OWL - Ich habe etwas neues ....

welche Ausführung ist denn das?

DPA ?

Bau sie am besten direkt auf die RCT3 Dämpfung um, falls sie die nicht hat.


Und wenn es ganz perfekt sein soll direkt auf Coil ;)
 
Das neue Pferd im Stall
large_CicliB.jpg

Mein erstes Rad seit Jahren mit STVO konformer Lichtanlage! ;-)

Der Sattelschnellspanner ist schon gegen ein Syntace Model getauscht und ein schönerer Flaschenhalter verbaut.
Sattel und Stütze sind die nächsten Punkte, evtl. noch andere Griffe...der Rest gefällt mir, rundes Paket.
 
die lichtanlage mag zwar nach stvo zugelassen sein, aber so wie es dort steht darfst du trotzdem nicht am straßenverkehr teilnehmen. ;)

Moin Kai,

Außer der fehlenden Glocke fällt mir da nur ein Punkt ein. Wobei ich aber bezweifel das Du diesen meinst und kennst. Der ist sogar nur wenigen in der Fahrradbranche bekannt.

Was also meinst Du?

Grüße
Jens
 
speichenstrahler und ein seperater reflektor im vorderlicht, falls keiner vorhanden ist.


das die reflexstreifen die strahler ersetzen wusste ich nicht.


warte ...
das hintere schutzblech ist zu kurz.

Der Frontstrahler ist vorne im Scheinwerfer integriert und das ist somit nicht der Grund.

Die Länge der Schutzbleche ist für die StZVO völlig unerheblich. Ich kann aber außer dem sich im Rücklicht befindlichen Rückstrahler keinen weiteren zusätzlich monierten an den Rad entdecken.

Laut StVZO muss sich ab einer bestimmten Bauhöhe eines Fahrrades, meist ab 24 Zoll, ein zusätzlicher zweiter Rückstrahler an diesem befinden. Das heißt in diesem Fall das zusätzlich zu dem Rücklicht noch ein Rückstrahler auf'm Schutzblech montiert werden muss.

Wäre hier das Ruecklicht auf dem Schutzblech montiert müsste man am Gepaecktaeger den zusätzlichen Rückstrahler anschrauben. Wichtig ist auch das saemtliche Beleuchtungsteile über ein gesetzliches K-Prüfzeichen verfügen müssen welches in der streichelnde eingeprägt ist.

Solltest Du also z.B. ein kleines Positionsruecklicht, welches ehemals bei Sporträdern und Randonneuren eingesetzt wurde, an Deiner Hinterbaustrebe anschrauben, musst Du zusätzlich noch einen Rückstrahler sowohl an Träger als auch Blech montieren.:eek:

Und jetzt genug der Bürokratie!:D

Grüße
Jens
 
1. das Rad ist schick! :daumen:

2. es fehlen natürlich die Hello Kitty Aufkleber, die k_star von seinen Schlüpfern kennt

3. geile Themen hier im Onroad-Bereich :D

4. jetzt bitte diesen.Post nicht wieder zu Ernst nehmen. ich bin nur auf den Zug aufgesprungen....

later
chucki_bo
 
1. das Rad ist schick! :daumen:

2. es fehlen natürlich die Hello Kitty Aufkleber, die k_star von seinen Schlüpfern kennt

3. geile Themen hier im Onroad-Bereich :D

4. jetzt bitte diesen.Post nicht wieder zu Ernst nehmen. ich bin nur auf den Zug aufgesprungen....

later
chucki_bo

Zu 2.: was in aller Welt stellst Du in Deiner Freizeit mit Kai an!:eek:
 
Moin Kai,

Außer der fehlenden Glocke fällt mir da nur ein Punkt ein. Wobei ich aber bezweifel das Du diesen meinst und kennst. Der ist sogar nur wenigen in der Fahrradbranche bekannt.

Was also meinst Du?

Grüße
Jens

Ich bin neugierig geworden und habe mal die Suchmaschine angeschmissen... meinst Du die Profiltiefe der Bereifung?

http://www.biketrekking.de/fahrrad_recht/strassenverkehrszulassungsordnung_fahrrad.htm

3. Andere Straßenfahrzeuge
§ 63 Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften

Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Abs. 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend. ...

Anmerkung:
Hier werden "andere Strassenfahrzeuge", also auch Fahrräder, mit dem geltenden Recht auf Kraftfahrzeuge angewendet. Konkret heisst das, dass es auch für Fahrräder eine mindest Profiltiefe gibt.


Hihi...sofort alle RR und TR aus dem Verkehr ziehen! :lol:
Gruß M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin neugierig geworden und habe mal die Suchmaschine angeschmissen... meinst Du die Profiltiefe der Bereifung?

http://www.biketrekking.de/fahrrad_recht/strassenverkehrszulassungsordnung_fahrrad.htm

3. Andere Straßenfahrzeuge
§ 63 Anwendung der für Kraftfahrzeuge geltenden Vorschriften

Die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Abs. 1) gelten für andere Straßenfahrzeuge entsprechend. ...

Anmerkung:
Hier werden "andere Strassenfahrzeuge", also auch Fahrräder, mit dem geltenden Recht auf Kraftfahrzeuge angewendet. Konkret heisst das, dass es auch für Fahrräder eine mindest Profiltiefe gibt.


Hihi...sofort alle RR und TR aus dem Verkehr ziehen! :lol:
Gruß M.

Ich habe es doch oben bereits erklärt.;)
 
Wo ist den hier den Mod wenn man ihn mal braucht, ihr seit ja alle extrem OFF TOPIC hier :mad:

Ich will meine Profilierungssucht befriedigen und mit meinen neuen Bike Parts angeben. :D



XT - Kassette
XT - Kettenblätter
Sram Hollow Pin
2 X 200ér IceTec Scheiben
DT - Swiss Thru Bold Achse

Habe das Bike mal gewogen und siehe da von 15,9Kg auf 14,7Kg.
Lenker ist noch nicht da und die BOS bringt auch nochmal was.
Da werde ich wohl die 13 ankratzen wenn alles mal fertig ist. :cool:
 
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