Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

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Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Neben höheren Strafen für Autofahrer gibt es auch diverse Neuerungen für Radfahrer. Wir haben hier die neuen Vorschriften in der Übersicht.

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Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden
 
Warum soll ich deiner Meinung nach den Lappen abgeben ?! Dafür hätte ich doch ganz gerne mal eine Begründung !
Die Radler bringen sich doch mit ihrem egoistischen Verhalten und der Auffassung die Autofahrer erziehen zu müssen selbst in Gefahr im Strassenverkehr... und ich soll den Lappen abgeben ?!
Empören sich jedoch daran, wenn der ein oder andere Autofahrer mal was tut, was man als Radler nicht gerne sehen möchte.
Also bitte einfach mal vor der eigenen Haustüre kehren.
Weil du ungeeignet bist ein kfz zu führen, da Paragraph 1 der StVO unbekannt zu sein scheint... Ganz einfach... Andere bewusst zu gefährden, bzw das für ok zu halten zeigt eindeutig die nicht Eignung!
 
Weil du ungeeignet bist ein kfz zu führen, da Paragraph 1 der StVO unbekannt zu sein scheint... Ganz einfach... Andere bewusst zu gefährden, bzw das für ok zu halten zeigt eindeutig die nicht Eignung!

Wie kommst du zu der Unterstellung, dass ich andere Verkehrsteilnehmer bewusst gefährde ?!
Paragraph 1 der STVO gilt auch für Radfahrer nicht nur für Autofahrer !
 
Das ist doch die selbe Logik aus der heraus Frauen nach einem sexuellem Übergriff von männlichen Beamten gern als erstes gefragt werden, was die denn an hatten...
"Der Radfahrer der da im Graben liegt ist doch selbst schuld, was hat er denn aus der Strasse zu suchen?"

Schade um jeden der so denkt.

Felix
 
Sie kommt vor allen Dingen nur bei den Autofahrern an.
Der Radfahrer, und da kann ich mich immer nur wiederholen, kann sich im Strassenverkehr verhalten wie die Axt im Wald.
Es müssen für das Fehlverhalten vieler Radfahrer immer andere Verkehrsteilnehmer herhalten.

Wenn man doch also die Radfahrer "schützen" möchte, warum schiebt man an dessen Verhalten nicht mal endlich einen Riegel vor.
Der Radfahrer prescht bei Rot über die Ampel... der Autofahrer ist schuld wenns kracht
Der Radfahrer fährt nebeneinander auf der Landstrasse... der Autofahrer darf es ausbaden.
Benutzungspflichtige Radwege werden ignoriert... der Autofahrer ist der Gelackmeierte wenn was ist.

Aber das hatten wir ja schon und die Wahrheit ist für viele schwer verdaulich... leider.

Was ist bei dir schief gelaufen? ich kann dir mir Sicherheit sagen (hatte den Fall schon im Bekanntenkreis), dass dem Autofahrer gar keine Schuld zugesprochen wird, wenn der Radfahrer bei rot über die Ampel fährt und er deswegen von einem Auto erwischt wird, vorausgesetzt das Auto fährt vorschriftsgemäß. Da wäre es auch irrelevant, wenn der Radfahrer dabei stirbt.

Ein Verwandter hat sich mal ein Bein gebrochen, nachdem er von einem Auto erwischt wurde. Er ist in der falschen Richtung auf dem Radweg gefahren und durfte deswegen auch noch den Schaden am Auto zahlen.

was du erzählst scheinenHirngespinste zu sein. Ich fahre jährlich zwischen 30 und 50.000km Auto, dabei kann ich mich an keine einzige Gruppe von Radfahrern erinnern, die nebeneinander gefahren sind und mir keinen Platz gemacht haben.
 
