seiner freien Willensausübung hindert.

Es gibt aber nun mal unsinnige Regeln, s. "2-Meter-Regel". Für die Horden von Nordic Walkern gibt es die "2-Meter-Regel" nicht. Die Harvester der Forstwirtschaft machen ganze Wälder platt, in denen davor Mountainbiker nicht fahren durften, da die Waldautobahn nur 1,5 m breit war. Allein, wenn ich sowas lese..."man kann sich nicht aussuchen, wo man Vorschriften gut findet". Doch, man kann. Man muss sich nur des Risikos bewusst und bereit sein, mit den Folgen zu leben.
 
Danke @ barkas. Hätte deine erste Antwort nicht besser formulieren können -nur unhöflicher. ;)
Diese Egoshooterei. Es geht hier nicht um beknackte 2m-Regeln, die in Nicht-Naturschutzgebieten unsinnigerweise eingeführt werden oder um Harvester, die den Waldboden massiv kaputt machen. Es geht um Waldgebiete, deren Flora und Fauna so empfindlich ist, dass diese nicht nur durch "Waldbesucher", sondern (oder erst recht) auch durch MTBler gestört wird. Ich bekomme es einfach nicht in meinen Kopf, wie man sich so verhalten kann. Als MTBler oder generell als Outdoor-Sportler schätzt man doch die Natur und all das, was sie einem persönlich gibt. Wieso kann man dann solche Gebiete nicht einfach respektieren und die Regelung hinnehmen?!
Und das ein MTBler nicht immer gerade das beste ist, was einem Wald passieren kann, wird jeder wissen, der das ein oder andere größere Marathonrennen hinter sich gebracht hat.
Biker, die solche Sachen hinterfragen, verhalten sich in meinen Augen auch generell rücksichtslos.
 
Kein Gesetz ist unfehlbar.

Zum Thema: in vielen NSG, die ich kenne, ist die Bodenbeschaffenheit derart, dass ein Mountainbike dort nicht mehr Schaden anrichtet als ein Wanderer. Und wie ja schon richtig angemerkt wurde, besteht in vielen NSG vielleicht auch deshalb keine gesonderte Regelung, was letztendlich bedeutet, dass z.B. in BaWü nach wie vor "nur" die 2m-Regel gilt. Und was von der zu halten ist, haben ja soeben knapp 58.000 Mountainbiker deutlich kundgetan.

Also erschte mol:

Habe ich nirgens behauptet, dass Gesetze immer Sinn machen. Trotzdem muss man sich erst mal dran halten. Sonst macht jeder, was er will.

Im Übrigen gilt wie für jedes (allgemein gehaltene) Gesetz bzw. für jede Verordnung: Es kommt auf die Ausgestaltung im Sinne der Rechtsfortsetzung an. Und wenn im Landesnaturschutzgesetz nichts explizit über Fahrradfahrer ausgeführt ist, dann würde ich den Schlaumeieren hier, die das monieren, mal einen Blick in einen diesbezüglichen Kommentar bzw. in die Rechtsprechung empfehlen, damit ihnen klar wird, was darunter (im Einzelfall) dann (gegebenfalls mit Ermessensspielraum) substituiert wird bzw. wie das dann ausgelegt wird.

Die 2-m-Regel sollte im übrigen spezifiziert und auf den Einzelfall durch eine entsprechende Beschilderung hin angepasst werden. Dagegen spricht überhaupt nichts. Aber Naturschutzgebiete bleiben tabu. Fertig!

Zu NSGs:

In der Regel wird dort nicht nur die Landschaft bzw. der Boden und die Vegetation geschützt, sondern auch unter anderem und vor allem der Rückzugsraum für das Wild.
Und hierfür ist die Fluchtdistanz wichtig, die ein Fahradfahrer nach Wahrnehmung durch das Wild aufgrund seiner Geschwindigkeit deutlich schneller unterschreitet als ein Wanderer.
Warum meinst Du wohl, gehören Hunde im Wald an die Leine? Nicht das mögliche, aber sehr seltene (das Wild ist schnell und auch für einen einzelnen Wolf nicht leicht zu erjagen) Wildern ist das Problem, sondern das Hetzen.
Gerade im Herbst, welche von allen Tieren für das Anfressen einer Fettreserve für den Winter genutzt wird, ist jeder unnötige durch Hunde oder überraschend sich nähernde Biker veranlasste Spurt ins Dickicht eine Schmälerung der Überlebensfähigkeit über den Winter. Speziell bei Jungtieren.

