Auf Forstpraxis wurde heute ein Referentenentwurf zum Bundeswaldgesetzt vorgestellt. Ausdrücklich soll es sich dabei noch nicht um den finalen Entwurf handeln. Trotzdem dürfen alle Erholungssuchenden insbesondere von den Formulierungen im § 29 alarmiert sein. Neben einschneidenden Regelungen, welche Wege zum Radfahren geeignet sein sollen, findet sich auch die Möglichkeit, das Radfahren auf nur noch dafür ausgewiesene Wege zu beschränken. Auch das Betreten für Fußgänger und Reitende kann weitreichend eingeschränkt werden.
Wir haben von diesem Entwurf auch erst ganz aktuell erfahren und müssen uns in Ruhe durch die Gesetzesvorlage und die Begründungen arbeiten. Anschließend werden wir uns so schnell wie möglich gemeinsam mit unseren Partnerverbänden zu einer sinnvollen Strategie besprechen. Die DIMB wird sich hierbei dafür einsetzen, dass die Interessen aller Mountainbikenden vertreten werden.
https://www.forstpraxis.de/neues-bundeswaldgesetz-das-plant-cem-oezdemir-fuer-die-waldbesitzer-22545
https://www.forstpraxis.de/sites/forstpraxis.de/files/2023-11/231110_Referentenentwurf_BWaldG.pdf
Wir haben von diesem Entwurf auch erst ganz aktuell erfahren und müssen uns in Ruhe durch die Gesetzesvorlage und die Begründungen arbeiten. Anschließend werden wir uns so schnell wie möglich gemeinsam mit unseren Partnerverbänden zu einer sinnvollen Strategie besprechen. Die DIMB wird sich hierbei dafür einsetzen, dass die Interessen aller Mountainbikenden vertreten werden.
https://www.forstpraxis.de/neues-bundeswaldgesetz-das-plant-cem-oezdemir-fuer-die-waldbesitzer-22545
https://www.forstpraxis.de/sites/forstpraxis.de/files/2023-11/231110_Referentenentwurf_BWaldG.pdf