Da hatte er aber einen schlechten Anwalt (oder gar keinen). Normalerweise trägt der KFZ-Führer in so einem Fall eine Teilschuld und zwar vollkommen zurecht. Davon ab ist die Betrachtungsweise unseres Spezialisten ziemlich undifferenziert, verursacht der Radfahrer den Unfall mit, trägt er natürlich auch eine Teilschuld. Dass der KFZ-Fahrer oftmals eine teilweise Schuld angelastet bekommt, liegt eben fast immer am hohen Betriebsrisiko und §1 STVO.

mich hat es auch gewundert, es wurde aber auch kein Anwalt involviert. Ich habe dann nur Abholdienst vom Krankenhaus gespielt, weiß also nicht genau, wie es passiert ist. Vermutlich gibt es schon Konstellatione, in denen der Radfahrer die ganze Schuld hat?
Dem Autofahrer tat es auch leid (Radfahrer war erst 15) und er hätte am liebsten gar kein Geld genommen. Nebenbei wohl typisch für fast alle Verkehrsteilnehmer, das geht in der Diskussion oft verloren, aber die meisten wollen dann doch koexistieren und sich nichts Böses. :)

*ich vermute, dass der aus der Nebenstraße gefahren ist und genau in dem Moment ist ihm der Radfahrer dann seitlich rein. Hat da der Autofahrer eine Teilschuld? Ich achte, wenn ich selbst Auto fahre, immer auf Fahrräder von beiden Seiten, aber bei uneinsichtigen Stellen und wenn da einer schnell ankommt, kann es wohl auch mal zum Unfall kommen.
 
Da hatte er aber einen schlechten Anwalt (oder gar keinen). Normalerweise trägt der KFZ-Führer in so einem Fall eine Teilschuld und zwar vollkommen zurecht. Davon ab ist die Betrachtungsweise unseres Spezialisten ziemlich undifferenziert, verursacht der Radfahrer den Unfall mit, trägt er natürlich auch eine Teilschuld. Dass der KFZ-Fahrer oftmals eine teilweise Schuld angelastet bekommt, liegt eben fast immer am hohen Betriebsrisiko und §1 STVO.

Selbst wenn vom KFZ ein höheres Betriebsrisiko ausgeht, kann der Fahrer nichts dafür, wenn der Radfahrer sich daneben benimmt und sich nicht an die STVO hält.
In dem Fall geht vom Radfahrer das höhere Betriebsrisiko aus, welches oftmals sogar noch unter Vorsatz passiert.
Das dafür der KFZ Fahrer dann für den Radfahrer auch noch mithaften darf ist ein Unding.
 
Warum soll ich deiner Meinung nach den Lappen abgeben ?! Dafür hätte ich doch ganz gerne mal eine Begründung !
Die Radler bringen sich doch mit ihrem egoistischen Verhalten und der Auffassung die Autofahrer erziehen zu müssen selbst in Gefahr im Strassenverkehr...
Lassen wir das so stehen und sagen, es stimmt.
Und?
Deiner Meinung nach nicht in Ordnung; verwerflich.
Laut Gesetz: legal und in Ordnung.
Deine Meinung steht dir natürlich weiterhin zu.
Empören sich jedoch daran, wenn der ein oder andere Autofahrer mal was tut, was man als Radler nicht gerne sehen möchte.
Autofahrer übertritt/verletzt das Gesetz; mitunter auch den Radfahrer (zB weil er zu wenig Abstand beim Überholen hält).
Dann ist das zwar, deiner Meinung nach, auch in Ordnung was der Autofahrer hier tut; aber vom Radfahrer quasi selbst verschuldet oder herausgefordert.
Laut Gesetz: Verboten und nicht in Ordnung.
Auch hier: Deine Meinung bleibt dir unbenommen.
Rein rechtlich ist sie jedoch falsch.

Was weiter zu einer gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung führt oder sollte:
Sollen Radfahrer, weil sie ja die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind, auf viele ihrer Rechte verzichten?
Dann hätte das Unrecht gesiegt.
Oder sol die Einstellung bei den stärkeren Verkehrsteilnehmer verändert werden, um mehr Rücksicht auf die schwächeren (inklusive Fußgeher) zu nehmen; und auch die Einstlellung, dass ein Auto oder gar LKW mehr Gewicht mit sich herumschleppt, viel schneller unterwegs ist und dadurch auch mehr Schaden anrichten kann (höheres Betriebsrisiko).
 