Warum ist in der Wutachschlucht (Schwarzwald) der alte Steig zwischen Räuberschlössle und Schattenmühle nicht mehr in Karten eingezeichnet bzw. im Gelände ausgeschildert und wird nicht mehr gepflegt (seit ca. 25 Jahren)? Weil die Instandsetzung so aufwendig ist? Nein, sondern weil aufgrund des Westweges und des Schluchtensteigs ein deutlich vermehrtes Wanderaufkommen gegeben ist, welches Schutzmaßnahmen in dieser hochfrequentierten Zone erfordert. Stichwort Eisvogel. Stichwort Luchs (Spuren habe ich dort bei einer Geländeaufnahme vorgefunden).

Warum wird am Stübenwasen (Schwarzwald) die Loipe an einer Stelle seit ca. 15 jahren im Vergleich zu früher umgeleitet? Stichwort Auerwild und Birkwild.

Und über Bodenerosion habe ich im Übrigen schon im Schwarzwald-Thread zur 2-m-Regelung etwas geschrieben.

Man sieht: Nicht nur Biker werden "gegängelt". auch Skifahrer, Reiter, Wanderer etc.. Und habe ich deshalb ein schwereres Leben? Wohl nicht?

Aber eigentlich sollte jeder, welcher sowohl über ein ausgebildetes Hirn, als auch über ein anerzogenes Gewissen verfügt, sich selbst die Antworten geben können.

Eigentlich will ich hier nicht den Oberlehrer spielen, aber manche scheinen es nötig zu haben.:mad:
 
Danke @ barkas. Hätte deine erste Antwort nicht besser formulieren können -nur unhöflicher. ;)
Diese Egoshooterei. Es geht hier nicht um beknackte 2m-Regeln, die in Nicht-Naturschutzgebieten unsinnigerweise eingeführt werden oder um Harvester, die den Waldboden massiv kaputt machen. Es geht um Waldgebiete, deren Flora und Fauna so empfindlich ist, dass diese nicht nur durch "Waldbesucher", sondern (oder erst recht) auch durch MTBler gestört wird. Ich bekomme es einfach nicht in meinen Kopf, wie man sich so verhalten kann. Als MTBler oder generell als Outdoor-Sportler schätzt man doch die Natur und all das, was sie einem persönlich gibt. Wieso kann man dann solche Gebiete nicht einfach respektieren und die Regelung hinnehmen?!
Und das ein MTBler nicht immer gerade das beste ist, was einem Wald passieren kann, wird jeder wissen, der das ein oder andere größere Marathonrennen hinter sich gebracht hat.
Biker, die solche Sachen hinterfragen, verhalten sich in meinen Augen auch generell rücksichtslos.

Full Quote, da es genau meine Meinung ausdrückt. Danke!:daumen:
 
Also erschte mol:

Habe ich nirgens behauptet, dass Gesetze immer Sinn machen. Trotzdem muss man sich erst mal dran halten. Sonst macht jeder, was er will.

Im Übrigen gilt wie für jedes (allgemein gehaltene) Gesetz bzw. für jede Verordnung: Es kommt auf die Ausgestaltung im Sinne der Rechtsfortsetzung an. Und wenn im Landesnaturschutzgesetz nichts explizit über Fahrradfahrer ausgeführt ist, dann würde ich den Schlaumeieren hier, die das monieren, mal einen Blick in einen diesbezüglichen Kommentar bzw. in die Rechtsprechung empfehlen, damit ihnen klar wird, was darunter (im Einzelfall) dann (gegebenfalls mit Ermessensspielraum) substituiert wird bzw. wie das dann ausgelegt wird.

Die 2-m-Regel sollte im übrigen spezifiziert und auf den Einzelfall durch eine entsprechende Beschilderung hin angepasst werden. Dagegen spricht überhaupt nichts. Aber Naturschutzgebiete bleiben tabu. Fertig!

