Spannend - "Die abstrakte Beunruhigung des Wildes":
(Zitat aus Artikel aus "derStandard", Onlineausgabe, 05.08.2020 - https://www.derstandard.at/story/20...olgen-jaeger-vs-biker-vor-gericht?ref=article)
... Denn neben der unerlaubten Benützung des Forstweges wird ihm von der Bezirkshauptmannschaft "Beunruhigung des Wildes" zur Last gelegt. Das Bemerkenswerte daran ist, dass es offenbar gar keinen konkreten Anlass dazu braucht, um jemanden unter diesem Vorwand des Waldes zu verweisen. Die Behörde beruft sich auf eine Blankettstrafbestimmung. Das heißt, eine "abstrakte Beunruhigung" reicht aus, es muss gar nicht zu einem tatsächlichen Aufeinandertreffen mit Tieren gekommen sein.
Dieser Argumentation folgend könnten Jäger wahllos Personen des Waldes verweisen, weil sie annehmen, diese könnten das Wild beunruhigen und damit eine Verwaltungsübertretung begehen.
(Zitat aus Artikel aus "derStandard", Onlineausgabe, 05.08.2020 - https://www.derstandard.at/story/20...olgen-jaeger-vs-biker-vor-gericht?ref=article)
... Denn neben der unerlaubten Benützung des Forstweges wird ihm von der Bezirkshauptmannschaft "Beunruhigung des Wildes" zur Last gelegt. Das Bemerkenswerte daran ist, dass es offenbar gar keinen konkreten Anlass dazu braucht, um jemanden unter diesem Vorwand des Waldes zu verweisen. Die Behörde beruft sich auf eine Blankettstrafbestimmung. Das heißt, eine "abstrakte Beunruhigung" reicht aus, es muss gar nicht zu einem tatsächlichen Aufeinandertreffen mit Tieren gekommen sein.
Dieser Argumentation folgend könnten Jäger wahllos Personen des Waldes verweisen, weil sie annehmen, diese könnten das Wild beunruhigen und damit eine Verwaltungsübertretung begehen.