Warum soll ich deiner Meinung nach den Lappen abgeben ?! Dafür hätte ich doch ganz gerne mal eine Begründung !
Die Radler bringen sich doch mit ihrem egoistischen Verhalten und der Auffassung die Autofahrer erziehen zu müssen selbst in Gefahr im Strassenverkehr... und ich soll den Lappen abgeben ?!
Empören sich jedoch daran, wenn der ein oder andere Autofahrer mal was tut, was man als Radler nicht gerne sehen möchte.
Also bitte einfach mal vor der eigenen Haustüre kehren.

Der einzige Egomane in der Diskussion bist wohl du, der auf sein nicht vorhandenes Recht pocht!
Egal welches Argument du bringst, es kann mit kurzem Nachdenken widerlegt werden.
Akzeptier es einfach, dass auch Radfahrer (jedweder Gattung) ein Verkehrsteilnehmer ist und die gleichen Rechte und Pflichten hat, wie ein Autofahrer.
Und zum Thema, wie die Axt im Wald - keinen Abstand, als Kfz Führer, zu halten, fällt auch darunter!

Wie auch schon erwähnt wurde, wird Fehlverhalten von Radfahrer genauso sanktioniert, wie das Fehlverhalten eines Autofahrers.
Nur wird das Fehlverhalten, beider Seiten, selten erwischt.

Zumal ich mir zu wetten traue, dass sich im städtischen Berufsverkehr mehr Kfz Halter einen Fehltritt erlauben, als Radfahrer (absolute Zahlen)
 
Der einzige Egomane in der Diskussion bist wohl du, der auf sein nicht vorhandenes Recht pocht!

Wenn du das so betrachtest, dann wird es wohl auch so sein.
Was das Thema "auf vorhandenes Recht pochen" betrifft, den Part gebe ich sehr gerne weiter an die User (Namen nenne ich keine... der oder die wissen wer gemeint ist) welche den Irrglauben besitzen fälschlicherweisse doch im Recht zu sein.
Stichwort: "zu zweit nebeneinander fahren" oder "als langsamer Verkehrsteilnehmer nich an geeigneter Stelle Platz zu machen"

Egal welches Argument du bringst, es kann mit kurzem Nachdenken widerlegt werden.
Akzeptier es einfach, dass auch Radfahrer (jedweder Gattung) ein Verkehrsteilnehmer ist und die gleichen Rechte und Pflichten hat, wie ein Autofahrer.

Ich akzeptiere sowohl als Radfahrer, als auch als Autofahrer die STVO.
Als Radfahrer erkenne ich, dass ich als schwächerer Verkehrsteilnehmer schlechte Karten habe und verhalte mich auch dementsprechend defensiv und verzichte gerne auch mal auf mein Recht.
Das sehen aber viele Radfahrer (darunter auch User dessen Name(n) nicht genannt wird) anders.
Und wenn man als Radfahrer von den Autofahrern verlangt, sich an geltendes Recht und auch an die Vorschriften der STVO zu halten, dann erwarte ich das im Gegenzug auch von den Radfahrern.
Da akzeptiere ich dann keine egoistischen Aussagen wie:
"Ich mache nur an der Tankstelle für den nachfolgenden Verkehr platz", "ich fahre rechts ran wenn es mir passt", "ob die Stelle geeignet ist entscheide ich", "ich fahre grundsätzlich in der Mitte der Fahrbahn", und/oder "ich darf zu zweit nebeneinander fahren"

Wie auch schon erwähnt wurde, wird Fehlverhalten von Radfahrer genauso sanktioniert, wie das Fehlverhalten eines Autofahrers.

Mit dem Unterschied, dass der Autofahrer für das Fehlverhalten des Radfahrers eben mit einer Teilschuld mit dabei ist.
 