Zu NSGs:

In der Regel wird dort nicht nur die Landschaft bzw. der Boden und die Vegetation geschützt, sondern auch unter anderem und vor allem der Rückzugsraum für das Wild.
Und hierfür ist die Fluchtdistanz wichtig, die ein Fahradfahrer nach Wahrnehmung durch das Wild aufgrund seiner Geschwindigkeit deutlich schneller unterschreitet als ein Wanderer.
Warum meinst Du wohl, gehören Hunde im Wald an die Leine? Nicht das mögliche, aber sehr seltene (das Wild ist schnell und auch für einen einzelnen Wolf nicht leicht zu erjagen) Wildern ist das Problem, sondern das Hetzen.
Gerade im Herbst, welche von allen Tieren für das Anfressen einer Fettreserve für den Winter genutzt wird, ist jeder unnötige durch Hunde oder überraschend sich nähernde Biker veranlasste Spurt ins Dickicht eine Schmälerung der Überlebensfähigkeit über den Winter. Speziell bei Jungtieren.

Warum ist in der Wutachschlucht (Schwarzwald) der alte Steig zwischen Räuberschlössle und Schattenmühle nicht mehr in Karten eingezeichnet bzw. im Gelände ausgeschildert und wird nicht mehr gepflegt (seit ca. 25 Jahren)? Weil die Instandsetzung so aufwendig ist? Nein, sondern weil aufgrund des Westweges und des Schluchtensteigs ein deutlich vermehrtes Wanderaufkommen gegeben ist, welches Schutzmaßnahmen in dieser hochfrequentierten Zone erfordert. Stichwort Eisvogel. Stichwort Luchs (Spuren habe ich dort bei einer Geländeaufnahme vorgefunden).

Warum wird am Stübenwasen (Schwarzwald) die Loipe an einer Stelle seit ca. 15 jahren im Vergleich zu früher umgeleitet? Stichwort Auerwild und Birkwild.

Und über Bodenerosion habe ich im Übrigen schon im Schwarzwald-Thread zur 2-m-Regelung etwas geschrieben.

Man sieht: Nicht nur Biker werden "gegängelt". auch Skifahrer, Reiter, Wanderer etc.. Und habe ich deshalb ein schwereres Leben? Wohl nicht?

Aber eigentlich sollte jeder, welcher sowohl über ein ausgebildetes Hirn, als auch über ein anerzogenes Gewissen verfügt, sich selbst die Antworten geben können.

Eigentlich will ich hier nicht den Oberlehrer spielen, aber manche scheinen es nötig zu haben.:mad:

Mit Verlaub, aber es gibt Naturschutzgebiete aufgrund von Naturschutz (Deine Auerhähne. Und ich habe selbst einen im Schwarzwald getroffen). Und es gibt Naturschutzgebiete aufgrund von dumm-dreister Politik.

Deine Gründe oben sind ja seriös und basieren auf die Problematiken von seltenen Tieren und ihren Lebensräumen.

Andererseits gibt es hirnlos dämliche Gesetzgebungen, die niemand versteht, weder die Bürger, noch die Verbände und nicht mal die Förster selbst.
Ich denke da an die Heimat, und zwar den idiotischen, geplanten Nationalpark im nördlichen Schwarzwald, welcher absolut keinen Sinn ergibt und nur aufgrund von Bestimmungen des Brüsseler EU-Zentralkommités errichtet wird. Denn es muss pro Bundesland eine Mindestquote an Naturschutzparks errichtet werden, gemäß irgendeines Betonkopfs im EU-Kommissariat. Es gab im Fernsehen eine lange Dokumentation darüber. Mich hat es nur noch angewidert. Mit Naturschutz hatte das überhaupt nichts zu tun.

Das gleiche Ärgernis gab es hier in München, wo "Naturschützer" sogar das Befahren der Isarwelle mit Kajaks verboten sehen wollte, weil die Isar "Naturschutzgebiet" ist. Aber wir sind 100km entfernt von den Alpen und mitten in einer Millionenstadt. Und direkt neben der Isarwelle liegen im Sommer 10.000 Leute am Strand und machen Remmi-Demmi.
Irgendwie ist es ausgegangen, daß die Welle nicht mit Baggern abgetragen wurde, weil es eine touristische Attraktion sei und somit Geld in den Stadtsäckel kommt. Und beim Geld für den Staat hört bekanntlich der Spaß auf.

Das gleiche Thema hat es ja auch an den Trails der Isar. Beradeln verboten, weil mitten in der Millionenstadt ein paar Viecher über den Boden schleichen "könnten". Alles wurde beschildert, verbarrikadiert, verboten.
Und seit gestern sind die städtischen Forstleute mit ihren Harvestern im Einsatz. Es sieht aus, als wenn ein Regiment der Bundeswehr durchgezogen ist. Der reinste Hohn.

