Hallo Zusammen
Meine Frau und ich haben beim Fahrradhändler zwei identische Fahrräder des Typs Simplon Chenoa:E gekauft. Diese wurden inzwischen geliefert. Zuhause habe ich festgestellt, dass beide Fahrräder unterschiedliche Schaltungen besitzen.
Bei meiner Frau ist die Schaltung Shimano RD-U8000 verbaut – genau wie in der Spezifikation des Fahrrads angegeben. Bei meinem Fahrrad hingegen ist die Schaltung Shimano RD-U8020 eingebaut.
Beide Fahrräder haben ein kleinstes Ritzel mit 11 Zähnen und ein größtes mit 50 Zähnen. Nachdem ich mir die Spezifikationen der RD-U8020-Schaltung angeschaut habe, habe ich festgestellt, dass laut Shimano das größte Ritzel maximal 45 Zähne haben darf.
Die Werkstatt meint, dass dies trotzdem in Ordnung sei, da das Fahrrad nur ein einzelnes Kettenblatt an der Kurbel besitzt. Allerdings widersprechen sowohl die Kompatibilitätsliste als auch die Serviceanleitung von Shimano dieser Aussage. Dort wird klar angegeben, dass bei der RD-U8020-Schaltung nur Kassetten mit einem maximalen Ritzel von 45 Zähnen verwendet werden dürfen.
Aus meiner Sicht liegt hier ein Fehler seitens des Fahrradherstellers vor. Leider ist meine Fahrradwerkstatt nicht bereit, diesbezüglich Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen.
Deshalb hätte ich gerne eure Einschätzung: Ist diese Konfiguration wirklich unbedenklich und kann so bleiben? Oder liegt hier ein technisches Problem vor, das langfristig das Schaltverhalten des Fahrrads beeinträchtigen kann?
Ich bin der Meinung, dass Shimano einen guten Grund hat, die maximale Ritzelgröße bei der RD-U8020-Schaltung auf 45 Zähne zu begrenzen.
Danke und Gruss
Ralf
https://bike.shimano.com/de-CH/products/components/pdp.P-RD-U8020.html
Auszug Kompatibilitätsliste Shimano
Auszug Serviceanleitung
Meine Frau und ich haben beim Fahrradhändler zwei identische Fahrräder des Typs Simplon Chenoa:E gekauft. Diese wurden inzwischen geliefert. Zuhause habe ich festgestellt, dass beide Fahrräder unterschiedliche Schaltungen besitzen.
Bei meiner Frau ist die Schaltung Shimano RD-U8000 verbaut – genau wie in der Spezifikation des Fahrrads angegeben. Bei meinem Fahrrad hingegen ist die Schaltung Shimano RD-U8020 eingebaut.
Beide Fahrräder haben ein kleinstes Ritzel mit 11 Zähnen und ein größtes mit 50 Zähnen. Nachdem ich mir die Spezifikationen der RD-U8020-Schaltung angeschaut habe, habe ich festgestellt, dass laut Shimano das größte Ritzel maximal 45 Zähne haben darf.
Die Werkstatt meint, dass dies trotzdem in Ordnung sei, da das Fahrrad nur ein einzelnes Kettenblatt an der Kurbel besitzt. Allerdings widersprechen sowohl die Kompatibilitätsliste als auch die Serviceanleitung von Shimano dieser Aussage. Dort wird klar angegeben, dass bei der RD-U8020-Schaltung nur Kassetten mit einem maximalen Ritzel von 45 Zähnen verwendet werden dürfen.
Aus meiner Sicht liegt hier ein Fehler seitens des Fahrradherstellers vor. Leider ist meine Fahrradwerkstatt nicht bereit, diesbezüglich Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen.
Deshalb hätte ich gerne eure Einschätzung: Ist diese Konfiguration wirklich unbedenklich und kann so bleiben? Oder liegt hier ein technisches Problem vor, das langfristig das Schaltverhalten des Fahrrads beeinträchtigen kann?
Ich bin der Meinung, dass Shimano einen guten Grund hat, die maximale Ritzelgröße bei der RD-U8020-Schaltung auf 45 Zähne zu begrenzen.
Danke und Gruss
Ralf
https://bike.shimano.com/de-CH/products/components/pdp.P-RD-U8020.html
Auszug Kompatibilitätsliste Shimano
Auszug Serviceanleitung