Wenn du das so betrachtest, dann wird es wohl auch so sein.
Was das Thema "auf vorhandenes Recht pochen" betrifft, den Part gebe ich sehr gerne weiter an die User (Namen nenne ich keine... der oder die wissen wer gemeint ist) welche den Irrglauben besitzen fälschlicherweisse doch im Recht zu sein.
Stichwort: "zu zweit nebeneinander fahren" oder "als langsamer Verkehrsteilnehmer nich an geeigneter Stelle Platz zu machen"



Ich akzeptiere sowohl als Radfahrer, als auch als Autofahrer die STVO.
Als Radfahrer erkenne ich, dass ich als schwächerer Verkehrsteilnehmer schlechte Karten habe und verhalte mich auch dementsprechend defensiv und verzichte gerne auch mal auf mein Recht.
Das sehen aber viele Radfahrer (darunter auch User dessen Name(n) nicht genannt wird) anders.
Und wenn man als Radfahrer von den Autofahrern verlangt, sich an geltendes Recht und auch an die Vorschriften der STVO zu halten, dann erwarte ich das im Gegenzug auch von den Radfahrern.
Da akzeptiere ich dann keine egoistischen Aussagen wie:
"Ich mache nur an der Tankstelle für den nachfolgenden Verkehr platz", "ich fahre rechts ran wenn es mir passt", "ob die Stelle geeignet ist entscheide ich", "ich fahre grundsätzlich in der Mitte der Fahrbahn", und/oder "ich darf zu zweit nebeneinander fahren"



Mit dem Unterschied, dass der Autofahrer für das Fehlverhalten des Radfahrers eben mit einer Teilschuld mit dabei ist.

zum Thema langsamere Verkehrsteilnehmer sollen Platz machen, hatten wir vor ein paar Seiten schon die Frage offen gelassen, was wir mit den Schnachzapfen hinterm Steuer machen?
diese müssten ja ebenso die schnelleren umgehend vorbeilassen und auf die Seite fahren....

wenn schon, dann gleiches Recht für alle! solange das aber nicht gegeben ist, sehe ich keinen Bedarf, einen leicht zu überholenden Radfahrer dazu zu zwingen, dies zu tun.
 
wenn schon, dann gleiches Recht für alle! solange das aber nicht gegeben ist, sehe ich keinen Bedarf, einen leicht zu überholenden Radfahrer dazu zu zwingen, dies zu tun.

Gibt aber leider ein paar User hier, welche mit ihrem egoistischen Verhalten dafür sorgen, dass es eben nicht leicht gemacht wird, Radfahrer zu überholen.
 
Gibt aber leider ein paar User hier, welche mit ihrem egoistischen Verhalten dafür sorgen, dass es eben nicht leicht gemacht wird, Radfahrer zu überholen.

Zu den Usern, kannst du mich auch zählen, da du schlicht nicht verstehen willst, was 2m Abstand für dich bedeuten..
Auf deiner Ignoranz, das Thema Abstand zu verstehen, fusst ja diese ganze Diskussion
 
Gibt aber leider ein paar User hier, welche mit ihrem egoistischen Verhalten dafür sorgen, dass es eben nicht leicht gemacht wird, Radfahrer zu überholen.

Es ist nicht egoistisch, die Straße nicht zu verlassen um potentiell schnellere Verkehrsteilnehmer passieren zu lassen. Dagegen ist es egoistisch von langsameren Verkehrsteilnehmern, die sicht laut STVO zurecht auf einer Fahrbahn fortbewegen zu fordern die Fahrbahn zu verlassen und ihre Fahrt zu Unterbrechen um selbst schneller voranzukommen anstatt wie laut STVO festgelegt das Überhohlmanöver in einer übersichtlichen Verkehrssituation mit ausreichend Platz und Sichtweite durchzuführen.
 