Die 2m Wegeregelung in BW ist uralt, aus der Zeit als der höfische Beamte noch "Reichsverfüger für den Kaiser" war. Der Bürger war nur Untertan. Das Gesetz gibt es noch, weil es den Beamten Machtausübung verleit.
Sinnigerweise sollten Naturschutzgebiete nur ausgeschildert werden, wenn es naturschützlich notwendig ist und die Regeln sollte dann jeder befolgen.

Aber pauschal in einem ganzen Bundesland das 2m Verbot auszusprechen erinnert an die Zeit der Fürsten und Herzöge, die den Bannwald zur Tabuzone für den Untertanen erklärten.

Ich habe das mal bei der Hornisgrinde vor einigen Jahren erlebt. Überall waren Verbotsschilder wegen Naturwild. Die Forstleute waren extrem pingelig, wenn sie zur Fütterung an den Sauschütt fuhren. Der Hohn war dann, dass besagte Forstleute ihre Wildtiere fütterten und sie an die Futterplätze gewöhnten und dass die gleichen Förster dann beschwingt zur Knarre griffen, als die Jagdsaison begann und sie ihre genehmigte Abschussquote erreichen wollten.

Sprich, Jäger = Pächter der Waldjagdlizenz = eigenes Abschusskontingent als Ziel = Radler stören "seinen Wald" = Radverbot
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke da an die Heimat, und zwar den idiotischen, geplanten Nationalpark im nördlichen Schwarzwald, welcher absolut keinen Sinn ergibt ...

Der Hohn war dann, dass besagte Forstleute ihre Wildtiere fütterten und sie an die Futterplätze gewöhnten und dass die gleichen Förster dann beschwingt zur Knarre griffen, als die Jagdsaison begann und sie ihre genehmigte Abschussquote erreichen wollten.

Sprich, Jäger = Pächter der Waldjagdlizenz = eigenes Abschusskontingent als Ziel = Radler stören "seinen Wald" = Radverbot

Die 2-m-Regelung hat mit Naturschutz oder NSGs oder NPs erstmal überhaupt nichts zu tun. Die sollte man dem jeweiligen Revier anpassen.

Zu 1.)
Begründung wäre hilfreich. So ist es keine stichhaltige Argumentation. Würde mich wirklich interressieren, da man hier in Bärlin dies nicht so sehr mitbekommt. Die EU ist mir da völlig egal, da ich auch ohne Druck aus Brüssel einen NP befürworten würde.

Ich kenne jetzt nicht den genauen Umriss des geplanten NP im Nordschwarzwald. Da Du aber z.B. die Hornisgrinde ansprichst: Aus vielen Urlauben dort in meiner Kindheit weiss ich noch gut um die erosionsgefährdete Heide (der Nordschwarzwald ist geologisch überwiegend aus Buntsandstein aufgebaut, auf denen nur karge, leicht auszuwaschende Böden anstehen) und die vielen Hochmoore mit seltenen Pflanzen dort und am Kniebis, Schliffkopf etc..

Wenn es nach mir ginge, könnten sie gleich noch im Südschwarzwald in der Feldberg-/Wutachregion einen weiteren aufmachen. Was gerade am Feldberg an Besucheraufkommen vorliegt, welches größtenteils nicht mit dem ÖPNV anreist (siehe das geplante riesige Parkhaus), und gerade im Winter mit unglaublichem Halli-Galli der ach so coolen Snowboarder seinen Höhepunkt findet, ist einfach zu viel. Das gehört reguliert, sorry.

Zu 2.)
Mein Ex-Schwiegervater in spe war Jäger. Und er musste im Herbst fast jede Nacht bis 2h nachts raus, um den Wildbestand in einem für das Gesamt-Ökosystem Wald erträglichen Rahmen zu halten. Der war alles andere als jagdgeil, wie Du es hier pauschal unterstellst.

Klingt schlimm, ist aber leider so, solange wir die Ansiedlung von für den Menschen ungefährlichen und ehemals hier heimischen Raubtieren in der Bevölkerung ablehnen. Da Du schon den NP ohne nähere Begründung ablehnst, gehe ich mal davon aus, dass Du Biker-jagende Wölfe im Wald auch ablehnen würdest?:D
 
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