Es ist nicht egoistisch, die Straße nicht zu verlassen um potentiell schnellere Verkehrsteilnehmer passieren zu lassen. Dagegen ist es egoistisch von langsameren Verkehrsteilnehmern, die sicht laut STVO zurecht auf einer Fahrbahn fortbewegen zu fordern die Fahrbahn zu verlassen und ihre Fahrt zu Unterbrechen um selbst schneller voranzukommen anstatt wie laut STVO festgelegt das Überhohlmanöver in einer übersichtlichen Verkehrssituation mit ausreichend Platz und Sichtweite durchzuführen.

Das verlange nicht ich, sondern allen voran die STVO.
Das könnt ihr drehen und wenden wie ihr wollt... der langsamere Verkehrsteilnehmer hat den nachfolgenden Verkehr passieren zu lassen, wenn dieser nicht an einer geeigneten Stelle überholt werden kann.
 
Da akzeptiere ich dann keine egoistischen Aussagen wie:
"Ich mache nur an der Tankstelle für den nachfolgenden Verkehr platz", "ich fahre rechts ran wenn es mir passt", "ob die Stelle geeignet ist entscheide ich", "ich fahre grundsätzlich in der Mitte der Fahrbahn", und/oder "ich darf zu zweit nebeneinander fahren"

Dh... in meinem Falle? Ich fahre immer mittig auf der Fahrbahn, wenn mir das für meine Unversertheit wichtig erscheint.
Gibst du mir ne Sekunde aus deiner Bahn zu verschwinden und dann werde ich abgeräumt?
 
Wer nicht in der Lage ist, Radfahrer auf einer, sagen wir mal mindestens zwei Autos breiten Strasse gefährdungsfrei für sich und andere, zu überholen, sollte seinen Führerschein abgeben. Wenn dabei mal eine durchgezogenen Linie überfahren werden muss, Friede ihrer Farbe. :D
 
Was du so alles siehst oder nicht siehst, hast ja die letzten Seiten ungeniert zur Schau getragen.... :D

Ich wollte eigentlich nur, dass du dich mal gerade machst... aber es kommt halt nur Gelaber.

Ja, ich weiss !
Es ist schwer das zu akzeptieren.

Bevor du dir aber doch vollends in die Hose machst:

Dh... in meinem Falle? Ich fahre immer mittig auf der Fahrbahn, wenn mir das für meine Unversertheit wichtig erscheint.
Gibst du mir ne Sekunde aus deiner Bahn zu verschwinden und dann werde ich abgeräumt?

Die STVO untersagt mir eine solche Handlungsweisse.
Sie untersagt aber auch dir mittig auf der Fahrbahn zu fahren.
 
Wer nicht in der Lage ist, [...], zu überholen, sollte seinen Führerschein abgeben. Wenn dabei mal eine durchgezogenen Linie überfahren werden muss, Friede ihrer Farbe. :D
Dir ist aber bekannt, dass die durchgezogene Linie überfahren werden kann, um ein Fahrrad (oder ein anderes einspuriges) Fahrzeug zu überholen?

Edit: Das gilt natürlich nicht, wenn das Schild 277.1 angebracht wurde (Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten). Aber dann ist es ohnehin egal, ob da eine durchgezogene Linie ist oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dir ist aber bekannt, dass die durchgezogene Linie überfahren werden kann, um ein Fahrrad (oder ein anderes einspuriges) Fahrzeug zu überholen?

Edit: Das gilt natürlich nicht, wenn das Schild 277.1 angebracht wurde (Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten). Aber dann ist es ohnehin egal, ob da eine durchgezogene Linie ist oder nicht.

Hier widerspricht sich die StvO seit der letzten Novelle.
Denn durch den nun festgeschriebenen Abstand beim Überholen dieser einspurigen Fahrzeuge ist ein vollständiger Spurwechsel nötig, wie er auch für das Überholen eines KFZ nötig wäre.
Ein Überholverbot ist i.d.R. ja nicht zur Gängelung des verkehrs gedacht, sondern zu dessen Schutz an unübersichtlichen Stellen.
Wenn diese Regelung (Aufhebung des Überholverbots bei einspurigen Straßen) auch nach der Novelle bestand hat, wird sie zu einer Gefährdung des Radfahrers führen.

Gruss, Felix
 
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